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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 03.05.2023

03.05.2023 - Artikel

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an KFOR

HEBESTREIT (BREG): Die Bundesregierung hat heute beschlossen, die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der von der NATO geführten internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo, kurz KFOR genannt, fortzusetzen. Die Sicherheitslage in der Republik Kosovo ist weiterhin überwiegend ruhig und stabil. Nach wie vor besteht aber insbesondere im Norden der Republik Kosovo an der Grenze zu Serbien ein Konflikt- und Eskalationspotenzial. Ende vergangenen Jahres kam es in diesem Gebiet wiederholt zu Spannungen und teilweise gewaltsamen Auseinandersetzungen. Es kann auch für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden, dass ein unerwarteter Zwischenfall oder Instabilitäten zu einer erneuten Anspannung der Lage führen könnten. Die nachhaltige Stabilisierung und ein dauerhafter Friede im westlichen Balkan sind gerade mit Blick auf den russischen Angriffskrieg in der Ukraine von hohem geostrategischem Interesse für Deutschland, für die Europäische Union und für Europa als Ganzem.

Die bisherige Personalobergrenze von bis zu 400 Soldatinnen und Soldaten bleibt unverändert. Gegenwärtig sind etwa 70 Bundeswehrangehörige in Kosovo im Einsatz. Damit wird gewährleistet, dass die Bundeswehr bei einer unerwarteten Verschlechterung der Sicherheitslage schnell und flexibel reagieren kann.

Wie Sie wissen, muss jedes Mandat zunächst auch vom Bundestag genehmigt werden.

[…]

FRAGE: Zur KFOR-Frage: Das ist ja, glaube ich, der längste Auslandseinsatz der Bundeswehr. Demnächst werden es 25 Jahre. Ist absehbar, wie lange die deutsche Beteiligung an der Mission notwendig sein wird? Sie haben darauf hingewiesen, es gebe nach wie vor sicherheitssensible Situationen. Können Sie uns sagen, in welcher Weise die Bundeswehr über Präsenz hinaus im Laufe des letzten Jahres konfliktdämpfend oder sicherheitsstabilisierend aktiv geworden ist?

ROUTSI (BMVg): Ich würde einfach einmal starten. Wenn jemand etwas ergänzen möchte, möge er das gerne tun. – Ja, Sie haben es angesprochen, das ist ein sehr langer Einsatz auf Grundlage der VN-Resolution 1244 vom 10. Juni 1999. Es ist ja so ‑ vielleicht ist das nicht jedem hier im Raum bekannt ‑, dass der Deutsche Bundestag erstmals am 11. Juni 1999 einer deutschen Beteiligung bei KFOR zugestimmt hat und dass dann miteinander vereinbart wurde, wie Sie das auch schon angesprochen haben, dass es auf Wunsch mindestens einer Fraktion eben jährlich zu einer Befassung kommt.

Vielleicht nenne ich noch eine Zahl: Beim längsten Einsatz der Bundeswehr waren seit 1999 rund 130 000 Soldatinnen und Soldaten vor Ort. Im Moment sind es rund 69. Das Mandat ist inhaltlich nicht verändert worden. Es bleibt bei der Personalobergrenze von 400. Auch darüber haben wir hier schon einmal gesprochen, ich erwähne es aber gerne noch einmal.

Es ist so, dass unsere Frauen und Männer vor Ort dafür da sind, Fähigkeiten hinsichtlich der sogenannten “Situational Awareness” zu erhalten, um einfach ein umfassendes Lagebild auch in der fragilen Umgebung zu haben, mögliche krisenhafte Entwicklungen im Vorfeld zu erkennen und diesen direkt im Ansatz begegnen zu können. Das ist das, was wir vor Ort machen.

Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen damit beantworten konnte. Ich weiß nicht, ob noch jemand etwas ergänzen möchte.

