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Weltweite Ächtung von Streumunition

15.07.2021 - Artikel

Das Übereinkommen über Streumunition (sog. „Oslo-Übereinkommen“) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zum Verbot des Einsatzes, der Entwicklung, der Herstellung, des Erwerbs, der Lagerung, der Zurückbehaltung und der Weitergabe von Streumunition. Er ist seit 1. August 2010 in Kraft.

Streumunition
Streumunition © dpa/picture-alliance

Der Begriff Streumunition bezeichnet konventionelle Munition, die kleinere Sprengkörper - sogenannte Submunition - mit jeweils weniger als zwanzig Kilogramm Gewicht verstreut oder freigibt. Das Oslo-Übereinkommen verbietet diese Art von Munition und enthält Vorgaben zur Zerstörung von vorhandenen Beständen, zur Räumung von mit Streumunition belasteten Flächen, zur Unterstützung der Opfer von Streumunition und zur jährlichen Berichterstattung. Im Übereinkommen sind jährliche Vertragsstaatentreffen sowie Überprüfungskonferenzen alle fünf Jahre vorgesehen. Nach der ersten Überprüfungskonferenz 2015 in Dubrovnik fand vom 25.-27. November 2020 der erste Teil der zweiten Überprüfungskonferenz (2RC) COVID-19-bedingt in virtueller Form statt.

Gegenwärtig gehören dem Übereinkommen 110 Vertragsparteien an. Weitere 13 Staaten haben das Übereinkommen unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert. Über die Vertragsstaaten hinaus haben sich 37 Staaten mit der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen - Resolution 75/62 - im Dezember 2020 zur Wichtigkeit des Übereinkommens und seiner humanitären Zielstellungen bekannt. Obwohl von einer großen Zahl von Staaten, die teilweise selbst nicht Vertragsstaaten des Übereinkommens sind, regelmäßig der Einsatz von Streumunition verurteilt wird, sind große Hersteller- und Besitzerstaaten dem Übereinkommen noch nicht beigetreten. Die Bundesregierung setzt sich weiterhin für die Universalisierung des Übereinkommens ein.

Deutschland hatte das Ratifizierungsverfahren als elftes Land vollständig abgeschlossen und am 8. Juli 2009 seine Ratifikationsurkunde hinterlegt. Bei Unterzeichnung des Übereinkommens war Deutschland eines derjenigen Länder mit den größten Lagerbeständen an Streumunition, obwohl die Bundeswehr diese nie eingesetzt hatte. Bereits 2001 hatte Deutschland begonnen, die erheblichen Streumunitionsbestände der Bundeswehr zu vernichten. Die Vernichtung der deutschen Lagerbestände wurde am 25.11.2015, und somit zweieinhalb Jahre vor Ablauf der im Übereinkommen festgelegten Frist, abgeschlossen. Die ebenfalls im Übereinkommen festgehaltene Pflicht zur Räumung betrifft in Deutschland ausschließlich den ehemaligen sowjetischen Truppenübungsplatz in Wittstock (Brandenburg), dessen Kontaminierung mit Streumunition erst 2011 festgestellt wurde. Von 2016 bis Ende 2020 konnten 4 der 11 km² von Submunition diverser Typen geräumt werden. Da die in der Konvention auf zehn Jahre festgelegte Räumverpflichtung Ende 2020 auslief, hat Deutschland einen entsprechenden Verlängerungsantrag bis August 2025 gestellt, der genehmigt wurde.

Gefährliche Streumunition

Gefährlich ist Streumunition vor allem deshalb, da ein erheblicher Prozentsatz der Submunitionen nicht detoniert, sondern als Blindgänger vor Ort verbleibt und die Bevölkerung gefährdet. Submunitionen sind sensibel, sehr zahlreich und wegen ihrer geringen Größe schwer auffindbar. Zudem werden sie oft mit Spielzeug oder anderen Gegenständen verwechselt. Dadurch bringt Streumunition besonders die Zivilbevölkerung in Gefahr, nicht nur während des Einsatzes, sondern noch lange nach Beendigung eines militärischen Konflikts.

Arbeit des Kampfmittelräumteams
Arbeit des Kampfmittelräumteams © AA

Globales deutsches Engagement

Deutschland setzt sich international mit großem Nachdruck für humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen ein, einschließlich des Räumens von Streumunition und explosiver Submunition. Darüber hinaus werden Projekte der Opferfürsorge unterstützt. Deutschland wird dabei als einer der weltweit größten und verlässlichsten Geldgeber seiner Rolle bei der Umsetzung des „Oslo-Übereinkommens“ gerecht. Vorhaben werden dort gefördert, wo explosive Kampfmittelrückstände eine besondere humanitäre Bedrohung darstellen. Im Rahmen der Projektförderung des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens unterstützt die Bundesregierung Maßnahmen zur Räumung von mit Streumunition kontaminierten Flächen, Lagerbestandszerstörung, Fürsorge für Opfer und Gefahrenaufklärung. Im Jahr 2020 hat die Bundesregierung Maßnahmen in 13 Ländern mit rund 48,8 Millionen Euro unterstützt, insbesondere in folgenden Schwerpunktländern: Afghanistan, Bosnien-Herzegowina, Irak, Kambodscha, Kolumbien, Somalia, Sri Lanka, Südsudan, Syrien und Ukraine.

Als Zeichen des besonderen deutschen Engagements für die Ziele des Übereinkommens übernahm Deutschland 2016 dessen Vorsitz für ein Jahr und unternahm in dieser Zeit zahlreiche Aktivitäten zur Universalisierung, der Koordinierung von Hilfe (Länderkoalitionen) und initiierte einen strukturierten Dialog (inklusive Military to Military) mit wichtigen Anwender- und Besitzerstaaten.

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