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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 08.07.2024
Reisen des ungarischen Ministerpräsidenten und des ungarischen Außenministers
Frage
An das Auswärtige Amt: Der ungarische Außenminister Szijjártó ist derzeit zusammen mit Regierungschef Orbán in China. Zuvor hatte er ein Treffen mit Ministerin Baerbock in Budapest abgesagt. Wie bewerten Sie diese Prioritätensetzung Ungarns? Sind Sie sehr enttäuscht, dass das Treffen mit Frau Baerbock nicht stattgefunden hat, und gibt es schon einen Ersatztermin?
Deschauer (AA)
Vielen Dank für Ihre Frage. ‑ Ich würde einmal sagen, Enttäuschung ist nicht die richtige Kategorie in dieser Bewertung. Wir hatten uns dazu am Freitag auch schon geäußert. Wir haben mit Verwunderung zur Kenntnis genommen, dass der ungarische Ministerpräsident in Begleitung seines Außenministers seine Reisepläne geändert hat, sodass der anberaumte Besuch der Außenministerin und die Gespräche vor Ort aus terminlichen Gründen nicht haben stattfinden können. Dass diese Gespräche stattfinden, wäre unserer Ansicht nach vor allem vor dem Hintergrund des im EU-Rahmen unabgesprochenen Besuchs von Viktor Orbán in Moskau bei Herrn Putin wichtig gewesen. Insofern gibt es da sicherlich Gesprächsbedarf. Ich kann Ihnen heute aber keine neue Reise ankündigen.
Frage
Frau Deschauer, gibt es vielleicht Pläne, am Rande des NATO-Gipfels in Washington bilaterale Gespräche zu führen ‑ vielleicht auch der Kanzler mit Herrn Orbán?
Deschauer (AA)
Der NATO-Gipfel ist ja eine Gelegenheit, sich vielfältig und mit einer Großzahl an Partnerinnen und Partnern im NATO-Rahmen auszutauschen. Da gibt es am Rande zahlreiche bilaterale Gespräche, sicherlich auch für die reisenden Regierungsmitglieder. Ich kann Ihnen jetzt aber keine konkrete Terminierung, nach der Sie gefragt haben, ankündigen oder bestätigen.
Ich möchte noch einmal darauf zurückkommen, was ich bereits inhaltlich zur vorherigen Frage gesagt habe: Unserer Verwunderung haben wir Ausdruck verliehen. Wir gehen davon aus, dass es gut gewesen wäre, gerade im Nachgang eines unabgestimmten Russlandbesuchs im Gespräch zu sein und sich hierzu auszutauschen, zumal Herr Orbán und dann auch im Geleitzug sein Außenminister in dieser Angelegenheit nicht für die Europäische Union sprechen können.
Zusatzfrage
Und der Kanzler, Herr Hebestreit?
Hebestreit (BReg)
Wir machen ja gleich ein Briefing, was die Reise des Bundeskanzlers in Begleitung der Außenministerin ‑ auch der Verteidigungsminister wird ja dazustoßen ‑ zum NATO-Jubiläumsgipfel in Washington angeht. Und soweit ich das aber überschaue, ist bislang kein bilaterales Treffen geplant. Herr Orbán war vor gar nicht allzu langer Zeit in Berlin zu Gast, und die Herren hatten auch bei EU-Gipfeln zweimal ‑ sowohl Mitte als auch Ende Juni ‑ die Gelegenheit, miteinander zu sprechen.
Ich glaube ‑ das hat Frau Deschauer hier auch schon deutlich gemacht ‑, dass er die Reisen, die wir im Augenblick sehen, als ungarischer Ministerpräsident tätigt ‑ da stehen ihm alle Möglichkeiten offen ‑, aber nicht im Namen der EU oder als EU-Ratspräsident. Für die EU sprechen der Hohe Beauftragte und der EU-Ratspräsident Charles Michel, und niemand anderes.
