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Ächtung von Antipersonenminen
Minenräumer in Afghanistan, Parwan-Provinz, © dpa
Die Ottawa-Konvention ist das zentrale Vertragswerk zur weltweiten Ächtung von Antipersonenminen. Es hat, aufbauend auf das entsprechende Zusatzprotokoll des VN-Waffenübereinkommens entscheidend zur Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts beigetragen.
Das Übereinkommen vom 18. September 1997 über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung, auch bekannt als „Ottawa-Konvention“, ist das zentrale Vertragswerk zur weltweiten Ächtung von Antipersonenminen (APM). Es trat am 1. März 1999 in Kraft und hat entscheidend zur Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts beigetragen.
Mittlerweile gehören der „Ottawa-Konvention“ 164 Vertragsparteien an, darunter alle Mitgliedsstaaten der EU.
Seine wichtigsten Bestimmungen sehen vor:
- ein umfassendes Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe aller Arten von Antipersonenminen;
- die Verpflichtung zur Zerstörung bestehender Lagerbestände innerhalb von vier Jahren nach Inkrafttreten der Konvention für den betreffenden Vertragsstaat (Ausnahme: die Zurückbehaltung einer geringen Anzahl an Antipersonenminen zu Schulungszwecken für Kampfmittelräumdienste und zu Forschungszwecken zur Verbesserung der Verfahren zur Detektierbarkeit und Entschärfung von Antipersonenminen);
- die Verpflichtung zur Räumung verlegter Antipersonenminen innerhalb von zehn Jahren nach Inkrafttreten der Konvention für den betreffenden Vertragsstaat, wobei diese Frist im Einzelfall durch Beschluss der Vertragsstaaten auf dem jährlichen Vertragsstaatentreffen verlängert werden kann;
- die Verpflichtung zur internationalen Zusammenarbeit bei der Minenräumung (einschließlich der technischen Unterstützung von betroffenen Vertragsstaaten), die Aufklärung der Bevölkerung über eine Gefährdung mit Minen und Fürsorgemaßnahmen für die Opfer von Minenexplosionen im Rahmen des Möglichen;
- jährliche Implementierungsberichte durch die Vertragsstaaten.
Umsetzung
Die Umsetzung der „Ottawa-Konvention“ gilt als Erfolgsgeschichte, dader Handel mit Antipersonenminen praktisch zum Erliegen gekommen ist sowie die Zahl der Herstellerländer und die Fälle von Neuverlegungen erheblich zurückgegangen sind. Allerdings sind weiterhin eine Reihe von militärisch und politisch gewichtigen Staaten, in denen Antipersonenminen produziert werden und/oder die über einen Bestand an Antipersonenminen verfügen, der Konvention nicht beigetreten.
Zur innerstaatlichen Umsetzung der Konvention hat Deutschland ein am 10. Juli 1998 in Kraft getretenes Ausführungsgesetz erlassen, das unter anderem Herstellung, Einsatz, Handel und Lagerung von Antipersonenminen unter Strafe stellt und damit das Kriegswaffenkontrollgesetz ergänzt.
Überprüfungs- und Vertragsstaatenkonferenzen
Die „Ottawa-Konvention“ sieht jährliche Vertragsstaatentreffen sowie alle fünf Jahre Überprüfungskonferenzen vor. Außerdem finden informelle Halbjahrestreffen („Intersessionals“) statt.
Die vierte Überprüfungskonferenz der Konvention wurde 2019 in Oslo abgehalten. Dabei wurde auch der Oslo-Aktions-Plan 2020-24 verabschiedet, welcher das Ambitionsniveau zur Umsetzung nochmals erhöht hat.
VN-Generalversammlung
Jährlich nehmen die VN-Mitgliedsstaaten eine Resolution zur „Durchführung des Übereinkommens über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung“ an. Bei der letzten Abstimmung hierzu im Dezember 2020 gab es bei 169 Ja-Stimmen und 17 Enthaltungen keine Gegenstimme.
Deutschland – einer der weltweit größten Geber beim humanitären Minenräumen
Ziel Deutschlands und der EU-Mitgliedstaaten ist die weltweite Geltung der „Ottawa-Konvention“ (Universalisierung) und ihre konsequente Umsetzung. Dazu wird das Gespräch mit den Staaten gesucht, die der Konvention noch nicht beigetreten sind.
Als Teil ihres Einsatzes für die weltweite Ächtung der Antipersonenminen leistet die Bundesregierung Hilfe bei der humanitären Minen- und Kampfmittelräumung insbesondere dort, wo Minen und Blindgänger ein drängendes humanitäres Problem darstellen.
Im Zeitraum zwischen 1992-2020 hat Deutschland rund 450 Millionen Euro für Maßnahmen des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens und der Opferfürsorge bereitgestellt. Damit gehört Deutschland zu den wichtigsten Gebern in diesem Bereich.