Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 17.07.2023
Migrationsabkommen zwischen der EU und Tunesien
FRAGE: Mich interessiert eine Bewertung zu dem Migrationsabkommen zwischen der EU und Tunesien. Ich weiß nicht, ob Frau Hoffmann oder das Innenministerium oder das Außenministerium dazu etwas sagen können. Die Innenministerin war vor einigen Wochen ja selber in Tunesien. Bleibt es bei der deutschen Unterstützung dieses Migrationsabkommens? In der Zwischenzeit gab es ja Berichte von Human Rights Watch darüber, wie Tunesien mit Migranten und Flüchtlingen umgehen. Zumindest nach Angaben dieser Organisation werden die Flüchtlinge in die Wüste an die tunesisch-libysche Grenze deportiert.
HOFFMANN (BReg): Ich kann vielleicht ganz kurz allgemein anfangen, bevor dann die Kollegen ergänzen. ‑ In der Tat hat dieses Abkommen, das die EU verhandelt hat und weiter verhandelt, die volle Unterstützung der Mitgliedstaaten und damit auch der Bundesregierung. Es ist ja auch beim Europäischen Rat Ende Juni so vereinbart worden. ‑ So weit vielleicht erst einmal von mir ganz allgemein.
ZUSATZFRAGE: Können das Innenministerium und das Außenministerium etwas zum zweiten Teil der Frage ergänzen? Inwieweit ist Ihnen das bekannt? Wie schätzen Sie die Lage für Flüchtlinge und Migranten in diesem Land ein, mit dem man in diesem Punkt kooperieren will?
FISCHER (AA): Wichtig ist natürlich, dass bei allen Maßnahmen im Bereich Migration in Tunesien Menschenrechte und humanitäre Verpflichtungen eingehalten werden. Besonders vulnerable Gruppen müssen geschützt werden. Dafür setzen wir uns als Deutschland ein und werden hierauf auch bei der Umsetzung dieses Memorandum of Understanding ganz besonders achten. Hier ist aber natürlich auch die Kommission, die dieses MoU verhandelt hat, in einer ganz besonderen Verantwortung. Wir analysieren das derzeit übrigens noch, weil es uns erst heute Morgen übermittelt worden ist.
Die aktuellen Berichte über die Lage von Flüchtlingen in Tunesien über und den Umgang mit ihnen besorgen uns sehr. Wir haben uns dazu auch bereits öffentlich auf Ebene unseres Nahostbeauftragten sowie der Menschenrechtsbeauftragten geäußert und zum Beispiel die Verschleppung von Flüchtlingen in das libysch-tunesische und algerisch-tunesische Grenzgebiet verurteilt.
ATA (BMI): Für das BMI kann ich sagen, dass die Ministerin vor Kurzem, wie Sie erwähnt haben, zusammen mit ihrem französischen Amtskollegen in Tunesien war und dort gute Gespräche geführt hat. Zu den Themen, die dort besprochen wurden, gehörten auch Möglichkeiten der legalen Migration. Hier ist, glaube ich, auch noch einmal zu betonen, dass der Ausbau legaler Migrationswege ein Ziel in Gesprächen der tunesischen Seite ist.
ZUSATZFRAGE: Wenn ich das nach dem Besuch der Innenministerin richtig verstanden habe, wird Deutschland auch Geld zur Verfügung stellen, um das, was in den Migrationsabkommen vereinbart wird, finanziell zu untermauern. Wie viel Geld stellt Deutschland in diesem Rahmen bereit?
ATA: Sie meinen im Rahmen der Vereinbarung des Wochenendes? Das müsste ich nachliefern.
FISCHER: Zu der Vereinbarung vom Wochenende: Eine erste Durchsicht hat ergeben, dass dort zunächst einmal von keinen Geldsummen die Rede ist.
[…]
FRAGE: Wahrscheinlich an das BMI: Können Sie noch einmal kurz sagen, wie sich dieses Abkommen jetzt zu dem verhält, was die Bundesregierung sozusagen bilateral anstrebt? Was sind da die Unterschiede?
ATA: Bei der Reise der Innenministerin nach Tunesien ging es, wie erwähnt, unter anderem um legale Migrationswege, etwa durch Talentpartnerschaften. Wir haben, als wir da vor Ort waren, auch ein Projekt der GIZ besucht. Weitere Themen waren eine tiefergehende Kooperation im Bereich der Polizeiausbildung und auch Rückführungsprozesse, die beschleunigt werden sollen. Des Weiteren ging es auch um die Möglichkeiten der freiwilligen Rückkehr für Menschen, die kein Bleiberecht in Deutschland haben. Das waren die Schwerpunkte der Gespräche. Ziel war es, da auch Strukturen auf Arbeitsebene herzustellen, was auch gelungen ist. Ich glaube, das kann ich als Ergänzung dazu nennen.
ZUSATZFRAGE: Würden Sie sagen, es ist zulässig zu sagen, dass das jetzige Abkommen mit dem EU-Türkei-Abkommen vergleichbar ist, das ja schon ein paar Jahre alt ist?
FISCHER: Wenn ich mich dazu äußern darf: Ich glaube, das ist kein passender Vergleich, weil es in dem Memorandum of Understanding mit Tunesien um fünf Bereiche geht, und nur einer davon betrifft die Migrationszusammenarbeit. In dem Abkommen mit der Türkei ist das ja vollständig anders.
FRAGE: Welche Hoffnungen verbindet die Bundesregierung mit diesem europäisch-tunesischen Abkommen?
HOFFMANN: Zwei Punkte, die im Zentrum stehen ‑ ohne dass wir das, wie Herr Fischer gesagt hat, schon vollständig bewerten können ‑: Die Hoffnung ist, gemeinsam mit Tunesien irreguläre Migration aus der Region zurückzudrängen, und gleichzeitig geht es darum, die wirtschaftliche Entwicklung Tunesiens zu unterstützen und zu fördern.