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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 17.02.2020

17.02.2020 - Artikel

Coronavirus

FRAGE: Ich habe eine Frage, wahrscheinlich an das Auswärtige Amt: Immer mehr Staaten holen ihre Leute von der „Diamand Princess“, diesem Kreuzfahrtschiff, auf dem der Virus ausgebrochen ist. Ist es auch für die Deutschen geplant? Falls ja, wo sollen sie dann in Quarantäne kommen?

BURGER (AA): Am Wochenende sind zwei deutsche Passagiere auf dem Schiff „Diamand Princess“ positiv auf das Coronavirus getestet worden. Beide befinden sich in einem Krankenhaus auf dem Festland. Sie sind derzeit wohlauf und haben nach eigenen Angaben keine Symptome. Unsere Botschaft in Tokio steht mit ihnen auch in Kontakt.

Wir stehen natürlich auch zu den verbliebenen Deutschen an Bord des Schiffs in Kontakt. Nach jetzigem Stand gibt es unter den Deutschen dort keine weiteren Erkrankten.

Ich kann Ihnen außerdem sagen, dass in diesen Minuten im Auswärtigen Amt der Krisenstab der Bundesregierung tagt und sich auch mit den Fällen der Deutschen auf den Kreuzfahrtschiffen der „Diamand Princess“ und „MS Westerdam“ befasst. Unsere Botschaften in Tokio und Longpen sind da ebenfalls zugeschaltet. Bei dieser Krisenstabssitzung geht es nicht zuletzt auch darum, dass alle Betroffenen, die das wünschen, möglichst bald nach Deutschland zurückkehren können, und um die Frage, ob dazu Unterstützung der Bundesregierung notwendig sein wird. Zu dieser Frage stehen wir auch in Kontakt zu unseren europäischen Partnern, die auch Landsleute vor Ort haben. Das ist der aktuelle Diskussionsstand.

EWALD (BMG): Ich kann das in dem Punkt noch ergänzen: Wenn die Rückkehrer deutschen Boden betreten, dann findet ein normales Verfahren statt. Die Gesundheitsbehörden vor Ort kümmern sich dann um die Quarantänebedingungen. Es gibt Überlegungen, weil es sich sozusagen um Rückkehrer handelt, die auch ihren Wohnsitz in Deutschland haben, sozusagen keine zentrale Unterbringung vorzusehen, sondern eine Quarantäne im häuslichen Umfeld.

FRAGE: Ich würde nur noch einmal zur Klarstellung gern wissen: Das heißt, Deutschland könnte möglicherweise Passagiere zurückholen oder man würde das im Rahmen einer Gemeinschaftseuropaaktion tun? Das wird gerade im Krisenstab besprochen? Habe ich Sie da richtig verstanden?

BURGER: Nein, ich habe gesagt, es wird besprochen, dass wir möchten, dass die Deutschen, die das wünschen, die Möglichkeit haben, nach Hause zurückzukehren. Es wird auch die Frage besprochen, ob es erforderlich sein wird, dass es eine Unterstützung von Seiten der Bundesregierung dabei gibt. Darüber sprechen wir auch mit den europäischen Partnern.

ZUSATZFRAGE: Aber diese grundsätzliche Bereitschaft ist damit gegeben?

BURGER: Wie gesagt: Wir besprechen im Moment, was erforderlich sein wird, und wir besprechen mit den europäischen Partnern auch, wie man es, falls es erforderlich ist, gemeinsam lösen kann.

Erklärung des Internationalen Strafgerichtshofs zum Abschluss der vorläufigen Ermittlung zur Situation in Palästina

FRAGE: Die Bundesregierung hat am Freitag erklärt, dass aus ihrer Sicht der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag nicht zuständig sei, sich mit mutmaßlichen Menschenrechtsverbrechen Israels gegen Palästinenser in den besetzten Gebieten der Westbank, des Gazastreifens und Ostjerusalems zu befassen. Sieht die Bundesregierung denn, ob es alternative internationale Institutionen gibt, die sich mit diesem Themenfeld befassen können?

BURGER (AA): Vielleicht darf ich den Hintergrund erklären:

Die Bundesregierung hat die Erklärung der Anklagebehörde des Internationalen Strafgerichtshofs vom 20. Dezember letzten Jahres zum Abschluss der vorläufigen Ermittlung zur Situation in Palästina ‑ so lautet der Titel dieser Erklärung ‑ und die Befassung der Vorverfahrenskammer nach Art. 19, Abs. 3 des Römischen Statuts zur Kenntnis genommen.

