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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 18.11.2020
Videokonferenz der Mitglieder des Europäischen Rates zur Pandemiebekämpfung
FRAGE: Nur mittelbar zu Corona: Frau Demmer, in der Videokonferenz des Europäischen Rates morgen Abend wird es ja wahrscheinlich vorrangig darum gehen, die Blockade zu den Coronahilfen zu brechen, die von Ungarn und Polen nicht nur angekündigt, sondern auch durchgezogen worden ist. Gibt es schon eine Idee, wie man das machen möchte?
Nachdem Herr Dobrindt gestern gesagt hat, er halte die Verknüpfung von mittelfristiger Finanzvorschau, Haushaltsdebatte, Corona-Wiederaufbaufonds und Rechtsstaatlichkeit grundsätzlich für einen Fehler. Was ist die Haltung der Bundeskanzlerin dazu? Kann man die Verknüpfung mit der Rechtsstaatlichkeit eventuell noch herauslösen, oder ist das sozusagen unwiderruflich mit dieser Debatte über den Wiederaufbaufonds verbunden?
DEMMER (BReg): Das hat jetzt ja mit Corona konkret nichts zu tun. Die deutsche Ratspräsidentschaft hat auf der Basis des Mandats des Europäischen Rats im Juli mit dem Europäischen Parlament eine Einigung über den mehrjährigen Finanzrahmen von 2021 bis 2027, das Aufbaupaket und den Konditionalitätsmechanismus zum Schutz des Haushalts erreicht. Diese Einigung ist ein weiterer wichtiger Schritt für die Umsetzung des Gesamtpakets, dem noch weitere folgen müssen, da für die Umsetzung sowohl die Zustimmung des Parlaments, aber auch des Rates notwendig ist. Die deutsche Ratspräsidentschaft arbeitet weiter unverändert mit intensiven Gesprächen an einer Einigung zum Gesamtpaket. Dazu wird von der Präsidentschaft und allen Beteiligten derzeit eine Vielzahl von Gesprächen geführt. Daran hat sich die Bundeskanzlerin in den vergangenen Monaten sehr intensiv beteiligt, und sie tut das auch im Moment aktiv. Auf einzelne Gespräche zu diesem Thema kann ich hier natürlich nicht eingehen.
Wie bisher gilt, dass die Verhandlungen für den EU-Finanzrahmen ab 2021 und für den Aufbaufonds sehr anspruchsvoll sind und dass ein Ergebnis die Zustimmung sowohl des Europäischen Parlaments als auch die der Mitgliedstaaten voraussetzt. Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten im Rat haben hier gemeinsam eine große Verantwortung, denn es gilt ja sicherzustellen, dass die Mittel aus dem Aufbaufonds und dem Finanzrahmen rechtzeitig die besonders betroffenen Mitgliedstaaten und Menschen in Europa erreichen.
Weil Sie das auf morgen gemünzt gefragt haben: Die Tagesordnung für die Agenda obliegt natürlich in erster Linie dem Präsidenten des Europäischen Rates. Aber wenn dieses Thema einzelnen Mitgliedstaaten auf den Nägeln brennt, kann so etwas natürlich auch morgen besprochen werden.
ZUSATZFRAGE: Die Frage war ja relativ konkret, nämlich ob die Verquickung mit dem Rechtsstaatlichkeitsprinzip für die Kanzlerin unabdingbar ist. Sieht sie das nach wie vor so oder wäre es eine Möglichkeit, das um eines Kompromisses willen herauszulösen? Das könnte man ja direkt beantworten.
DEMMER: Zur Konditionalität gibt es keinen neuen Stand. Der Konditionalitätsmechanismus stärkt den Schutz des EU-Haushalts. In diesen Konditionalitätsmechanismus sind sowohl der MFR als auch der Aufbaufonds mit einbezogen. Er bezieht sich auf Fälle, in denen festgestellt wurde, dass Verletzungen von Rechtsstaatsprinzipien die ordnungsgemäße Verwendung von EU-Haushaltsmitteln oder den Schutz der finanziellen Interessen der EU beeinträchtigen oder dass ein ernsthaftes Risiko in einer ausreichend unmittelbaren Weise besteht. Die Kommission kann Maßnahmen vorschlagen, die der Rat dann mit qualifizierter Mehrheit genehmigen muss.
