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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungs­pressekonferenz vom 26.05.2021

26.05.2021 - Artikel

Reise des Bundesaußenministers zum informellen Außenministertreffen der portugiesischen Ratspräsidentschaft nach Lissabon

BURGER (AA): Außenminister Maas reist heute zum informellen Außenministertreffen der portugiesischen Ratspräsidentschaft nach Lissabon. Dieses sogenannte Gymnich-Treffen bietet den EU‑Außenministerinnen und Außenministern einmal pro Halbjahr die Gelegenheit, in einem informellen Rahmen außen- und sicherheitspolitische Fragen von strategischer Bedeutung für die Europäische Union zu erörtern.

Das Treffen beginnt heute Abend mit einem informellen Abendessen auf Einladung des portugiesischen Außenministers Augusto Santos Silva. Für den morgigen Tag sind Arbeitssitzungen zu den EU-Afrika-Beziehungen, den ungelösten Konflikten in der östlichen Nachbarschaft der Europäischen Union und zur EU‑Strategie für den Indopazifik geplant. Darüber hinaus gibt es ein gemeinsames Arbeitsmittagessen mit dem jordanischen Außenminister Safadi, bei dem es um den Nahostkonflikt und mögliche nächste Schritte zur Stabilisierung und zu einer Rückkehr zu Verhandlungen gehen soll. Des Weiteren ‑ dies hat der Außenminister gestern schon angedeutet ‑ ist dieses Treffen eine Gelegenheit, sich weiter über die Umsetzung der Beschlüsse des Europäischen Rates, betreffend die Situation in Belarus, abzustimmen. Der Außenminister wird morgen Abend wieder in Berlin eintreffen.

Debatte um mögliche Lieferung militärischer Ausrüstung an die Ukraine

FRAGE: Herr Seibert, der Grünen-Vorsitzende Habeck hat gesagt: Wenn man sich ein bisschen mit der Ukraine beschäftigt hat, dann kann man eigentlich gar nicht dagegen sein, defensive Geräte zu liefern. - Die Bundeskanzlerin beschäftigt sich ja schon einige Zeit damit. Wieso ist sie noch nicht dieser Meinung?

Die Frage an Herrn Burger: Gab es in den letzten Jahren einmal konkrete Anfragen an die Bundesregierung vonseiten der Ukraine ‑ sei es direkt oder sei es zum Beispiel über den Umweg der NATO ‑, irgendwelche militärischen Geräte zu liefern?

SEIBERT (BReg): Ja, es stimmt: Die Bundeskanzlerin und die ganze Bundesregierung befassen sich seit Beginn des Konflikts um die Ostukraine ‑ ich könnte auch sagen: seit der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim durch Russland ‑ auf das Intensivste mit der Situation dort, mit diesem Konflikt. Die Intensität dieser Beschäftigung hat auch über all die Jahre nicht nachgelassen.

Die Bundesregierung bleibt bei ihrer Auffassung, dass das ein Konflikt zwischen Russland und der Ukraine ist, der politisch gelöst werden muss. Dafür gibt es eine Grundvoraussetzung, für die wir uns nach Kräften einsetzen, nämlich die vollständige Umsetzung der Vereinbarungen von Minsk. Deutschland unterstützt die Ukraine in vielfältiger Weise ‑ diplomatisch und politisch ‑ im Minsk-Prozess, aber auch wirtschaftlich.

Zum Thema der Rüstungsexporte kann ich sagen: Wir verfolgen eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik und erteilen im Hinblick auf die Ukraine keine Genehmigungen für Kriegswaffen. Ich kann nur für diese Bundesregierung in dieser Legislaturperiode sprechen. Daran wird sich in dieser Periode auch nichts ändern.

BURGER (AA): Zu der Frage an mich: Mir wäre für das Auswärtige Amt nicht bekannt, dass derzeit eine solche Anfrage vorläge. Ich kann aber hier nicht erschöpfend über Einzelfälle der vergangenen Jahre Auskunft geben. Ich vermute, das Wirtschaftsministerium wahrscheinlich auch nicht, weil es auch in der Vergangenheit nicht unsere Praxis war, über einzelne Fälle der Exportkontrolle Auskunft zu geben.

VORS. DETJEN: Das Protokoll verzeichnet Nicken vom Bundeswirtschaftsministerium.