Die Vorverfahrenskammer hat mit Entscheidung vom 28. Januar 2020 die Vertragsstaaten des Römischen Statuts eingeladen, sich im Wege der sogenannten Amicus Curiae am Verfahren zu beteiligen. Dieser Einladung kommt die Bundesregierung als guter Freund und Unterstützer des Gerichtshofs gerne nach und hat zunächst einen Antrag auf Zulassung zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme gestellt.

Sie kennen unsere langjährige und beständige Position, dass wir eine verhandelte Zweistaatenlösung und damit das Ziel eines unabhängigen demokratischen und lebensfähigen Staates Palästina unterstützen. Unser Ziel bleibt es, die Grundlage der Zweistaatenlösung zu erhalten. Deutschland trägt als wichtiger bilateraler Geber auch zum Aufbau eines zukünftigen palästinensischen Staates im Rahmen einer zwischen den Konfliktparteien verhandelten Zweistaatenlösung bei.

Ein palästinensischer Staat und die Festlegung territorialer Grenzen können erst durch direkte Verhandlungen zwischen Israelis und Palästinensern erreicht werden. Aktuell ist noch keine Staatlichkeit Palästinas gegeben, welche aber eine Voraussetzung für die Gerichtsbarkeit des Internationalen Strafgerichtshofs wäre. Diese Rechtsauffassung werden wir auf Einladung des Gerichts darlegen. Es geht uns dabei auch darum, einer Politisierung des Gerichtshofs entgegenzutreten. Eine Bewertung der Inhalte des Verfahrens geht damit nicht einher.

ZUSATZFRAGE: Ich hatte gefragt, ob die Bundesregierung alternative Institutionen kennt oder sagt sie, dass mutmaßliche Menschenrechtsverbrechen gegen Palästinenser von keiner Form von internationaler Strafgerichtsbarkeit zumindest besprochen werden können?

BURGER: Ich habe Ihnen dargestellt, wie unsere Auffassung gegenüber den vorliegenden Vorermittlungen beim Internationalen Strafgerichtshof ist. Die Bundesregierung unterstützt den Internationalen Strafgerichtshof. Deutschland ist eines der Länder gewesen, die maßgeblich zur Errichtung dieser Institution beigetragen haben. Deswegen unterstützen wir den Internationalen Strafgerichtshof auch heute bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben.

ZUSATZFRAGE: Aber Frau Bensouda, ICC-Staatsanwältin, hat davon gesprochen, dass sie die Basis für Ermittlungen sieht. Jetzt sagen Sie, dass diese Ermittlungen aus anderen völkerrechtlichen Erwägungen nicht fortgeführt werden können. Was heißt das in der Endkonsequenz? Heißt das, dass Menschenrechtsverbrechen in der Westbank, im Gazastreifen strafrechtlich gesehen in keiner Form von der internationalen Gemeinschaft aufgegriffen werden können?

BURGER: Der Internationale Strafgerichtshof hat noch keine Entscheidung getroffen, was seine Zuständigkeit für dieses Verfahren angeht. Er hat die Mitgliedstaaten eingeladen, ihre Positionen dazu darzulegen. Wir planen, genau das auch zu tun.

FRAGE: Nur eine Verständnisfrage: Palästina ist Teil dieses Strafgerichtshofs. Israel muss ja nicht Teil sein, um strafverfolgt zu werden. Ich verstehe jetzt nicht, wo aus Ihrer Sicht das Problem liegt.

BURGER: Das Problem ist, dass Palästina aus Sicht der Bundesregierung kein Staat ist und daher die Grundlage für eine Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs fehlt.

ZUSATZFRAGE: Aber aus Sicht anderer Staaten ist es ja schon ein Staat. Sie haben sich ja nur entschieden, Palästina nicht anzuerkennen.

BURGER: Wie gesagt, der Internationale Strafgerichtshof selbst befasst sich mit der Frage, ob er hier eine Zuständigkeit sieht. Er hat seine Mitgliedstaaten dazu eingeladen, sich im Wege dieses Amicus-Curiae-Verfahrens daran zu beteiligen. In diesem Rahmen legen wir unsere Rechtsauffassung, die im Übrigen auch nicht neu und Ihnen allen bekannt ist, dar.

