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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 23.12.2019
- Nord Stream 2
- Ermordung eines georgischen Staatsbürgers in Berlin
- Medienbericht über die Beteiligung staatlicher Stellen an der Verschleppung und Ermordung von Oppositionspolitikern in Weißrussland vor 20 Jahren
- Erklärung der Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofes zum Abschluss der vorläufigen Ermittlungen der Situation in Palästina
- Berichte des UN-Sonderberichterstatters über Folter zur Lage von Julian Assange
- Weitere Informationen
Nord Stream 2
FRAGE GEBHARD: Ich habe noch eine Frage zu Nord Stream 2 und die US-Sanktionen gegen die Ostsee-Pipeline. Jetzt gab es ja auch Forderungen nach Gegenmaßnahmen, Gegensanktionen. Noch einmal gefragt, vielleicht Frau Demmer und Frau Adebahr: Wie ist die Haltung der Bundesregierung? Welche Maßnahmen außer verbalen Äußerungen könnten Sie sich vielleicht theoretisch vorstellen?
DEMMER (BReg): Wir werden uns die Regelungen genau ansehen und die Auswirkungen auf das Projekt bewerten und dann über das weitere Vorgehen entscheiden.
ADEBAHR (AA): Dem habe ich nichts hinzuzufügen.
ZUSATZFRAGE GEBHARD: Sind denn Gegensanktionen grundsätzlich auch etwas, über das man innerhalb der Bundesregierung spricht?
DEMMER: Ich kann mich nur noch einmal wiederholen: Wir schauen uns das jetzt genau an und werden dann über alles Weitere entscheiden.
FRAGE JOLKVER: An das Wirtschaftsministerium: Das erklärte Ziel der Sanktionen ist ja, den Bau der Nord-Stream-2-Pipeline absolut zu stoppen. Wie sieht das das Wirtschafts- und Energieministerium? Ist dieses Ziel erreichbar, oder geht es nur um eine Verzögerung?
BARON (BMWi): Wie gesagt: Das Gesetz in den USA ist in Kraft getreten. Das bedauern wir; denn wir lehnen extraterritoriale Sanktionen klar ab. Das Unternehmen, das betroffen ist, hat sich dazu ja auch schon geäußert, die Arbeiten zunächst eingestellt und sich in seiner Pressemitteilung dahingehend geäußert, dass es jetzt auf „guidance“ und auch auf Mitteilung durch die US-Behörden warte. Wir und auch das Auswärtige Amt stehen über die Botschaft vor Ort natürlich ebenfalls im Austausch mit der US-Administration. Wie gerade gesagt schauen wir uns jetzt gerade an, welche Auswirkungen es da gibt und welche Spielräume das Gesetz vielleicht auch zulässt. Das prüfen wir aktuell.
ZUSATZFRAGE JOLKVER: Sie sprechen von Spielräumen. Heißt das, dass die Bundesregierung zumindest die Möglichkeit erwägt, anstelle dieses schweizerischen Schiffs irgendwie einzugreifen und Hilfestellung zu leisten?
BARON: Nein, das können Sie jetzt nicht daraus schließen. Wie gesagt: Wir schauen uns das Gesetz genau an. Es gibt einen Austausch mit der Botschaft vor Ort, den wir führen. Das Unternehmen steht ebenfalls im Austausch mit der US-Administration. Jetzt ist genau zu schauen: Was sagt das Gesetz genau? Welche Spielräume eröffnet das Gesetz? Was sind dann die Schlussfolgerungen, die zu ziehen sind?
ZUSATZFRAGE JOLKVER: Aber von einem endgültigen Stopp gehen Sie nicht aus?
BARON: Wie gesagt: Das hängt genau davon ab, wie die gesetzlichen Maßnahmen jetzt zu bewerten sind und welche Spielräume es da gibt. Es ist jetzt zu früh dafür, das endgültig zu bewerten, aber das muss man sich eben genau anschauen.
FRAGE: An das Auswärtige Amt: Wie bewerten Sie die Aussagen des amerikanischen Botschafters in Berlin zu diesem Thema, dass die US-Regierung im Interesse der Europäischen Union gehandelt habe?