FRAGE: Ich habe eine Frage an das Wirtschaftsministerium zum gleichen Thema. 2019, wenn ich mich nicht täusche, wurden Sport- und Jagdwaffen im Betrag von ungefähr 2 oder 2,1 Millionen Euro in die Ukraine verkauft. Haben Sie Daten aus dem Jahr 2020, was genau und wie viel verkauft wurde?

GÜTTLER (BMWi): Zu den allgemeinen Grundsätzen hat sich der Regierungssprecher schon geäußert. Zu den Genehmigungen kann ich Sie auf den Rüstungsexportbericht verweisen, der im kommenden Monat wieder ansteht. Für das Jahr 2020 kann ich nur vorläufige Zahlen benennen. Dabei handelt es sich um 63 Genehmigungen im Wert von rund 3,5 Millionen Euro. Hierbei ging es in der Hauptsache wieder um Jagd- und Sportwaffen.

Erzwungene Flugzeuglandung in Belarus

FRAGE: Herr Seibert, hat die Bundeskanzlerin mittlerweile weitere Erkenntnisse zur Rolle Russlands bei der Zwangslandung in Belarus? Wann wird sie das nächste Mal mit Putin sprechen?

SEIBERT (BReg): Über Gespräche der Bundeskanzlerin mit internationalen Staats- und Regierungschefs berichte ich, wie immer, wenn sie stattgefunden haben.

Die Pressekonferenz der Bundeskanzlerin, in der sie sich zuletzt dazu geäußert hat, war gestern in Brüssel am mittleren oder späten Nachmittag. Insofern kann ich zu diesem Thema nichts Neues berichten. Sie hat sich unmissverständlich geäußert, wie auch der Europäische Rat unmissverständlich und klar auf diesen wirklich beispiellosen Vorgang der erzwungenen Landung eines Flugzeugs und der Verschleppung eines kritischen Journalisten und seiner Lebensgefährtin reagiert hat.

Ich könnte noch hinzufügen, dass wir ‑ auch das hat die Bundeskanzlerin gestern schon getan ‑ auch die widerwärtige Manier der belarussischen Machthaber, ihre Gefangenen mit sogenannten Geständnissen öffentlich vorzuführen ‑ die Spuren der Schläge oder der Misshandlungen überschminkt ‑, auf das Schärfste verurteilen.

FRAGE: Ich möchte die Frage noch mal stellen, wie sie eben angeklungen ist: Hat die Bundesregierung Hinweise darauf, dass der russische Geheimdienst oder die Russen generell bei dieser Operation beteiligt waren? Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle Russlands bei dieser Sache mit Ryanair?

SEIBERT: Es ist, wie ich es gerade gesagt habe: Die Bundeskanzlerin hat gestern gesagt, dass wir das nicht abschließend beurteilen können. Ich habe dazu keinen neuen Stand.

FRAGE: Auskünfte über die tatsächlichen Abläufe könnten gewiss auch die Piloten geben. Sind der Bundesregierung Aussagen der Ryanair-Piloten bekannt, unter welchen Bedingungen, mit welchen Vorgaben und mit welchen Anordnungen die Landung erzwungen wurde, oder bemühen Sie sich um solche Erkenntnisse?

SEIBERT: Einer der Beschlüsse des Europäischen Rates gestern ist, dass die Internationale Zivilluftfahrtorganisation ICAO diesen Fall dringend untersuchen muss. Das wäre ein wichtiger Teil der Untersuchung.

FRAGE: Ich möchte auf die forcierte Landung der Präsidentenmaschine von Morales im Oktober 2018 und die forcierte Landung eines Belavia-Fluges im Oktober 2016 nach Kiew hinweisen, bei dem ein regierungskritischer Journalist, Martirosyan, festgenommen wurde. Warum wurde das nicht ebenfalls verurteilt? Was macht hier nach Einschätzung der Bundesregierung den Unterschied aus?

Die Protokolle des Funkverkehrs sind veröffentlicht worden. Daraus geht hervor, die Piloten hätten selbstständig und proaktiv entschieden, in Minsk zu landen. Liegen der Bundesregierung die Protokolle vor? Wenn ja, wie ist die Einschätzung?

SEIBERT: Die von der belarussischen Führung verbreitete Erklärung mit der Hamas-Bombendrohung hat ohnehin wenig Glaubwürdigkeit. Den letzten Rest an Glaubwürdigkeit verliert sie dadurch, dass das Regime den Vorfall praktischerweise genutzt hat, um einen unliebsamen Journalisten und seine Partnerin zu verschleppen.

