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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­pressekonferenz vom 21.10.2020

21.10.2020 - Artikel

Forderung des griechischen Außenministers nach einem Stopp von Rüstungsexporten in die Türkei / Forderung der griechischen Regierung nach einer vollständigen Aufhebung der Zollunion zwischen der EU und der Türkei

FRAGE: Herr Burger, der griechische Außenminister Nikos Dendias hat die Bundesregierung in einem Brief an Außenminister Heiko Maas zu einem Rüstungsexportstopp bezüglich der Türkei aufgefordert. Wie lautet die Antwort des Auswärtigen Amtes auf diese Aufforderung angesichts der Spannungen im östlichen Mittelmeer?

Der griechische Außenminister und die griechische Regierung fordern die EU dazu auf, eine vollständige Aufhebung der Zollunion mit der Türkei zu prüfen. Wie steht die deutsche EU-Ratspräsidentschaft dazu?

BURGER (AA): Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich mich über vertrauliche Korrespondenz des Außenministers mit seinen Amtskollegen hier nicht im Einzelnen äußern werde. Ich kann Ihnen aber gern darlegen, wie die Haltung der Bundesregierung in der Rüstungsexportpolitik auch mit Bezug auf die Türkei ist und wie sie sich entwickelt hat.

Bei der Erteilung von Genehmigungen entscheiden wir im Einzelfall, und zwar nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen. Das bedeutet für die Türkei, dass die Genehmigungszahlen im mehrjährigen Vergleich auf sehr niedrigem Stand sind. Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren keine neuen Genehmigungen für kritische Rüstungsexportgüter erteilt, die von der Türkei im Kontext regionaler Militäroperationen eingesetzt werden könnten.

Dabei beobachtet die Bundesregierung die Entwicklung im östlichen Mittelmeer sehr genau. Wir überprüfen fortlaufend exportkontrollpolitische Entscheidungen unter Berücksichtigung der Lageentwicklung und Abstimmung auf europäischer Ebene. Die Bundesregierung berücksichtigt ebenfalls ihre Bündnisverpflichtungen unter anderem für die europäische und internationale Sicherheit im Rahmen von europäischen Gemeinschaftsprojekten und von multinationalen Fertigungsprozessen.

Grundsätzlich orientieren sich alle EU-Mitgliedsstaaten bei Rüstungsexporten genau an den Kriterien des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP. Das gilt selbstverständlich auch für die Rüstungsexportentscheidungen der Bundesregierung.

ZUSATZFRAGE: Können Sie uns bitte sagen, wie hoch der Betrag der Waffenlieferungen in die Türkei im laufenden Jahr ist? Das ist die eine Zusatzfrage.

Ich habe auch eine zweite: Es geht ganz speziell um den Rüstungsexport von U-Booten in die Türkei. Es geht um einen Vertrag, der 2009 abgeschlossen wurde. Es geht um sechs U-Boote. Eins davon ist schon geliefert worden, die anderen werden folgen. Ich erinnere hier dazu, dass die Bundeskanzlerin auf die Gefahr einer kriegerischen Auseinandersetzung im östlichen Mittelmeer hingewiesen hat. Die Frage ist nun: Wie erklärt die Bundesregierung die Tatsache, dass weiterhin solche Waffensysteme, wie die U-Boote, geliefert werden, die in einer kriegerischen Auseinandersetzung im östlichen Mittelmeer genutzt werden?

BURGER: Zu Einzelfallentscheidungen und zu den aktuellsten Zahlen, die es dazu mitzuteilen gibt, kann vielleicht das Bundeswirtschaftsministerium ergänzen.

Ich möchte noch einmal auf einen Satz hinweisen, den ich gerade in meinen Ausführungen gesagt habe: Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren keine neuen Genehmigungen für kritische Rüstungsexportgüter erteilt, die von der Türkei im Kontext von regionalen Militäroperationen eingesetzt werden könnten.

Im Übrigen ‑ das vielleicht noch ergänzend zu Ihrer anderen Frage ‑ hatte sich der Europäische Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 1. und 2. Oktober, die er in der vergangenen Woche nochmals bekräftigt hat, ja auf ein gemeinsames Vorgehen gegenüber der Türkei verständigt und sich dazu geäußert. Diese Schlussfolgerungen gelten weiter fort.