ADEBAHR: Ich glaube, dazu hatte Frau Demmer in der letzten Regierungspressekonferenz im Namen von uns allen schon etwas gesagt. Wir haben auch am Wochenende noch einmal die Position der Bundesregierung dazu ‑ nicht zu den Äußerungen, sondern unsere grundsätzliche Position ‑ sehr deutlich dargelegt. Das können Sie auf Twitter nachlesen, und dabei möchte ich es auch hier belassen.
FRAGE WARWEG: Die EU hat ja bereits 1996 im Zuge der Helms-Burton-Gesetze extra eine EU-Verordnung ‑ ich glaube, die hieß damals Anti-Boykott-Verordnung ‑ erlassen, und zwar mit dem Ziel, dass allen EU-Bürgern in der EU sozusagen untersagt wird, diesen extraterritorialen Sanktionen Folge zu leisten. Mich würde interessieren: Plant die Bundesregierung oder plant man auf EU-Ebene, dieses Gesetz jetzt auch auf die extraterritorialen Sanktionen im Kontext von Nord Stream 2 anzuwenden?
BARON: Ich bräuchte noch das Mikro. – Ich kann das nur allgemein beantworten. Es gibt bestehende Regelungen auf EU-Ebene, die gelten, die galten. Die wurden auch gerade im Kontext der Iran-Sanktionen ‑ daran erinnern Sie sich vielleicht auch noch einmal ‑ überarbeitet. Das geltende Recht gilt. Das wenden wir an. Unsere Haltung zu extraterritorialen Sanktionen ist klar: Wir lehnen sie ab, eben weil sie extraterritoriale Wirkungen entfalten und damit Unternehmen in Deutschland und Europa betreffen. Das ist die Haltung, die es innerhalb der Bundesregierung dazu gibt.
ZUSATZFRAGE WARWEG: Aber genau darauf zielt ja meine Frage ab. Diese Verordnung wurde 1996 im Zuge des Helms-Burton-Gesetzes eingeführt, aber nie angewandt. Sie hätte im Kontext der Iran-Sanktionen angewandt werden können und wurde auch nicht angewandt. Als wie wahrscheinlich schätzen Sie es denn jetzt ein ‑ das ist vielleicht nicht unbedingt die Aufgabe von Ihnen; das geht eher direkt an die Bundesregierung bzw. das Auswärtige Amt ‑, dass man diese EU-Verordnung jetzt auch tatsächlich einmal anwendet? Inwieweit gibt es darüber Gespräche auf EU-Ebene?
VORS. DR. MAYNTZ: Meines Wissens gehört das Wirtschaftsministerium auch zur Bundesregierung.
ZUSATZFRAGE WARWEG: Wie bitte?
VORS. DR. MAYNTZ: Ich sagte „Meines Wissens gehört das Wirtschaftsministerium auch zur Bundesregierung“, ja?
ZUSATZ WARWEG: Nein, natürlich! Aber das war ja auch eine Antwort. Ich meinte nur, dass auf dieser Ebene der Gespräche vielleicht eher das AA in Frage kommt, aber gerne auch das Wirtschaftsministerium.
BARON: Wie gesagt: Ich habe unsere Haltung dazu geschildert, und das ist das, was ich Ihnen dazu sagen kann.
ADEBAHR: Die zuständige Kollegin hat, glaube ich, gerade alles dazu gesagt.
FRAGE JOLKVER: Ich habe noch eine Frage, Frau Demmer. Es gibt ja jetzt auch innerhalb der Bundesregierung ‑ zum Beispiel vom transatlantischen Koordinator ‑ Kritik an der, sagen wir einmal, Informationspolitik der Bundesregierung in Sachen Nord Stream 2. Zumindest die Tatsache, dass es auch eine politische Komponente dieses Projekts gibt, wurde ja ziemlich spät, also vor ungefähr eineinhalb Jahren, zugegeben. Wir halten Sie es mit dieser Kritik? Halten Sie diese Kritik für berechtigt?
