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Israelisch-palästinensische Korrespondenzbankdienstleistungen: Gemeinsame E3-Außenministererklärung
Die Außenminister des Vereinigten Königreichs und Frankreichs sowie die Außenministerin Deutschlands sind zutiefst besorgt darüber, dass Israel noch keine Zusicherungen dahingehend abgegeben hat, die Entschädigungsleistungen für grundlegende Korrespondenzbankbeziehungen zwischen israelischen und palästinensischen Banken um mindestens 12 Monate zu verlängern.
Am 31. Oktober hat die israelische Regierung ihre Entschädigungsleistungen für israelische Banken für die bisher kürzeste Frist von 30 weiteren Tagen erneuert. Diese enttäuschende Entscheidung verlängert die Ungewissheit und gefährdet die palästinensische Wirtschaft. Eine Kappung dieser Bankverbindungen, zu deren Aufrechterhaltung Israel nach dem Pariser Protokoll eindeutig verpflichtet ist, würde zu erheblichen wirtschaftlichen Turbulenzen im Westjordanland führen und damit die Sicherheit Israels und der Region insgesamt gefährden.
Es gibt keinerlei technische Begründung dafür, eine Verlängerung um ein Jahr zu verweigern. Wir haben uns vergewissert, dass die Palästinensische Behörde maßgebliche Schritte ergriffen hat, um dem Risiko der Terrorismusfinanzierung zu begegnen, und dass die Finanzinstitutionen im Westjordanland angemessene Kontrollen zur Bewältigung dieser Risiken aufrechterhalten. Die Frage grenzüberschreitender Zahlungen darf nicht dazu genutzt werden, die Palästinensische Behörde zu unterminieren, und Israel muss eine Politik verfolgen, die die innere und äußere Finanzstabilität begünstigt.
Da der 30. November und damit der Ablauf der Frist näher rückt, erneuern wir unseren Aufruf an Israel, die Entschädigungsleistungen umgehend um mindestens ein Jahr zu verlängern und weitere Verlängerungen transparent, berechenbar und frei von politischen Erwägungen zu gestalten.