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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 10.07.2024

10.07.2024 - Artikel

Budget für humanitäre Hilfe im Entwurf zum Bundeshaushalt 2025

Frage

Wir haben eine Frage zum Haushalt, und zwar entweder an das Entwicklungsministerium oder das AA. Caritas International hat in der Pressekonferenz die Befürchtung geäußert, dass das Budget für humanitäre Hilfe im Haushaltsentwurf für 2025 gekürzt werden würde. Ist diese Befürchtung aus Ihrer Sicht gerechtfertigt?

Wagner (AA)

Das beantworte ich gerne. Die humanitäre Hilfe liegt tatsächlich im Auswärtigen Amt. Sehen Sie es mir nach. Sie wissen ja, dass das Haushaltsverfahren im Moment im Regierungsentwurf ist, der jetzt gerade zusammengestellt wird, dann dem Kabinett vorgelegt wird und dann erst in den Bundestag geht. Insofern kann ich jetzt hier natürlich nichts zu konkreten Zahlen sagen.

Ich kann aber natürlich sehr allgemein sagen ‑ das ist Ihnen ja nicht entgangen ‑, dass die humanitären Krisen in der Tendenz wahrscheinlich sogar eher zugenommen haben. Wir sprechen hier sehr, sehr oft über Gaza, über die Ukraine und manchmal noch über den Sudan. Viele andere Krisen bekommen gar nicht mehr die Aufmerksamkeit, die sie eigentlich bräuchten. Ich denke dabei an Afghanistan, an Ostkongo und an Syrien, wo die Not ja weiterhin wahnsinnig virulent ist. Insofern überrascht es Sie jetzt wahrscheinlich nicht, wenn ich sage, dass die humanitäre Hilfe natürlich ein ganz wichtiges Instrument ist, das wir auch weiterhin brauchen. Insofern setzen wir uns natürlich dafür ein, dass wir die notwendigen Mittel haben, um auf akute Krisen reagieren zu können. Insofern schauen wir jetzt auch auf das Haushaltsverfahren im Parlament. Ich glaube, dann können wir in ein paar Wochen noch einmal darüber sprechen, wo wir gelandet sind.

Zusatzfrage

Ich will es einmal konkret machen. Sie selbst haben den Kongo angesprochen. Bangladesch ist ein anderes Gebiet, bei dem es um humanitäre Hilfe geht. Caritas International nennt explizit diese beiden Projekte, die es schon gibt. Drohen diese beiden Projekte möglicherweise, wenn Kürzungen kommen, eingestampft zu werden bzw. gestoppt werden zu müssen?

Wagner (AA)

Auf solche Spekulationen kann ich mich jetzt hier nicht einlassen. Wir haben ja noch keinen aufgestellten Haushalt. Ich habe gerade auf das Verfahren verwiesen. Wir werden sehen, wo wir am Ende landen. Aber vollkommen klar ist natürlich, dass sich abzeichnet, dass das Auswärtige Amt auch Einsparungen und schmerzhafte Einschnitte mitzutragen hat. Am Ende werden wir weniger machen können, als wir jetzt tun. Aber noch einmal: Diese Krisen bedürfen sozusagen unserer humanitären Hilfe. Insofern ist unsere Haltung dazu sehr klar. Wir setzen uns natürlich dafür ein, weiterhin so handlungsfähig wie möglich sein zu können und auch in diesen Krisen mit humanitärer Hilfe arbeiten zu können.

Frage

Herr Wagner, vielleicht können Sie noch einmal präzisieren, zu welchem Zeitpunkt Ihr Ministerium darauf hofft, dass es doch noch Korrekturen gibt. Vielleicht schon bis zur Kabinettsbefassung, also bis zum 17. Juli? Denn jetzt gibt es eine Einigung der drei Spitzen der Koalition, aber noch keinen wirklich ausformulierten Entwurf. Versuchen Sie da auch schon, die Etatansätze möglicherweise doch noch einmal ein bisschen nach oben zu schrauben? Das ist dieselbe Frage, die an das Verteidigungsministerium geht, nachdem ja auch Herr Pistorius mit den Planungen des Trios der Ampel nicht ganz zufrieden war. Gibt es diese Hoffnung, dass bis zum 17. Juli auch schon Korrekturen passieren?

