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Erklärung anlässlich des Beitritts Deutschlands zum Völkermord-Verfahren vor dem IGH gegen Myanmar

17.11.2023 - Pressemitteilung

Anlässlich des Beitritts Deutschlands zum Völkermord-Verfahren vor dem IGH gegen Myanmar erklärte ein Sprecher des Auswärtigen Amts heute (17.11.):

Deutschland ist am Mittwoch (15.11) dem von Gambia eingeleiteten Völkermord-Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) gegen Myanmar beigetreten. Der Beitritt erfolgte gemeinsam mit Kanada, Dänemark, Frankreich, Großbritannien und den Niederlanden. Mit diesem Schritt will Deutschland den IGH bei der Rechtsfindung in diesem wichtigen Verfahren unterstützen. Deutschland fühlt sich in besonderer Weise verpflichtet, einen Beitrag zur Vorbeugung, Aufklärung und Bekämpfung von möglichem Völkermord zu leisten und ein Zeichen dafür zu setzen, dass Staaten für Völkermordhandlungen zur Verantwortung gezogen werden. Völkermord geht uns alle an, wo auch immer auf der Welt ein solcher geschieht.

Der gemeinsame Beitritt von sechs Staaten ist ein Novum in der Geschichte des IGH – ein starkes Zeichen der Geschlossenheit bei der Verfolgung und rechtlichen Aufarbeitung der Gewalt gegen die Rohingya und darüber hinaus der staatlichen Verantwortung bei schwersten Verbrechen. Der Schriftsatz für den IGH konzentriert sich vor allem auf das Thema sexualisierter Gewalt gegen Frauen und Kinder. Aus Sicht der Bundesregierung ist wichtig, dass der IGH bei seiner Urteilsfindung berücksichtigt, wie zerstörerisch sexualisierte Gewalt sein kann. Damit will Deutschland auch im Völkerrecht darauf hinwirken, dass vulnerable Gruppen ausreichend in den Blick genommen werden. Unsere Stellungnahme unterstreicht außerdem, dass gegen Myanmar bereits ein völkerrechtlich verbindlicher Beschluss des IGH vorliegt: Myanmar muss alles in seiner Kraft Stehende tun, um Völkermordhandlungen gegen die Rohingya zu unterbinden.

Seit dem Putsch von 2021 begeht das Militärregime in Myanmar weitere schwere Menschenrechtsverletzungen, die nicht Gegenstand dieses Verfahrens sind, und übt Gewalt gegen alle, die sich ihm in den Weg stellen. Wir rufen das Militärregime dazu auf, die eskalierende Gewalt gegen die Zivilbevölkerung umgehend zu beenden und den Weg Myanmars zurück Richtung Demokratie und zu einer legitimen zivilen Regierungsführung zuzulassen.

Hintergrund:

Am 25. August 2017 begann eine massive Welle gewaltsamer Übergriffe des myanmarischen Militärs auf Gemeinden der ethnischen Minderheit der Rohingya. Tausende Männer, Frauen und Kinder wurden getötet, vergewaltigt oder gefoltert – Hunderttausende mussten innerhalb Myanmars, v.a. aber ins benachbarte Bangladesch oder andere Nachbarstaaten fliehen. Bis heute können sie nicht in ihre Heimatregionen zurückkehren und leben häufig unter schwierigen Bedingungen in Flüchtlingslagern. Die Situation ethnischer und religiöser Minderheiten hat sich seit dem Militärputsch vom Februar 2021 und der Eskalation der Gewalt weiter verschlechtert. Besonders schockierend im Zusammenhang mit den Übergriffen war das Ausmaß sexualisierter Gewalt gegen Frauen und Kinder.

Im November 2019 reichte Gambia beim IGH in Den Haag eine Klage ein. Konkret wird Myanmar vorgeworfen, seit 2016 einen Völkermord an der muslimischen Minderheit der Rohingya zu begehen und damit gegen die Convention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide (“Genocide Convention”) zu verstoßen. Myanmar hat die Konvention 1956 ratifiziert. Im Januar 2020 gab der IGH zunächst dem Antrag Gambias auf einstweiligen Rechtsschutz statt und verpflichtete Myanmar, alles in seiner Macht Stehende zu tun, um nach der Völkermordkonvention verbotene Handlungen gegen die Rohingya zu unterbinden. Am 22. Juli 2022 erklärte der IGH zudem die Klage für zulässig, gegen den Einspruch Myanmars. Aktuell wird die Begründetheit geprüft.

Zum fünften Jahrestag der Rohingya-Krise kündigte Deutschland am 25.08.2022 den Beitritt zum IGH-Verfahren an. In der Folge wurde mit Kanada, Dänemark, Frankreich, Großbritannien und den Niederlanden ein gemeinsamer Schriftsatz entwickelt, der am 15.11.2023 beim IGH eingereicht wurde. Daneben haben auch die Malediven am 15.11. ihren Beitritt zum Verfahren erklärt.

Das Verfahren vor dem IGH betrifft das Vorgehen Myanmars gegen die Rohingya vor dem Putsch von 2021.

Gemeinsame Erklärung Dänemarks, Deutschlands, Frankreichs, Kanadas, der Niederlande und des Vereinigten Königreichs

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