Aussagen des amerikanischen Außenministers anlässlich der Münchner Sicherheitskonferenz

FRAGE: US-Außenminister Pompeo hatte auf der Münchner Sicherheitskonferenz erklärt, dass die USA sich in der Außenpolitik völkerrechtskonform verhalten und die Souveränität anderer Staaten respektieren. Teilt die Bundesregierung diese Auffassung?

BURGER (AA): Ich würde hier jetzt nicht die Rede des amerikanischen Außenministers kommentieren wollen. Der Außenminister hat in München selbst eine Rede gehalten, die ich sehr zur Lektüre empfehlen kann und in der sich zum transatlantischen Verhältnis geäußert hat. Dasselbe gilt auch für andere wichtige deutsche Vertreter. Der Bundespräsident hat dort gesprochen, die Verteidigungsministerin ebenfalls. Sie haben alle ihre eigenen Formulierungen gewählt, um die Zusammenarbeit mit den USA, die uns sehr wichtig ist, zu beschreiben.

ZUSATZFRAGE: Können Sie darlegen, ob das Auswärtige Amt der Aussage zustimmt „Ja, wir teilen die Einschätzung von Herrn Pompeo, dass die USA sich in der internationalen Außenpolitik völkerrechtskonform verhalten“?

BURGER: Wie gesagt, zu dem ganzen Themenkomplex ist in München sehr viel vonseiten der Bundesregierung gesagt worden. Ich glaube, es würde wirklich niemandem helfen, wenn ich jetzt versuchen würde, dies auf ein „Ja“ oder ein „Nein“ zu reduzieren.

Nachfolgeprozess der Libyen-Konferenz

FRAGE: Ich habe eine Frage zum Thema Libyen-Komitee. Es gab am Sonntag ein Treffen in München dazu. Wie konstruktiv arbeitet Russland im Rahmen dieses Komitees? Gibt es schon konkrete Planungen für das geplante Treffen in Italien? Steht schon ein Datum fest?

BURGER (AA): Ja, wir haben gestern in München am Rande der Münchner Sicherheitskonferenz den Nachfolgeprozess für die Berliner Libyen-Konferenz vom Januar gestartet. Das war uns sehr wichtig, weil wir der Auffassung sind, dass wir den Druck auf die Konfliktparteien und auch den Druck auf diejenigen internationalen Akteure, die die Konfliktparteien in Libyen unterstützen, aufrechterhalten müssen. Dem dient der jetzt gestartete Nachfolgeprozess, die Aufmerksamkeit der internationalen Gemeinschaft auf das, was dort vorgeht, langfristig aufrechtzuerhalten und diejenigen, die dort Einfluss nehmen, immer wieder in die Verantwortung für die Einhaltung dessen zu nehmen, worauf sie sich in Berlin verpflichtet haben, und wozu der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in der vergangenen Woche mit Resolution 2570 sie noch einmal angehalten hat.

Russland ist eines der Länder, die von Anfang an dem Berliner Prozess teilgenommen haben. Russland war auch gestern an dem ersten Nachfolgetreffen durch seinen stellvertretenden Außenminister, Herrn Bogdanow, beteiligt. Russland hat die Vereinbarungen, die dort getroffen wurden, in dieser Form auch mitgetragen.

Was die nächsten Treffen im Nachfolgeprozess angeht ‑ der Außenminister hat das gestern in seiner Pressekonferenz auch angekündigt ‑: Es ist ja so, dass dieser Prozess zum einen durch den Sondergesandten der Vereinten Nationen, Herrn Salamé, und zum anderen durch einen Co-Vorsitz geleitet wird. Dieser Co-Vorsitz lag bisher bei Deutschland, und wir haben diesen Co-Vorsitz jetzt an Italien übergeben. Der Co-Vorsitz wird in Zukunft unter den Teilnehmern an diesem Prozess rotieren, auch um sicherzustellen, dass sich alle weiter in der Verantwortung für diesen Prozess fühlen. Was ein konkretes Datum für das nächste Treffen, das durch Italien ausgerichtet wird, angeht, würde ich Sie bitten, sich an die italienische Seite zu wenden.