Wagner (AA)

Das ist ein netter Versuch, mich jetzt dazu zu bringen, hier den Haushaltsentwurf, bevor er überhaupt veröffentlicht ist, zu kommentieren. Dieses Verfahren läuft ja jetzt intern. Ich kann Ihnen sagen, dass auch die humanitäre Hilfe und unsere Handlungsfähigkeit in der humanitären Hilfe natürlich ein Thema sind. Aber ich werde jetzt von dieser Stelle aus das regierungsinterne Verfahren nicht kommentieren. Wenn der Haushaltsentwurf dann ins Kabinett geht, werden Sie die Zahlen ja auch bekommen.

Collatz (BMVg)

Da schließe ich mich gerne den Worten des Auswärtigen Amtes, zumindest zum Haushalt, an.

Zusatzfrage

Wenn ich noch einmal nachfragen darf: Es kommt ja nur ins Kabinett, wenn der Entwurf, der dann vorliegt, einvernehmlich ist. Darauf bezieht sich die Frage. Haben Sie die Hoffnung, dass ein auch in Ihrem Sinne akzeptabler Entwurf dann ins Kabinett kommt?

Wagner (AA)

Es gibt eine Einigung in der Koalition zum Haushalt. Mehr kann ich dazu nicht sagen.

Zusatzfrage

Ich habe noch eine Frage an Frau Hoffmann, nachdem es in den letzten Tagen ja auch Kritik an Einzelpunkten gab. Bezüglich anderer Stellen hätte ich ganz gerne gefragt, wie die Haltung der Bundesregierung ist. Besonders umstritten war ja die Steuerverminderung für Menschen, die aus dem Ausland hierherkommen, hier zu arbeiten beginnen und in den ersten fünf Jahren weniger Steuern zahlen sollen. Das ist ja auf ziemlich breite Kritik gestoßen. Gibt es dazu ein neues Nachdenken innerhalb der Ampelregierung?

Hoffmann (BReg)

Dazu hat sich ja vor zwei Tagen der Kollege Hebestreit hier relativ ausführlich geäußert. Er hat auch noch einmal dargelegt, was die Motivation für diese Vereinbarung ist. Ich würde es bei seinen Worten dazu belassen. Seit Montag gibt es keinen neuen Stand. Er hat ja auch darauf verwiesen, dass die Details jetzt in der Absprache sind.

Zusatzfrage

Nur als Ergänzung: Gilt das für alle Themen, also auch die, die ich jetzt nicht genannt habe? Heißt das, dieser Beschluss soll so ins Kabinett kommen, oder gibt es möglicherweise schon ein Einlenken in Bezug auf Kritik an irgendwelchen anderen Stellen?

Hoffmann (BReg)

Es gilt für alle Themen, dass die Vereinbarungen, die am vergangenen Freitag hier vorgestellt wurden, jetzt im Detail ausgestaltet werden.

Nord Stream 2

Frage

Aus Zeugenaussagen im derzeit laufenden Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Klimaschutzstiftung geht hervor, dass Mitarbeiter von US-Geheimdiensten direkt in Mecklenburg-Vorpommern agiert hatten, um die Fertigstellung von Nord Stream 2 zu verhindern. Die US-Geheimdienst-Mitarbeiter seien laut dem Obmann der SPD-Fraktion, Thomas Krüger, unter anderem in der Genehmigungsbehörde für die Erdgasleitung ‑ das ist das Bergamt Stralsund ‑ ein- und ausgegangen und hätten entsprechend Druck ausgeübt. Da würde mich interessieren: Wie bewertet die Bundesregierung diese nun belegte Einflussnahme des US-Geheimdienstes in die inneren Angelegenheiten der Bundesrepublik, namentlich die Planung der Energieinfrastruktur?