ZUSATZFRAGE: Ist für morgen Abend eine Pressekonferenz vorgesehen?
DEMMER: Dazu kann ich Ihnen hier und jetzt keine Auskunft geben. Das reichen wir gegebenenfalls nach.
Brief des slowenischen Ministerpräsidenten an die Bundeskanzlerin als ER-Vorsitzende
FRAGE: Der slowenische Premierminister Janša hat einen Brief an Frau Merkel gesendet, in dem er unter anderem schreibt, dass zahlreiche Medien und einige politische Gruppen im EU-Parlament offen damit drohten, ein zu Unrecht rechtsstaatlich genanntes Instrument einzusetzen, um einzelne EU-Mitgliedstaaten durch Mehrheitsentscheidung zu disziplinieren. Teilt Frau Merkel diese Ansicht, und ist sie bereit, darauf zu reagieren?
DEMMER (BReg): Der Brief ist eingegangen und war an die Bundeskanzlerin als aktuell Vorsitzende des Rates gerichtet. Zu Einzelheiten kann ich hier jetzt keine Stellung nehmen, aber sicherlich schauen wir uns diesen Brief an. Wie gesagt, morgen gibt es ja möglicherweise auch Gelegenheit, am Rande des Europäischen Rates darüber zu sprechen.
FRAGE: An Frau Demmer und vielleicht Herrn Burger: Es gibt ja die Idee, dass man im Notfall, wenn Ungarn und Polen auf ihrem Veto beharren, den Recovery Fund intergouvernemental zwischen 25 Regierungen verabreden kann. Wäre das ein Weg, den die Bundesregierung auch mitgehen würde?
DEMMER: Wie gesagt, ich möchte jetzt überhaupt nicht irgendwelchen Verhandlungsergebnissen vorgreifen. Zu diesem Thema werden intensive Gespräche geführt, über deren Ergebnisse wir Sie bestimmt zum gegebenen Zeitpunkt informieren.
ZUSATZFRAGE: Herr Burger, können Sie sagen, ob das Teil der Gespräche ist, die der deutsche Botschafter in Brüssel führt?
BURGER (AA): Ich kann mich nur genau dem anschließen, was Frau Demmer gerade gesagt hat.
Ankündigung des Abzugs von US-Truppen in Afghanistan und im Irak
FRAGE: Herr Burger, Herr Collatz, wie wird der angekündigte US-Truppenabzug die Politik im Außenministerium beeinflussen? Was werden die konkreten Reaktionen im Verteidigungsbereich sein? Können Sie das bitte für Ihre jeweiligen Ressorts kurz erläutern?
BURGER (AA): Wir haben die Ankündigung der USA zur Kenntnis genommen. Wir stehen im engen Austausch mit den USA im Rahmen der NATO und auch mit unseren Partnern. Es ist ja so, dass wir uns in Afghanistan seit 2001 als Partner gemeinsam engagieren. Das gilt nicht nur für die militärische Komponente im Rahmen der NATO, sondern auch für den zivilen Aufbau, für die Entwicklungszusammenarbeit und auch für die Unterstützung des Friedensprozesses in Afghanistan.
Der Außenminister hat mehrfach gewürdigt, dass es ein großes diplomatisches Verdienst auch der Trump-Regierung war, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass nun Friedensverhandlungen zwischen den Taliban und der afghanischen Regierung stattfinden können. Dieser Friedensprozess ist aus unserer Sicht die beste Möglichkeit, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass ein Abzug so stattfinden kann, dass all das, was in den letzten Jahren in Afghanistan erreicht wurde ‑ ich nenne die Bereiche Menschenrechte, Bildung, wirtschaftliche Entwicklung und Entwicklungschancen für Mädchen und Frauen ‑, nicht verloren geht und nicht aufs Spiel gesetzt wird.
