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Auswärtiges Amt zu Korruptionsbekämpfung in Guatemala

11.01.2019 - Pressemitteilung

Zur Ankündigung der Regierung Guatemalas, das Mandat der „Internationalen Kommission gegen Korruption und Straflosigkeit in Guatemala“ vorzeitig aufkündigen zu wollen, sagte eine Sprecherin des Auswärtigen Amts heute (11.01.):

Wir sind sehr besorgt und enttäuscht von der Ankündigung der guatemaltekischen Regierung, das Mandat der ‚Internationalen Kommission gegen Korruption und Straflosigkeit in Guatemala‘ (CICIG) vorzeitig aufzukündigen. Die Bundesregierung erwartet, dass die Regierung von Guatemala diese Entscheidung, die zwischenzeitlich auch das Verfassungsgericht von Guatemala vorläufig aufgehoben hat, noch einmal überdenkt. Es ist wichtig, dass CICIG ihre bislang bis September 2019 mandatierte Arbeit weiterhin unbehindert fortsetzen kann.


Die Kommission hat in den 11 Jahren ihres Bestehens einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Rechtsstaats in Guatemala geleistet. CICIG ist ein Signal an die Bevölkerung der gesamten Region, dass gegen Korruption und Straflosigkeit wirksam vorgegangen werden kann. Deutschland ist wichtiger Geber und Unterstützer von CICIG.


Guatemala bleibt aufgerufen, seine Bemühungen zur Stärkung des Rechtsstaats und der Demokratie zum Wohle aller Bürger des Landes fortzusetzen.

Hintergrund:

Um die hohe Straflosigkeit und die Korruptionsrate im Land zu senken, hatte Guatemala die Vereinten Nationen und die internationale Gemeinschaft um die Einsetzung einer „Internationalen Kommission zur Bekämpfung der Straffreiheit in Guatemala“ / „Comisión Internacional contra la Impunidad en Guatemala“ (CICIG) gebeten.

Die Kommission hat im Januar 2008 ihre Arbeit aufgenommen. Zu ihren Erfolgen gehört die Aufdeckung eines Korruptionsskandals in der guatemaltekischen Steuer- und Zollbehörde im April 2015. CICIG wird durch freiwillige Beiträge der internationalen Gemeinschaft finanziert. Zu den wichtigsten Gebern gehört auch die Europäische Union. Deutschland hat CICIG seit 2009 mit knapp 5,5 Millionen Euro unterstützt.

Die Regierung Guatemalas hatte am 28.08.2018 erklärt, das Mandat von CICIG nicht über September 2019 hinaus verlängern zu wollen. Am 07.01.2019 hat die Regierung das Abkommen mit sofortiger Wirkung aufgekündigt. Das dagegen angerufene Verfassungsgericht hat die Entscheidung der Regierung am 09.01.2019 suspendiert und die Behörden angewiesen, das Funktionieren von CICIG weiterhin zu gewährleisten.

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