Die erweiterte Sicherheitsüberprüfung („SÜ2“)
Die erweiterte Sicherheitsüberprüfung umfasst, im Vergleich zur SÜ1, einige zusätzliche Schritte. Insbesondere sollten Sie beachten, dass auch Ermittlungen über Ihre*n (Lebens- oder Ehe-) Partner*in erfolgen können.
Das erwartet Sie bei der SÜ2
- Allgemeine Schritte
- Die Sicherheitserklärung - Diese wird von Ihnen als Grundlage für den weiteren Prozess abgegeben. Die Angabe personenbezogener Daten ist hierbei freiwillig. Stimmen Sie ihrer Sicherheitsüberprüfung zu, sind Sie verpflichtet, die in der Sicherheitserklärung geforderten Daten anzugeben.
- Prüfung der Angaben in der Sicherheitserklärung
- Einsicht der*des Geheimschutzbeauftragten in die Personalakte der betroffenen Person (soweit vorhanden und zugänglich) sowie sonstige erforderliche Unterlagen
- Anfragen an das Bundeszentralregister, an das Zentrale staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister, an Polizeibehörden und Nachrichtendienste
- Bei Bedarf Anfragen an das Ausländerzentralregister, an ausländische Sicherheitsbehörden und an die*den Bundesbeauftragte*n für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik sowie an andere geeignete Stellen, ob und ggf. welche sicherheitsrelevanten Erkenntnisse über die betroffene Person vorliegen
- Einsicht in öffentlich sichtbare Internetseiten
- Gespräch(e) mit der betroffenen Person über ihre persönliche Sicherheitssituation (soweit dies nach dem Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung geboten erscheint)
- In bestimmten Zeitabständen sowie bei Bedarf eine Aktualisierung/Wiederholung der Sicherheitsüberprüfung oder einzelner Maßnahmen
- Zusätzliche Schritte bei der SÜ2
- Einsicht in den öffentlich sichtbaren Teil sozialer Netzwerke
- Prüfung Ihrer Identität
- Ihre*n Ehe- oder Lebenspartner*in erwartet mit Zustimmung dieser Person ebenso eine Einbeziehung in die Prüfung