Wir bedauern ‑ das hat auch der Außenminister bei seiner jüngsten Reise nach Athen und Nikosia sehr deutlich zum Ausdruck gebracht ‑ die anhaltenden türkischen Provokationen im östlichen Mittelmeer, und wir bleiben überzeugt, dass eine Lösung der strittigen Fragen nur durch direkte Gespräche zwischen allen Beteiligten möglich ist. Wir sind deswegen auch weiterhin bereit, sinnvolle Bemühungen in diesem Sinne zu unterstützen und engagieren uns dort weiter aktiv.

EICHLER (BMWi): Ich schließe mich dem an, was Herr Burger gesagt hat. Es ist generell so, dass wir zu Einzelfällen keine Stellung nehmen können. Wir veröffentlichen aber regelmäßig den Rüstungsexportbericht. Diesem können Sie Zahlen zu Genehmigungen und Exporten entnehmen. Sie finden ihn auf unserer Website. Wir nehmen auch regelmäßig in Antworten auf Parlamentarische Anfragen zu dem Thema Stellung. Auch diese veröffentlichen wir auf unserer Website. Da können Sie auch nachschauen, was die Zahlen angeht. Ich habe sie jetzt hier nicht parat.

VORS. WEFERS: Ist das mit der Zollunion jetzt auch mitbeantwortet?

ZUSATZ: Ich glaube, so ganz klar war das nicht mit der Zollunion. Denn es ist eine ganz spezielle Aufforderung, was diese Zollunion betrifft. Die Frage ist nun, wie die deutsche EU-Ratspräsidentschaft dazu steht.

BURGER: Diese spezielle Aufforderung liegt mir nicht vor. Ich habe zur grundsätzlichen Politik der Europäischen Union gegenüber der Türkei und den Leitlinien, die sich die Europäische Union bezüglich ihres Verhalten gegenüber der Türkei für die kommenden Monate gegeben hat, ja ausgeführt: Da gilt unverändert das, was der Europäische Rat, die Staats- und Regierungschefs der EU, am 1. und 2. Oktober beschlossen haben und was sie in der vergangenen Woche noch einmal bekräftigt haben.

DEMMER (BReg): Ich kann aus den Schlussfolgerungen vielleicht zitieren, dass der Europäische Rat unter der Voraussetzung, dass die konstruktiven Bemühungen zur Beendigung der illegalen Aktivitäten gegenüber Griechenland und Zypern fortgesetzt werden, eine positive politische EU-Türkei-Agenda auf den Weg bringen will.

Bei dieser Agenda liegt insbesondere das Augenmerk auf der Modernisierung der Zollunion und auf Handelserleichterungen, auf Kontakten zwischen den Menschen, auf den Dialogen auf höherer Ebene und auf einer fortgesetzten Zusammenarbeit bei Migrationsfragen.

Medienberichte über eine verlorene Kreditkarte des Außenministers

FRAGE: Eine Frage an das Auswärtige Amt, die sich nicht auf Außenpolitik bezieht. Aber der Außenminister steht ja auch im Zentrum des öffentlichen Interesses.

Im Internet wurde sehr viel darüber spekuliert, dass es im September, während er in Coronaquarantäne war, ein Dankschreiben des Auswärtigen Amtes an die Polizei gab, aus der hervorging, dass er seine Kreditkarte im Supermarkt verloren hat. Es wurde dann erklärt, der Vorgang sei vorher gewesen. Weil es immer noch viele Zweifel gab, habe ich ein Schreiben an das Auswärtige Amt gerichtet und gefragt, warum denn das Datum auf dem Schreiben geschwärzt worden ist. Die Schwärzung ist sehr lange. Viele sagten, das könne gar nicht Juli sein. Die Antwort war, man äußere sich nicht zu dem Datum auf dem Schreiben. Ich habe nun die Frage: Auf welcher Rechtsgrundlage äußert man sich nicht?

Zweitens. Wäre es unabhängig von der Rechtsgrundlage nicht sinnvoll, einfach zu sagen „Ja, hier ist das Datum“, und damit wären alle Zweifel zerstreut?

