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Auswärtiges Amt zum Urteil gegen den chinesischen Menschenrechtsanwalt Yu Wensheng

07.01.2025 - Pressemitteilung

Zum Urteil gegen den chinesischen Menschenrechtsanwalt Yu Wensheng erklärte ein Sprecher des Auswärtigen Amts am 07.01.2025:

Mit der am 6. Januar 2025 verkündeten Entscheidung des Mittleren Volksgerichts der Stadt Suzhou wurde die Revision des chinesischen Menschenrechtsanwalts und Trägers des Deutsch-Französischen Preises für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit, Yu Wensheng, abgelehnt. Damit wurde das Urteil von drei Jahren Haft wegen des Vorwurfs der Anstiftung zum Umsturz bestätigt. Die Vorwürfe und das Urteil gegen Yu Wensheng, der mit seiner Frau, Xu Yan, im April 2023 auf dem Weg zur Delegation der Europäischen Union in Peking festgenommen wurde, sind willkürlich.

Erneut fordern wir seine unverzügliche Freilassung. Die Einschüchterung von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern und deren willkürliche Verhaftung sind mit dem erklärten Ziel der chinesischen Regierung, Rechtsstaatlichkeit zu stärken, nicht vereinbar.

Hintergrund:

2018 wurde Yu Wensheng in Anerkennung seiner anwaltlichen Unterstützung von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern der Deutsch-Französische Preis für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit verliehen.

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