Eine wesentliche Geschäftsgrundlage für diesen Friedensprozess war auch immer, dass militärische Abzugsschritte an Bedingungen geknüpft sind. Unsere ernste Sorge ist, dass ein verfrühter Abzug diesen Verhandlungsprozess gefährden könnte, ein Sicherheitsvakuum riskiert und dadurch erreichte Fortschritte in Afghanistan aufs Spiel gesetzt werden. Dazu sind wir mit den USA im Gespräch und machen diese Position auch im Gespräch mit den amerikanischen Partnern deutlich.
COLLATZ (BMVg): Das kann ich nur doppelt unterstreichen. Auch wir befinden uns natürlich laufend in Gesprächen mit unseren militärischen Partnern auf der US-Seite. Daher überrascht uns jetzt diese Äußerung und Konkretisierung der noch im Amt befindlichen Administration natürlich nicht. Es ist zunächst einmal eine Konkretisierung der schon lange bestehenden Abzugsabsichten. Hier wird das Ganze mit einer Zahl versehen. Allerdings ist diese Zahl derzeit noch eher eine politische Größe.
Wir bemühen uns natürlich darum, auch in Verbindung mit unseren Partnern und insgesamt mit der NATO herauszufinden, was das konkret für die Fähigkeiten vor Ort bedeutet. Denn ganz klar ist auch, dass die USA als stärkster Beitragender für die Einsatzgestellung vor Ort eine bedeutende Rolle im Hinblick auf Fähigkeiten spielen, die notwendig sind, um das Gesamtkonstrukt aufrechtzuerhalten.
Hier gehen wir davon aus, dass der Grundsatz „gemeinsam rein, gemeinsam raus“ und „zur richtigen Zeit raus“ gewahrt bleibt. Die Gespräche, die wir führen, sind definitiv genau so angelegt. Wir müssen derzeit unsere Planungen, die natürlich in generischen Schubladen bereits in jeder Variation vorhanden sind, erst einmal darauf abstimmen, was uns konkret von der amerikanischen Seite mitgeteilt wird und wie sich das dann aufseiten der militärischen Fähigkeiten vor Ort konkretisiert und umsetzt.
ZUSATZFRAGE: Halten Sie es in der verbleibendenden Restdienstzeit des jetzigen US-Präsidenten für realistisch, dass das in diesem Zeitraum überhaupt infrage kommt oder kann man auf Zeit spielen? Lohnt sich das?
COLLATZ: Den Takt gibt im Moment definitiv die derzeit noch amtierende Administration vor. Es gibt mögliche Szenarien, die einen geordneten Abzug bis Ende April nächsten Jahres durchaus zulassen. Über andere Dinge möchte ich hier nicht spekulieren.
FRAGE: Wenn die Amerikaner Truppenteile abziehen, sehen Sie eine Möglichkeit, dass andere NATO-Partner und auch die Bundeswehr die Funktion, die die Amerikaner bisher übernommen haben, ersetzen oder wäre das ganz unmöglich?
COLLATZ: Diese Frage kann ich hier so nicht beantworten, weil das spekulativ ist. Das hängt davon ab, wie sich die genaue und konkrete Umsetzung der Reduzierungen auf die Fähigkeiten letztendlich schüttelt. Kleinere einzelne Fähigkeiten können immer durch andere Partner gestellt werden. Es kommt eben auf den Einzelfall und die konkrete Umsetzung an.
FRAGE: Kurze Nachfrage an alle Beteiligten, vielleicht auch an Frau Demmer, ob der Schritt von der US-Regierung angekündigt bzw. konkret mit der Bundesregierung abgesprochen war.
DEMMER (BReg): Ich kann sagen, dass wir die Äußerungen des US-Präsidenten zur Kenntnis genommen haben. Wir werden das, wie die Kollegen schon gesagt haben, gemeinsam mit unseren Partnern in der NATO besprechen.