BURGER (AA): Mir ist der Vorgang jetzt nicht vertraut. Es ist in der Tat so: Die Berichterstattung, die zu einem Zeitpunkt stattgefunden hat, als sich der Minister in Quarantäne befunden hat, bezog sich auf einen Vorgang, der deutlich vorher stattgefunden hat. Die Einzelheiten zu der Frage des Briefes habe ich nicht präsent. Das muss ich gegebenenfalls nachreichen, wenn ich dazu etwas ergänzen kann.

ZUSATZFRAGE: Die Frage ist eben, warum das geschwärzt worden ist.

VORS. WEFERS: Das hatte er, glaube ich, verstanden.

ZUSATZFRAGE: Auf diesem Brief wurde das Datum geschwärzt. Die Frage ist: Warum schwärzt man ein Datum?

VORS. WEFERS: Die Frage hatten Sie doch gerade gestellt. Das hat er, glaube ich, verstanden.

ZUSATZFRAGE: Ja, aber wenn es etwas nachzureichen gibt, dann muss nachgereicht werden, warum das Datum geschwärzt worden ist.

VORS. WEFERS: Genau. Er hat, glaube ich, verstanden, dass das Ihre Frage ist. Wenn er etwas nachzureichen hat, dann reicht er das der Bundespressekonferenz nach.

Situation in ägyptischen Gefängnissen

FRAGE: Herr Burger, ich hatte schon am Montag danach gefragt. Es ging um die Situation der politischen Gefangenen in Ägypten. Der US-Kongress hatte den ägyptischen Präsidenten dazu aufgerufen, die politischen Gefangenen aufgrund der katastrophalen Situation in den Gefängnissen freizulassen. Nun haben sich in den letzten zwei Tagen auch etwa 200 europäische Politiker, u. a. EU-Abgeordnete und Bundestagsabgeordnete, dem Aufruf angeschlossen. Unterstützt die Bundesregierung diesen Aufruf angesichts dieser Situation in Gefängnissen?

BURGER (AA): Wie Sie wissen, beobachten wir die Lage der Menschenrechte in Ägypten sehr genau. Sie wissen auch, dass wir in Ägypten, was die Menschenrechtslage angeht, deutlichen Verbesserungsbedarf sehen. Laut Menschenrechtsorganisationen befinden sich tausende Menschen aus politischen Gründen unter unzumutbaren Haftbedingungen in ägyptischen Gefängnissen. Weil diese Gefängnisse häufig überfüllt sind, kommt es darüber hinaus zu einer akuten Gefährdung der Inhaftierten durch die COVID-19-Pandemie. Diese Frage wie auch andere Menschenrechtsfragen thematisiert die Bundesregierung regelmäßig, auch in hochrangigen Gesprächen mit Vertretern der ägyptischen Regierung. Dazu zählt auch die Situation in ägyptischen Gefängnissen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die zunehmende Unterdrückung Andersdenkender der Zivilgesellschaft und freier Presse nicht zur Stabilität Ägyptens beiträgt.

ZUSATZFRAGE: Die Frage war jetzt konkret, ob die Bundesregierung die Freilassung der politischen Gefangenen aufgrund der Situation in den Gefängnissen unterstützt.

BURGER: Ich habe Ihnen vorgetragen, wie die Auffassung der Bundesregierung zur Menschenrechtslage in Ägypten ist und was wir unternehmen, um uns unsererseits für eine Verbesserung der Menschenrechtslage gegenüber den ägyptischen Behörden einzusetzen.

Gespräch des Menschenrechtsausschusses des Bundestags mit Vertretern aus Taiwan

FRAGE: Herr Burger, der Menschenrechtsausschuss des Bundestags hat sich mit Vertretern von Taiwan getroffen. Darauf hat es eine Protestnote der chinesischen Botschaft gegeben. Reagieren Sie darauf? Wie sehen Sie überhaupt solche Treffen? Unterstützen Sie solche Treffen? Was ist, wenn jetzt Vertreter des Menschenrechtsausschusses nach Taiwan reisen wollten? Würden Sie so eine Reise auch unterstützen?