WAGNER (AA): Ich kann gerne etwas für das Auswärtige Amt ergänzen, weil Ihre Frage ja sozusagen darauf abzielt, was unsere Exit-Strategie ist. Natürlich bleibt unser langfristiges Ziel, dass die Sicherheitslage eine vollständige Beendigung dieses Einsatzes zulässt. Wie ja aber auch der Regierungssprecher und die Kollegin vom Bundesverteidigungsministerium ausgeführt haben, ist das einfach zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht der Fall. KFOR wird weiterhin als Sicherheitsgarant in der Region gebraucht, und der Einsatz ist deshalb sinnvoll und richtig.

ZUSATZFRAGE: Heißt das, es kann im Prinzip auch noch einmal 25 Jahre so weitergehen?

WAGNER: Das ist Ihre Spekulation.

Letztmalige Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an MINUSMA

HEBESTREIT (BREG): Das Gleiche gilt für den heute ebenfalls ergangenen Beschluss, letztmalig die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali zu verlängern, das sogenannte MINUSMA-Mandat. MINUSMA ist damit beauftragt, die Umsetzung des Friedensabkommens von Algier und den politischen Übergang zu unterstützen, die Zivilbevölkerung zu schützen und die Wiederherstellung der Präsenz und Autorität des Staates in Zentralmali zu unterstützen.

Der Einsatz der Bundeswehr soll um weitere zwölf Monate bis zum 31. Mai 2024 letztmalig verlängert werden. Damit läuft die deutsche Beteiligung an MINUSMA nach zehn Jahren strukturiert aus. Die Pläne zur Beendigung der deutschen Beteiligung wurden frühzeitig gegenüber der malischen Regierung, gegenüber der Führung der MINUSMA sowie unseren internationalen Einsatzpartnern kommuniziert, um größtmögliche Planungssicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten. Mit den gewählten Zeitlinien wird auch insbesondere dem Transitionsprozess und den für Februar 2024 vorgesehenen Wahlen in Mali Rechnung getragen.

Auch hierfür gilt: Der Deutsche Bundestag wird sich in Kürze mit dem Mandat befasst.

[…]

FRAGE: Ich wollte nach Mali fragen. Frau Routsi, können Sie uns sagen, was das Exit-Szenario ist, also wie man sich darauf vorbereitet, dass es nicht so wie zum Beispiel in Afghanistan endet, gerade mit Hinblick auf die Ortskräfte?

ROUTSI (BMVg): Das mache ich sehr gerne. Wenn Sie mir erlauben, würde ich gerne noch einmal ganz kurz ‑ ich weiß nicht, ob Sie das alle mitbekommen haben ‑ auf unsere gemeinsame Pressemitteilung des Auswärtigen Amtes, des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und natürlich auch von uns hinweisen. Darin geht der Verteidigungsminister noch einmal mit einem Zitat ‑ lassen Sie mich das bitte ganz kurz zumindest einmal umreißen, ich will es nicht vorlesen ‑ auf die Situation ein: Erstens. Dass wir aus Mali absehbar abziehen werden, bedeutet nicht, dass wir unser Augenmerk von der Sahelregion nehmen werden. Wir haben nämlich auch gesehen, wie schnell sich eine Situation wie zum Beispiel im Sudan eben zu einer großen Krise entwickeln kann und am Ende auch zu einer existenziellen Bedrohung für das Leben unserer Staatsangehörigen werden kann. Der zweite Punkt ist, dass es ihm wichtig ist, dass Engagement im Sahel dahingehend zu nutzen, auch die wachsende Eigenverantwortung der Afrikaner auf ihrem eigenen Kontinent zu fördern und zu befördern, und das Ganze auf Augenhöhe. Das ist das, was der Verteidigungsminister in der Pressemitteilung zu dieser Thematik sagt.

Ich würde Sie auch gerne noch einmal auf einen Artikel einer großen deutschen Zeitung hinweisen, heute erschienen, der die Situation vor Ort noch einmal ganz gut beschreibt, wie ich finde.

VORS. WEFERS: Vielleicht können Sie dann doch sagen, wo es steht.

ROUTSI: Das kann ich gerne machen: Es fängt mit „T“ an und hört mit „agesspiegel“ auf. Vielleicht hilft das.

