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Praktikantenprogramm Ausland
Allgemeines
Ein paar Wochen in Rio, New York oder Accra verbringen und gleichzeitig in die Arbeit einer deutschen Auslandsvertretung hineinschnuppern? Das Auswärtige Amt bietet mehreren hundert Student*innen im Jahr die Möglichkeit, ein studienbegleitendes Pflichtpraktikum an einer deutschen Auslandsvertretung abzuleisten.
Voraussetzung für die Teilnahme am Praktikantenprogramm des Auswärtigen Amts ist, dass ein studienbegleitendes Pflicht- oder Wahlpflichtpraktikum in der Studienordnung Ihrer Universität bzw. Hochschule verpflichtend vorgeschrieben ist.
Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, klären Sie am besten vorab mit Ihrer Universität. Geben Sie bitte unbedingt im Bewerbungsbogen an, ob Ihre Universität formelle Anforderungen an die Praktikumsgestaltung stellt (etwa an die Qualifikation der Ausbildenden). Das Auswärtige Amt kann keine Verantwortung für die Erfüllung von Ausbildungsanforderungen in den einzelnen Ausbildungs- oder Studienordnungen übernehmen.
Nach Beendigung des Praktikums erhalten Sie ein Praktikumszeugnis.
Neben dem Berufsbild des höheren Auswärtigen Dienstes können Sie hierbei auch sehr gute Eindrücke über weitere Berufsprofile im Auswärtigen Dienst gewinnen, zum Beispiel
- den gehobenen Auswärtigen Dienst (Vorbereitung in Form eines dreijährigen dualen Studiums an der Hochschule des Bundes für Öffentliche Verwaltung in Berlin mit Abschluss „Diplom-Verwaltungswirt/in (FH)“) oder
- den mittleren Auswärtigen Dienst (Vorbereitung in Form einer zweijährigen Ausbildung an der Akademie Auswärtiger Dienst in Berlin).
FAQ
Wer kann sich für das Praktikantenprogramm bewerben?
Das Praktikantenprogramm richtet sich an Deutsche im Sinne des Grundgesetzes (Art. 116 Abs.1 GG), die an einer Universität oder einer Hochschule – auch in einem Zweit- oder Aufbaustudiengang (z.B. Masterstudiengang) - eingeschrieben sind und im Zeitpunkt des Beginns des Praktikums das dritte Semester abgeschlossen haben. Pflichtpraktika, die im Rahmen von Zweit- oder Aufbaustudiengängen (z.B. Masterstudiengängen) abgeleistet werden, bleiben von dieser Regelung unberührt. Mit dem Praktikantenprogramm möchte das Auswärtige Amt denjenigen, die sich für eine künftige Tätigkeit im Auswärtigen Dienst interessieren, die Gelegenheit geben, die Aufgaben und Arbeitsweise des Hauses aus erster Hand kennen zu lernen. Nach § 7 Abs. 2 Bundesbeamtengesetz können sich für eine Beamtenlaufbahn im Auswärtigen Amt nur Deutsche im Sinne des Grundgesetzes (Art. 116 GG) bewerben. Hauptzielgruppe des Praktikantenprogramms sind daher ebenfalls Studierende deutscher Staatsangehörigkeit.
In Ausnahmefällen können auch Staatsangehörige anderer EU- Mitgliedsstaaten oder EFTA-Mitgliedsstaaten (Schweiz, Norwegen, Liechtenstein, Island) an dem Praktikantenprogramm teilnehmen.
Sie können nicht an dem Praktikantenprogramm teilnehmen, wenn Sie
- ein freiwilliges Praktikum machen möchten, da wir nur studienbegleitende Pflichtpraktika anbieten können
- noch die Sekundarschule besuchen oder noch kein Studium begonnen haben (keine Schülerpraktika)
- sich in einer Ausbildung in Betrieben oder anderen Behörden befinden, dies gilt auch für Anwärterinnen und Anwärter in Behördenausbildungen oder dualen Studien
- bereits ein Studium abgeschlossen haben und nicht mehr an der Universität oder der Hochschule immatrikuliert sind
- das Praktikum im Rahmen Ihrer Promotion ableisten möchten.
Wir bitten daher um Verständnis, dass wir keine Fragen zu diesen Praktika beantworten.
Werden nur Studierende bestimmter Studienrichtungen berücksichtigt?
Nein. Studierende, die sich für ein Praktikum im Auswärtigen Amt bewerben, kommen überwiegend aus den Bereichen Politikwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Geschichte, Jura, Kulturwissenschaften, etc. Es existiert jedoch keine Beschränkung auf bestimmte Fachrichtungen.
Wie lange sollte das Praktikum dauern?
Die Praktikumsdauer sollte nicht weniger als 6 Wochen und darf grundsätzlich nicht mehr als 3 Monate betragen.