Frage
Frau Deschauer, Sie und auch Herr Hebestreit sowie zuvor natürlich auch der Kanzler haben immer diese Linie zwischen der EU-Ratspräsidentschaft und dem, was Herr Orbán macht, gezogen. Aber natürlich ist nicht von der Hand zu weisen, dass eine gewisse Verbindung besteht, weil die ungarische Regierung derzeit eine wichtige Rolle in Europa innehat. Da würde mich Ihre Einschätzung interessieren, inwiefern das dennoch die ungarische Ratspräsidentschaft, die ich aus Ihren Reihen schon einmal als professionell bezeichnet gehört habe, beschädigt.
Deschauer (AA)
Ich kann Ihnen mitteilen, welche Erwartungen wir an eine Ratspräsidentschaft haben ‑ nicht nur an die ungarische, sondern an jedwede ‑: Wir erwarten eine professionelle und traditionell bei der Verfolgung eigener nationaler Anliegen zurückstehende Rolle, also eben nicht eine im Namen der Europäischen Union nationale Anliegen voranbringende Rolle. Unter diesen Gesichtspunkten werden wir natürlich auch die jetzige Reisetätigkeit bewerten, so wie wir es eben beschrieben haben.
Zusatzfrage
Gibt es denn einen Punkt, ab dem man Konsequenzen für die Ratspräsidentschaft ziehen müsste, und welche könnten das sein?
Deschauer (AA)
Da wir hier klar gemacht haben, dass Herr Orbán und sein Außenminister in ungarischer nationaler Kapazität reisen, ist diese Frage eigentlich schon beantwortet. Insofern sprechen wir hier von nationaler Tätigkeit, haben aber klare Erwartungen an die Ausübung einer EU-Ratspräsidentschaft ‑ und zwar jedweder. Das gilt natürlich auch für Ungarn.
Frage
Unabhängig von der EU-Ratspräsidentschaft: Herr Orbán hat heute relativ ausführlich in einer sehr großen deutschen Tageszeitung die Ergebnisse seiner Reisen in die Ukraine und nach Russland vorgestellt und im Prinzip auch seine Friedensinitiative dargelegt. Wie sieht die Bundesregierung seine „Friedensbemühungen 3.0“, wie er das beschreibt?
Hebestreit (BReg)
Ich glaube, dazu müssen wir gar nicht viel sagen. Es gibt immer wieder Gespräche, die wir haben; die Ukrainerinnen und Ukrainer sind unsere Ansprechpartner. Es gibt einen Friedensprozess, der durch Wolodymyr Selenskyj in seinem Friedensplan im November 2022 und in der darauffolgenden Zeit dargelegt worden ist. Ein Friedensplan, der im Prinzip einer Kapitulation der Ukraine und einem Diktatfrieden gleichkommt, ist kein Friedensplan, sondern bedeutet im Prinzip, dass man zulässt, dass Wladimir Putin mit seinem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg alle seine Ziele erreichen kann, und das ist absolut unakzeptabel. So sieht das im Übrigen auch die Weltgemeinschaft. Insofern besteht da kein neuer Stand durch die Initiative von Herrn Orbán.
Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine
Frage
Herr Collatz, die ukrainischen Streitkräfte dürfen seit mittlerweile mehr als einem Monat deutsche Waffen gegen Ziele im russischen Gebiet einsetzen. Wie sieht die Bilanz aus? Wie ist die Trefferquote? Wie oft wurden diese Waffen gegen russische Ziele eingesetzt? Müssen sich die Ukrainer bei der Auswahl der Ziele mit der Bundeswehr abstimmen, oder haben sie eine völlig freie Hand?
Collatz (BMVg)
Nein, das habe ich ja hier schon mehrfach deutlich gemacht. Mit der Übergabe an die Ukraine sind das ukrainische Waffen. Es gibt so etwas wie Abstimmungen zur Verwendung ‑ die haben Sie genannt ‑, die jetzt ja auch erweitert wurden. Operationell gibt es keinerlei Einflussnahme von unserer Seite. Zum Battle Damage Assessment müssten Sie mit der Ukraine sprechen. Da haben wir auch keine Einblicke.