DEMMER: Ich kommentiere Äußerungen aus dem politischen Raum jetzt nicht. Sie kennen unsere Haltung; Sie zitieren sie ja gerade indirekt. Das Projekt war und ist in erster Linie ein unternehmerisches Projekt mit einer politischen Dimension, der des Gastransits durch die Ukraine. Es hat zu dem Projekt auch immer unterschiedliche Meinungen innerhalb Europas gegeben. Der gefundene Kompromiss hinsichtlich der Gasrichtlinie ist ja aber ein Beleg dafür gewesen, dass Europa durchaus in der Lage ist, auch bei kontrovers diskutierten Themen zusammenzufinden.
Wir werden jetzt wie schon gesagt weiter Gespräche führen und dann auch weiterhin zum Ausdruck bringen, dass wir diese Praxis der extraterritorialen Sanktionen nicht billigen.
Ermordung eines georgischen Staatsbürgers in Berlin
FRAGE WARWEG: Ich hätte noch eine Frage zur Causa Tiergartenmord und zu der Ausweisung der russischen Diplomaten: War der Bundesregierung im Zuge der Ausweisung am 4. Dezember denn bewusst, dass zu diesem Zeitpunkt noch keinerlei Rechtshilfeersuchen an die russischen Stellen gestellt worden war?
DEMMER (BReg): Dazu habe ich mich hier am Freitag sehr ausführlich geäußert. Dafür würde ich Sie auf das Protokoll verweisen.
ZUSATZFRAGE WARWEG: Das Protokoll habe ich natürlich brav gelesen. Zu dieser Thematik, ob der Bundesregierung zu diesem Zeitpunkt der Ausweisung bewusst war, dass es kein Rechtshilfeersuchen gab, hatten Sie sich nicht geäußert. Das kann man ja relativ leicht mit Ja oder Nein beantworten.
DEMMER: Ich kann mich gerne noch einmal wiederholen. Sehr klar und deutlich gilt wie schon am Freitag: Ausschlaggebend für die Bundesregierung ist, dass die deutschen Behörden seit Ende August zahlreiche Anfragen zum Tötungsdelikt im Kleinen Tiergarten an russische Stellen gerichtet haben, unter anderem an die russische Botschaft, den Föderalen Dienst für Sicherheit, den Dienst der Außenaufklärung, die Hauptverwaltung für Aufklärung und die Präsidialadministration der Russischen Föderation.
ZUSATZFRAGE WARWEG: Aber hier geht es ja darum, dass das schlussendlich Aufgabe der Judikative ist. Ich hatte hier auch am letzten Montag danach gefragt, auch mit Bezug auf den russischen Außenminister, der erklärt hatte, dass die etablierten Kanäle und Prozedere seines Wissens bisher nicht genutzt wurden. Das wurde hier von Regierungssprecher Seibert mehr oder weniger verneint. Deswegen würde mich nur interessieren, wieso die Bundesregierung über Wochen hinweg nicht einfach transparent und offen gesagt hat „Wir haben ausgewiesen, aber es gab noch kein justizielles Rechtshilfeersuchen“.
DEMMER: Wir haben uns hier, glaube ich, ausführlich zu dem Fall geäußert.
FRAGE JOLKVER: Frau Adebahr, am Freitag hat Ihr Minister auf der Pressekonferenz mit seinem ukrainischen Kollegen gesagt, dass er wohl am Tag davor mit Herrn Lawrow über dieses Thema gesprochen habe. Er konnte aber nicht sagen, ob die russische Seite jetzt schon zusätzliche Informationen geliefert habe oder nicht. Jetzt sind einige Tage vergangen. Sind denn jetzt Informationen geliefert worden oder nicht?
ADEBAHR (AA): Ich kann hier an dieser Stelle nicht über die Äußerungen, die der Minister da gemacht hat, hinausgehen. Bezüglich des Themas „Austausch und Informationsweitergabe“ sind die zuständigen Stellen in der Bundesregierung damit beauftragt, diesen Austausch weiter zu fördern, und sie werden das sicherlich in der gebotenen Tiefe und in den gebotenen Foren bearbeiten.
