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Gedenken an die Opfer von Gewalt und Krieg und Dokumentation der Schicksale von NS-Opfern

11.05.2022 - Artikel

Der Bundesregierung ist es ein zentrales Anliegen, das Gedenken an die Opfer von Gewalt und Krieg zu bewahren und zu Frieden zu mahnen. Das Auswärtige Amt arbeitet daher mit zwei Organisationen zusammen: den Arolsen Archives in Bad Arolsen und dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge.

Arolsen Archives (Internationaler Suchdienst) in Bad Arolsen

Am 27.01.2022, dem internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust, beteiligte sich Außenministerin Baerbock an der Initiative „Every Name Counts“ der Arolsen Archivs. Die Initiative lädt dazu ein, bei der Erstellung des Online-Archivs mitzumachen. Dort sollen bis 2025 alle Informationen, die Arolsen Archives gesammelt hat, verfügbar sein.
Am 27.01.2022, dem internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust, beteiligte sich Außenministerin Baerbock an der Initiative “Every Name Counts” der Arolsen Archivs. Die Initiative lädt dazu ein, bei der Erstellung des Online-Archivs mitzumachen. Dort sollen bis 2025 alle Informationen, die Arolsen Archives gesammelt hat, verfügbar sein. © Felix Zahn/photothek.net

Nach dem Zweiten Weltkrieg bestand die Hauptaufgabe des Internationalen Suchdienstes in Bad Arolsen (International Tracing Service, ITS) in der Suche nach Überlebenden der NS-Verfolgung und ihren Familienangehörigen. Heute dokumentiert sein Archiv die Verfolgung und Ausbeutung von Millionen ziviler Opfer des Nationalsozialismus von 1933 bis 1945, außerdem das Schicksal von mehreren Millionen Flüchtlingen in Deutschland unmittelbar nach dem Krieg. Es dient den Opfern und ihren Angehörigen, indem es ihr Schicksal mit Hilfe seiner Dokumente belegt. Seit November 2007 steht das Archiv auch für Zwecke der historischen Forschung offen.

Schon 1943 wurde auf Initiative der Alliierten der Einrichtung eines Suchbüros beim Britischen Roten Kreuz in London zugestimmt. Der Standort verlagerte sich von London nach Versailles und anschließend nach Frankfurt am Main. Die UNRRA (Hilfs- und Wiederaufbauorganisation der Vereinten Nationen) übernahm 1946 am nordhessischen Standort Arolsen die Aufgabe der Versorgung und Rückführung von Millionen nicht-deutscher Flüchtlinge, denn Arolsen verfügte über eine durch den Krieg kaum beschädigte Infrastruktur und lag außerdem ungefähr in geografischer Mitte der damaligen drei westlichen Besatzungszonen. Hier erhielt schließlich auch der Internationale Suchdienst seinen Sitz.

Archivdokumente
Archivdokumente © International Tracing Service (ITS) Bad Arolsen

Die Arbeit des Suchdienstes wird durch einen Internationalen Ausschuss kontrolliert, dem elf Mitgliedsstaaten (Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Israel, Italien, Luxemburg, Niederlande, Polen, USA) angehören. Die Finanzierung obliegt der Bundesrepublik Deutschland (Haushalt des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien).

Die Mitgliedsstaaten haben am 9. Dezember 2011 ein neues Übereinkommen über den Internationalen Suchdienst und eine Partnerschaftsvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Bundesarchiv der Bundesrepublik Deutschland und dem Internationalen Suchdienst unterzeichnet. Beide Abkommen sind nach Abschluss der Ratifizierungsverfahren in den elf Mitgliedsstaaten am 1. April 2016 formal in Kraft getreten.

Übereinkommen vom 9. Dezember 2011 über den Internationalen Suchdienst

Das Übereinkommen über den Internationalen Suchdienst von 2011 gewährleistet einerseits die kontinuierliche fachliche und institutionelle Fortsetzung der bisherigen Aufgaben des ITS, insbesondere dessen Suchtätigkeit und Schicksalsklärung im Sinne der Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung. Gleichzeitig wird die Ausweitung der Aufgabenfelder ermöglicht, damit der ITS schrittweise in ein Zentrum für Dokumentation, Information und Forschung umgewandelt werden kann, um sicherzustellen, dass die Schicksale der Opfer des Nationalsozialismus und der Überlebenden weiterhin erforscht werden können und das Wissen darüber an zukünftige Generationen weitergegeben werden kann. Eingedenk dieser neuen Funktion tritt der ITS in der Öffentlichkeit seit 2019 unter der Bezeichnung Arolsen Archives auf. Die Direktorin der Arolsen Archives ist seit Beginn 2016 die Menschenrechtsexpertin Floriane Azoulay aus Frankreich. Sie wurde nach einem internationalen Ausschreibungsverfahren durch den Internationalen Ausschuss ernannt.

Was hat das Auswärtige Amt mit dem Suchdienst zu tun?

Die federführende Vertretung Deutschlands im Internationalen Ausschuss, dem höchsten Leitungsorgan des ITS, liegt beim Auswärtigen Amt. Zusammen mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien nimmt das Auswärtige Amt an den jährlichen Sitzungen des Internationalen Ausschusses und der eingesetzten Arbeitsgruppen teil. Das Auswärtige Amt ist auch Verwahrer des Übereinkommens über den Internationalen Suchdienst.