Frage
Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt. Es gibt Berichte, dass heute Morgen in Kiew ein Kinderkrankenhaus getroffen wurde, mutmaßlich von einer russischen Cruise Missile. Wie bewertet das Auswärtige Amt die aktuelle Lage der Kinder in der Ukraine unter den gegebenen Voraussetzungen?
Deschauer (AA)
Das Auswärtige Amt und die Bundesregierung haben, glaube ich, hier und an verschiedenen Stellen immer wieder betont, dass die Lage der Menschen in der Ukraine in Gänze, insbesondere der Zivilisten ‑ das betrifft natürlich auch Kinder ‑, sehr, sehr schwierig und in großen Teilen dramatisch ist. Sie sind seit über zwei Jahren einem brutalen Angriffskrieg ausgesetzt, der unterscheidungslos Opfer fordert, und zwar durch russische Bomben und Angriffe, die durch nichts zu rechtfertigen sind. Insofern gilt das sicher auch für diesen Vorfall, den Sie gerade beschreiben. Insofern sind wir grundsätzlich sehr besorgt und fordern denjenigen auf, in dessen Händen es liegt ‑ Herrn Putin ‑, diesen Angriffskrieg auf so viele unschuldige Menschen unverzüglich zu beenden.
Zusatzfrage
Diese Meldungen sind ja jetzt keine Ausnahme, sondern relativ häufig, auch wenn das jetzt ein besonders eklatanter Fall ist. Herr Kall, was bedeutet das für die Ukraine-Flüchtlinge in Deutschland? Was bedeutet das für die Bleibeperspektiven oder möglicherweise auch für weitere Flüchtlingsbewegungen nach Deutschland, wie sich die Lage in der Ukraine derzeit darstellt?
Kall (BMI)
Ich glaube, solche furchtbaren Kriegshandlungen zeigen ja, warum wir so viele Menschen in Deutschland schützen müssen, nämlich etwa 1,17 Millionen. Das war der letzte Stand. Sie wissen, dass davon ein Drittel Kinder und Jugendliche sind und dass unter den Erwachsenen ungefähr zwei Drittel Frauen sind. All diese Menschenleben werden wir in Deutschland weiter schützen müssen. Deswegen ist der Schutzstatus der ukrainischen Geflüchteten gerade erst im Rat der EU-Innenministerinnen und ‑Innenminister verlängert worden. Das ist erst wenige Wochen her. Gleichzeitig setzen wir uns für eine bessere Verteilung ein und fordern die künftige EU-Kommission dazu auf, mehr für die Verteilung zu tun und auch die Staaten, die besonders viele Flüchtlinge aus der Ukraine aufgenommen haben, finanziell aus EU-Mitteln besser zu unterstützen. Darum verhandeln wir. Aber der Schutz steht ja in keiner Weise infrage, sondern das führt ja, wie ich gesagt habe, erneut vor Augen, wie lebenswichtig es ist, dass so viele Menschen in der EU Schutz gefunden haben.
Frage
Herr Kall, haben Sie aktuelle Zahlen bzw. erkennen Sie einen Trend, was ukrainische Flüchtlinge anbelangt? Wie viele Menschen gehen im Monat? Wie viele kommen? Geht die Zahl der Nettozuwanderung nach oben? Gibt es da etwas von Ihnen?
Kall (BMI)
Der letzte Stand, den ich kenne, sind 1,17 Millionen Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland laut Ausländerzentralregister. Da gibt es wenig Bewegungen und wenig Zunahmen. Wir waren schon bei etwa einer Million Geflüchteten aus der Ukraine im August/September 2022, also ein halbes Jahr nach Kriegsbeginn. Das ist relativ stabil. Es gibt Pendelbewegungen ‑ die sieht auch das UNHCR ‑ von Menschen, die nachsehen, wie es zum Beispiel in der Ukraine verbliebenen Männern, Großvätern und anderen Familienmitgliedern geht, die dann aber wieder in EU-Staaten, in denen sie Schutz gefunden haben, zurückkehren. Solche Pendelbewegungen sehen wir. Es gibt aber nur eine sehr geringe Zunahme des Fluchtgeschehens. Aber prognostizieren lässt sich das nicht. Das hängt immer vom Kriegsverlauf ab.