Was das Thema der Rückverlegung der deutschen Fähigkeitsbeiträge angeht, kann ich Ihnen gerne mitteilen, dass sie gestaffelt erfolgen soll und vorbehaltlich des Mandates zum 1. Juni 2023 beginnen soll. Für eine Rückführung des Materials und auch der Menschen sind zwölf Monate erforderlich. Das erscheint vielen sehr viel zu sein. Das kann ich nachvollziehen. Aber es sind einfach auch unwahrscheinliche Mengen an Material, das zurückbefördert werden muss.

Was das Thema der Sicherheit angeht, ist das für uns natürlich auch extrem wichtig. Auch deswegen wird diese Rückverlegungsorganisation den Schwerpunkt auf den Lufttransport setzen.

Was das Thema des Exit-Szenarios angeht: Das wissen Sie, Herr Jung. Danach fragen Sie jedes Mal. Das ist auch vollkommen gerechtfertigt. Die Antwort ist aber immer die gleiche: Ein Einsatz wird dann beendet, wenn nach internationaler und nationaler Abstimmung kein politisches Mandat mehr vorliegt.

ZUSATZFRAGE: Ich probiere es noch einmal anders: Was hat man denn aus dem Abzug aus Afghanistan gelernt, damit der Abzug aus Mali reibungslos und friedlich verläuft?

ROUTSI: Deswegen habe ich auf das Interview vom Kommandeur vor Ort hingewiesen. Er beschreibt das sehr gut. Man kann die Situationen nicht miteinander vergleichen. Das möchte ich einfach einmal zusammenfassen, ‑ ‑ ‑

ZURUF: Ist auch ein Abzug!

ROUTSI: Ich würde Sie bitten, das zu lesen. Er beschreibt das wirklich sehr anschaulich mit den Erfahrungen vor Ort, und er geht auch noch einmal darauf ein. Das kann man nicht miteinander vergleichen. Das sind zwei vollkommen unterschiedliche Situationen. Ich gebe Ihnen nur ein Beispiel: Wenn die deutschen Kräfte in Mali abziehen werden, bleibt trotzdem die UN da. Die Situation in Afghanistan war eine andere. Viele weitere Details ‑ wirklich sehr interessante Details ‑ lesen Sie bitte noch einmal nach.

FRAGE: Herr Hebestreit, Sie hatten „die letztmalige Verlängerung“ gesagt. Nach jetzigem politischem Stand ist das verständlich, weil man eben den Sinn dieser Kooperation mit der malischen Militärregierung nicht sieht. Aber ist es denn ausgeschlossen, dass sich die politischen Verhältnisse in Mali möglicherweise ändern könnten, sodass man dann, wenn das Mandat ausläuft, vielleicht doch noch Sinn darin sieht, vor Ort zu bleiben, in welcher Stärke dann auch immer?

HEBESTREIT: Ich habe mich hier vor einigen Wochen einmal als Zuversichts- oder Optimismusbeauftragter der Bundesregierung geoutet, aber selbst mein Optimismus und meine Zuversicht reichen nicht aus, um mir vorzustellen, dass sich die Lage in Mali, die sich in den letzten Wochen und Monaten deutlich verschlechtert hat ‑ auch, was die internationale Präsenz und den internationalen Einsatz sowie die Möglichkeit der Wirkung dort angeht ‑, deutlich verbessern würde; im Gegenteil. Jetzt geht es um das, was auch langfristig innerhalb der Bundesregierung miteinander abgesprochen worden ist, nämlich darum, und da nehme ich Ihren Hinweis auf, in einem strukturierten Prozess jetzt diesen Einsatz bzw. die deutsche Beteiligung daran zu beenden ‑ andere Länder sind da bereits herausgegangen oder gehen heraus ‑, das aber im Rahmen eines solchen Prozesses hinzubekommen, dass es auch in Mali keinen Schaden hinterlässt. Deswegen haben wir ja auch gesagt, dass wir die Wahlen, die für Februar zumindest vorgesehen sind, noch abwarten wollen und nicht vorher komplett abziehen können. Aber auch ein solcher Abzug, eine solche Rückführung von Personal und auch Gerät, dauert seine Zeit. Deswegen haben wir schon vor einigen Wochen miteinander gesprochen und jetzt in diesem Mandat klargemacht: Das ist die letztmalige Verlängerung. Dann ist die Beteiligung an MINUSMA für uns hinfällig.

