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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 29.03.2023
Fortsetzung der Beteiligung der Bundeswehr an internationalen Missionen in Mali
FRAGE: Ich habe eine Frage an Herrn Hebestreit. Möglicherweise können auch Sie, Frau Sasse oder Frau Routsi, darauf antworten. Wenn Sie im Kabinett über die Entsendung von Bundeswehreinheiten nach Niger gesprochen haben, wurde dann auch darüber gesprochen, wie es mit den Bundeswehreinheiten in Mali weitergehen soll? Bleibt es bei dem Zeitplan, die restlichen Bundeswehreinheiten im Frühjahr 2024 zurückzuholen, oder gibt es diesbezüglich eine Korrektur?
HEBESTREIT (BReg): Das war heute nicht Thema der Kabinettssitzung. Heute ging es um Niger. Die Fragen, die Sie berechtigterweise aufwerfen, stellen sich alsbald. Denn es geht dabei um die Verlängerung eines Mandates für Mali, das, meine ich, im Mai zur Verlängerung ansteht, wenn man es denn will. Wenn wir dazu etwas Neues mitzuteilen haben, tun wir das. Die Situation haben wir hier mehrfach diskutiert und auch die Schwierigkeiten hervorgehoben. Wir beobachten die Situation sehr genau.
SASSE (AA): Ich kann dem nichts mehr hinzufügen.
HEBESTREIT: Die beiden Damen nicken. Ich bin zufrieden.
Empfehlung des IOC zur Wiederzulassung russischer und belarussischer Sportler
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FRAGE: An Frau Sasse oder Frau Kock ‑ ich bin mir nicht sicher, wer da zuständig ist ‑: In den kommenden Monaten bzw. in diesem Sommer finden ja Qualifikationsevents in Deutschland statt ‑ Bogenschießen und Kanufahren, glaube ich ‑, die für die Olympischen Spiele wichtig sein werden. Wird die Bundesregierung russischen und belarussischen Athletinnen und Athleten Visa erteilen, um an diesen Wettkämpfen teilzunehmen?
SASSE (AA): Ich kann dazu gerne etwas sagen. Vielleicht erst einmal grundsätzlich: Was die Visa für die Olympischen Spiele angeht, so werden darüber natürlich die französischen Behörden entscheiden. Sie haben jetzt aber ganz konkret nach Wettkämpfen in Deutschland gefragt. Da ist es so, dass jeder einzelne Visumsantrag von unseren Auslandsvertretungen entsprechend der gültigen Rechtslage geprüft wird.
Was den Umgang mit Anträgen auf Schengen-Visa von russischen Staatsangehörigen angeht, müssen Sie im Hinterkopf halten, dass das Visaerleichterungsabkommen zwischen der EU und Russland ausgesetzt ist. Das spielt natürlich in diesem Zusammenhang eine Rolle. Die EU-Kommission hat im Zuge dieser Aussetzung Leitlinien erlassen, die eine einheitliche Bearbeitung der Anträge durch alle Schengen-Vertretungen sicherstellen sollen. In diesen Leitlinien ist auch vorgegeben, dass Sicherheitsrisiken im Visumsverfahren streng geprüft werden ‑ strenger als bisher ‑ und dass generell eine restriktivere Visavergabe erfolgen soll.
ZUSATZFRAGE: Verstehe ich das jetzt richtig, dass Sie planen, diese Visa strenger zu vergeben, aber nicht ausschließen können, dass Visa an russische Athletinnen und Athleten vergeben werden, trotz der Aussagen der Ministerin, dass das eigentlich ein Schlag ins Gesicht der Ukrainer ist?
SASSE: Vielleicht der Klarstellung halber, damit hier keinerlei Eindruck von Widerspruch aufkommt: Wir sind dabei voll auf der Linie der Innenministerin und schließen uns ihrer Linie dabei auch voll an. Was ich gesagt habe, ist, dass nach den Leitlinien, die die EU-Kommission für Schengen-Visa herausgegeben hat, ein strengerer Maßstab angelegt werden muss und dass eine restriktivere Visavergabe erfolgt. Dass natürlich die Visavergabe selbst für jeden Einzelfall ganz konkret geprüft werden muss und von unterschiedlichen Faktoren abhängt, ist ja auch klar. Das ist bei der Visumsvergabe immer so.
FRAGE: Als der deutsche Fechtverband einen Weltcup austragen wollte, hieß es, dass ihm von der Regierungsseite signalisiert wurde, dass es keine Visa für russische und belarussische Athleten geben würde. Stimmt das für das Auswärtige Amt? Der Weltcup wurde dann ja nämlich abgesagt.
