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Angriffe der Huthi auf Handelsschiffe im Roten Meer – Gemeinsame Erklärung von 24 Ländern
Gemeinsame Erklärung der Regierungen Albaniens, Australiens, Bahrains, Dänemarks, Deutschlands, Estlands, Guinea-Bissaus, Italiens, Kanadas, Kroatiens, Kenias, der Republik Korea, Lettlands, Litauens, Montenegros, des Königreichs der Niederlande, Neuseelands, Nordmazedoniens, Polens, Rumäniens, der Tschechischen Republik, Ungarns, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten
Als Reaktion auf die fortgesetzten rechtswidrigen und rücksichtslosen Angriffe der Huthi auf Schiffe, die das Rote Meer und angrenzende Wasserstraßen durchfahren, haben die Streitkräfte der Vereinigten Staaten und des Vereinigten Königreichs mit Unterstützung Australiens, Bahrains, Kanadas, des Königreichs der Niederlande und Neuseelands in Wahrnehmung ihres ureigenen Rechts auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung im Einklang mit der VN-Charta weitere Schläge gegen acht Ziele in von den Huthi kontrollierten Gebieten Jemens durchgeführt. Diese Schläge dienten dazu, die Fähigkeit der Huthi zur Fortsetzung ihrer Angriffe auf den globalen Handel und unschuldige Seeleute aus aller Welt zu schwächen beziehungsweise zu unterbinden und dabei eine Eskalation zu vermeiden.
Die mehr als dreißig Angriffe, welche die Huthi seit Mitte November auf Handels- und Kriegsschiffe verübt haben, stellen für alle Länder, die auf die internationale Seeschifffahrt angewiesen sind, eine Bedrohung dar. Wir verurteilen diese Angriffe und fordern ihre Einstellung. Ferner unterstreichen wir, dass diejenigen, die die Huthi mit den bei solchen Angriffen eingesetzten Waffen beliefern, gegen Resolution 2216 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und gegen das Völkerrecht verstoßen. Die internationale Reaktion vom 22. Januar auf die fortgesetzten Angriffe der Huthi hat die gemeinsame Entschlossenheit deutlich gemacht, die seerechtlich garantierte Freiheit der Schifffahrt aufrecht zu erhalten und das Leben der Seeleute vor rechtswidrigen und durch nichts zu rechtfertigenden Angriffen zu schützen.