Hoffmann (BReg)

Ich mache mir Ihre Äußerungen hier ausdrücklich nicht zu eigen und verweise darauf, dass die Ermittlungen zu Nord Stream von der zuständigen Bundesanwaltschaft geführt werden. An die sind auch bitte Fragen zu richten.

Zusatz

Entschuldigung, das war jetzt komplett am Thema vorbei! Wir sprechen hier von der Einflussnahme von US-Agenten auf den Genehmigungsprozess von Nord Stream 2. Das habe ich, glaube ich, auch so deutlich gemacht. Das hat null mit dem Generalbundesanwalt zu tun. Es geht darum, dass dieser Parlamentarische Untersuchungsausschuss jetzt zu dem Schluss gekommen ist, dass Agenten von diversen US-Geheimdiensten vor Inbetriebnahme Einfluss auf den Genehmigungsprozess genommen haben.

Hoffmann (BReg)

Aber Sie beziehen sich hier auf Presseberichte, die ich nicht kommentiere.

Zusatzfrage

Aber es sind keine Presseberichte. Das ist der Parlamentarische Untersuchungsausschuss. Da würde ich zumindest gerne wissen ‑ wenn nicht vom BPA, dann vom Auswärtigen Amt ‑, ob diese Art der Einflussnahme durch einen ausländischen Geheimdienst als Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Bundesrepublik gewertet wird.

Wagner (AA)

Ich habe dem, was die stellvertretende Regierungssprecherin eben gesagt hat, nicht viel hinzuzufügen. Wenn ich mir Ihre Frage anhöre und mich noch einmal daran erinnere, wie damals die Debatte um Nord Stream war, gab es, glaube ich, a) kein Geheimnis darum, wie die US-Regierung zu diesem Projekt stand, und b) ist das Projekt ja realisiert worden. Insofern verstehe ich nicht ganz die Stoßrichtung Ihrer Frage und was Sie damit implizieren.

Zusatz

Ob das genehmigt wurde oder nicht, spielt ja jetzt überhaupt keine Rolle. Es geht darum, dass ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss zu dem Schluss gekommen ist ‑ ‑

Hoffmann (BReg)

Ich werde nicht müde, immer wieder zu sagen: Es ist schwierig, wenn wir hier in Diskussionen verfallen. Ich bitte, so etwas bilateral zu machen.

Zusatz

Das ist ja keine Diskussion.

Hoffmann (BReg)

Sie können gerne eine Frage stellen. Aber das fing jetzt eher wieder wie eine längere Ausführung an. Stellen Sie also gerne eine Frage.

Zusatzfrage

Ja, weil es hier eine Unterstellung gab. Die wird von der anderen Seite ja auch getätigt. Darauf darf man, denke ich, adäquat antworten.

Aber um das noch einmal klarzumachen: Die jetzt herausgekommene versuchte Einflussnahme von US-Agenten auf den Genehmigungsprozess wird von der Bundesregierung nicht als Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Bundesrepublik gewertet?

Wagner (AA)

Ich weiß nicht, auf was Sie sich beziehen. Ich kenne diese Berichte und diese Aussagen nicht. Insofern fällt es mir schwer, die hier zu kommentieren. Aber ich sage Ihnen noch einmal: Ich glaube, die Haltung der US-Regierung zu dem Projekt ist damals, jedenfalls nach meiner Erinnerung, sehr klar gewesen. Deshalb sehe ich da jetzt auch keine Einmischung.

Zusatz

Und das rechtfertigt den Einsatz von Geheimdienstmitarbeitern auf zivile ‑ ‑

Wagner (AA)

Das ist ja Ihre Unterstellung. Dazu kann ich nichts sagen.

Zuruf

Nein, das ist das Ergebnis des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses! Das sollten Sie doch wissen!