SEIBERT (BReg): Ich will vielleicht zwei Dinge ganz kurz noch anfügen. Das Erste ist: Dass die nächste Folgekonferenz unter italienischem Vorsitz in Italien stattfindet, zeigt, welch wichtige und konstruktive Rolle unsere italienischen Partner in diesem Prozess von Anfang an gespielt haben. Das Zweite, was ich gerne sagen würde ‑ darüber ist letzte Woche schon gesprochen worden ‑: Morgen soll es zu einer zweiten Gesprächsrunde im 5+5-Militärkomitee-Format in Libyen kommen, also dem Format, wo fünf Vertreter der Seite Sarradsch und fünf Vertreter der Seite Haftar aufeinandertreffen. Wir sehen es als erfreulich an, dass es zu einer Fortsetzung dieses Formats kommt, und sehen darin einen wichtigen Schritt von der sehr fragilen Waffenruhe, die wir im Moment haben ‑ mit all dem, was da leider eben auch zu beobachten ist ‑, in Richtung eines dann doch vielleicht richtigen Waffenstillstands.

FRAGE: Erste Frage: Vergangene Woche ‑ ich glaube, am Samstag ‑ hat Frau Kramp-Karrenbauer gesagt, das E3-Format müsse auch auf Italien erweitert werden. Ist das eine dauerhafte Veränderung, wird das in Zukunft also ein E4-Format?

BURGER: Ich weiß nicht, ob der Kollege vom BMVg die Äußerungen der Verteidigungsministerin interpretieren möchte. Ich kann Ihnen nur sagen: Formal ist das E3-Format im Kontext der Atomverhandlungen mit Iran entstanden. Deutschland, Frankreich und Großbritannien waren diejenigen, die diesen Prozess zunächst einmal vorangetrieben haben, bevor dann die anderen ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrats dazugestoßen sind, und 2015 wurde das JCPOA dann im Format der E3+3 oder P5+1 ‑ je nachdem, wie man das berechnen möchte ‑ beschlossen. Dieses Format wird sich insofern nicht ändern, als es ja Teil des JCPOA geworden ist. Das heißt, auf europäischer Seite sind Deutschland, Frankreich und Großbritannien die Teilnehmer an der Vereinbarung des JCPOA. Insofern ist das formalisiert und festgeschrieben, da gibt es keine Änderungen.

Das bedeutet aber natürlich überhaupt nicht, dass man die enge Zusammenarbeit mit Italien in vielen anderen Dossiers nicht umso stärker sucht. Es gibt beispielsweise Gespräche ‑ über die wir hier auch schon informiert haben ‑, die wir in der Vergangenheit zum Thema der regionalen Rolle Irans ‑ beispielsweise zur Lage im Jemen einen Dialogprozess auf Ebene hoher Beamter ‑ im E-4-Format, also Deutschland, Großbritannien, Frankreich und Italien, mit dem Iran geführt haben. Insofern gibt es, glaube ich, keine Hindernisse, überall dort, wo Italien an einer engen Zusammenarbeit interessiert ist und sich einbringt, das auch zu tun.

ZUSATZFRAGE: Zweite Frage: Von wem wird die Überwachung des Waffenembargos durchgesetzt? Von der EU oder von Ländern, die an der Libyen-Konferenz teilgenommen haben? ‑ Ich weiß, dass das eine hypothetische Frage ist.

BURGER: Nein, das ist überhaupt keine hypothetische Frage. Das Waffenembargo ist ja ein Waffenembargo des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen. Im Rahmen des Berliner Prozesses haben sich, ich sage einmal, Staaten, auf die es dabei sehr ankommt, verpflichtet, dieses Waffenembargo auch einzuhalten. Die Aufsicht über dieses Waffenembargo, die Definition über dieses Waffenembargo, hat formal aber der Sicherheitsrat, und der Sicherheitsrat hat sich einen Sanktionsausschuss gegeben, der die Aufgabe hat, die Einhaltung dieses Waffenembargos auch zu überprüfen. Es gibt dort ein „Panel of Experts“, das regelmäßig Berichte zur Einhaltung und Umsetzung dieses Waffenembargos veröffentlicht.

Im Moment ‑ auch heute beim Rat der EU-Außenminister ‑ laufen Diskussionen darüber, welchen Beitrag die Europäische Union zu dieser Überwachung leisten kann. Das ist neben dem Kampf gegen das Schlepperunwesen schon in der Vergangenheit Teil des Mandats der EU-Mission „Sophia“ im Mittelmeer gewesen. Heute steht auf der Tagesordnung der Außenminister die Frage, ob die Europäische Union darüber hinaus zusätzliche Beiträge für die Überwachung das Waffenembargos anbieten kann. Es bleibt aber ein Waffenembargo des UN-Sicherheitsrats, und die Verantwortung dafür bleibt bei den Vereinten Nationen.

