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Gemeinsame Erklärung zur Lage in Afghanistan nach einem Treffen der G7+ in Genf

20.12.2024 - Pressemitteilung

Die Sondergesandten und Sonderbeauftragten für Afghanistan aus Deutschland, der Europäischen Union, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, der Republik Korea, Norwegen, der Schweiz, der Republik Türkiye, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten sind am 16. Dezember 2024 in Genf zusammengekommen, um über die Lage in Afghanistan zu beraten. Die Stellvertretenden Sonderbeauftragten für Afghanistan der Hilfsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan (UNAMA), der Sonderberichterstatter über die Menschenrechts­situation in Afghanistan sowie Vertreterinnen und Vertreter der Weltbank und der Organisation der Islamischen Zusammenarbeit (OIC) nahmen ebenfalls an dem Treffen teil.

Die Sondergesandten und Sonderbeauftragten für Afghanistan

  1. brachten ihre tiefe Sorge über die Entscheidung der Taliban vom Dezember 2024 zum Ausdruck, Frauen und Mädchen den Besuch öffentlicher und privater medizinischer Ausbildungseinrichtungen zu verbieten, und äußerten ihre Sorge, dass dieses neue Verbot verheerende Folgen für alle Afghaninnen und Afghanen haben wird, insbesondere für Mütter und Säuglinge– für geborene wie ungeborene und männliche wie weibliche Säuglinge gleichermaßen –, und das bereits fragile Gesundheitssystem weiter destabilisieren wird. Diese Entscheidungen, die zurückgehen auf das im August 2024 verkündete Gesetz der Taliban zur Förderung der Tugend und der Verhinderung von Lastern, fügen sich ein in die Reihe der bereits über 80 repressiven und diskriminierenden Verordnungen, die darauf abzielen, afghanische Frauen und Mädchen von Bildung sowie vom öffentlichen und wirtschaftlichen Leben auszuschließen. Wir fordern die unverzügliche Rücknahme dieser nicht hinnehmbaren Verfahren und Maßnahmen.
  2. nahmen mit tiefer Sorge die jüngsten terroristischen Anschläge in Kabul und der Region sowie die fortwährende Bedrohung der Sicherheit und Stabilität Afghanistans durch Terrorismus zur Kenntnis und würdigten die Maßnahmen der Taliban zur Bekämpfung terroristischer Bedrohungen vonseiten ISIS-K, wobei sie gleichzeitig auf die Notwendigkeit hinwiesen, dass die Taliban im Einklang mit Resolution 2593 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen Maßnahmen zur Bekämpfung terroristischer Bedrohungen ergreifen, und betonten, dass einige Terrorgruppen sich noch immer sicher in Afghanistan aufhalten können und in der Lage sind, Terroranschläge im Inneren sowie grenzübergreifend zu planen und durchzuführen.
  3. hoben hervor, dass für langfristige Stabilität in Afghanistan ein glaubhafter und alle Seiten einschließender nationaler Dialog nötig ist, an dessen Ende eine verfassungsmäßige Ordnung mit einem repräsentativen und inklusiven politischen System, rechenschaftspflichtige politisch Verantwortliche und ein Staat Afghanistan stehen, der seinen internationalen Verpflichtungen nachkommt.
  4. betonten die Notwendigkeit der Umsetzung von Resolution 2721 (2023) des VN-Sicherheitsrats, die die im Einklang mit VN-Sicherheitsratsresolution 2679 (2023) vorgenommene unabhängige Bewertung vonseiten der VN wohlwollend zur Kenntnis nimmt, bestärkten die Mitgliedstaaten sowie alle weiteren einschlägigen Interessengruppen, die Umsetzung ihrer Empfehlungen in Erwägung zu ziehen, und ersuchten den VN-Generalsekretär darum, eine Sondergesandte oder einen Sondergesandten für Afghanistan zu ernennen, um einen Prozess zwischen afghanischen Interessengruppen und der internationalen Staatengemeinschaft für dauerhaften Frieden und langfristige Stabilität in Afghanistan voranzutreiben.
  5. würdigten die Arbeit der Vereinten Nationen einschließlich des Doha-Prozesses unter VN-Führung und erkannten die bedeutende spezifische Arbeit von UNAMA, der im Land aktiven VN-Organisationen, der Weltbank, der Asiatischen Entwicklungsbank und der vielen internationalen und lokalen nichtstaatlichen Organisationen sowie weiterer humanitärer Akteure an, die die Menschen in Afghanistan in der fortwährenden sozialen und humanitären Krise weiterhin unterstützen.
  6. bekräftigten, dass internationale nichtstaatliche Organisationen für die humanitäre Arbeit in Afghanistan unentbehrlich sind, und unterstrichen, wie wichtig geeinte humanitäre Maßnahmen sind, die auch VN-Organisationen, internationale und nationale nichtstaatliche Organisationen und weitere humanitäre Akteure mit einbeziehen.
  7. hoben hervor, dass es nötig ist, den unter der fortwährenden humanitären Krise leidenden Afghaninnen und Afghanen unter gebührender Berücksichtigung gefährdeter Bevölkerungsgruppen, darunter Frauen und frauengeführte Haushalte, Kinder sowie Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten, weiterhin zu helfen.
  8. sahen einem vertieften Dialog mit Nachbarstaaten und weiteren Ländern in der Region über eine gemeinsame Reaktion auf die Lageentwicklung in Afghanistan erwartungsvoll entgegen, auch im Hinblick auf die Bekämpfung potenzieller von Afghanistan ausgehender Gefahren für die regionale Sicherheit und Stabilität wie Terrorismus und illegale Migration, würdigten die Bemühungen mehrheitlich muslimischer Ländern und der OIC um einen Dialog mit den Taliban über die Rechte von Frauen und Mädchen, begrüßten ihre Führungsrolle im Hinblick auf Themen wie Zugang zu Bildung und bestärkten sie, ihr aktives Engagement in Bezug auf diese und ähnliche Themen fortzusetzen.
  9. würdigten die Schweiz für die Organisation dieser Beratungen und die Ausrichtung dieses Treffens und sahen einem erneuten baldigen Treffen der Gruppe von Sondergesandten und Sonderbeauftragten erwartungsvoll entgegen.

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