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Menschenrechtsbeauftragte Luise Amtsberg zur Änderung des irakischen Personenstandsgesetzes
Anlässlich der Änderung des irakischen Personenstandsgesetzes erklärt Luise Amtsberg, Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe:
Ich teile die Sorge vieler Menschenrechtsexpert*innen, dass durch diese Gesetzesänderung die Rechte von Frauen und Kindern bei Eheschließung, Scheidung, Sorge- und Erbrecht stark eingeschränkt werden könnten.
In den nächsten sechs Monaten werden die zuständigen religiösen Instanzen und die irakische Justiz festlegen, wie die für Personenstandsfragen relevanten religiösen Bestimmungen aus der Scharia auszulegen sind. Die Interessen und Rechte von Frauen und Kindern müssen dabei unbedingt im Zentrum der Überlegungen stehen. Nur in einer Gesellschaft, in der Frauen und Kindern gleiche Rechte zugestanden werden, können alle Menschen gleich und frei am gesellschaftlichen Leben teilhaben.
Auch die internationalen Menschenrechtsverpflichtungen wie die UN-Frauenrechts- und -Kinderrechtskonvention, die Irak ratifiziert hat, und die Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, zu der sich die irakische Regierung bekannt hat, müssen weiter eingehalten werden.
Respekt und Gewährleistung dieser Menschenrechtskonventionen sind zentrale Voraussetzungen dafür, dass Irak seine wichtige Rolle im Dialog mit internationalen Partnern und den Vereinten Nationen weiter erfüllen kann.
Hintergrund:
Das irakische Parlament hat am XXX eine Änderung des seit 1959 geltenden irakischen Personenstandsgesetzes beschlossen. [Schiitische Bürger*innen sollen künftig wählen können, ob sie Personenstandsfragen auf Basis religiöser oder, wie bisher, zivilrechtlicher Grundlage bestimmen.]
Das Personenstandsrecht regelt Eheschließungen, Scheidungen, Erbschafts- und Sorgerechtsangelegenheiten. Änderungen in solchen Schlüsselbereichen haben weitreichende Folgen für das gesellschaftliche Zusammenleben und betreffen insbesondere die Stellung von Frauen und Kindern in der Familie.