Wenn die Studienordnung einen längeren Zeitraum als Mindestdauer für das Pflichtpraktikum vorschreibt, kann dieses bis zu max. 6 Monate dauern.
Bekomme ich ein eigenes Büro und einen eigenen Computer?
Die Praktikant*innen bekommen einen eigenen Computer-Arbeitsplatz im Dienstgebäude der Auslandsvertretung zur Verfügung gestellt.
Erhalte ich eine Vergütung?
Sie erhalten eine steuerpflichtige Aufwandsentschädigung in Höhe von 450 EUR monatlich (bei einem Vollzeitpraktikum). Bitte klären Sie vor Ihrer Bewerbung, ob Sie ob Sie darüber hinaus über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um die Kosten für u.a. Anreise, Wohn-, und Lebenshaltung während Ihrer Praktikumszeit vor Ort zu tragen.
Wie sind die Arbeitszeiten?
Die Praktika sind grundsätzlich als Vollzeitpraktika vorgesehen.
Kann ich mich gleichzeitig für das Praktikantenportal Inland und das Praktikantenportal Ausland bewerben?
Ja. Bitte schicken Sie nach Erhalt einer definitiven Zusage für ein Praktikum bei einer anderen Institution oder in dem jeweils anderen Praktikantenportal des Auswärtigen Amts eine Mail mit Bitte um Löschung der Bewerbung unter Angabe Ihres Benutzernamens an 1-Ak-P-301@diplo.de.
Online-Bewerbungsformular
Bitte machen Sie sich bereits vor Ihrer Bewerbung über die jeweilige Sicherheitslage vor Ort kundig. Aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise finden Sie u.a. unter Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts.
Bitte bewerben Sie sich ausschließlich über das online-Bewerbungsformular. Das online-Bewerbungsformular mit Hinweisen zum Hochladen der Anlagen finden Sie hier:
Eingabemaske für Ihre Online-Bewerbung
Fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte vor der elektronischen Absendung als Anlage folgende Dokumente zusammengefügt als ein PDF-Dokument in folgender Reihenfolge (abweichend vom Portal, die untenstehende Reihenfolge ist die aktuelle) bei:
- Bestätigung der Universität bzw. Hochschule oder des zuständigen Justizprüfungsamts, dass es sich um ein (Wahl-) Pflichtpraktikum handelt mit Angabe der Mindestdauer oder alternativ ein Auszug aus der Studienordnung mit entsprechender Kennzeichnung der Passagen, aus denen die Dauer und der Pflichtcharakter des Praktikums hervorgehen
- tabellarischer Lebenslauf
- Abiturzeugnis
- Nachweise über bisherige Studienleistungen (z.B. Notenübersicht)
- Nachweise über die im Bewerbungsbogen angeführten Tätigkeiten und Kenntnisse (Sprachkenntnisse können z.B. anhand von Abiturzeugnissen, Auslandsstudiengängen, Universitätszertifikaten, Sprachkursbescheinigungen, etc. nachgewiesen werden).
Bitte stellen Sie die Bestätigung darüber, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt und wie lange dieses mindestens dauern muss, unbedingt als erstes Dokument in das PDF-Dokument ein!
Bitte beachten Sie, dass wir unvollständige Bewerbungen, insbesondere ohne die erforderlichen Nachweise im PDF-Format, nicht bearbeiten können. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung daher erst dann ab, wenn Sie alle aus Ihrer Sicht erforderlichen PDF-Nachweise beigefügt haben. NACH ERFOLGTER ABSENDUNG DER BEWERBUNG KANN NICHTS MEHR GEÄNDERT ODER NACHGEREICHT WERDEN.
Achtung Jurastudierende: Bitte geben Sie in dem Freitextfeld „Anmerkungen und zusätzliche Information“ (max. 1000 Zeichen) an, ob Sie ein/e Volljurist*in mit der Befähigung zum Richteramt als Ausbilder*in während des studienbegleitenden Pflichtpraktikums im Rahmen der praktischen Studienzeit benötigen!
Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.
Bewerbungsfrist
Die online-Bewerbung muss spätestens sechs (6) Monate vor Beginn des Praktikums abgesandt werden. Bitte bewerben Sie sich nicht früher als zwei Jahre vor Praktikumsbeginn. Über Ihr elektronisches Bewerberkonto können Sie den aktuellen Status Ihrer Bewerbung jederzeit verfolgen.
Vergabe der Praktikumsplätze
Sie können sich insgesamt für maximal neun Auslandsvertretungen bewerben. Ihre Postenpräferenzen werden dabei gleichberechtigt behandelt.
Mehrfachbewerbungen im Portal sind aus Gründen der Fairness nicht zulässig, daher behalten wir uns vor, Mehrfachbewerbungen ohne Benachrichtigung zu löschen.