Heute ist der Internationale Tag der Pressefreiheit. Vielleicht erinnern wir uns daran, dass das doch sehr viel damit zu tun, nämlich mit dem erbarmungslosen und permanenten Vorgehen des belarussischen Regimes gegen Oppositionelle, gegen Aktivisten, gegen Menschen, die ihr Recht auf friedliche Demonstration ausüben wollen, und gegen Journalisten. Das ist das Wesentliche, was jetzt im Vordergrund steht. Deswegen haben der Europäische Rat und auch die Bundeskanzlerin gestern ganz klar von einem beispiellosen Vorgang gesprochen.

Schiefe Vergleiche oder Gleichsetzungen helfen da nicht weiter. Wir beziehen uns jetzt hier auf das Wesentliche. Das ist, dass man sehr klar Stellung bezieht zu dem, was Weißrussland da gemacht hat, und dass man sehr klar die Forderung wiederholt, dass Roman Protasewitsch und Frau Sapega sofort freizulassen sind.

FRAGE: Herr Seibert, hält die Bundesregierung Berichte der russischen Opposition für glaubhaft, dass sich an Bord auch vier russische Geheimdienstler, also Spione, befunden haben?

SEIBERT: Ich kann das von hier aus nicht beurteilen. Ich wiederhole: Es ist wichtig, dass die Internationale Zivilluftfahrtorganisation ICAO diesen Fall wirklich dringend und gründlich untersucht. Eine der zu klärenden Fragen ist: Wer waren diejenigen, die die Reise von Minsk nach Vilnius nicht fortgesetzt haben, als das dann für alle, bis auf Herrn Protasewitsch und Frau Sapega, wieder möglich war.

FRAGE: Haben Sie bei dem Geständnis im Fernsehen in Belarus die Bilder mit Spuren von Misshandlungen gesehen, dass das Gesicht geschminkt war? Hat die Bundesregierung in diesem Fall konkrete Hinweise darauf?

SEIBERT: Ich habe mich zu den Bildern und zu der generellen Praxis der öffentlichen Vorführung von Gefangenen ‑ es ist ja nicht das erste Mal, dass das belarussische Regime das jetzt getan hat ‑ geäußert. Ich könnte das jetzt nur wiederholen. Das ist gerade erst drei Minuten her.

Rahmenabkommen der Schweiz mit der EU

FRAGE: Die Schweiz wird heute das Rahmenabkommen mit der EU beerdigen. Wie bewertet die Bundesregierung diese Absage aus Bern an eine engere Zusammenarbeit? Hat die Bundesregierung Vorstellungen oder Ideen, wie es nun weitergehen soll?

BURGER (AA): Dazu müsste ich die Antwort nachreichen.

[…]

BURGER (AA): Zu den Gesprächen mit der Schweiz über das Rahmenabkommen: Dazu würde ich gerne darauf hinweisen, dass Verhandlungsführer aufseiten der Europäischen Union die EU-Kommission ist. Heute findet ein Treffen der Verhandlungsführer, der Schweiz und der EU-Kommission in Brüssel statt. Dessen Ergebnis gilt es aus unserer Sicht abzuwarten. Ich würde davon ausgehen, dass sich die Kommission dazu gegebenenfalls auch äußert. Dazu ist aber zu sagen, dass der Abschluss eines institutionellen Rahmenabkommens aus unserer Sicht im beidseitigen Interesse liegt und eine Einigung auch mit Blick auf die noch offenen Punkte weiter möglich ist.

Gespräche zwischen der deutschen und der namibischen Regierung über die Aufarbeitung der deutschen Kolonialherrschaft in Namibia

FRAGE: Ich habe eine Frage an Herrn Burger und/oder Herrn Seibert. Vergangene Woche hieß es aus dem AA, man sei auf der Zielgeraden in den Gesprächen mit Namibia, was die Wiedergutmachung bei den Nama und Herero betrifft. Was ist der Stand der Gespräche? Wird noch verhandelt? Ist das Abkommen unterschriftsreif? Wo stehen Sie da?

BURGER (AA): Ich kann Ihnen dazu sagen, dass der Außenminister das Kabinett heute auch über den Stand der Verhandlungen unterrichtet hat. Im Übrigen gilt nach wie vor derselbe Stand, den Frau Sasse hier letzte Woche vorgetragen hat. Es hat sich nichts daran geändert, dass wir die mit Namibia vereinbarte Vertraulichkeit weiterhin einhalten.