BURGER (AA): Ich glaube, ich habe das nicht zu kommentieren. Der Deutsche Bundestag entscheidet selbstständig und frei von äußeren Einflüssen. Das gilt natürlich gerade für Menschenrechtsthemen, und das soll auch so bleiben.

Grundsätzlich kennen Sie unsere Haltung zu Taiwan. Die Bundesregierung erkennt im Rahmen ihrer Ein-China-Politik die Volksrepublik China als einzigen souveränen Staat in China an. Daran halten wir unverändert fest. Wir verändern insofern auch nichts am Status quo. Genauso gilt, wie in der Vergangenheit auch, dass Deutschland im Rahmen seiner Ein-China-Politik die praktische Mitarbeit Taiwans in internationalen Foren unterstützt, beispielsweise in der Weltgesundheitsorganisation.

ZUSATZFRAGE: Sind denn solche Treffen des Menschenrechtsausschusses für die Beziehungen zu Taiwan hilfreich oder weniger hilfreich?

BURGER: Ich habe ja gerade gesagt, dass ich solche Entscheidungen des Bundestags hier nicht zu kommentieren habe. Der Bundestag entscheidet darüber frei und auch frei von äußeren Einflüssen.

Vorschläge zur Stärkung der Resilienz Europas gegen wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen von außen

FRAGE: Ich habe eine Frage an Frau Demmer und eventuell an Frau Eichler. Es geht um das Thema Nord Stream 2 und Sanktionen. Das „Handelsblatt“ berichtet heute, dass in Brüssel angeblich Gegensanktionen für die USA und China erarbeitet werden, und zwar mit Unterstützung der deutschen und der französischen Regierung. Ich wollte Sie bitten, das zu bestätigen, wenn das möglich ist.

BURGER (AA): Ich kann vielleicht etwas zum Hintergrund dieser Berichterstattung ausführen.

Deutschland und Frankreich haben gemeinsam mit anderen europäischen Partnern die Gründung einer Taskforce vorangetrieben, die sich mit der Frage beschäftigt hat, wie die Resilienz Europas gegen wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen von außen gestärkt werden kann.

Ein Ausfluss aus dieser Initiative sind die von Ihnen und auch heute in der Berichterstattung zitierten Optionenpapiere des European Council on Foreign Relations. Das ist also ein Thinktank, der sich unter anderem auf unsere Anregung hin und in unserem Auftrag mit dieser Frage beschäftigt und Optionenpapiere entwickelt hat.

Wir beobachten seit einiger Zeit, dass Drittstaaten vermehrt wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen einsetzen, um politische Ziele zu erreichen. Aus Sicht der Wirtschaft sind die konkreten Auswirkungen auf ihr Unternehmen oft entscheidend. Deswegen haben diese Sanktionen teilweise das Potential, die weitere Existenz europäischer Unternehmen unverschuldet in Frage zu stellen. Teilweise gibt es für die Unternehmen auch keine Möglichkeit, solchen Sanktionen durch Verhaltensänderungen zu entgehen. Deswegen möchten wir europäische Unternehmen zukünftig besser gegen solche Zwangsmaßnahmen von außen schützen.

Nicht nur Deutschland, sondern auch unsere europäischen Partner nehmen dieses Problem sehr ernst. Deshalb haben auch weitere Länder ähnliche Initiativen gestartet. Auch die EU-Kommission plant, zum Jahresende eigene Vorschläge zu erarbeiten.

Was nun die konkreten, in diesem Papier des Thinktanks vorgestellten Optionen angeht, sind die Recherchen der jeweiligen Autoren darin eingeflossen, natürlich auch aus dem Dialog mit verschiedenen Regierungen, auch mit der Bundesregierung. Sie haben daraus eine Reihe von Vorschlägen erarbeitet. Sie spiegeln zunächst einmal die Meinung der Autoren wieder, und sie sind gedacht und zu verstehen als Input für die anstehenden Debatten auf deutscher und europäischer Ebene. In diesen Debatten werden diese Vorschläge hoffentlich aufgegriffen und gegebenenfalls auch weiterentwickelt und konkretisiert.