ZUSATZFRAGE: Vorab informiert wurden Sie nicht?
BURGER: Es ist genau so, wie es gerade der Kollege aus dem Verteidigungsministerium gesagt hat. Das kam nicht aus heiterem Himmel. Es gab solche Signale auch schon in der Vergangenheit. Es ist jetzt sozusagen eine erste Konkretisierung auf bestimmte Zahlen. Aber es ist eben auch noch nicht so konkret auf die Fähigkeiten heruntergebrochen, wie das für die weitere Planung notwendig wäre.
FRAGE: Hat die Bundesregierung irgendwelche Kenntnisse, dass der nächste US-Präsident Joe Biden irgendetwas an diesem Truppenabzug ändern will? Er hat ja auch angekündigt, dass die Truppen so schnell wie möglich aus Afghanistan raus sollen.
BURGER: Das ist eine Frage, die Sie vielleicht an das Biden-Transition-Team richten müssen. Ich werde hier nicht spekulieren.
ZUSATZ: Es ist ja bekannt, was Joe Biden gesagt hat. Ich möchte wissen, ob Sie das anerkennen und so planen oder ob Sie davon ausgehen, dass sich alles wieder ändert, wenn Biden auf einmal reinkommt.
BURGER: Wenn Sie schon alles wissen, was Herr Biden gesagt hat, müssen Sie mich ja nicht danach fragen.
ZUSATZFRAGE: Ich möchte wissen, ob Sie das wissen und anerkennen. Das ist ja ein Unterschied.
BURGER: Ich habe dazu nichts zu sagen; tut mir leid.
FRAGE: Herr Collatz, Sie können zu diesem Zeitpunkt also noch nicht sagen, ob 2500 US-Soldaten die Bundeswehr in die Lage versetzen, in Nordafghanistan zu bleiben? Habe ich das richtig verstanden? Das hängt davon ab, mit welchen Fähigkeiten die USA da bleiben oder wie ist das?
COLLATZ: Eine übertreibende Überspitzung vielleicht. Zur Erläuterung: Wenn das 2500 Sanitätskräfte sind, wird es nicht möglich sein, den Auftrag wahrzunehmen.
Iranisches Atomprogramm
FRAGE: Herr Burger, meine Frage bezieht sich auf das Thema Iran. Die IAEO sagt, dass Iran Gas in unterirdische Zentrifugen eingeleitet hat. Ich hätte ganz gerne gewusst, wie das Außenministerium das beurteilt. Hat das irgendwelche Konsequenzen für das Atomabkommen? Wie sehen Sie das?
BURGER (AA): Der von Ihnen angesprochene reguläre Quartalsbericht der Internationalen Atomenergieorganisation und eine Zirkularnote von dieser Woche liegen den IAEO-Mitgliedstaaten zwar vor, werden aber von der IAEO erst nach der heutigen Sitzung des Gouverneursrats veröffentlicht. Deswegen bitte ich um Verständnis, dass ich mich zu Details aus diesen Berichten an dieser Stelle noch nicht äußern kann.
Ich möchte aber grundsätzlich sagen, dass wir es mit großer Sorge sehen, dass Iran weiter systematisch gegen das JCPOA verstößt. Gemeinsam mit unseren Partnern ‑ vor allem natürlich mit den drei EU-Partnern ‑ rufen wir Iran nachdrücklich dazu auf, diese JCPOA-Verletzungen einzustellen und alle nukleartechnischen Verpflichtungen wieder vollständig einzuhalten. Diese Verstöße werden bei dem heutigen Treffen des Gouverneursrats thematisiert. Es wird in den kommenden Tagen weitere Abstimmungen im E3+3-Kreis dazu geben. Wir stehen auch mit Russland und China dazu im Austausch.
ZUSATZFRAGE: Wenn Sie selber sagen, dass es systematische Verstöße sind, muss man ja die Frage stellen, ob Sie sich noch Illusionen machen, was die Wirksamkeit des Atomabkommens angeht. Gibt es diese Zweifel bei Ihnen?
