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Menschenrechtsbeauftragte zum Internationalen Tag gegen den Einsatz von Kindersoldaten

12.02.2019 - Pressemitteilung

Anlässlich des Internationalen Tages gegen den Einsatz von Kindersoldaten erklärte die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Bärbel Kofler, heute (12.02.):

Die illegale Rekrutierung von Kindern und ihr Einsatz als Kindersoldaten sind weiterhin verheerende Realität für viel zu viele Kinder auf der Welt.

Auch im Jahr 2019, dem Jahr des 30-jährigen Jubiläums des Übereinkommens über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen, ist der verbesserte Schutz von Kindern in Krisengebieten daher eine unserer zentralen Aufgaben. Deutschland begegnet dieser Herausforderung mit dem Einsatz großer finanzieller Mittel – als zweitgrößter bilateraler humanitärer Geber weltweit stellte Deutschland 2018 mehr als 1,5 Milliarden Euro finanzielle Unterstützung zur Verfügung, die als humanitäre Hilfe auch Kindern zu Gute kommt.

Unsere Mitgliedschaft im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in diesem und im kommenden Jahr werden wir gezielt dazu nutzen, den Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten weiter mit den vom Sicherheitsrat dafür etablierten Mechanismen zu stärken.

Ich appelliere an alle Staaten, ihre Bemühungen zur Prävention illegaler Rekrutierung Minderjähriger und zur Wiedereingliederung ehemaliger Kindersoldaten in ein normales Leben mit Zukunftsperspektive hochzuhalten. Es ist die Aufgabe aller Länder, der perfiden Praxis des Einsatzes von Kindersoldaten ein Ende zu setzen und nicht nur den Bedürfnissen von Kindern nach besonderem Schutz, sondern auch den Fähigkeiten junger Menschen, Gesellschaften nachhaltig zu stabilisieren und voranzubringen, Rechnung zu tragen.„

#childrennotsoldiers

#childreninwar

#redhandday

Hintergrund:

Weltweit sind Millionen von Kindern von Konflikten betroffen. Der Generalsekretär der Vereinten Nationen (VN) hat deshalb eine Sonderbeauftragte für Kinder und bewaffnete Konflikte benannt. Sie setzt sich unter anderem für die Wiedereingliederung von Kindersoldaten in ein normales, ziviles Leben mit Zukunft ein. Für die Rekrutierung von Kindern befinden sich derzeit staatliche Akteure aus Syrien und Süd Sudan sowie nicht-staatliche Konfliktparteien aus 14 Ländern auf der sogenannten “Liste der Schande„ des VN-Generalsekretärs. Weitere Konfliktparteien werden erfasst, wenn sie Kinder töten, verstümmeln, verschleppen, sexuelle Gewalt gegen Kinder ausüben oder Schulen und Krankenhäuser angreifen. Dass Angriffe auf Schulen und Krankenhäuser als Listungskriterium etabliert sind, geht auf eine deutsche Initiative während der letzten VN-Sicherheitsratsmitgliedschaft (2011-2012) zurück.

Das VN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes (kurz Kinderrechtskonvention) wurde am 20. November 1989 von der VN-Generalversammlung durch die Resolution 44/25 verabschiedet und ist am 2. September 1990 völkerrechtlich in Kraft getreten. Es ist das VN-Übereinkommen mit den meisten Vertragsstaaten. Lediglich die USA haben das Übereinkommen bisher nicht ratifiziert. Deutschland hat die Kinderrechtskonvention am 6. März 1992 ratifiziert. Das zweite Fakultativprotokoll zur VN-Kinderrechtskonvention betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten (OPAC) ächtet die Rekrutierung von Kindern unter 18 Jahren und erweitert in diesem Punkt die Kinderrechtskonvention. Deutschland hat OPAC im Jahr 2004 ratifiziert und setzt sich seitdem mit Nachdruck für seine Umsetzung ein.

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