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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 25.11.2020
Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Bhutan
SASSE (AA): Für das Auswärtige Amt möchte ich mich zur Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Bhutan äußern. Wir freuen uns, mit der heutigen Aufnahme diplomatischer Beziehungen zum Königreich Bhutan einen neuen Partner in Asien hinzuzugewinnen, der sich für eine regelbasierte, multilaterale internationale Ordnung einsetzt. In den vergangenen Jahrzehnten haben sich unsere freundschaftlichen Beziehungen kontinuierlich vertieft und gefestigt. Mit der heutigen Aufnahme diplomatischer Beziehungen verleihen wir dieser gewachsenen Freundschaft Ausdruck. Es ist eine Ehre für Deutschland, von nun an zu den nur 53 Staaten zu gehören, zu denen das Königreich Bhutan diplomatische Beziehungen pflegt.
Das Königreich Bhutan ist bereits jetzt für Deutschland ein wichtiger internationaler Partner in bedeutenden Themenfeldern wie denen der Klima- und Umweltpolitik oder des Kulturerhalts. Dies gilt gerade mit Blick auf die großen Anstrengungen des Königreichs zum Erhalt kultureller und ökologischer Schätze.
Durch die nun formalisierten diplomatischen Beziehungen können wir unseren politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Dialog weiter vertiefen.
FRAGE: Können Sie sagen, warum es bisher keine diplomatischen Beziehungen gab?
Geht die Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit der Eröffnung einer Botschaft in dem Land einher, oder wird das Land von einem anderen Land aus betreut?
SASSE: Zu Ihrer ersten Frage: Bhutan ist seit 2008 eine konstitutionelle Monarchie und verfolgt einen vorsichtigen Kurs der Öffnung. Dabei werden diplomatische Beziehungen zu anderen Ländern nach und nach aufgenommen. Insgesamt unterhält Bhutan bisher, wie ich schon sagte, diplomatische Beziehungen mit 53 Staaten.
In der Zeit vor 2008 war Bhutan an dem Freundschaftsvertrag von 1949 zwischen Indien und Bhutan gebunden. Gemäß diesem Vertrag hatte Bhutan gegenüber Indien eine Konsultationspflicht in außenpolitischen Fragen.
Zu Ihrer zweiten Frage: Zuständig ist unsere Botschaft in Indien, also in Neu-Delhi.
Situation in Äthiopien
FRAGE: Frau Sasse, hat die Bundesregierung eine eigene Haltung gegenüber dem, was gerade in Äthiopien los ist? Die Regierung des Friedensnobelpreisträgers hat eine Militäroffensive gegen die eigene Minderheit im Norden des Landes angedroht. Wie beobachten Sie das? Menschenrechtsorganisationen berichten bereits von Massakern.
SASSE (AA): Vielen Dank für die Frage. Soweit ich weiß, hat sich Herr Burger an dieser Stelle am vergangenen Montag zu Äthiopien geäußert. Auch unser Außenminister hat sich zu diesem Thema geäußert.
Ich möchte an dieser Stelle aber wiederholen, dass uns die Lage in Äthiopien großen Anlass zur Sorge gibt. Herr Burger hat in der vergangenen Woche gesagt, dass ein politischer Prozess erforderlich ist, um die Lage zu beruhigen und um Raum für Lösungen zu schaffen. Auch der VN-Sicherheitsrat ist inzwischen mit der Lage in Äthiopien befasst. Auch dort bringen wir uns ein. Bisher ist keine der beiden Seiten, weder die äthiopische Seite noch die Volksbefreiungsfront von Tigray, bereit dazu, auf diplomatische Vermittlungsversuche einzugehen.
Was die Gräueltaten angeht, die Sie erwähnt haben, insbesondere auch die Nachrichten über Massaker, so sind sie natürlich erschütternd; das kann man nicht anders sagen. Rhetorik und Gewalt gegen ethnische Gruppen, wie sie vielerorts in Äthiopien stattfinden, drohen, die innerstaatlichen Spannungen weiter zu verschärfen. Wir haben insbesondere auch das von amnesty international berichtete Massaker zur Kenntnis genommen. Das wird jetzt untersucht. Wir sind auch in diesem Fall der Ansicht, dass die Verantwortlichen ermittelt und einem rechtsstaatlichen Verfahren zugeführt werden müssen.
ZUSATZFRAGE: Frau Fietz, die Bundesregierung hat vor einem Jahr verlauten lassen, dass der Premierminister ein würdiger Träger des Friedensnobelpreises und Vorbild auf internationaler Bühne sei. Ist das, was jetzt in Äthiopien geschieht und was er Teilen seiner Bevölkerung androht bzw. was er schon befohlen hat, immer noch eines Friedensnobelpreisträgers würdig? Ist er für die Bundesregierung immer noch ein Vorbild auf internationaler Bühne?
FIETZ (BReg): Lassen Sie mich ganz grundsätzlich antworten, dass die Bundesregierung über die jüngsten Entwicklungen in Äthiopien sehr besorgt ist und dass die Bundeskanzlerin die Entwicklung sehr aufmerksam verfolgt.