Vorsitzende Buschow

Ich beende jetzt tatsächlich die Diskussion, weil es offensichtlich ein Missverständnis zu geben scheint, dass Sie etwas wissen wollen, was nicht bekannt ist. Ich glaube, das führt an der Stelle jetzt nicht weiter.

Versagung der Einreise eines Mitglieds des Deutschen Bundestags in die Ukraine

Frage

Die Frage geht an das Auswärtige Amt. Der Bundestagsabgeordnete Sören Pellmann beklagt, ihm sei von ukrainischer Grenzpolizei die Einreise in die Ukraine ohne Begründung verweigert worden. Er sei nach Polen abgeschoben worden, obwohl er bei dem Versuch, sich in der Ukraine ein eigenes Bild zu machen, vom Auswärtigen Amt und von der deutschen Botschaft in Kyjiw unterstützt worden sei. Was können Sie uns zu diesem Vorfall sagen? Wie sah die Unterstützung aus? Haben Sie Kenntnis über die Gründe der Zurückweisung?

Wagner (AA)

Wir nehmen den Vorgang, dass einem Mitglied des Deutschen Bundestages die Einreise verweigert wurde, natürlich sehr ernst und bemühen uns da um Aufklärung. In der Tat war es so, dass unsere Botschaft in Kyjiw gestern unmittelbar, nach dem uns der Abgeordnete kontaktiert hat, Kontakt mit den ukrainischen Behörden aufgenommen hat. Die Einreise wurde dem Abgeordneten leider nicht gestattet. Aber wir nehmen den Fall jetzt natürlich noch einmal gegenüber den ukrainischen Behörden auf, um die rechtlichen Gründe für die Einreiseverweigerung herauszufinden. Wie Sie aus meiner Antwort schließen werden, sind uns die im Moment noch nicht bekannt.

Zusatzfrage

Hat das Auswärtige Amt Kenntnis über das, was man schwarze Listen nennt, die von Behörden geführt werden und auf denen dann zum Beispiel Menschen landen, die gegenüber der jeweiligen Regierung ein kritisches Verhältnis haben? Sören Pellmann ist bekanntermaßen ein sehr aktiver Gegner von Waffenlieferungen usw. Hat das Auswärtige Amt also Kenntnis von solchen Listen? Ist es legitim, diese zu führen?

Wagner (AA)

Ich kenne auch nur die Medienberichte darüber. Das ist jedenfalls nicht etwas, das offiziell von ukrainischer Seite gegenüber uns thematisiert worden ist.

Frage

Ich habe auch noch eine Verständnisfrage. Es gibt ja regelmäßig Besuche von Abgeordneten. Inwieweit findet da quasi eine Absprache mit dem AA statt? Inwieweit ist die Gewährleistung von Sicherheit ein Thema? Werden diese Reisen quasi dem AA oder der jeweiligen Botschaft angekündigt? Wird angekündigt, dass Abgeordnete kommen? Wurde die Reise von Herrn Pellmann in diesem Fall eben quasi auch offiziell angekündigt?

Wagner (AA)

Das müsste ich tatsächlich nachreichen. Es ist tatsächlich vielgestaltig. Natürlich können Abgeordnete auch ins Ausland reisen, ohne das Auswärtige Amt oder unsere Botschaften davon in Kenntnis zu setzen. Normalerweise ist es schon so, dass Abgeordnete, die ins Ausland reisen, vorab Kontakt mit den Botschaften aufnehmen. Wir unterstützen ja sozusagen auch Reisen, sei es in logistischer Form oder durch Briefings. Das ist sozusagen das normale Verfahren. Wie es konkret in diesem Fall war, kann ich Ihnen jetzt gerade nicht sagen. Ich probiere aber, dass nachzureichen - wenn nicht bis zum Ende dieser Regierungspressekonferenz, dann schriftlich.

Frage

Ist seit Beginn der russischen Invasion in der Ukraine im Februar 2022 anderen Bundestagsabgeordneten die Reise in die Ukraine verweigert worden, oder ist das der erste solche Fall?

