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Pilotprojekt Aussetzung von Remonstrationen in Visaverfahren
Nach Aufhebung der pandemiebedingten Reisebeschränkungen erleben unsere Visastellen einen erheblichen Nachfrageanstieg, der teilweise auch das Niveau von vor Covid-19 übersteigt. An einigen Orten können unsere Visastellen diesem Anstieg nicht in allen Visakategorien im selben Umfang gerecht werden. Das führt für Antragstellerinnen und Antragsteller in manchen Fällen zu längeren Wartezeiten auf einen Termin zur Visabeantragung.
Um zusätzliche Kapazitäten für die Visabearbeitung zu gewinnen, mit denen wir die Wartzeiten abbauen können, setzen wir in einem Pilotprojekt in China, Marokko und der Türkei die Remonstrationen – so wird die Beschwerde gegen die Ablehnung eines Visumantrags bezeichnet - aus.
Die Remonstration ist ein freiwillig gewährter, gesetzlich nicht vorgesehener Rechtsbehelf. Im Rahmen des Pilotprojekts wollen wir überprüfen, ob die Aussetzung dazu führen kann, dass unsere Auslandsvertretungen die Zahl der bearbeiteten Anträge steigern und damit die Wartezeiten für alle Reisenden senken können. Hiervon profitieren alle Antragstellerinnen und Antragsteller.
Das Pilotprojekt wird sechs Monate lang durchgeführt. Anschließend werden die Ergebnisse evaluiert – wenn das Pilotprojekt erfolgreich ist, werden wir eine Ausweitung auf andere Visastellen prüfen.
Was bedeutet das für Antragstellerinnen und Antragsteller?
Über den Visumsantrag wird auf der gleichen gesetzlichen Grundlage wie bisher entschieden. Wenn die Voraussetzungen für das Visum durch die notwendigen Dokumente nachgewiesen sind, wird wie zuvor ein Visum erteilt.
Die Visastellen, die am Pilotprojekt teilnehmen, stellen ab sofort bei Ablehnung eines Visumantrags geänderte Ablehnungsbescheide aus, in denen die Antragstellerinnen und Antragsteller detaillierter als bisher über die Ablehnungsgründe informiert werden. Antragsstellerinnen und Antragssteller haben die Möglichkeit, innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist die Ablehnung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren überprüfen zu lassen oder können einen neuen Visumantrag stellen – eine erneute Überprüfung des bereits eingereichten Antrags durch unsere Visastelle ist nicht mehr vorgesehen.
Antragstellerinnen und Antragsteller, die einen Ablehnungsbescheid vor dem 01. Juni erhalten haben, indem über die Möglichkeit zur Remonstration informiert wird, können die Ablehnung weiterhin innerhalb der im Bescheid genannten Frist durch die Auslandsvertretung überprüfen lassen.