ZUSATZFRAGE: Eine Nachfrage zum weiteren Verfahren: Ist jetzt die namibische Regierung am Zug, um das bisherige ausgehandelte Abkommen zu bewerten, oder wer ist jetzt am Zug?

BURGER: Der Verhandlungsstand liegt jetzt beiden Regierungen vor, auf namibischer Seite auch den Gemeinschaften der Nama und Herero. Deren Vertreter waren auch an den Verhandlungsrunden beteiligt. Bis zum Abschluss dieses Prozesses haben beide Seiten Vertraulichkeit vereinbart. Insofern bitte ich Sie da um Verständnis.

FRAGE: Wenn Sie sagen, der Verhandlungsstand liege den Regierungen vor, bedeutet das, dass das aus der Sicht des Auswärtigen Amtes ein regierungsbeschlussfähiger Verhandlungsstand ist, also ein unterschriftsreifer Verhandlungsstand, wenn man so will?

BURGER: Ich kann nur auf das verweisen, was Frau Sasse hier letzte Woche gesagt hat. Nach unserer Auffassung befinden wir uns auf der Zielgeraden. Der Außenminister hat das deutsche Kabinett heute über den Verhandlungsstand unterrichtet. Er liegt auch der namibischen Seite vor. Welche Konsultationen auf namibischer Seite noch stattfinden, würde ich Sie bitten, dort zu erfragen. Das ist der Stand, bei dem wir uns derzeit befinden.

ZUSATZFRAGE: Meine Frage bezog sich auf die Einschätzung aus deutscher Sicht. Ist nach Auffassung des Auswärtigen Amtes das, was Sie dem Kabinett heute vorgelegt haben, aus deutscher Sicht beschlussfähig?

BURGER: Ich kann dazu jetzt nicht mehr sagen als das, was ich eben gesagt habe.

[…]

FRAGE: Herr Burger, mit Blick auf die Verhandlungen mit Namibia frage ich: Können Sie bestätigen, dass es inzwischen eine formale Einigung in den Verhandlungen mit Blick auf die Herero und Nama gibt? Stimmt es, dass, wie teilweise berichtet wird, die Bundesregierung Reparationszahlungen ausschließt?

BURGER: Ich kann nur noch einmal auf das verweisen, was wir hier letzte Woche vorgetragen haben. Ich bitte um Verständnis, dass ich über die Inhalte des Verhandlungsstandes, der erreicht wurde, zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Auskunft geben kann.

FRAGE: Sie sagten, Sie könnten jetzt nichts über das weitere Vorgehen sagen. Aber haben Sie sich auf einen Zeitpunkt geeinigt, bis zu dem irgendein Ergebnis in den Verhandlungen mit Namibia feststeht? Das sollte ja gegebenenfalls noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden. Gibt es also einen Zeitplan?

BURGER: Nein.

[…]

FRAGE: Es gibt eine neue Information zu Namibia: Bislang waren wir ja davon ausgegangen, dass eher der Außenminister zur Unterzeichnung nach Windhoek reist. Jetzt gibt es aktuelle Meldungen, denen zufolge offenbar auch der Bundespräsident dorthin reisen wird. Trifft das zu, ist das eine Erwägung? War das möglicherweise Bestandteil der heutigen Kabinettsinformationen?

BURGER: Ich weiß nicht, auf welche Informationen Sie sich jetzt beziehen. Es ist auch nicht meine Aufgabe, hier über Reisen des Bundespräsidenten Auskunft zu geben, es tut mir leid.

Ich kann im Übrigen über die Inhalte des Verhandlungsstands heute und hier noch keine Auskunft geben, weil dazu Vertraulichkeit vereinbart ist.

ZUSATZFRAGE: Herr Seibert, können Sie sagen, ob eine mögliche Reise des Bundespräsidenten Thema der Kabinettsinformationen war?

SEIBERT: Nein.

Präsidentschaftswahlen in Syrien

FRAGE: Ich habe eine Frage zu den Wahlen in Syrien. Frankreich erlaubt den Syrern im Land, daran teilzunehmen. Die Bundesregierung verbietet die Teilnahme an diesen Wahlen. Es gibt Straßensperren von der syrischen Botschaft. Bedeutet dies, dass es für die Europäer keine einheitliche Außenpolitik gegen den Tyrannen Baschar al-Assad gibt? Wie kann man diesen Wahlen begegnen? Ist es nicht an der Zeit, dass das Volk sein Recht auf Freiheit und Frieden erlangt?