Zusatzfrage
Es ist kaum zu glauben, aber der nächste Winter steht ja irgendwann wieder vor der Tür. Gibt es mit Blick auf die Energieversorgung irgendwelche Szenarien der Bundesregierung, wie man sich darauf einstellt, dass doch wieder mehr Menschen kommen?
Kall (BMI)
Wir beobachten die Lage natürlich fortlaufend sehr, sehr genau und tauschen uns innerhalb der EU und mit den Flüchtlingsorganisationen UNHCR, IOM usw. sehr intensiv aus.
Was die Angriffe auf die zivile Infrastruktur in der Ukraine angeht, die es ja seit Langem gibt und auch in den letzten Wintern gab, sehen Sie ja, dass ein ganz wesentlicher Fokus ‑ das kann die Kollegin aus dem Auswärtigen Amt ergänzen ‑ der deutschen humanitären Hilfe, insbesondere auch bei dem, was das Technische Hilfswerk mit Hunderten Hilfstransporten ‑ ich glaube, inzwischen sind es über 500 ‑ in die Ukraine und was das Bundesamt für Bevölkerungsschutz machen, auf einer Stärkung der zivilen Infrastruktur in der Ukraine liegt. Wir haben Hunderte Generatoren geliefert, um die Energieinfrastruktur zu stabilisieren. Wir liefern große Pumpen und Material für die Wasserversorgung, um die lebenswichtige Versorgung für die Menschen in der Ukraine sicherzustellen. Da ist Deutschland einer der mit Abstand größten Unterstützer innerhalb der Europäischen Union.
Zeigen des „Wolfsgrußes“ durch einen Spieler der türkischen Fußballnationalmannschaft
Frage
Ich habe zunächst eine Frage an das BMI, dann auch an das BMJ. Können Sie uns einen Eindruck geben, wie die Entwicklung in der rechtsextremistisch-türkischstämmigen Szene ist?
Warum gibt es kein Verbot der „Grauen Wölfe“, auch kein Verbot des „Wolfsgrußes“? Wird das jetzt erwogen, weil es bei der EM so zutage getreten ist?
Meine Frage an das BMJ: Wie beurteilt der Bundesjustizminister ein solches Verbot?
Kall (BMI)
Die Bundesinnenministerin hat sich in der vergangenen Woche dazu geäußert. Der türkische Nationalismus und Rechtsextremismus ist ‑ so muss man es sagen ‑ ein ganz umfassender Phänomenbereich, der im Verfassungsschutzbericht eine große Rolle spielt. Dieser wurde hier gerade erst von Herrn Haldenwang und Frau Faeser vorgestellt. Auch dabei war das natürlich ein wichtiges Thema. Insofern würde ich auf diese Pressekonferenz verweisen wollen, die erst etwa zwei Wochen her ist.
Der türkische Rechtsextremismus in Deutschland und insbesondere die „Grauen Wölfe“ stehen unter Beobachtung des Verfassungsschutzes, sowohl im Bund als auch in den Ländern. Die rechtsstaatlichen Instrumente, die unsere Rechtsordnung vorgibt, um mit extremistischen Phänomenbereichen und Bestrebungen umzugehen, werden also auch hierbei umfassend genutzt und konsequent eingesetzt. Das ergibt sich aus der Beobachtung durch die Verfassungsschutzämter. Darüber wird auch sehr umfassend informiert und sensibilisiert, und das ist auch im Bereich der politischen Bildung ein Thema. Neben den Verfassungsschutzpublikationen gibt es auch von der Bundeszentrale für politische Bildung umfassende Publikationen dazu, weil es natürlich auch eine Bildungs- und Sensibilisierungsaufgabe ist, damit umzugehen.
Was etwaige Verbotsverfahren angeht, kennen Sie unsere Antwort, dass wir uns zu möglichen Verbotsverfahren nie äußern können, um nicht etwaige Maßnahmen zu gefährden.
Zusatzfrage
Was sind, ganz abstrakt, die Kriterien, die für oder gegen ein solches Verbot sprechen könnten?