ALTER (BMI): Ich habe eigentlich nichts zu ergänzen. Was Frau Adebahr eben beschrieben hat, ist zutreffend. Ist in Ihrer Frage noch etwas offengeblieben, was ich beantworten kann?
ZUSATZFRAGE JOLKVER: Ich habe es nicht verstanden. Kamen jetzt seit dem letzten Donnerstag zusätzliche Informationen oder nicht?
ALTER: Die Gesprächskanäle, die dem Bundesinnenministerium und seinen Geschäftsbereichsbehörden zur Verfügung stehen, werden genutzt. Der Minister hat sich ja vergangene Woche dazu geäußert. Er hat gesagt: Es gibt eine gewisse Hoffnung darauf, dass diese Gesprächskanäle dazu beitragen werden, Informationen zur Aufklärung dieses Verbrechens zu gewinnen. - Der Vizegeneralstaatsanwalt hat sich auch dementsprechend geäußert. Darüber hinaus kann ich hier keine detaillierten Angaben machen.
Medienbericht über die Beteiligung staatlicher Stellen an der Verschleppung und Ermordung von Oppositionspolitikern in Weißrussland vor 20 Jahren
ZUSATZFRAGE JOLKVER: Frau Adebahr, zum Thema Weißrussland: Es gibt ja die Enthüllung der Deutschen Welle über die Beteiligung von staatlichen Stellen an den Morden an oppositionellen Politikern, den Kritikern von Herrn Lukaschenko vor 20 Jahren. Mich würde vor dem Hintergrund einer gewissen Normalisierung der Beziehungen zwischen Deutschland und Weißrussland oder zwischen der EU und Weißrussland interessieren, ob diese Morde bzw. diese Recherche der Deutschen Welle eine Rolle in den bilateralen Beziehungen spielen könnte - bei einem Präsidenten der, was nicht ausgeschlossen ist, diese Morde in Auftrag gegeben hat.
ADEBAHR (AA): Ich kann Ihnen dazu sagen, dass wir die Berichterstattung zur Kenntnis genommen haben und einfach auch noch einmal sagen, dass die EU eben aufgrund der Verfolgung und der Ermordung von Oppositionellen in Belarus Ende der 1990er- und 2000er-Jahre ein ziemlich umfangreiches Sanktionsregime erlassen hatte, das eben in der Tat, nachdem Oppositionelle entlassen wurden und sich die Menschenrechtssituation in den letzten Jahren allgemein verbessert hat, gelockert wurde. Aber, und auch das will ich noch einmal betonen, gegen einzelne Personen, denen eine Verwicklung in die Verfolgung politischer Oppositioneller in den Jahren 1999 und 2000 zur Last gelegt wird, sind auch weiterhin EU-Sanktionen in Kraft. Wenn es neue Vorwürfe gibt, dann sollten die aus Sicht der Bundesregierung natürlich umfassend aufgeklärt werden.
Was unser bilaterales Verhältnis zu Belarus betrifft, ist es richtig, dass Deutschland im Rahmen seiner europäischen Partner und im Rahmen der EU auf eine grundsätzliche Position des Ausbaus der Beziehungen zu Belarus setzt. Aber ‑ das ist ein „aber“, das ich hier auch betonen will ‑ natürlich sind Menschenrechte und der Umgang mit der Opposition auch fester Bestandteil der Gespräche und des Dialogs mit Belarus - sowohl der EU als auch der Bundesregierung. Dabei sehen und würdigen wir natürlich Fortschritte, die es im Zuge der schrittweisen Öffnungspolitik gegeben hat, aber, und das ist auch sehr klar, wir thematisieren auch weiterhin bestehende Defizite, die wir auch sehen.
ZUSATZFRAGE JOLKVER: Kann denn die Bundesregierung eventuell eigene Nachforschungen in dieser Angelegenheit anstellen? Ich erinnere daran, dass der ehemalige Henker von Weißrussland, Herr Alkajew, politisches Asyl in Deutschland bekommen hat. Der könnte etwas beitragen.
