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Gemeinsame Erklärung Albaniens, Belgiens, Cabo Verdes, Costa Ricas, Dänemarks, Deutschlands, Frankreichs, Kroatiens, Liechtensteins, Luxemburgs, Maltas und Spaniens zum Thema „Umgang mit systematischer geschlechtsspezifischer Diskriminierung von Frauen und Mädchen in Afghanistan“

19.09.2023 - Pressemitteilung

Wir, die Ministerinnen und Minister, bekräftigen unsere große Besorgnis darüber, dass die Verfolgung aufgrund des Geschlechts von den Taliban in Afghanistan institutionalisiert wird. Seit deren Rückkehr an die Macht im August 2021 sind Frauen und Mädchen langsam aber sicher durch eine Reihe von auf sie ausgerichtete Verordnungen aus dem öffentlichen Leben verbannt worden. Nach Angaben von UN-Frauen hat fast jede zweite Frau im vergangenen Jahr physische oder sexuelle häusliche Gewalt erfahren. Die Auswirkungen auf die mentale Gesundheit von Frauen und Mädchen sind verheerend. Die Taliban müssen zur Rechenschaft gezogen werden.

Wir verurteilen entschieden die Beschlüsse der Taliban, die die Menschen- und Freiheitsrechte der afghanischen Frauen und Mädchen verletzen, darunter das Verbot, das afghanischen Frauen untersagt, für die Vereinten Nationen und nichtstaatliche Organisationen zu arbeiten. Dieses Verbot beeinträchtigt die wirksame Bereitstellung von lebensrettender humanitärer Hilfe und von Grundleistungen schwer, wodurch das Leben von Millionen Afghaninnen und Afghanen, insbesondere in von Frauen geführten Haushalten, gefährdet wird. Die Diskriminierung von Frauen findet systematisch statt und ist systemisch. Die Maßnahmen der Taliban zum Ausschluss von Frauen aus der afghanischen Gesellschaft sind weltweit beispiellos und können einer Verfolgung aus Gründen des Geschlechts und einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit gleichkommen. Wir fordern die Taliban daher nachdrücklich auf, diese Beschränkungen umgehend aufzuheben und humanitäre Grundsätze zu wahren.

Wir rufen die Taliban auf, ihre eklatanten Verletzungen der Menschen- und Freiheitsrechte sofort einzustellen. Wir fordern die Taliban nachdrücklich auf, die Rechte aller Afghaninnen und Afghanen zu wahren, Frauen und Mädchen eine freie und gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben zu ermöglichen und ihnen ihre Grundrechte und Grundfreiheiten einzuräumen, einschließlich Bildung und Arbeit, sowie den zivilgesellschaftlichen Raum wiederherzustellen und es nichtstaatlichen Organisationen, zivilgesellschaftlichen Organisationen, Menschenrechtsverteidigerinnen und ‑verteidigern, Journalistinnen und Journalisten sowie Medienschaffenden zu erlauben, frei zu arbeiten.

Ein für alle offener und repräsentativer politischer Prozess unter uneingeschränkter Beteiligung des gesamten afghanischen Volks, einschließlich der Frauen und Mädchen und der Menschen, die ethnischen und religiösen Minderheiten und Gruppen angehören, ist erforderlich, um dauerhaften Frieden und Wohlstand und langfristige Stabilität in Afghanistan sicherzustellen.

Wir erinnern an die Verpflichtung Afghanistans, die Bestimmungen der Menschenrechte und Grundfreiheiten betreffenden Übereinkünfte umzusetzen, deren Vertragspartei es ist und durch die es gebunden ist, einschließlich des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau.

Wir stehen solidarisch an der Seite des gesamten afghanischen Volks, insbesondere der afghanischen Frauen und Mädchen.

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