Kall (BMI)
Die Kriterien dafür, wann ein Verein in Deutschland verboten werden kann, ergeben sich aus dem Vereinsgesetz. Dann muss man sich sehr genau anschauen, welche Strömungen das eigentlich sind, ob und wie sie in Deutschland organisiert sind, ob es Teilorganisationen türkischer Parteien oder deutsche Organisationen sind und wie man mit ihnen umgehen kann. Aber noch einmal: Über etwaige Verbotsverfahren können wir öffentlich grundsätzlich nicht sprechen, um nicht mögliche künftige Maßnahmen zu beeinträchtigen.
Beckfeld (BMJ)
Für das Justizministerium kann ich dazu im Prinzip nichts ergänzen und hier auch keine Beurteilung eines möglichen Verbots abgeben.
Zusatzfrage
Das wundert mich ein bisschen. Herr Buschmann hat sich in früherer Zeit, etwa im Zusammenhang mit dem Samidoun-Verein, durchaus schon dazu geäußert, ob er für Verbote bei Islamisten ist. Warum kann er sich hierzu nicht äußern?
Beckfeld (BMJ)
Ich bin hier als Sprecherin des Bundesjustizministeriums und bin nicht der Bundesjustizminister selbst. Von meiner Seite kann ich hierzu keine Stellungnahme abgeben.
Frage Başay
Herr Kall, das Bundesamt für Verfassungsschutz hat den „Wolfsgruß“ so bezeichnet:
„auch wenn das Zeigen des ‚Wolfsgrußes‘ ein Bekenntnis zur ‚Ülkücü‘-Ideologie ist, muss nicht jeder Verwender dieses Grußes ein türkischer Rechtsextremist sein.“
Das steht im Bericht vom Bundesamt für Verfassungsschutz.
Die Ministerin hat in ihrem Tweet vergangene Woche implizit gesagt, dass jeder, der diesen Gruß zeige, ein Rechtsextremist sei. Ist jeder, der diesen „Wolfsgruß“ zeigt, ein Rechtsextremist für sie?
Kall (BMI)
Nein. Das ist dem Tweet der Bundesinnenministerin nicht zu entnehmen. Das steht da nicht. Das muss man ganz simpel so sagen. Eine solche Pauschalisierung gibt es nicht, sondern es geht erst einmal um das Symbol. Das ist nationalistisch-rechtsextremistisch und im Verfassungsschutzbericht auf den Seiten 279 und 280 ‑ das als Recherchehinweis ‑ auch klar beschrieben. Insofern stellt sich dann immer die Frage, wie genau man das Personen zuordnen kann und wie der Kontext ist. Diese Frage stellt sich auch in anderen Extremismusbereichen und ist immer zu prüfen. Insofern gibt es keine Pauschalisierung. Das ist dem Statement der Ministerin von vergangenem Mittwoch auch nicht zu entnehmen.
Zusatzfrage
Mit Bezug auf den Spieler ist es eine Pauschalisierung, wenn die Ministerin sagt:
„Die Symbole türkischer Rechtsextremisten haben in unseren Stadien nichts zu suchen.“
Das heißt, die Ministerin hat ohne Untersuchung, ohne vorher den Spieler zu kennen, gesagt, dass er mit dem Zeigen dieses „Wolfsgrußes“ Rechtsextremist sei.
Kall (BMI)
Sie hat genau das beschrieben, was im Verfassungsbericht steht, dass es ein rechtsextremistisches Symbol ist. Aber sie hat nicht über jede Person, die diesen Gruß zeigt, gesprochen. Das lässt sich dem Wortlaut nicht entnehmen.
Frage
Herr Hebestreit, wenn ich es richtig verstanden habe, dann war bei dem Stadionbesuch Herr Schmidt die Begleitung für Herrn Erdoğan.
Hebestreit (BReg)
Nein, dem kann ich klar widersprechen. Die Bundesregierung ist durch Bundesminister Schmidt im Stadion vertreten gewesen. Natürlich gab es auch eine Zusammenkunft, ein Händeschütteln mit dem türkischen Staatspräsidenten.