Spätestens einen Tag nach Absendung steht Ihre Bewerbung allen von Ihnen genannten Auslandsvertretungen zur Verfügung. Die Auslandsvertretungen entscheiden jeweils in eigener Zuständigkeit über die Vergabe von Praktikumsplätzen. Sie berücksichtigen hierbei u.a. Ihre bisherigen Studienleistungen, die Abiturnote, Auslandserfahrungen nichttouristischer Art, praktische und berufliche Erfahrungen, Ihre Sprachkenntnisse sowie die zur Verfügung stehenden Ausbildungs- und Betreuungskapazitäten.
Angesichts des hohen Bewerberaufkommens können weder die Auslandsvertretungen noch 1-AK-P-3 während des laufenden Verfahrens Einzelanfragen zum Stand einer Bewerbung beantworten. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir keine Anfragen dazu beantworten.
Bitte haben Sie auch Verständnis dafür, dass ausschließlich solche Bewerbungen bearbeitet werden können, die über das vorgesehene online-Verfahren eingereicht werden.
Auslandsvertretungen, die in der online-Bewerbungsmaske nicht aufgeführt sind, bilden nach aktuellem Stand grundsätzlich keine Praktikant*innen aus. Dies kann - unter anderem - daran liegen, dass die Vertretungen eine Ausbildung aus Sicherheitsgründen nicht für vertretbar halten, über keine hinreichenden Raum- oder Betreuungskapazitäten verfügen oder bereits anderweitig ausbilden (z.B. Rechtsreferendarinnen oder Rechtsreferendare oder amtsinterne Anwärterinnen und Anwärter). Bitte sehen Sie in diesen Fällen von entsprechenden Rückfragen ab.
Besondere Voraussetzungen und erforderliche Sprachkenntnisse
Bitte beachten Sie, dass Sie sich für die deutschen Vertretungen in:
Asunción - Bogotá - Brasília - La Paz - Managua - Mumbai - Nairobi - Panama - Quito - Recife - Rio de Janeiro - São Paulo
nur bewerben sollten, wenn Sie über Ortskenntnisse, alternativ über gute Kenntnisse der jeweiligen Region verfügen.
Für die spanisch-, portugiesisch-, und französischsprachigen Posten sind gute bis sehr gute Sprachkenntnisse erforderlich. Grundkenntnisse der Landessprache sind auch in vielen anderen Auslandsvertretungen wünschenswert, oft auch erforderlich.
Allgemeine Hinweise im Falle einer Zusage
Das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen unterliegen besonderen Sicherheitsbestimmungen. Praktikant*innen werden deshalb im Falle einer Zusage gebeten, ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG) einzureichen, welches beim zuständigen Einwohnermeldeamt, online auf der Website des Bundesamts für Justiz oder einer deutschen Auslandsvertretung beantragt werden kann.
Ein Muster für den zu schließenden Praktikumsvertrag finden Sie hier:
Vertrag für das Praktikum PDF / 312 KB
Falls Sie sich für eine Tätigkeit im Auswärtigen Amt interessieren, ist ein Praktikum eine Möglichkeit, sich in diesem interessanten und vielseitigen Berufsfeld frühzeitig zu orientieren.
Bitte beachten Sie, dass ein Praktikum im Auswärtigen Amt keinen Anspruch auf ein anschließendes Beschäftigungsverhältnis begründet.
Wir würden uns freuen, wenn auch Sie sich nach einem Praktikum bei uns dazu entschließen würden, an einem der Auswahlverfahren für den Auswärtigen Dienst teilzunehmen!
Interessiert am Auswärtigen Dienst?
Unserer Broschüre „Weltweit wir“ können Sie nähere Informationen über das Ausbildungsprogramm im höheren Dienst (Voraussetzung: abgeschlossenes Hochschulstudium; kein FH-Studium) bzw. im gehobenen Dienst (Voraussetzung Fachhochschulreife/Abitur) entnehmen:
Informationen zu den Laufbahnen des Auswärtigen Dienstes finden Sie darüber hinaus auf dieser Website im Karrierebereich.
Weitere Informationen
Bitte richten Sie Anfragen im Zusammenhang mit dem Praktikant*innenprogramm an:
Auswärtiges Amt
Referat 1-Ak-P-3 (Zentrale)
Kurstraße 36
10117 Berlin
Tel: (030)-1817 2682
Bitte beachten Sie: Aufgrund technischer Probleme können derzeit nur Bewerbungen mit einem Geburtsjahr ab 1973 im System erfasst werden. Ältere Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, sich vor der Bewerbung mit Referat 1-Ak-P-3 in Verbindung zu setzen (s. „Kontakt“ unten).