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Menschenrechtsbeauftragte Kofler zur Situation von Transgender-Personen in Ungarn

13.05.2020 - Pressemitteilung

Anlässlich eines Gesetzesentwurfs der ungarischen Regierung mit Auswirkungen auf Transgender-Personen erklärte die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt Bärbel Kofler heute (13.05.):

Mich beunruhigt es sehr, dass das ungarische Parlament plant, im ungarischen Geburtenregister die Kategorie „Geschlecht“ durch „Geburtsgeschlecht“ zu ersetzen. Damit wird es Transgender-Personen unmöglich gemacht, ihr Geschlecht legal zu ändern. Die Angaben des Geburtenregisters werden für offizielle Dokumente wie Personalausweise, Führerscheine und Reisepässe übernommen. Transgender-Personen werden damit potenzieller Diskriminierung ausgesetzt. Das widerspricht Europäischen Menschenrechtsstandards.

Ich appelliere daher an das ungarische Parlament sicherzustellen, dass die rechtliche Anerkennung des Geschlechts von Transgender-Personen auf Grundlage der Selbstbestimmung und Menschenwürde weiterhin möglich bleibt.

Hintergrund:

Der Gesetzesentwurf T/9934 „Gesetz über die Änderung bestimmter Verwaltungsgesetze und freier Spenden von Eigentum“ sieht in Art. 33 vor, dass nach der Geburt das Geschlecht einer Person in das nationale Register für Geburten, Eheschließungen und Todesfälle eingetragen wird, ohne Möglichkeit dies zu einem späteren Zeitpunkt zu ändern. Damit würden auch die Ausweisdokumente die gleichen, unveränderlichen Informationen enthalten. Der Gesetzesentwurf wurde am 1. April 2020 vom ungarischen Vize-Ministerpräsident Zsolt Semjén ins Parlament eingebracht. Menschenrechtsorganisationen werten diese Bestimmung als Verletzung des Rechts von trans- und intergeschlechtlichen Personen auf Privatsphäre sowie auf rechtliche Anerkennung ihres Geschlechts auf Grundlage der Selbstbestimmung und ihrer Menschenwürde.

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