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Auswärtiges Amt zur Lage in Burundi

18.05.2018 - Pressemitteilung

Zum gestrigen Verfassungsreferendum in Burundi erklärte eine Sprecherin des Auswärtigen Amts heute (18.05.):

In Burundi wurde gestern über eine neue Verfassung abgestimmt. Mit ihr sollen Machtverhältnisse zugunsten der Regierungspartei verschoben werden. Der amtierende Präsident würde bis 2034 im Amt bleiben können.



Die Bundesregierung nimmt das Referendum zur Kenntnis. Es läuft den Bemühungen der afrikanischen Nachbarn Burundis, der Afrikanischen Union und der Vereinten Nationen zuwider, die sich um eine politische Lösung des Konflikts bemühen.



Seit Beginn der politischen Krise im April 2015 ist das Klima in Burundi von schweren Menschenrechtsverletzungen und der Unterdrückung der politischen Opposition geprägt. Mehr als 420.000 Flüchtlinge haben das Land verlassen.



Einige der vorgeschlagenen Änderungen der Verfassung stehen in Widerspruch zu den Bestimmungen des Friedensvertrags von Arusha von 2000, der langjährige Bürgerkriege durch die Einführung von Quoten zwischen Hutu und Tutsi und Gewaltenteilung beendet hatte. Er bildete die Grundlage für die Verfassung und setzte auf Machtbeschränkung, Konsens und Versöhnung. Die Annahme einer neuen Verfassung ohne Inklusivität und Konsens aller politischen und gesellschaftlichen Kräfte stellt das in Frage.



Die Bundesregierung appelliert an die burundische Regierung, das Arusha-Friedensabkommen weiter als Garant für Frieden, Demokratie und Stabilität in Burundi zu respektieren und umzusetzen. Sie appelliert auch, die unter Vermittlung der Ostafrikanischen Gemeinschaft geführten Mediationsgespräche anzunehmen und alles dafür zu tun, dass sie zu einem inklusiven und zukunftsweisenden Ergebnis geführt werden.

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