ZUSATZFRAGE: Sie haben gesagt, die Europäische Kommission plane jetzt auch, eigene Vorschläge zum Ende des Jahres zu veröffentlichen. Gibt es auch Fristen für die Vorschläge des Europäischen Council on Foreign Relations, und wie stehen Sie die Vorschläge der Europäischen Kommission selbst und von diesem Thinktank dann zueinander?

BURGER: Wie gesagt: Die Vorschläge, die jetzt von dem Thinktank der ECFR vorgelegt wurden, sind der Ausfluss der Diskussionen, die wir in den letzten Monaten geführt haben. Sie sind als Input in eine Debatte zu verstehen, die begonnen hat, von der wir aber finden, dass es wichtig ist, hier aktiv in die Zukunft zu blicken und auch Projekte und Arbeitsbereiche zu benennen, die vielleicht auch einer langfristigen Bearbeitung bedürfen. Insofern ist das jetzt ein Input zu einer, ich würde sagen, beginnenden Debatte, der weiter zu konkretisieren sein wird.

ZUSATZFRAGE: Die konkrete Frist war „Ende des Jahres“, oder?

BURGER: Ich kann Ihnen keine konkreten Fristen dazu nennen.

FRAGE: Herr Burger, da Sie erwähnt haben, dass die „Thinktanker“ wiederum mit Regierungen geredet haben, wollte ich doch noch einmal nachfragen: Das bedeutet, dass auch die Bundesregierung solche Gegensanktionen für einen sinnvollen Schritt hält? Könnten sie auf EU-Ebene noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden?

BURGER: Ich glaube, wenn ich auf Ihre Frage so konkret antworten wollte, wie Sie sie gerade stellen, würde ich der Debatte vorgreifen, die wir gerade mit diesem Prozess anstoßen wollen.

Wie gesagt: Es hat dazu erste Diskussionen gegeben. Es sind dort Arbeitsbereiche identifiziert worden, und es gibt eine ganze Reihe von Optionen. Das ist ein Input in eine Debatte, die jetzt zu führen ist, in der natürlich auch Pro und Contra abzuwägen sind und es insbesondere darum geht, dass wir hier eine gemeinsame Meinungsbildung auf europäischer Ebene brauchen. Denn es geht ja darum, die Handlungsfähigkeit und die Souveränität Europas außenpolitisch zu stärken, und das ist eben nicht eine Frage, über die wir hier in Berlin allein entscheiden können.

ZUSATZFRAGE: Wie ist denn der Entscheidungsraum? Noch in dieser Legislaturperiode, oder was schwebt Ihnen da vor?

BURGER: Wenn Sie sich die Vorschläge anschauen, dann werden Sie sehen, dass die sozusagen sehr unterschiedlicher Natur sind, was ihre Tragweite angeht und was sicherlich auch die Frage angeht, innerhalb welcher Fristen sie umzusetzen und zu verwirklichen sind. Dazu kann ich jetzt keine Prognosen abgeben.

FRAGE: Herr Burger, könnten Sie auch die Länder nennen, gegen die die Sanktionen eingerichtet worden sind - USA, China und welche sonst?

BURGER: Ich kann vielleicht kurz eine Äußerung des Ministers zitieren, die heute auch in der Presse wiedergegeben worden ist. Er hat im „Handelsblatt“ gesagt:

„In einer Welt zunehmender Großmächtekonkurrenz muss Europa seine Interessen und Werte auch nach außen souveräner und selbstbewusster vertreten. Dafür ist es notwendig, unsere Resilienz zu stärken, auch gegenüber extraterritorialen wirtschaftlichen Zwangsmaßnahmen Dritter, die immer rücksichtsloser angewandt werden. Damit wir in Europa unsere eigene Politik gestalten können, müssen wir europäische Unternehmen besser vor Druck von außen schützen.“

Das richtet sich also nicht gegen bestimmte Dritte, sondern es geht darum, uns in einer Großmächtekonkurrenz, die wir weltweit wahrnehmen und der wir uns ausgesetzt sehen, als Europäern selbst die Mittel in die Hand zu geben, um unabhängiger zu agieren.

Aufnahme des Betriebs des Regierungsterminals am Flughafen BER

FRAGE: Ich habe eine ganz kurze Frage an Herrn Burger: Können Sie bestätigen, dass Regierungsflüge und Staatsbesuche ab heute nur noch über den BER abgewickelt werden?