Dokumentenbestand

Das Archiv umfasst etwa 30 Millionen Dokumente zur Verfolgung, Zwangsarbeit und Emigration aus der Zeit des Nationalsozialismus und der unmittelbaren Nachkriegszeit. Daneben gibt es zahlreiche Unterlagen aus der Tätigkeit des Suchdienstes, wie die Zentrale Namenkartei, das Kinder-Sucharchiv sowie eine Korrespondenzablage. Allein in der Namenkartei finden sich 50 Millionen Hinweiskarten zum Schicksal von über 17,5 Millionen Menschen.

In diesem Zusammenhang ist die Digitalisierung des Dokumentenbestandes ein wichtiger Arbeitsbereich, da so Zugang zu und Verbreitung der historischen Unterlagen erleichtert werden. Der Suchdienst stellt Archiven und Museen, darunter das United States Holocaust Memorial Museum in Washington und die israelischen Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem Unterlagen zur Verfügung. Dazu zählen Dokumente zu Konzentrationslagern und Gefängnissen, die Zentrale Namenkartei, Registrierungskarten von „displaced persons“, das heißt Personen, die sich nach Ende des Krieges zwangsweise außerhalb ihres Heimatstaates befanden, sowie Dokumente zum Thema Zwangsarbeit.

Deutsche Kriegsgräber im Ausland

Deutscher Soldatenfriedhof in Champigny-St.Andre
Deutscher Soldatenfriedhof in Champigny-St.Andre © EPA

Das Gedenken an die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft zu bewahren und zum Frieden zu mahnen sind zentrale Anliegen der Bundesregierung. In diesem Rahmen wird der 1919 gegründete Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Auftrag der Bundesregierung im Ausland tätig.

Die Kriegsgräberfürsorge für die deutschen Kriegstoten des Ersten und des Zweiten Weltkriegs sowie Gräber von Personen, die infolge nationalsozialistischer Verfolgung ausgewandert und im Ausland verstorben sind, umfasst die Anlage von Friedhöfen und die Friedhofspflege, insbesondere die Unterhaltung und Instandsetzung von Grabstätten, die Gräberfürsorge, den Gräbernachweis und den Umbettungsdienst.

Besondere Bedeutung für die Kriegsgräberfürsorge hat die internationale Jugendarbeit des Volksbundes. Nach Ende der Ost-West-Konfrontation gehört diese Arbeit nicht nur im westlichen Ausland, sondern auch in Mittel- und Osteuropa zu den Merkmalen der Kriegsgräberfürsorge. Der Volksbund veranstaltet u.a. Seminare und Work-Camps und betreibt dazu drei Jugendbegegnungsstätten im Ausland und eine im Inland. Um die Kriegsgräberstätten auch für die junge Generation als Lernorte erlebbar zu machen, stattet der Volksbund ausgewählte Kriegsgräberstätten sukzessive mit Ausstellungen und anderen edukativen Elementen aus und setzt die Kriegsgräber so in ihren historischen Kontext.

Rechtliche Grundlage der Arbeit des Volksbundes im Ausland bilden die mit über 40 Ländern abgeschlossenen bilateralen Kriegsgräberabkommen. Getreu dem Leitmotiv seiner Arbeit „Versöhnung über den Gräbern - Arbeit für den Frieden“ leistet der Volksbund seit über 100 Jahren einen wichtigen Beitrag zur Völkerverständigung und Aussöhnung der kriegsteilnehmenden Völker. So arbeiten beispielsweise deutsche und russische Soldaten, aber auch Jugendliche aus vielen Ländern Europas, gemeinsam an Kriegsgräberstätten, um Orte der Erinnerung, der Trauer und des mahnenden Gedenkens zu schaffen und zu erhalten.

Liste der Abkommen der Bundesrepublik Deutschland über die Kriegsgräberfürsorge PDF / 230 KB

Welche Rolle spielt dabei das Auswärtige Amt?

Die Kriegsgräberfürsorge ist eine grundsätzlich staatliche Aufgabe, die im Grundgesetz verankert ist (Art. 74 Abs. 1 Nr. 10 GG). Das Auswärtige Amt ist innerhalb der Bundesregierung zuständig für Angelegenheiten der Kriegsgräberfürsorge im Ausland. Dazu gehören auch Aushandlung und Abschluss von Kriegsgräberabkommen mit anderen Staaten. An diesen Verhandlungen sind der Volksbund und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (zuständig für die Kriegsgräberfürsorge im Inland), beteiligt. Der Volksbund wird in den Kriegsgräberabkommen als auf deutscher Seite mit der technischen Durchführung beauftragte Institution benannt. Auf Grundlage der im Jahr 2003 abgeschlossenen Rahmenvereinbarung zwischen der Bundesregierung und dem Volksbund gewährt das Auswärtige Amt dem Volksbund für diese Arbeit angemessene Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt, soweit seine eigenen Einnahmen für die Erfüllung seiner Aufgaben der Kriegsgräberfürsorge nicht ausreichen . Darüber hinaus kümmern sich Auslandsvertretungen um die Pflege deutscher Kriegsgräber in Ländern, in denen der Volksbund nicht präsent ist. Seit 2020 fördert das Auswärtige Amt den Volksbund auch in seiner Jugend- und Gedenkarbeit an den Kriegsgräberstätten.

Weitere Informationen

Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge: Jugendliche pflegen Kriegsgräber
Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge: Jugendliche pflegen Kriegsgräber © Liesa Johannssen/ photothek.net

Internationales Jugendlager - Jugendliche pflegen Kriegsgräber

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