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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 10.03.2023
Angeblicher Staatsbesuch des israelischen Premierministers in Berlin
FRAGE: Noch zu den Terminen, und zwar zu einem Termin, den Sie nicht genannt haben, der aber wohl als solcher existiert. Jedenfalls hat die israelische Botschaft bestätigt, dass am nächsten Donnerstag Premierminister Netanjahu zu einem Staatsbesuch nach Berlin komme werde. Ist das so? Warum wurde das nicht erwähnt?
Wenn es so ist, was wird da besprochen?
HOFFMANN (BReg): Ich kann Ihnen dazu zum jetzigen Zeitpunkt nichts sagen.
ZUSATZFRAGE: Entschuldigung! Wenn die israelische Botschaft bestätigt, dass ein solcher Besuch stattfinden wird, dann sollte doch die Bundesregierung wissen, ob er stattfindet.
HOFFMANN: Ich kann das im Moment nicht bestätigen.
ZUSATZFRAGE: Pardon, wenn ich noch einmal nachfrage. Die Botschaft des Staates Israel sagt: „Ja, es gibt einen Besuch von Premierminister Netanjahu in Berlin“ und die Bundesregierung weiß davon nichts? Das Auswärtige Amt auch nicht, Frau Sasse?
HOFFMANN: Pardon, wenn ich bei meiner Antwort bleibe. Es ist, wie ich gesagt habe.
VORS. FELDHOFF: Es tut mir leid, Herr Kollege. Ich würde einmal sagen, es gibt gerade keine Antwort. Vielleicht kommt die ja noch im Laufe des Tages oder vielleicht Anfang nächster Woche.
ZUSATZ: Ungewöhnlich!
[…]
FRAGE: Frau Sasse, Lernfrage: Solche bilateralen Besuche, zum Beispiel von Herrn Netanjahu, müssen ja quasi angemeldet werden. Gibt es irgendwelche Austausche zwischen Israel und dem Auswärtigen Amt? Wissen Sie von etwaigen Reiseplänen?
SASSE (AA): Das ist jetzt ein Versuch, mir das zu entlocken, was Frau Hoffmann gerade nicht sagen wollte oder wozu sich Frau Hoffmann gerade nicht äußern wollte. Deswegen muss ich Sie um Verständnis bitten, dass ich auf diese Frage keine Antwort geben kann.
Insgesamt ist es aber natürlich so, dass wir als Auswärtiges Amt sowohl mit der israelischen Regierung als auch mit der Botschaft des Staates Israel hier in Berlin in engem Austausch stehen.
ZUSATZFRAGE: Frau Hoffmann, Sie würden schon sagen, dass es ungewöhnlich ist, weil Sie uns hier normalerweise freitags die öffentlichen Termine des Kanzlers präsentieren? Wenn das stimmt, was die israelische Botschaft bestätigt hat, wovon ja auszugehen ist, dann ist das Ihrerseits hier doch ungewöhnlich.
HOFFMANN: Ich würde das jetzt hier weder einordnen noch bewerten noch kommentieren.
FRAGE: Unabhängig von einem Besuch oder einem eventuellen Nicht-Besuch die Frage an die Bundesregierung: Wie bewerten Sie denn die geplanten Eingriffe der israelischen Regierung in den Rechtsstaat und die daraus folgenden Demonstrationen und Ausschreitungen?
HOFFMANN: Wir sehen natürlich das Geschehen in Israel und nehmen das zur Kenntnis. Wie Sie wissen, sind die deutsch-israelischen Beziehungen eng. Uns verbindet eine enge Partnerschaft. Ich würde mich jetzt aber zu solchen innenpolitischen Vorgängen hier nicht einlassen und das nicht kommentieren wollen.
FRAGE: Ich probiere es dann doch noch einmal: Die Tatsache, dass Sie zu einem Besuch, der von der israelischen Botschaft bestätigt wird, nichts sagen möchten, bedeutet doch logisch, dass es aus Sicht der Bundesregierung die Verabredung eines solchen Besuchs derzeit nicht gibt, oder?
HOFFMANN: Diese Spekulationen überlasse ich Ihnen und bestätige das in keiner Weise.
ZUSATZFRAGE: Welche andere Erklärung könnten Sie denn dann für eine Auskunftsverweigerung geben, die vom üblichen Prozedere völlig abweicht?
