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Transparenz und militärische Vertrauensbildung in den Vereinten Nationen

05.05.2021 - Artikel

Deutschland unterstützt umfassend die Bemühungen der Vereinten Nationen auf dem Gebiet der Abrüstung und Rüstungskontrolle.

VN-Waffenregister

Das UN-Waffenregister (United Nations Register of Conventional Arms /„UNROCA“), beschlossen durch Resolution 46/36 L vom 6. Dezember 1991, sammelt seit 1992 Informationen über Ein- und Ausfuhren konventioneller Hauptwaffensysteme, welche die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen jeweils zum 31. Mai für das vorangegangene Kalenderjahr auf freiwilliger Basis zur Verfügung stellen. Ziel des Registers ist eine verstärkte Vertrauensbildung durch mehr Transparenz im konventionellen Rüstungsbereich. Auf diese Weise soll die exzessive und destabilisierende Akkumulation von Waffen verhindert werden.

Ein- und Ausfuhren folgender Waffenkategorien sind zu melden:

  • Kampfpanzer,
  • gepanzerte Kampffahrzeuge,
  • großkalibrige Artilleriesysteme,
  • Kampfflugzeuge,
  • Angriffshubschrauber,
  • Kriegsschiffe sowie
  • Raketen und Raketenstartsysteme

Die Bundesregierung hat sich 2016 in der Regierungsexpertengruppe (GGE) im Rahmen des VN-Waffenregisters erfolgreich dafür eingesetzt, dass unbemannte Luftfahrzeuge analog zu bewaffneten bemannten Flugzeugen behandelt werden. Entsprechend können Kampfflugzeuge in den getrennten Kategorien als bemannte und unbemannte Luftfahrzeuge an das VN-Waffenregister gemeldet werden. Die Staaten sind darüber hinaus aufgerufen, dem Register freiwillig Daten über nationale Waffenbestände und über Beschaffung aus nationaler Produktion in diesen sieben Kategorien sowie Informationen über ihre politischen Leitlinien, rechtlichen Bestimmungen und Verwaltungsabläufe für die Ein- und Ausfuhr von Waffen zu übermitteln. Seit dem Berichtsjahr 2003 besteht zudem die Möglichkeit, Importe und Exporte von Kleinen und Leichten Waffen zu melden. Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, hierzu eine eigene Kategorie VIII zu schaffen, analog zur Regelung im Vertrag über den Waffenhandel (ATT).

Die Bundesregierung berichtet jährlich an das VN-Waffenregister. Jedoch ist insgesamt die Zahl der Staaten, die Berichte abgeben in den letzten Jahren stark gesunken.

Die deutschen Meldungen sind im Internet unter folgendem Link einzusehen:

VN-Waffenregister

VN-Berichtssystem für Militärausgaben

Grundlage für das VN-Berichtssystem für Militärausgaben („MILEX“) ist Resolution 35/142 B vom 12. Dezember 1980. Die Mitgliedsstaaten sind aufgerufen, jeweils bis zum 30. April auf einem standardisierten Formblatt die Ist-Zahlen der Militärausgaben des vergangenen Jahres zu berichten. Das Berichtssystem soll zur Vertrauensbildung beitragen und so eine Verminderung von Militärausgaben fördern.

Zur Überarbeitung des seit seiner Einführung nahezu unveränderten VN-Berichtssystems für Militärausgaben wurden 2010 und 2016 Regierungsexpertengruppen (2010 unter deutschem Vorsitz) eingerichtet. Die Ergebnisse und Empfehlungen der Regierungsexpertengruppen wurden im Rahmen von Abschlussberichten 2011 und 2017 vorgestellt (siehe Link unten).

In der Regel im Zwei-Jahres-Rhythmus wird zudem im Rahmen einer Resolution der VN-Generalsammlung um die aktive Teilnahme der Staaten am VN-Berichtssystem für Militärausgaben geworben (zuletzt 2019).

Die deutschen Meldungen zum VN-Berichtssystem für Militärausgaben, VN-Resolutionen zum VN-Berichtssystem sowie die Abschlussberichte der Regierungsexpertengruppen sind im Internet unter dem Link einzusehen:

UN-Berichtssystem für Militärausgaben

VN-Datensammlung zu Vertrauensbildenden Maßnahmen

Mit der Resolution 69/64 der Generalversammlung der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2004 wird die Bedeutung von Vertrauensbildenden Maßnahmen im Bereich der Abrüstung und der konventionellen Rüstungskontrolle herausgestellt und ihr Beitrag zu Frieden und Sicherheit gewürdigt. Vertrauensbildende Maßnahmen haben in vielen Fällen das notwendige Vertrauen und Transparenz für wichtige Abrüstungs- und Rüstungskontrollinitiativen geschaffen. In den letzten Jahren wurden allerdings kaum noch Berichte an diesen Mechanismus von den VN-Mitgliedstaaten erstellt.

Zur Information über entsprechende Maßnahmen hat der Generalsekretär der Vereinten Nationen eine elektronische Datensammlung geschaffen, die unter dem folgenden Link einsehbar ist:

VN-Abrüstungsbüro - Vertrauensbildende Maßnahmen

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