Zusatzfrage
Wurde dabei bilateral über das Thema gesprochen?
Hebestreit (BReg)
Meines Wissens hat das keine Rolle gespielt. Aber ich habe kein ausführliches “debrief” von dem Spiel bekommen, das am Samstagabend stattgefunden und den für die türkische Mannschaft sicherlich tragischen Ausgang genommen hat. Die holländische Mannschaft mag das anders sehen.
Frage
Soweit ich weiß, ist es nicht verboten, den „Wolfsgruß“ in Deutschland zu zeigen. Warum regt sich die Ministerin so darüber auf?
Kall (BMI)
Wie diese Geste in Deutschland eingeschätzt und eingestuft wird, geht aus den Bewertungen des Verfassungsschutzes hervor, die ich hier mehrfach zitiert habe. Das ist der Grund. Die Strafbarkeit allein ist nicht das Kriterium, sondern es gibt auch andere Kriterien, auch gesetzliche. Das, was der Verfassungsschutz tut und worauf seine Bewertungen fußen, ist im Bundesverfassungsschutzgesetz geregelt.
Zusatzfrage
An das Außenministerium: Die Türkei hat sehr scharf auf die Äußerung von Frau Faeser reagiert. Wie beurteilt das Außenministerium das?
Deschauer (AA)
Wenn ich mich recht erinnere, war das schon in der vergangenen Woche Gegenstand der Befassung in der Bundespressekonferenz. Aber ich kann das kurz zusammenfassen. Die Innenministerin hat sich für die Bundesregierung zur Thematik eingelassen. In der Folge gab es vergangenen Mittwoch eine Einbestellung des deutschen Botschafters in der Türkei. Wir unsererseits haben dann vergangenen Donnerstag ‑ das können Sie auch auf dem X-Account des Auswärtigen Amts nachlesen ‑ mit dem türkischen Botschafter in Berlin die Fragestellung thematisiert und ebenfalls eine Einbestellung vorgenommen.
Aufgabe des Lufttransportstützpunkts der Bundeswehr in Niger
Frage
Ich habe ein Thema, das wahrscheinlich das AA und das Verteidigungsministerium betrifft. Die Bundeswehr hat ja jetzt zumindest in Aussicht gestellt, dass der Lufttransportstützpunkt in Niger bis zum 31. August aufgegeben wird. Herr Collatz, ich wüsste gerne, wie schwer der Schritt gefallen ist.
Collatz (BMVg)
Wir haben das Thema ja hier auch schon häufiger gehabt. Es ging darum, sozusagen eine logistische Absprungbasis für alle Eventualitäten vorzuhalten. Die Bundeswehr ist ja auch mit der Verwaltung von Krisenversorgungs- oder Krisenreaktionskräften beauftragt, mit Eventualfallplanungen zum Beispiel für Evakuierungsoperationen. Da hat sich eben dieser Lufttransportstützpunkt angeboten, um hierfür eine mögliche Lösung zu bieten.
Wie immer machen wir das Beste aus der Situation und schauen uns in der gesamten Region um, wie wir diese logistische Basis ersetzen können oder eventuell durch andere organisatorische Abkommen mit anderen Anrainerstaaten ersetzen können. Das wird ‑ das kann man schon jetzt sagen, denke ich ‑ etwas aufwendiger sein. Aber es ist nicht unmöglich, diesen Lufttransportstützpunkt zu ersetzen. Er wäre halt, weil er schon da war, eine auch wirtschaftlich gute Lösung gewesen. Jetzt schauen wir uns nach anderen Möglichkeiten um, und ich bin ganz fest überzeugt, dass unsere Planer da schon etwas in der Tasche haben.
Zusatzfrage
An welche Anrainerstaaten denken Sie denn da?
Collatz (BMVg)
An keine speziellen.
Zusatzfrage
Dann habe ich noch eine Frage an Frau Deschauer: Wie geht es denn jetzt mit den deutsch-nigrischen Beziehungen weiter?