BURGER (AA): Zu den Wahlen in Syrien hat sich der Außenminister gestern Abend gemeinsam mit seinen amerikanischen, britischen, französischen und italienischen Amtskollegen geäußert und klar Stellung bezogen. Aus unserer Sicht sind diese Wahlen in Syrien weder frei noch fair. Sie werden auch nicht im Sinne der maßgeblichen VN-Sicherheitsratsresolution 2254 unter Beteiligung aller Syrerinnen und Syrer einschließlich derjenigen in der Diaspora durchgeführt. - Diese Einschätzung haben wir gemeinsam mit unseren internationalen Partnern zum Ausdruck gebracht. Daran hat sich nichts geändert.

Was die Durchführung von Auslandswahlen angeht, so kann ich dazu sagen, dass wir einer formellen Anfrage der syrischen Botschaft um Zustimmung der Bundesregierung zur Teilnahme der in Deutschland lebenden syrischen Wahlberechtigten an den Präsidentschaftswahlen in den Räumlichkeiten der syrischen Botschaft nicht stattgegeben haben.

Für die Bundesregierung ist bei der Bewertung von Wahlen entscheidend, dass sie frei, fair und unter Beteiligung aller Syrerinnen und Syrer einschließlich derjenigen in der Diaspora verlaufen. Diese Voraussetzungen sehen wir für die nun anstehenden syrischen Präsidentschaftswahlen nicht gegeben.

Die allermeisten in der Diaspora lebenden Syrerinnen und Syrer dürften nach den aktuellen Bestimmungen gar nicht erst wählen oder aus Angst vor Repressionen gegen die eigene Person oder Familienangehörige von einer Wahlregistrierung abgesehen haben. Insofern wäre der überwiegenden Mehrheit der in Deutschland lebenden syrischen Staatsangehörigen die Teilnahme an der Wahl ohnehin verwehrt gewesen.

FRAGE: Eine Lernfrage, Herr Burger: Wie ist das denn bei anderen Ländern? Mir fällt dazu gerade die ägyptische Diktatur ein. Sie veranstaltet ja auch Wahlen, die nicht frei und fair sind. Lässt man die Ägypter hier in Deutschland wählen?

BURGER: Das ist eine Einzelfallentscheidung. Wie ich gerade gesagt habe, gibt es völkerrechtlich keine Verpflichtung, einer solchen Abhaltung von Wahlen zuzustimmen. Die betreffenden Länder müssen die Bundesregierung um eine Genehmigung bitten, und diese Genehmigung wird im Einzelfall erteilt oder nicht erteilt. Ich kann dazu für Ägypten jetzt aus dem Stegreif nichts sagen. Es ist auch durchaus nicht so, dass alle Länder regelmäßig Auslandswahlen an ihren Auslandsvertretungen abhalten. Da gibt es ja auch andere Modalitäten. Auch wenn Bundestagswahlen stattfinden, ist es beispielsweise in der Regel nicht so, dass Auslandswahlen an deutschen Auslandsvertretungen stattfinden, sondern dabei kommen Briefwahlverfahren zum Zug.

ZUSATZ: Aber wenn Sie sagen, die Wahlen müssten frei und fair sein, dann hört sich das nach etwas Grundsätzlichem an, nicht nach Einzelfallentscheidungen.

BURGER: Man muss sich natürlich im Einzelfall anschauen, ob gewisse Mindestbedingungen bei der Durchführung einer solchen Wahl gegeben sind.

Geplante Europareise des US-Präsidenten

FRAGE: Gibt es Planungen für einen Abstecher des US-Präsidenten nach Deutschland während seiner Europareise im Juni?

SEIBERT (BReg): Das wäre eine Frage, die an die US-Regierung zu richten ist. Die Bundeskanzlerin rechnet damit, den US-Präsidenten beim G7-Treffen zu sehen.

Nahostkonflikt

FRAGE: Herr Burger, ich habe eine Frage zu den palästinensischen Gebieten. Der irische Außenminister hat die Siedlungspolitik Israels sehr scharf kritisiert. Er hat gesagt, das sei de facto eine Annexion dieser Gebiete. Wie steht die Bundesregierung dazu?