BURGER (AA): Soweit das in meiner Zuständigkeit liegt, kann ich bestätigen, dass das Regierungsterminal am BER heute seinen Betrieb aufgenommen hat und damit der Betrieb am Regierungsterminal in Tegel beendet worden ist. Insofern ist die Antwort: Ja, zukünftige Regierungsflüge werden vom Regierungsterminal am neuen Stadtflughafen BER aus stattfinden.

COLLATZ (BMVg): Ich kann das insofern ergänzen und bestätigen, als seit heute die ersten Flüge ankommen. Heute Vormittag ist Frau Klöckner als Erste gelandet. Wir haben über die Luftwaffe auch einen Termin für interessierte Journalisteninnen und Journalisten, insbesondere Bildjournalisten, veröffentlicht. Heute Nacht um 1 Uhr wird Staatssekretär Silberhorn nach einer Dienstreise dort landen. Es wird Gelegenheit geben, das Szenario des Ablaufs am neuen Flughafen dann einmal mitzuverfolgen. Die Pressemitteilung dazu ist auch heute herausgegangen.

FRAGE: Herr Burger, das da in Schönefeld ist ja im Moment noch eine Interimslösung. Der Bau des Regierungsterminals ist ja im Dezember gestoppt worden. Wann soll es denn damit weitergehen? Gibt es eine zeitliche Planung?

Die Hubschrauber sind ja noch in Tegel. Wie lange werden sie noch dortbleiben? Wann werden die umziehen?

BURGER. Zu den Hubschraubern kann Herr Collatz vielleicht etwas sagen; die gehören ihm, nicht mir.

ZURUF: Die gehören alle uns!

BURGER: So ist es.

Was das Terminal angeht, müsste ich den letzten Stand nachreichen, wenn das überhaupt in unsere Federführung fällt; da bin ich mir, ehrlich gesagt, gerade nicht ganz sicher. Das ist eine Maßnahme, an der ganz viele Ressorts beteiligt sind, und deswegen würde ich auf eine Nachreichung entweder durch uns oder durch das Innen- und Bauministerium verweisen.

COLLATZ: Um das bezüglich der Hubschrauber zu ergänzen: Das ist so. Die Infrastruktur am neuen Flughafen reicht noch nicht aus, um die Hubschrauber auch am BER logistisch zu unterstützen. Deswegen werden sie zunächst sozusagen zwischengeparkt. Das ändert aber an dem Status von Tegel nichts. Hubschrauber können anders als Flächenflugzeuge eben überall landen und brauchen dazu nicht eine Betriebsgenehmigung eines Flughafens. Unter diesem Status ist das dann auch ohne weitere Kosten möglich.

Ich schaue einmal nach, ob es hoffnungsvolle Äußerungen zu dem Betrieb am neuen Standort auch hinsichtlich der Hubschrauber gibt. – Die gibt es nicht. Also erst, wenn die Infrastruktur vollständig hergestellt sein wird, und das wird noch einige Jahre in Anspruch nehmen, werden auch die Hubschrauber umziehen.

ALTER (BMI): Ich kann das auch nur prüfen, und das werde ich auch tun und etwas nachreichen, falls es einen Zeitplan gibt.

Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Malta und Zypern wegen der Vergabe von Staatsbürgerschaften

FRAGE: Herr Burger, es geht um den Verkauf von EU-Reisepässen. Ich beziehe mich auf einem Bericht von Al Jazeera, wonach Malta und Zypern EU-Reisepässen verkauft haben. Da ist jetzt auch ein juristisches Verfahren durch die EU-Kommission eingeleitet worden. Wie steht Ihr Außenministerium zu diesem Verfahren? Inwiefern sehen Sie es als eine Gefahr für die EU an, dass EU-Reisepässe jetzt einfach so an kriminelle Handlanger verkauft werden können?

BURGER (AA): Ganz grundsätzlich gilt, dass die Bundesregierung die EU-Kommission in ihrer Rolle als Hüterin der Verträge unterstützt. Darüber hinaus kann ich zu diesem einzelnen Sachverhalt jetzt keine eigenen Erkenntnisse vortragen.

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