HOFFMANN: Ich möchte das jetzt hier nicht kommentieren. Das habe ich schon mehrfach gesagt, und das wird sich auch durch weitere Fragen nicht ändern.
FRAGE: Können Sie noch einmal sagen, was Herr Scholz am Donnerstag macht?
HOFFMANN: Meines Wissens ist er am Donnerstag in Berlin.
ZUSATZ: Zufall!
HOFFMANN: Ich habe ja auch schon Termine von ihm angekündigt.
ZUSATZFRAGE: Was war das am Donnerstag noch mal?
HOFFMANN: Tja, was war das am Donnerstag?
VORS. FELDHOFF: Wenn ich helfen darf: eine Regierungserklärung.
HOFFMANN: Ach ja, genau! Kommt nicht noch irgendein Gast? Diese Woche kommen ja viele Gäste aus aller Welt.
Erteilung von Visa für Opfer der Erdbeben in der Türkei und in Syrien
FRAGE: Ich hätte eine Verständnisfrage an das BMI und vielleicht auch an Frau Sasse, zum einen, ob Sie noch einmal die Zahlen erleichterter Erdbebenvisa modifizieren können. Die letzten waren, glaube ich, vom vergangenen Freitag. Vielleicht gibt es noch eine neue Entwicklung.
Die andere Frage ‑ vielleicht habe ich das nur falsch verstanden ‑ betrifft das erleichterte Visaverfahren für Schengen-Visa. Bezieht sich das nur auf türkische Erdbebenopfer, oder ist das durchaus auch für syrische Erdbebenopfer beantragbar, auch in den entsprechenden Botschaften in Amman, Erbil, Istanbul oder wo auch immer, oder gibt es da eben nur das Verfahren des Familiennachzugs? Wie sieht es also explizit für die Syrer aus, und wie sind da die Zahlen derjenigen, die das schon beantragen konnten?
SASSE (AA): Ich fange gerne einmal an. Was die Zahlen angeht, kann ich Ihnen ein Update geben. Bis gestern Vormittag haben wir mehr als 2658 Visa für Personen ausgestellt, die von den Erdbeben betroffen sind. 2300 davon waren Schengen-Visa nach dem vereinfachten Verfahren, das Sie selbst angesprochen haben. 358 waren Visa zum Daueraufenthalt im Rahmen des Familiennachzugs. Davon wiederum waren 268 für syrische Staatsangehörige.
Vielleicht noch einmal zum Vergleich und zur Einordnung: Sie hatten ja die Reise der beiden Ministerinnen, Innenministerin Faeser und Außenministerin Baerbock, intensiv verfolgt. Sie wissen, dass wir dieses vereinfachte Verfahren überhaupt erst am 13. Februar ins Leben gerufen haben. Ab dem 16. Februar wurden die Visa überhaupt ausgestellt. Am 20. Februar, dies einmal als Vergleichsmaßstab, lagen wir bei 96 Schengen-Visa. Wenn Sie das mit den Zahlen, die ich gerade genannt habe, vergleichen, dann kommen Sie im Schnitt auf ungefähr 150 Visa pro Tag. Sie sehen also, dass wir da wirklich sehr stark hinterher sind.
Max, ich würde an dich abgeben.
KALL (BMI): Vielen Dank, aber dem kann ich nichts hinzufügen.
ZUSATZFRAGE: Haben die syrischen Opfer explizit kein Anrecht auf Schengen-Visa, sondern kommen die dann im Zuge eines Familiennachzugs? Habe ich das richtig verstanden? Wenn sie ein Schengen-Visum beantragen würden, dann wären sie nämlich für drei Monate in Deutschland, aber mutmaßlich wäre ihr Schutzstatus, wenn sie aus dem Bürgerkriegsland, aus Nordwestsyrien, kommen, höher als quasi über das das Schengen-Visum. Oder ist das die Begründung dafür?
KALL: Das hat unter anderem mit der Rückkehrperspektive zu tun. Das ist ein Punkt in der Prüfung von Visa. Da besteht natürlich bei türkischen Staatsangehörigen eine andere Perspektive als bei syrischen Staatsangehörigen, und entsprechend werden da auch unterschiedliche Visa vergeben.