BURGER (AA): Als regelmäßiger Teilnehmer unserer Regierungspressekonferenzen kennen Sie sicherlich die Haltung der Bundesregierung zum israelischen Siedlungsbau sehr gut. Die haben wir hier und bei unterschiedlichsten Gelegenheiten immer wieder zum Ausdruck gebracht. Ich glaube, daran werden Sie auch keine Veränderung feststellen, wenn ich Ihnen sage, dass die Bundesregierung den Siedlungsbau in den besetzten Gebieten ablehnt. Wir halten ihn für nicht vereinbar mit dem Völkerrecht, und wir glauben, dass er ein Hindernis für das Ziel einer verhandelten Zweistaatenlösung darstellt.

ZUSATZFRAGE: Das weiß ich ja auch. Aber es ist das erste Mal, dass ein EU-Land jetzt offen von einer Annexion spricht. Wie steht die Bundesregierung zu diesem Vorwurf?

BURGER: Ich kenne die Äußerung nicht, und ich würde sie auch nicht kommentieren, weil es mir nicht obliegt, Äußerungen anderer Außenminister zu kommentieren.

FRAGE: Wir warten noch auf die Nachreichung dazu, ob die Bundesregierung die Aufhebung der Militärblockade Gazas fordert.

BURGER: Das tut mir leid. Wenn wir da etwas zugesagt haben und das noch nicht geliefert haben, dann werde ich dafür sorgen, dass das schleunigst passiert.

[…]

FRAGE: Herr Burger, ich beziehe mich noch einmal auf die Situation im Nahen Osten. Bei der gestrigen gemeinsamen Pressekonferenz von Premierminister Netanjahu und US-Außenminister Blinken fiel auf, dass Blinken zwar sehr das Recht von Palästinensern wie Israelis betont hat, gleichermaßen unter sicheren Bedingungen leben zu können, allerdings der Begriff der Zweistaatenlösung explizit nicht fiel. Deutet sich dadurch aus Ihrer Sicht die Möglichkeit an, dass es vielleicht doch eine andere Variante für gemeinsames Zusammenleben geben könnte, zum Beispiel im Rahmen eines binationalen Staates?

BURGER: Es fällt mir schwer, jetzt die Pressekonferenz des amerikanischen Außenministers zu kommentieren, zumal ich nicht alle Äußerungen vollumfänglich vorliegen habe. Mir wäre von einer solchen Positionierung, wie Sie sie gerade andeuten, nichts bekannt.

SEIBERT: Für die Europäische Union hat ja der Außenbeauftragte Josep Borrell jetzt noch einmal erklärt, dass die Herstellung eines politischen Horizonts für eine Zweistaatenlösung von größter Bedeutung bleibt, und das ist auch die Haltung der Bundesregierung.

FRAGE: Herr Burger, sehen Sie irgendwelche Anzeichen, dass Israel es mit einer Zweistaatenlösung ernst meint? Wenn ja, was sind diese Anzeichen?

BURGER: Ja, das war eines der Themen der Gespräche, die Außenminister Maas auch selbst vergangene Woche vor Ort geführt hat, dort natürlich noch sehr stark unter dem Eindruck der heißen militärischen Auseinandersetzung, die zu diesem Zeitpunkt ja noch stattfand. Aber trotzdem war auch dort eine der Botschaften von Außenminister Maas, sowohl bei seinen Gesprächen in Israel als auch bei seinen Gesprächen mit Präsident Abbas in Ramallah, dass es das Ziel der Bundesregierung bleibt, Wege dafür zu suchen, wie die Parteien wieder an den Verhandlungstisch zurückkehren können, um den Konflikt, der der aktuellsten Auseinandersetzung zugrunde liegt, dauerhaft lösen zu können. Dabei ist aus Sicht der Bundesregierung nach wie vor die verhandelte Zweistaatenlösung die Lösung, die es anzustreben gilt.

ZUSATZFRAGE: Noch einmal meine Frage: Sehen Sie irgendwelche Anzeichen dafür, dass Israel es mit einer Zweistaatenlösung wirklich ernst meint, wenn man sieht, was jetzt in Jerusalem passiert und was in den anderen besetzten Gebieten passiert? Wo sehen Sie diese Anzeichen? Ich sehe sie nicht, und viele Experten auch nicht.

