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Menschenrechtsbeauftragte Amtsberg reist nach Katar
Vor ihrer Abreise nach Katar erklärt die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Luise Amtsberg heute (28.10.):
Die Fußballweltmeisterschaft der Männer findet unter menschenrechtlich schwierigen Umständen statt. So sind die Rechte der Wanderarbeiterinnen und -arbeiter auf WM-Baustellen, aber auch die Situation von Hausangestellten, von Frauen, religiösen Minderheiten wie der Bahá‘i oder queeren Personen seit der Vergabe an Katar verstärkt in den Fokus der öffentlichen Diskussion gerückt. Zu Recht.
Katar hat in den Jahren seit der Vergabe, auch durch internationalen Druck, durchaus Fortschritte erzielt und nimmt damit im Vergleich zu anderen Staaten in der Region eine Vorreiterrolle ein. Hierzu zählen vor allem die verbesserten Rechte von Wanderarbeiterinnen und -arbeitern. Dennoch bleibt Katar bei der konsequenten Umsetzung dieser Reformen hinter den Erwartungen zurück. Zudem hat es bedauerlicherweise in den vergangenen Wochen auch sichtbare Rückschritte gegeben, wie beispielsweise der Umgang mit Arbeiterinnen und Arbeitern, die gegen ausgebliebene Löhne protestierten. Auch besorgen mich die Berichte der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch über die menschenrechtswidrige Behandlung queerer Personen durch die katarischen Sicherheitsbehörden.
Ziel meiner Reise, die teilweise gemeinsam mit Bundesinnenministerin Faeser stattfindet, ist es, mir selbst ein Bild von der Lage vor Ort zu machen und in Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern der katarischen Regierung auf die Einhaltung der Menschenrechte während der WM und darüber hinaus zu drängen. Katars wachsende Rolle als regionaler und globaler Akteur zur Kenntnis nehmend, darf der internationale Druck und unser Bemühen für den Schutz der Menschenrechte auch nach der WM nicht nachlassen.
Als Gastgeber der Weltgemeinschaft bei Sportgroßveranstaltungen erwarte ich von allen Austragungsorten, dass die Vielfalt der Weltgemeinschaft respektiert und geschützt wird. Dies werde ich in meinen Gesprächen deutlich machen.
Sportgroßveranstaltungen haben das Potential, Druck auf interessierte Austragungsländer zu erhöhen, gesellschaftliche Missstände und Menschenrechtsverletzungen im Vorfeld einer Vergabe zu beheben. Die vergangenen Erfahrungen haben gezeigt, dass dies nach einer Vergabe nur mühsam und in meisten Fällen gar nicht gelingt. Daher ist es wichtig, die Vergabe künftig an menschenrechtliche Grundsätze und Mindeststandards zu koppeln. Hier liegt der Fokus vor allem auf den internationalen Sportverbänden, die diese Aufgabe endlich ernst nehmen müssen.
Denn Fairness und gegenseitiger Respekt sind Werte des Sports, aber auch menschenrechtliche Grundsätze. Daher darf es uns nicht egal sein, wenn Gleichberechtigung, das Recht auf freie Meinungsäußerung oder Versammlungsfreiheit im Kontext von Sportgroßveranstaltungen eingeschränkt werden. Sport ist neutral und unparteiisch – aber unpolitisch ist Sport nicht.