Wagner (AA)

Das müsste ich auch nachreichen. Das habe ich jetzt hier nicht auf dem Zettel.

Meine aufmerksamen Kolleginnen im AA schreiben mir gerade, dass uns die Reise tatsächlich von Herrn Pellmann angekündigt worden war.

Zusatzfrage

Wenn die Reise angekündigt worden war, hat dann jemand von der deutschen Botschaft in Kyjiw den Abgeordneten an der Grenze empfangen? Stand gestern jemand auf der ukrainischen Seite der Grenze und hat auf den Abgeordneten Pellmann gewartet?

Wagner (AA)

Wir hatten ja unmittelbar Kontakt zum Abgeordneten. Insofern war der Kontakt sehr eng.

Ich weiß es jetzt nicht genau. Er war ja nicht in Kyjiw ‑ da ist ja keine Grenze ‑, sondern er war ja an der ukrainischen Landgrenze. Das müsste ich auch noch einmal nachreichen.

Frage

Sie haben schon gesagt, dass Sie diesen Vorgang jetzt aufarbeiten oder von der ukrainischen Seite herausfinden wollen, was da passiert ist. Setzt sich die Bundesregierung denn jetzt auch aktiv dafür ein, dass eine Einreise in Zukunft möglich sein wird und dass diese Reise, die Herr Pellmann geplant hatte, nachgeholt werden kann?

Wagner (AA)

Uns ist grundsätzlich sehr wichtig, dass es einen Austausch auch von Parlamentarierinnen und Parlamentariern gibt. Das ist ja ein sehr gutes Instrument, um sich ein Bild von der Lage vor Ort zu machen.

Jetzt einmal generell gesprochen: Ich glaube, was wichtig ist, ist, jetzt aufzuklären, warum diese Einreise verweigert worden ist, und da sind wir gegenüber den ukrainischen Behörden mit Nachdruck dran.

Zusatzfrage

Verstehe ich das richtig? Ein Prozess, um eine zweite Reise zu ermöglichen, ist jetzt noch nicht in Gang gesetzt worden? Sie beschäftigen sich jetzt erst einmal damit, was die Gründe waren?

Wagner (AA)

Ich weiß jetzt nicht, wo sich Herr Pellmann sozusagen im Moment aufhält, ob er da an der Grenze verblieben ist oder ob er nach Berlin zurückgereist ist. Aber wenn er seine Reise noch einmal antreten würde, dann stünden wir wie bei den ersten Planungen natürlich gerne bereit, zu assistieren. Wir stehen ja mit ihm in Kontakt. Noch einmal: Nachdem er uns gestern von der Grenzstation aus kontaktiert hat, haben wir den Fall ja auch sofort gegenüber den ukrainischen Behörden thematisiert, um zu erreichen, dass er einreisen kann.

Frage

Bundestagsabgeordnete sind ja auch im Besitz eines Diplomatenpasses oder eines diplomatenpassähnlichen Dokuments. Was für einen Status hat denn ein Bundestagsabgeordneter mit diesem Ausweis? Muss der also so behandelt werden wie ein Diplomat?

Gibt das Wiener Abkommen auch her, dass man dessen Einreise dann einfach so ablehnt? Das wäre ja bei einem Diplomaten nicht so einfach möglich.

Wagner (AA)

Auch, über welche Pässe Bundestagsabgeordnete genau verfügen, müsste ich noch einmal nachreichen. Aber grundsätzlich ist es natürlich immer ein hoheitliches Recht eines Staates, die Einreise in sein eigenes Territorium sozusagen zu kontrollieren. Auch mit Diplomatenpässen ist es mitnichten so, dass man sozusagen an der Grenze ankommt und überall automatisch hereingelassen wird. Dafür gibt es Regeln und Absprachen. Aber ich reiche gerne noch einmal nach, wie es sich mit Bundestagsabgeordneten und Diplomatenpässen verhält.