Es ist übrigens auch gestern intensiv darüber gesprochen worden, dass natürlich auch andere Regionalorganisation, insbesondere auch die Afrikanische Union, Bereitschaft signalisiert haben, sich an der Umsetzung der Beschlüsse von Berlin aktiv zu beteiligen, und das ist auch sehr zu begrüßen.

FRAGE: Herr Burger, Sie sagten gerade so schön: Staaten, auf die es ankommt, die auch am Tisch gesessen haben und die das Waffenembargo mit beschlossen haben. Können Sie uns die Staaten nennen, die dieses Waffenembargo nicht nur beschlossen haben, sondern sich auch daran halten?

BURGER: Der Berliner Prozess ist ja so konzipiert, dass die Staaten, die bisher in Libyen Einfluss nehmen, an den Tisch gebracht worden sind, um sie in die Pflicht zu nehmen, eine Unterstützung der Konfliktparteien in Zukunft zu unterlassen, und dass man darüber hinaus wichtige Vertreter der internationalen Gemeinschaft mit am Tisch hat, die ebenfalls ein Interesse daran haben, diesen Friedensprozess zu befördern ‑ etwa Nachbarstaaten, die in besonderem Maß davon betroffen sind. Insofern ist es kein Zufall, dass dort eben genau die Staaten am Tisch sitzen, die in Libyen Einfluss nehmen.

Was die konkreten Berichte über Verstöße gegen das Waffenembargo angeht, kann ich Sie auch auf die Berichte des „Panel of Experts“ des Sicherheitsrats verweisen, denn dieses hat das Mandat, über solche Verstöße im Namen des Sicherheitsrats zu berichten.

ZUSATZFRAGE: Danach habe ich ja nicht gefragt. Ich wollte vielmehr wissen, welche dieser Staaten sich nach Ihren Erkenntnissen an dieses Embargo halten.

Die Bundesregierung hat auf parlamentarische Anfragen hin selbst angegeben, im Jahr 2019 Waffen im Wert von 1,3 Milliarden Euro an Beteiligte des Libyenkrieges exportiert zu haben, davon Waffen im Wert von 1 Milliarde Euro an die Seite von Herrn Haftar. Gibt es da jetzt ein Umdenken bei der Bundesregierung? Kann die Bevölkerung, können wir davon ausgehen, dass im Jahr 2020 kein Staat, der eine der beiden Seiten in Libyen unterstützt, mehr mit Waffen beliefert wird, also dass diese Zahl auf null geht?

BURGER: Weil sie gerade eine Formulierung gewählt haben, die ich sehr irreführend finde, will ich vielleicht kurz sagen: Es gibt natürlich keine Waffenlieferungen aus Deutschland an Herrn Haftar oder an irgendeine der Parteien.

ZUSATZ: Das habe ich nicht gesagt.

BURGER: Na ja, Sie haben gesagt „an die Seite von Herrn Haftar“, und mit Blick auf diejenigen unter Ihren und unseren Zuschauern, die den Kontext nicht kennen, kam mir das irreführend vor. Wenn sie das nicht so empfunden haben, dann sind wir da offensichtlich unterschiedlicher Auffassung.

Zu Rüstungsexportgenehmigungen kann ich Ihnen nur das sagen, was wir hier an dieser Stelle immer sagen: Ich kann da zu einzelnen Vorgängen keine Auskünfte geben. Ich kann Ihnen sagen, dass wir natürlich Verstöße gegen ein UN-Waffenembargo extrem ernst nehmen, sehr, sehr alarmierend finden, und dass solche Erkenntnisse natürlich auch in zukünftige Genehmigungsentscheidungen einfließen.

Ich möchte zur Einordnung vielleicht auch sagen: Wenn man die Berichte über Waffenschmuggel nach Libyen, die es gibt, verfolgt, dann sieht man, dass jedenfalls quantitativ die ganz überwiegende Menge des Materials, von dem dort berichtet wird, aus chinesischer, russischer oder anderer Produktion stammt. Ich möchte also auch dem Eindruck entgegenwirken, dass in Libyen maßgeblich mit deutschen Waffen gekämpft würde. Das ist nicht die Realität.

ZUSATZFRAGE: Aber haben Sie Erkenntnisse darüber, dass deutsche Waffen im Libyenkrieg gelandet sind?

BURGER: Uns liegen aktuell keine Erkenntnisse vor, dass in diesem Sinne Endverbleibserklärungen verletzt worden wären.

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