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Iran: Erklärung des Hohen Vertreters im Namen der EU zur Hinrichtung von Jamshid Sharmahd
Die Europäische Union verurteilt die Hinrichtung des deutsch-iranischen Staatsangehörigen Jamshid Sharmahd in Iran auf das Schärfste. Die Europäische Union spricht der Familie von Jamshid Sharmahd ihr Beileid aus und erklärt ihre uneingeschränkte Solidarität mit Deutschland.
Jamshid Sharmahd wurde rechtswidrig in den Iran entführt und dort jahrelang ohne ein faires Verfahren unter unmenschlichen Bedingungen festgehalten.
Die Europäische Union ruft Iran weiterhin auf, künftig von Hinrichtungen abzusehen und konsequent politisch auf die Abschaffung der Todesstrafe hinzuarbeiten.
Die Europäische Union bekräftigt ihre Forderung an Iran, mit der besorgniserregenden Praxis zu brechen, ausländische Zivilpersonen und Menschen mit doppelter Staatsangehörigkeit mit dem Ziel zu inhaftieren, sich politische Vorteile zu verschaffen. Es ist inakzeptabel und ein direkter Verstoß gegen das Völkerrecht, dass Iran den konsularischen Zugang zu unseren Bürgerinnen und Bürgern erschwert und konsularischen Schutz und faire Verfahren verweigert.
Die Todesstrafe ist die grausame, unmenschliche und entwürdigende Bestrafung schlechthin und sie verstößt gegen das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankerte unveräußerliche Recht auf Leben. Sie ist mit der Menschenwürde unvereinbar. Die Europäische Union bekräftigt ihre starke und eindeutige Ablehnung der Todesstrafe – jederzeit, überall und unter allen Umständen. Dies gilt umso mehr angesichts der Tatsache, dass die Zahl der in Iran hingerichteten Menschen in diesem und im vergangenen Jahr in alarmierender Weise gestiegen ist.
Die Hinrichtung eines europäischen Bürgers belastet die Beziehungen zwischen Iran und der Europäischen Union schwer. Angesichts dieser verheerenden Entwicklung wird die Europäische Union nun gezielte und weitreichende Maßnahmen prüfen.