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Die Bundesrepublik Deutschland als Verwahrer mehrseitiger völkerrechtlicher Verträge

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Deutschland ist Verwahrer von mehr als 20 mehrseitigen völkerrechtlichen Verträgen. Sie können ab sofort die Texte dieser Verträge sowie Statuslisten und die von den Vertragsparteien abgegebenen Erklärungen auf unserer Internetseite einsehen.

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Deutschland-Vertrag © AA

Die Bundesrepublik Deutschland ist Verwahrer der unten aufgeführten mehrseitigen völkerrechtlichen Verträge.

Bei mehrseitigen völkerrechtlichen Verträgen ist es üblich, dass im Vertragstext ein Verwahrer festgelegt wird, dem besondere Aufgaben zukommen.

Der Verwahrer bewahrt die Urschrift des Vertrags auf und teilt den anderen Vertragsparteien u.a. das Inkrafttreten sowie ggf. Vertragsänderungen mit. Der Verwahrer übermittelt insbesondere auch Informationen zu Ratifikationen, Beitritten, Annahmen, Erklärungen und Vorbehalten, die von den Vertragsparteien abgegeben worden sind. Hierdurch erfahren alle Vertragsparteien den aktuellen Stand des Vertrags.

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