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Auswärtiges Amt zur Veröffentlichung des OVCW IIT-Berichts zum Chemiewaffeneinsatz im September 2015 in Marea, Syrien
Anlässlich der Veröffentlichung des vierten Berichts des Ermittlungs- und Identifizierungsteams (IIT) der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) erklärte ein Sprecher des Auswärtigen Amts heute (23.02.):
Die Bundesregierung verurteilt den auf Grundlage von unabhängigen Ermittlungen der Organisation für das Verbot chemischer Waffen festgestellten Chemiewaffeneinsatz durch den sogenannten Islamischen Staat in der syrischen Stadt Marea im September 2015 auf das Schärfste.
Deutschland wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Verantwortlichen für diesen grauenhaften Bruch des Völkerrechts zur Rechenschaft gezogen werden. Der Bericht ist ein wichtiger Beitrag für den Kampf gegen Straflosigkeit in Bezug auf alle Chemiewaffenangriffe innerhalb und außerhalb Syriens.
Der Bericht unterstreicht zudem, dass es notwendig ist, gegenüber dem Missbrauch von Chemiewaffen durch terroristische Akteure sehr wachsam zu bleiben. Deutschland hat sich darum maßgeblich für den Beschluss der Vertragsstaaten des Chemiewaffenübereinkommens vom 30. November 2023 eingesetzt, welcher die Fähigkeiten der OVCW zur Aufklärung von Einsätzen von Chemiewaffen durch staatliche und nicht-staatliche Akteure dauerhaft stärkt und darauf zielt, Transfers von potenziell für die Herstellung von Chemiewaffen geeigneten Chemikalien nach Syrien zu unterbinden. Dieser Beschluss muss nun im Lichte des Berichts weiter zügig umgesetzt werden.
Die unabhängige, unparteiische und sachkundige Arbeit der OVCW-Mitarbeiterinnen und ‑Mitarbeiter ist von größter Bedeutung.
Hintergrund
Die Organisation für das Verbot von Chemiewaffen (OVCW) hat am 22.02.2024 den vierten Bericht des im Juni 2018 eingesetzten Ermittlungs- und Identifizierungsteams (“Investigation and Identification Team” - IIT) zu Chemiewaffeneinsätzen in Syrien veröffentlicht.
Das IIT wurde im Juni 2018 auf einer Sonderkonferenz der CWÜ-Vertragsstaaten zur Identifizierung von Verantwortlichkeit für Chemiewaffeneinsätze gegen Zivilisten und zivile Ziele in Syrien im Rahmen der OVCW geschaffen. Die ersten drei IIT-Berichte, welche im April 2020, April 2021 und Januar 2023 vorgelegt wurden, hatten die syrischen Luftstreitkräfte als verantwortlich für Chemiewaffeneinsätze in Ltamenah im März 2017, in Sarakib im Februar 2018 und in Duma im April 2018 identifiziert.
Der im Januar 2022 veröffentlichte Berichts der OVCW-Sondierungsmission (“Fact Finding Mission” – FFM) stellte fest, dass am 1. September 2015 in Marea giftige Chemikalien als Waffe eingesetzt wurden. Der heute vorgelegte IIT-Bericht baut hierauf auf und stellt hinreichende Gründe (“reasonable grounds”) fest, dass am 1. September 2015 während der Kämpfe in Marea mit Senfgas gefüllte Munition von Kämpfern des Islamischen Staates eingesetzt wurden.
Am 30. November 2023 hat die OVCW-Vertragsstaatenkonferenz einen weiteren Beschluss zu Syrien angenommen. Zentrale Elemente sind die Aufrechterhaltung der Aufklärungsfähigkeiten der OVCW, Transferverbote von Chemikalien und Ausrüstung an das Regime sowie terroristische Akteure in Syrien und eine stärkere Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von CW-Terrorismus.
Link zum Bericht: https://www.opcw.org