ADEBAHR: Eine Aufklärung von Straftaten ist Sache der Justizbehörden, zunächst einmal auch in Belarus. Wenn es da Anfragen an deutschen Justizbehörden gibt, dann werden die ganz sicher im Rahmen der rechtlichen Zusammenarbeit das tun, was dort zu tun ist.
Wir sind für den politischen Dialog zuständig, und da gilt diese Grundlinie, von der ich Ihnen gerade berichtet habe.
Erklärung der Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofes zum Abschluss der vorläufigen Ermittlungen der Situation in Palästina
FRAGE POKRAKA: Frau Demmer und auch Frau Adebahr, die Chefanklägerin am Internationalen Strafgerichtshof sieht Gründe für Ermittlungen zu möglichen Kriegsverbrechen in den Palästinensergebieten. Darauf gibt es schon eine sehr starke Reaktion aus den USA.
Wie bewertet dies die Bundesregierung?
ADEBAHR (AA): Wir haben die Erklärung der Chefanklägerin zum Abschluss der vorläufigen Ermittlungen der Situation in Palästina zur Kenntnis genommen.
Wir vertrauen auf die Unabhängigkeit des Internationalen Strafgerichtshofes und setzen nun darauf, dass das Gericht die aufgeworfenen Fragen klären wird. Dabei wird es auch um Fragen der Zulässigkeit gehen, an der eventuell Zweifel bestehen könnten, die jetzt aber Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung sein wird.
Wir als Bundesregierung können uns zu konkreten Einzelheiten laufender Verfahren nicht äußern. Aber wir vertrauen, wie gesagt, darauf, dass im weiteren Verfahren alle Argumente fair gehört werden. Wir setzen natürlich auch darauf, dass sich das Gericht streng auf der Grundlage des Römischen Statutes bewegt.
Grundsätzlich gilt für uns, dass wir uns natürlich dagegen verwenden, dass Fälle jedweder Art vor dem Gericht zu einer Politisierung benutzt werden. Wir setzen darauf, dass die Zulässigkeit geprüft wird und dass das Gericht dies streng auf der Grundlage des Römischen Statuts tun wird.
Berichte des UN-Sonderberichterstatters über Folter zur Lage von Julian Assange
FRAGE WARWEG: Anfang Dezember hat das Auswärtige Amt hier behauptet, es gebe keinerlei Berichte des UN-Sonderberichterstatters über Folter Nils Melzer zur Lage von Julian Assange. Daraufhin hat der UN-Sonderberichterstatter reagiert und dargelegt, dass es sehr wohl insgesamt sieben Berichte gebe, und zwar in Form sogenannter Communications, die auch in periodischen Berichten der UN zusammengefasst würden
Erstens: Haben das Auswärtige Amt oder zumindest die Menschenrechtsabteilung diese Berichte mittlerweile gelesen?
Zweitens: Der UN-Sonderberichterstatter hat die Aussagen des Auswärtigen Amtes ja widerlegt. Plant das Auswärtige Amt in irgendeiner Form eine Richtigstellung der Aussagen hier in der Bundespressekonferenz?
ADEBAHR (AA): Ich denke, sowohl zu diesem Fall als auch zum Charakter der Mitteilungen haben sich meine Sprecherkollegen hier ausführlich geäußert, auch zur Position der Bundesregierung im Fall Assange.
ZUSATZFRAGE WARWEG: Das war in keinerlei Hinsicht eine Antwort auf meine Frage. Die Frage war:
Erstens: Wurden diese Berichte von der Menschenrechtsabteilung des Auswärtigen Amtes mittlerweile gelesen?
Zweitens: Plant das Auswärtige Amt eine Richtigstellung von Darstellungen hier in der Bundespressekonferenz, die offiziell vom UN-Sonderberichterstatter widerlegt wurden?
ADEBAHR: Das war eine Antwort. Ich verweise auf meine Kollegen, die zu den Äußerungen Stellung genommen haben und die die Position der Bundesregierung in diesem Fall hier auch dargelegt haben.