SASSE: Dazu liegen mir im Moment keine Informationen vor, aber ich hole die gerne ein und reiche das gerne nach.
Urteil gegen den indischen Oppositionspolitiker Rahul Gandhi
FRAGE: Frau Sasse, ich komme noch einmal auf meine Frage zum Fall Rahul Gandhi in Indien zurück. Die führende Persönlichkeit der Oppositionspartei Congress in Indien wurde letzte Woche verurteilt und sofort aus dem Parlament ausgeschlossen. Sie hatten am Montag gesagt, dass das AA eine Antwort nachreichen würde. Die haben wir noch nicht erhalten. Können Sie jetzt diesen Fall bewerten?
SASSE (AA): Tut mir leid, wenn Sie die Nachreichung noch nicht erreicht hat. Meines Wissens ist die herausgegangen. Ich kann sie gerne an dieser Stelle noch einmal für alle vortragen.
Die Nachreichung lautet wie folgt: Wir haben das erstinstanzliche Urteil gegen den indischen Oppositionspolitiker Rahul Gandhi zur Kenntnis genommen, ebenso wie die Suspendierung seines Parlamentsmandats. Nach unserer Kenntnis stehen Herrn Gandhi gegen das Urteil Rechtsmittel offen. Dann wird sich zeigen, ob dieses Urteil Bestand hat und ob die Voraussetzung für die Suspendierung des Mandats überhaupt gegeben ist. Wir erwarten, dass die Standards in Bezug auf die Unabhängigkeit der Justiz und demokratische Grundprinzipien auch für das Verfahren gegen Rahul Gandhi gelten.
Diese Nachreichung sollte an alle herausgegangen sein.
Justizreform in Israel
FRAGE: Herr Hebestreit, wie hat der Kanzler auf die angekündigte Aussetzung der sogenannten Justizreform in Israel reagiert? Der israelische Ministerpräsident Netanjahu hat ja gesagt, wenn es eine Chance gibt, einen Bürgerkrieg durch Dialog zu vermeiden, dann nimmt er als Ministerpräsident eine Auszeit zugunsten des Dialogs.
HEBESTREIT (BReg): Am Montag war das hier schon ein Thema. Da zeichnete sich das erst ab. Insofern ist es als Zwischenschritt erst einmal eine gute Nachricht, dass man in Israel ‑ das war ja auch der Appell, den wir von dieser Stelle aus in Richtung Israel abgesetzt haben ‑ eine breite gesellschaftliche Basis für solche grundlegenden Reformen schafft, um die es dort geht. Dass sich die Situation in Israel, die uns in den letzten Tagen und Stunden starke Sorgen bereitet hat, durch diese Ankündigung womöglich ein bisschen entspannt, ist erst einmal ein gutes Signal.
Allerdings braucht es jetzt natürlich auch noch den Dialog derer, die dort miteinander in Diskussionen stehen. Grundsätzlich kommentieren wir die Diskussionen innerhalb eines Landes nicht. Als Freunde Israels haben wir aber, weil es diese großen Auswirkungen gegeben hat, am Montag an dieser Stelle diesen Appell gemacht. Der Bundeskanzler hat ja im Gespräch mit Benjamin Netanjahu in der vorvergangenen Woche seine Position zu dieser Reform auch sehr deutlich gemacht, intern sowieso, aber auch in der anschließenden Pressekonferenz.
ZUSATZFRAGE: Frau Sasse, es gab ja jetzt offenbar so einen Deal innerhalb der israelischen Regierung, dass es in Israel eine Art Nationalgarde unter Führung des faschistischen Ministers Ben-Gvir geben soll. Wie bewertet das Auswärtige Amt diesen Plan?
SASSE (AA): Der Regierungssprecher hat ja gerade sehr deutlich gemacht, dass wir es begrüßen, dass sich nun alle Beteiligten in Israel dem Dialog widmen. Dazu gehören auch verschiedene Vorschläge, die im Raum stehen. Der Dialog dauert an. Wir hoffen und setzen darauf, dass alle Beteiligten in Israel diese Chance nutzen, um zu einer gemeinsamen, langfristig tragfähigen Lösung in allen Bereichen zu finden. Deswegen werden wir an dieser Stelle einzelne Aspekte, die auf dem Tisch liegen, nicht kommentieren. Ich hoffe, Sie haben dafür Verständnis.
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