Evakuierung von Personen aus Sudan

FRAGE: Ich hätte eine andere, allgemeine Frage zu einem anderen Rettungseinsatz im Sudan. Den hatten Sie ja schon angesprochen. Eine andere große deutsche Tageszeitung, die „Süddeutsche Zeitung“, schreibt heute, dass bei dem Rettungseinsatz Pässe von Sudanesinnen und Sudanesen vergessen wurden. Wie viele Pässe oder wie viele Sudanesinnen und Sudanesen sind denn davon betroffen? Die Frage geht vielleicht an das Auswärtige Amt.

WAGNER (AA): Ich würde mir das Wort „vergessen“ in Ihrer Fragestellung nicht zu eigen machen. Sie haben ja verfolgt und wir haben hier auch sehr ausführlich darüber informiert, dass das eine unter sehr schwierigen Umständen stattgefundene Evakuierungsoperation war. Aber es ist in der Tat so, dass leider in der Botschaft Khartum noch einige Pässe, die vor allem im Rahmen von Visaverfahren dort eingereicht worden sind, liegen. Eine Ausgabe vor der Evakuierung durch unsere entsandten Kolleginnen und Kollegen war eben aufgrund der Sicherheitslage vor Ort nicht möglich. Diese war ja extrem unübersichtlich und gefährlich, und unsere Kolleginnen und Kollegen haben sich beim Ausbruch der Kämpfe ‑ das war ja an einem Wochenende ‑ auch nicht in der Botschaft befunden. Für sie und wie im Übrigen auch für die Antragsteller wäre es natürlich eine enorme Gefahr gewesen, sich dann zu Botschaft zu begeben.

Insofern sind wir jetzt mit den gemeinsam evakuierten Kolleginnen und Kollegen, die ja jetzt in Deutschland sind, aber auch mit unseren weiterhin vor Ort befindlichen lokal Beschäftigten daran, eine Lösung für diese Situation zu finden. Die Lösung muss aber natürlich dergestalt sein, dass sie niemanden in Gefahr bringt.

ZUSATZFRAGE: Um wie viele Sudanesinnen und Sudanesen geht es dabei?

WAGNER: Ich glaube, es geht um eine dreistellige Anzahl von Pässen.

ZUSATZFRAGE: Genauer können Sie es nicht sagen?

WAGNER: Genauer kann ich das nicht beziffern.

FRAGE: Herr Wagner, vielleicht können Sie uns auf den jüngsten Stand bringen, wie es mit der Evakuierung der Deutschen ist und wie viele sich noch gemeldet haben, die jetzt noch im Land sind.

WAGNER: Wir gehen weiterhin davon aus, Herr Rinke, dass es noch eine zweistellige Zahl Deutscher in Sudan gibt, mit denen wir auch weiterhin in Kontakt stehen. Nicht alle von denen wollen ausreisen.

Prozess gegen den belarussischen Oppositionellen Roman Protassewitsch

FRAGE: Herr Hebestreit, ich würde einmal mit dem Prozess in Minsk gegen den berühmten Herrn Protassewitsch anfangen, der vor zwei Jahren in einer Ryanair-Maschine in Minsk verhaftet wurde. Er wurde heute zu acht Jahren Haft verurteilt, seine beiden Mitstreiter fast doppelt so lange. Wie bewertet die Bundesregierung denn diesen Prozess?

HEBESTREIT (BReg): Die Bewertung muss ich nachreichen, weil ich mich noch an den Fall erinnere, aber die aktuelle Entwicklung zumindest in meinen Unterlagen nicht aufgetaucht ist, und dem Kollegen vom Auswärtigen Amt, dem ich gerade etwas zugeflüstert habe, ist das auch noch nicht geläufig. Insofern müssen wir das bei nächster Gelegenheit nachliefern.

