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Weitere Hilfe für türkische Erdbebenopfer in Deutschland – Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat und des Auswärtigen Amts
Bundesregierung verlängert Möglichkeit für Aufenthalt bei engen Verwandten in Deutschland um drei Monate bis Anfang August.
Die Bundesregierung ermöglicht türkischen Erdbebenopfern, die bei Verwandten in Deutschland untergekommen sind, bis zu drei Monate länger im Bundesgebiet zu bleiben. Die Betroffenen, die zwischen dem 6. Februar 2023 und dem 7. Mai 2023 mit einem gültigen und durch eine deutsche Auslandsvertretung in der Türkei nach der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 erteilten Visum in das Bundesgebiet eingereist sind und die sich am 7. Mai 2023 noch rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten, werden ab dem 7. Mai 2023 und bis zum 6. August 2023 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit. Die entsprechende Verordnung tritt am Sonntag, den 7. Mai, in Kraft.
Die vorübergehende Befreiung von dem Erfordernis eines Aufenthaltstitels betrifft türkische Staatsangehörige, die ein Visum im vereinfachten Verfahren erhalten haben und sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten. Eine Vorsprache bei einer Ausländerbehörde ist nicht notwendig. Die Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels erlischt mit der Ausreise aus dem Bundesgebiet.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser:
Das Erdbeben im Februar in der Türkei und in Syrien hat unfassbare Verwüstung und unendliches Leid ausgelöst. Wir haben massive Hilfe vor Ort organisiert. Uns ging es aber auch um Unterstützung in der Not für diejenigen, die alles verloren haben. Deshalb haben wir es binnen kürzester Zeit möglich gemacht, bei engen Verwandten in Deutschland unterzukommen, hier zur Ruhe zu kommen und von der eigenen Familie versorgt zu werden. Denn es gibt sehr viele enge familiäre Verbindungen – und eine großartige Solidarität der deutsch-türkischen Gemeinschaft.
Jetzt fragen sich viele, wie es für sie weitergeht. Daher schaffen wir Klarheit: Den vorübergehenden Aufenthalt in Deutschland für türkische Erdbebenopfer verlängern wir unbürokratisch um drei Monate bis Anfang August. Damit haben die Betroffenen eine sichere Perspektive und wir entlasten die Ausländerbehörden von weiteren Verfahren.
Bundesaußenministerin Annalena Baerbock:
Echte Freundschaft beweist sich in der größten Not – das gilt auch zwischen Deutschland und der Türkei.
Im Erdbebengebiet haben Nancy Faeser und ich erlebt, wie groß die Trauer und Verzweiflung der Familien ist, die von einem Tag auf den anderen alles verloren haben. Deutschland hat Hilfen von 238 Millionen Euro für die betroffenen Menschen in der Türkei und Syrien zugesagt. Mit Geld kann man zerstörte Häuser wiederaufbauen, den Verlust von mehr als 52.000 Menschenleben aber kann nichts wieder gut machen.
Vielen Betroffenen konnten wir immerhin durch ein erleichtertes Visumverfahren ermöglichen, dass sie diese schwere Zeit nicht alleine durchstehen mussten und müssen. Seit Mitte Februar haben rund 9.500 Türkinnen und Türken bei ihren Angehörigen in Deutschland nicht nur Obdach, sondern auch Halt und Trost finden können. Dass ihnen nun noch etwas mehr Zeit im Kreis ihrer Familie gegeben wird, während die Aufräum- und Wiederaufbauarbeiten in der Türkei voranschreiten, ist ein ganz praktisches Zeichen der Solidarität.
Das Auswärtige Amt und das Bundesinnenministerium hatten sich kurz nach dem Erdbeben auf ein vereinfachtes Visumverfahren für Betroffene verständigt. Es handelt sich um Visa für einen vorübergehenden Aufenthalt von zunächst 90 Tagen in Deutschland.
Es wurden seit der Umsetzung der Vereinfachungen am 13. Februar rund 9.500 Visa für einen vorübergehenden Aufenthalt in Deutschland an Türkinnen und Türken erteilt. Zudem haben rund 900 türkische Staatsangehörige aus den Erdbebengebieten Visa für zum Familiennachzug nach Deutschland erhalten. Auch die Visaanträge für Syrerinnen und Syrer aus den betroffenen Gebieten wurden priorisiert. Über 1.200 syrische Staatsangehörige, die in den betroffenen Gebieten gewohnt haben, haben Visa – vor allem zum Familiennachzug nach Deutschland – erhalten.
Um die Antragsannahme zu beschleunigen, hat das Auswärtige Amt zusätzliche Visa-Entscheiderinnen und Entscheider in die Türkei entsandt. Zudem konnten Erdbebenopfer direkt bei einem erstmals eingesetzten mobilen Visa-Bus mitten im Erdbebengebiet ihre Anträge stellen.