BURGER: Es ist ja leider kein ganz neuer Zustand, dass Iran systematisch und auch durchaus offen und erklärt gegen einzelne Verpflichtungen aus dem JCPOA verstößt. Das ist aus unserer Sicht nicht akzeptabel. Wie gesagt, unsere diplomatischen Bemühungen waren in den letzten Jahren darauf gerichtet, das JCPOA zu erhalten und Iran wieder zur Einhaltung dieser Verpflichtungen zu bewegen. Das bleibt auch nach wie vor unsere Priorität, weil wir das nach wie vor für den besten und geeignetsten Weg halten, einen iranischen Weg zur Atombombe zu verhindern.
Klar ist natürlich auch: Es gibt in den USA einen Politikwechsel. Sie wissen, dass die USA zu den Mitbegründern dieses Abkommens gehören. Wir befinden uns jetzt in den USA in einer Transitionsphase, und natürlich wird auch in diesem Kontext über die Zukunft dieses Abkommens zu sprechen sein.
Nahostkonflikt
FRAGE: Ich habe eine Frage zum Thema Israel und der Besatzung der Palästinensergebiete. Sie hatten sich zum Thema Ausschreibungsverfahren in Givat Hamatos geäußert. Warum haben Sie gesagt, dass das gestoppt werden sollte? Warum muss das nicht gestoppt werden?
Sie weisen auch darauf hin, dass das alles nicht mit dem Völkerrecht vereinbar ist. Was ist Ihre Reaktion darauf, außer darauf hinzuweisen? Bei anderen Staaten geht es ja auch irgendwann mit Sanktionen los.
BURGER (AA): Das ist eine Aufforderung, dass diese Baumaßnahme nicht stattfinden sollte. Mit welchem Hilfsverb das jetzt konstruiert wird, ändert, glaube ich, nichts an der Substanz dieser Aufforderung.
Zu Ihrer anderen Frage: Diese Äußerung ist natürlich Teil dessen, was wir tun, um bei der israelischen Seite für unsere Auffassung zu werben, dass diese Siedlungen nicht nur nicht im Einklang mit dem Völkerrecht stehen, sondern dass sie auch der Aussicht auf eine verhandelte Zweistaatenlösung schaden, die aus unserer Sicht die einzige Option ist, die eine Perspektive auf einen dauerhaften nachhaltigen Frieden ist.
ZUSATZ: Damit werben Sie ja schon seit 25 Jahren bei den israelischen Freunden.
BURGER: Wir werden auch weiterhin für diese Position werben, weil das unsere Position ist. Wir tun das nicht nur allein. Wir tun das auch im Rahmen der Europäischen Union und gemeinsam mit Partnern in der Region. Entscheidend ist aus unserer Sicht, dass jetzt die Chancen genutzt werden, die sich aus den jüngsten Entwicklungen in der Region ergeben, damit wieder ein Dialog zwischen Israel und der palästinensischen Seite in Gang kommt. Denn eine verhandelte Zweistaatenlösung wird es eben nur über Verhandlungen geben.
Unter diesem Aspekt ist es sehr wichtig, dass es gestern Abend eine ganz positive Entwicklung gegeben hat, dass sich nämlich Israel und die Palästinenser auf eine Wiederaufnahme der Sicherheitskoordination verständigt haben. Es ist aus unserer Sicht ein sehr erfreuliches Zeichen, dass es nach einem langen Stillstand dort endlich wieder eine Bewegung in eine positive Richtung für diesen Dialog geben kann.
FRAGE: Sollen, wenn Israel sich dauerhaft nicht an die Aufforderung hält, Sanktionen ergriffen werden?
BURGER: Wie gesagt, unsere Position ist, dass dieser Siedlungsbau nicht im Interesse einer verhandelten Zweistaatenlösung ist. Unsere Position bleibt auch ‑ und diese werden wir weiter zum Ausdruck bringen ‑, dass das nicht mit dem Völkerrecht vereinbar ist.