ZUSATZFRAGE: Können Sie das heute noch tun?

WAGNER (AA): Das bekommen wir hin.

HEBESTREIT: Das bekommt das Auswärtige Amt hin.

Empfang des usbekischen Präsidenten in Deutschland

ZUSATZFRAGE: Dann hätte ich noch eine Frage zu einem gestrigen Ereignis, und zwar dem Besuch des usbekischen Präsidenten beim Bundeskanzler. Mich würde interessieren, ob der Bundeskanzler dem usbekischen Präsidenten dazu gratuliert hat, dass er, der Präsident, nach dem Referendum vom Sonntag jetzt auch ungefähr bis zum Jahr 2040 in seinem Amt bleiben kann.

HEBESTREIT (BReg): Wie Sie wissen, berichten wir aus bilateralen Gesprächen grundsätzlich nicht. Ich habe das Wort „grundsätzlich“ vorhin ja einmal definiert. Deshalb mache ich jetzt den juristischen Ausfallschritt und sage, dass eine solche Gratulation mir nicht geläufig gewesen ist, also Nein.

ZUSATZFRAGE: Wie bewertet denn die Bundesregierung im Allgemeinen, Herr Wagner, das Referendum, das am Sonntag stattgefunden hat und dem Präsidenten jetzt die Möglichkeit eröffnet, bis zur Mitte des Jahrhunderts im Amt zu bleiben?

WAGNER (AA): Ich müsste Ihnen auch dazu die Bewertung nachreichen. Ich kann aber zumindest einmal so viel sagen und hoffe, damit das Grundsätzliche des Regierungssprechers nicht allzu sehr zu dehnen, dass Rechtsstaatlichkeit und die Situation der Menschenrechte auch Gegenstand des gestrigen Gesprächs der Außenministerin mit ihrem usbekischen Amtskollegen im Auswärtigen Amt war.

FRAGE: Herr Wagner, vielleicht können Sie uns sagen, ob deutsche Wahlbeobachter in Usbekistan vor Ort waren. Vonseiten der OSZE gibt es ja massive Kritik an dieser sogenannten Wahl.

WAGNER: Ich probiere, Ihnen das vor Ende dieser Pressekonferenz nachzureichen.

[…]

WAGNER: Ich kann gerne etwas [zur Wahlbeobachtung in Usbekistan] nachliefern. Ich kann tatsächlich bestätigen, dass es eine Beobachtung des Referendums durch das ODIHR – das ist das Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte der OSZE – gab. Insgesamt waren 14 Langzeitbeobachter und -beobachterinnen im Einsatz, davon auch eine Person aus Deutschland. Diese Entsendung wurde vom Auswärtigen Amt finanziell über eine Sekundierung über das ZIF Unterstützt.

Iranisches Atomprogramm

FRAGE: Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt zum Thema Iran. Die „International Crisis Group“ hat angekündigt, dass Deutschland, Frankreich und Großbritannien, die Mitglieder des JCPOA sind, bei einem Treffen mit zehn Mitgliedern des UN-Sicherheitsrats mitgeteilt haben, dass sie den Snapback-Mechanismus aktivieren werden, wenn der Iran (die roten Linien) seines Atomprogramms überschreitet. Können Sie das bestätigen? Wenn ja, können Sie uns darüber ein bisschen mehr erzählen?

WAGNER (AA): Ich habe an dieser Stelle vor nicht allzu langer Zeit zum JCPOA und zum Iran ausgeführt. Es gibt im Moment keine Verhandlungen zum JCPOA. Das ist das, was ich dazu von dieser Stelle aus sagen kann.

ZUSATZFRAGE: Es wurde auch mitgeteilt, dass der Snapback-Mechanismus wahrscheinlich aktiviert wird. Wissen Sie davon etwas?

WAGNER: Ich kann das nicht bestätigen.

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