Deschauer (AA)
Ich kann zunächst erst einmal unterstreichen, was Kollege Collatz gesagt hat. Das Auswärtige Amt als das für den Krisenstab der Bundesregierung verantwortliche Ressort ‑ zumindest ist dort der Krisenstab der Bundesregierung beheimatet ‑ misst natürlich der vom Kollegen Collatz beschriebenen Fragestellung einer Nutzung eines möglichen deutschen Luftlandestützpunktes genau für Evakuierungsoperationen oder vergleichbare Fälle eine hohe Bedeutung zu. Insofern schließe ich mich hier den Ausführungen an.
Ganz grundsätzlich kann ich sagen: Natürlich ist und bleibt der Sahel eine zentrale und wichtige Region für die deutsche Außen- und Sicherheitspolitik. Das ergibt sich nicht nur aus einer gewissen geografischen Nähe und Relevanz, sondern es gibt dort, wie wir alle wissen, verschiedene sicherheitspolitische Herausforderungen, sei es Terrorismus, seien es auch Herausforderungen, die sich hinsichtlich der Frage internationaler Klimapolitik stellen, Dürren und Vergleichbares. Die humanitäre Lage ist in vielen Ländern in dieser Region sehr bedrückend. Es ist also eine Region, die Europa naheliegt, aber großes Konfliktpotenzial hat, und es gibt auch verschiedene Fluchtbewegungen aus dieser Region. Insofern hat die Bundesregierung als Ganzes in verschiedene Ausgestaltung ein Interesse an einer stabilen und sicheren Sahelregion. Es ist nicht zu verhehlen: Die Rahmenbedingungen sind mit den Regimen unter anderem in Mali, Burkina Faso und Niger schwieriger, als wir uns das erhofft und gewünscht hätten. Aber nichtsdestotrotz werden wir weiter daran arbeiten, das deutsche Engagement entsprechend einzubringen und uns insbesondere für die Menschen vor Ort ‑ sei es über humanitäre Hilfe, aber auch über Entwicklungshilfe ‑ starkzumachen.
Nahostkonflikt
Frage
Frau Deschauer, eine Frage zu Gaza: Israel hat gestern eine UNO-Schule bombardiert. Es gab Dutzende Tote und Verletzte. Heute wurde das UNRWA-Hauptquartier in Gaza City bombardiert. Wieso schweigt die Bundesregierung zu diesen Angriffen? Sind aus Ihrer Sicht UN-Gebäude legitime Ziele der Israelis?
Deschauer (AA)
Ich würde erst einmal vorweg stellen, dass die Bundesregierung zur dramatischen Lage im Nahen Osten und insbesondere in Gaza das Gegenteil von Schweigen tut. Wir stehen ja vielmehr gerade hier, in der Bundespressekonferenz, in engstem Austausch darüber, leider schon seit jetzt fast genau neun Monaten. Aber auch die Minister der Bundesregierung und insbesondere die Außenministerin, aber auch andere Vertreter der Bundesregierung äußern sich regelmäßig zur dramatischen Lage der Menschen in Gaza und betonen ‑ das tue ich jetzt auch erneut, ohne dass ich konkreten Einblick in die Lage vor Ort und in diesen konkreten Fall habe ‑ die besondere Schutzverpflichtungen für Zivilisten und erinnern die israelische Regierung bzw. die israelische Armee daran, diesen besonderen Pflichten im Rahmen des Selbstverteidigungsrechts nachzukommen.
Zusatzfrage
Frau Deschauer, verurteilen Sie diese Angriffe oder nicht?
Deschauer (AA)
Ich sagte ja bereits, dass ich über Details dieses konkreten Falls, den Sie erwähnen, keine eigenen Erkenntnisse habe. Insofern kann ich hier nicht vollumfänglich zur Sachaufklärung beitragen. Aber ich betone erneut: Die Berichterstattung, die wir da zur Kenntnis nehmen, liest sich dramatisch, und Zivilisten müssen unter allen Umständen besonders geschützt werden. Insofern, glaube ich, können Sie dem, was ich hier sage, eine sehr klare Haltung der Bundesregierung und des Auswärtigen Amts, stellvertretend für die Außenministerin, entnehmen.