Es gibt bereits zahlreiche Kontakte der Bundesregierung in dieser Angelegenheit. Wir unterstützen zunächst die Bemühungen der Afrikanischen Union. Heute werden hochrangige Sondergesandte ‑ drei ehemalige afrikanische Staatspräsidenten ‑ nach Addis Abeba reisen und Gespräche mit Herrn Abiy führen. Wir hoffen, dass dies zur Deeskalation der Lage beiträgt.
Wie Sie wissen, hat die Bundeskanzlerin am Montag mit dem sudanesischen Premierminister Abdalla Hamdok telefoniert und dabei auch über den Konflikt in der nordäthiopischen Region Tigray gesprochen. Dabei hat sie dem Sudan, der inzwischen etwa 40 000 Flüchtlinge aufgenommen hat, zusätzliche humanitäre Hilfe angekündigt. Außerdem hat sie noch einmal bekräftigt, dass Wege zu einer nicht militärischen Lösung des Konflikts gesucht werden müssen. Aus Sicht der Bundesregierung ist es besonders wichtig, die Zivilbevölkerung zu schützen und den humanitären Zugang nach Tigray sowie die Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten.
[…]
FRAGE: Frau Fietz, Sie haben den Kontakt zwischen Kanzlerin und Sudan erwähnt. Gab es in jüngerer Vergangenheit einen direkten Kontakt zwischen Frau Merkel und Herrn Abiy, oder haben Sie es auf der Agenda, einen solchen direkten Kontakt zu suchen oder durchzuführen?
FIETZ: Sie kennen unsere Antwort dazu: Wenn es solch einen Kontakt gegeben hätte, würden wir das mitteilen.
Prozess gegen eine Frauenrechtlerin in Saudi-Arabien
FRAGE: Frau Sasse, eine Frage zum Thema der Menschenrechte in Saudi-Arabien: Heute findet der Gerichtsprozess der saudischen Frauenrechtlerin Loujain Alhathloul statt. Es ist ein geheimer Gerichtsprozess. Sie ist schon seit zwei Jahren im Gefängnis und wurde laut ihrer Familie gefoltert.
Was tut die Bundesregierung, um sich für die Freilassung einzusetzen? Wie bewertet die Bundesregierung diesen Geheimgerichtsprozess?
SASSE (AA): Zu Ihrer ersten Frage: Wir verfolgen diesen Fall wie auch die Menschenrechtslage in Saudi-Arabien allgemein sehr aufmerksam. Wir haben gegenüber der saudischen Regierung unsere Position mehrfach zum Ausdruck gebracht und tun dies auch weiterhin. Wir sind der Meinung, dass zum einen natürlich rechtsstaatliche Prinzipien eingehalten werden müssen und zum anderen ganz konkret in diesem Fall die Frauenrechtsaktivistin Alhathloul freigelassen werden soll. Diese Position vertreten wir gegenüber der saudischen Regierung immer wieder und machen dies auch unmissverständlich deutlich.
ZUSATZFRAGE: Gibt es seitens der deutschen Botschaft irgendwelche Beobachtungen (akustisch unverständlich) wenn sie an dem Gerichtsprozess teilnimmt? Wurde sie zugelassen?
SASSE: Zu diesem Fall kann ich Ihnen, wie gesagt, nur mitteilen, dass wir zu dem Fall sowohl mit der saudischen Regierung als auch mit Menschenrechtsorganisationen und Familienangehörigen der Betroffenen in Verbindung stehen und diesen Fall genau beobachten.
Kontrolle eines türkischen Containerschiffs auf dem Mittelmeer durch die Bundeswehr
FRAGE: An das BMVg und das AA zum Bundeswehreinsatz am Sonntag im Mittelmeer: Wurden Frau Kramp-Karrenbauer und Herr Maas oder andere Mitglieder der politischen Leitungsebene am Sonntag vor 15.30 Uhr darüber informiert, dass die deutsche Fregatte den Befehl erhalten hat, an Bord des türkischen Containerfrachters zu gehen?
COLLATZ (BMVg): Wir haben uns ja auch an dieser Stelle häufig über die Mandatierung von Einsätzen unterhalten, deswegen verstehe ich das einmal als Lernfrage. So ein Einsatz eines mandatierten Schiffes erfolgt in Zuständigkeit der Europäischen Union. Es ist eine Mission der Europäischen Union, und wir stellen dieser Mission unter dem Kommando der Europäischen Union Mannschaften, Personal, Schiffe und Ausrüstung zur Verfügung, die dann in Eigenverantwortung diese Operationen durchführt. Das beantwortet Ihre Frage, denke ich, abschließend.
ZUSATZFRAGE: Das war dann ein Nein?
COLLATZ: Es ist nicht vorgesehen, dass nationale Stränge involviert werden, wenn eine mandatierte Operation im vereinbarten Rahmen durchgeführt wird.