BURGER: Ihre Interpretation möchte ich hier jetzt nicht kommentieren. Ich habe Ihnen gesagt, was die Position der Bundesregierung ist. Herr Seibert hat darauf hingewiesen, dass es auch im Rahmen der Europäischen Union große Einigkeit gibt. Es hat auch vor zwei Tagen ein Gespräch des Außenministers mit seinem amerikanischen Amtskollegen Antony Blinken gegeben, als der gerade auf dem Weg in die Region war, in dem sich beide Außenminister noch einmal eng abgestimmt haben. Dabei hat es auch eine enge Übereinstimmung in den Zielsetzungen und in dem Ansatz gegeben, den wir verfolgen.

[…]

BURGER (AA): Zu der Frage […] zu Gaza kann ich Ihnen sagen, dass sich Deutschland für eine Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen in Gaza einsetzt. Wir sind inzwischen auch der größte Geber für das Hilfswerk UNWRA, mit über 40 Millionen Euro in diesem Jahr. Für die Verbesserung der Lebensumstände in Gaza ist es natürlich auch wichtig, dass Grenzübergänge für humanitäre Lieferungen und für den Geschäftsverkehr zur Verfügung stehen. Gleichzeitig wissen wir und verstehen wir, dass diese Grenzöffnung in einer Art und Weise geschehen muss, die den israelischen Sicherheitsinteressen Rechnung trägt. Die Europäische Union ist bereit, dazu Beiträge im Rahmen der Grenzmission EUBAM Rafah zu leisten.

Covid-19-Pandemie: Diskreditierungskampagnen gegen Impfstoffe

FRAGE: Frau Nauber, in Frankreich ist bekannt geworden, dass französische und offenbar auch deutsche Influencer dazu aufgefordert wurden, sich gegen Geld an Diskreditierungskampagnen gegen Pfizer/BioNTech zu beteiligen.

Sind der Bundesregierung diese Versuche der Manipulation bekannt?

Da offenbar auch deutsche Influencer angesprochen wurden: Sind Sie mit ihnen in Kontakt? Haben Sie Hinweise auf die Urheber dieser Diskreditierungsversuche? Wie gehen Sie vor?

NAUBER (BMG): Mir persönlich ist das nicht bekannt. Ich kann aber gern schauen, ob das im Haus bekannt ist und ob wir etwas dazu nachliefern können.

BURGER (AA): Ich kann Ihnen dazu ergänzend sagen, dass es über dieses Thema einen Austausch zwischen den betroffenen europäischen Behörden gibt, die sich in einem Netzwerk regelmäßig über Fälle von Desinformation und auch die Frage, wie ihr im Einzelfall zu begegnen ist, austauschen.

ZUSATZFRAGE: Haben Sie, da Sie offenbar auch diese konkreten Fälle in Arbeit haben ‑ wenn ich es so sagen darf ‑, mit den angesprochenen Influencern Kontakt?

Haben Sie Hinweise auf die Urheber der Kampagne? Offenbar kamen die Mails aus London.

BURGER: Ich kann Ihnen im Moment vonseiten des Auswärtigen Amts nicht sagen, auf welcher Ebene diese Kontakte stattfinden. Sie haben mitbekommen, dass einige der betroffenen Influencer diese Information selbst öffentlich gemacht haben. Ich habe hier auch keine eigenen, gesicherten Erkenntnisse vorzutragen, was die Urheberschaft angeht. Darüber gibt es aber, wie gesagt, einen engen Austausch auch mit anderen betroffenen europäischen Staaten.

Europäische Migrationspolitik

FRAGE: Ich habe eine Frage an die Bundesregierung zum Migration: Gestern hat der italienische Ministerpräsident Draghi gesagt, reine Freiwilligkeit bei der Verteilung der Flüchtlinge habe sich als unwirksam erwiesen. Wie schätzt die Bundesregierung diese Äußerung ein?

SEIBERT (BReg): Wir haben als Bundesregierung immer gesagt: Wir brauchen eine europäische solidarische Lösung. Wir haben uns in jedem einzelnen Fall, in dem es darum ging, beispielsweise in Italien angelandete Migranten und Flüchtlinge weiter in europäische Länder zu verteilen, als im Rahmen unserer Möglichkeiten aufnahmebereit erwiesen. Es war immer eine überschaubare Zahl von europäischen Staaten, die sich in dieser Richtung engagiert haben.

Es bleibt dabei, dass das natürlich, wenn es immer die gleichen, wenigen Staaten sind, kein zufriedenstellender Zustand ist, und dass das noch nicht eine faire und solidarische europäische Lösung genannt werden kann. An der wird weiter zu arbeiten sein.

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