[…]

Wagner (AA)

Zwei, drei Fragen zu dem Besuch des Abgeordneten Pellmann in der Ukraine sind noch offen geblieben.

Zum einen kann ich nachliefern, dass uns die Dienstreise angekündigt, aber kein Termin mit der Botschaft vereinbart war. Wenn ich richtig informiert bin, wurde die Reise im Rahmen eines Besuchs durch die Rosa-Luxemburg-Stiftung organisiert.

Unserer Kenntnis nach wurde in der Vergangenheit noch kein Mitglied des Deutschen Bundestages an der Einreise in die Ukraine gehindert.

Zu Ihrer Frage zu Reisen mit Diplomatenpass: Es ist tatsächlich so, wie ich gesagt habe. Ein Diplomatenpass selbst entfaltet noch keinen Einreiseanspruch. Wenn man als Diplomat in einem Gastland nach dem Wiener Übereinkommen akkreditiert ist, dann hat man bestimmte Immunitäten und Vorrechte. Aber normalerweise kann man mit einem Diplomatenpass visafrei in die Ukraine einreisen. Ich weiß jetzt einfach nicht, mit welchem Pass Herr Pellmann gereist ist. Ich nehme an, dass er mit einem Diplomatenpass gereist ist. Er könnte aber auch mit seinem privaten Pass gereist sein. Wie dem auch sei, mit einem Diplomatenpass braucht man eigentlich kein Visum. Der Frage, was genau die konkreten Hintergründe für die Einreiseverweigerung sind, gehen wir, wie gesagt, nach.

China-Strategie der Bundesregierung

Frage

Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt und auch an Frau Hoffmann. In diesen Tagen jährt sich zum ersten Mal die Veröffentlichung der deutschen China-Strategie. Mich würde interessieren, wie aus Ihrer Sicht eine erste Bilanz aussieht und inwiefern geplant ist, dass da jetzt etwas weiterentwickelt, weiter fortgeschrieben wird?

Hoffmann (BReg)

Ich glaube, wir haben in diesem einen Jahr gesehen, wie wichtig es gewesen ist, dass sich die Bundesregierung auf diese China-Strategie verständigt hat, dass wir darin unser Verhältnis zu China auch über die Schlagworte Partnerschaft und Konkurrenz hinaus noch einmal konkretisiert und dargelegt haben und dass wir darauf auch immer wieder zurückgreifen. Das Verhältnis zu China bleibt ja vielfältig und hat verschiedene Facetten: sicherheitspolitisch, wirtschaftlich, im Bereich des Handels. Es war der richtige Schritt, dass wir das dort dargelegt haben.

Zusatzfrage

Die Fortschreibung?

Wagner (AA)

Das ist ja im Prozess angelegt. Ich glaube, wir haben in der Strategie selbst auch festgelegt, dass wir dann regelmäßig darüber unterrichten werden, wie es mit der Umsetzung steht. Natürlich schauen wir uns immer an, wo wir Dinge nachschärfen oder justieren müssen und wie das in der Umsetzung läuft.

Zusatzfrage

Ich zitiere aus der China-Strategie, aus diesem Papier. Dort heißt es, Deutschlands Chinapolitik beruhe auf einer ständigen engen Abstimmung mit EU-Partnern, und die China-Strategie Deutschlands sei ein Beitrag zur Stärkung einer kohärenten europäischen Chinapolitik. Inwiefern ist das erfüllt, wenn Volker Wissing ‑ offensichtlich innerhalb Deutschlands oder innerhalb der Regierung unabgestimmt ‑ ein MoU zur Digitalpolitik in China unterschreibt und wenn sich der Wirtschaftsminister, der Kanzler und die EU-Kommission öffentlich völlig unterschiedlich zu solchen Dingen wie Zöllen auf chinesische Autos äußern?

Hoffmann (BReg)

Ich würde sagen, dass die Reisen, die der Wirtschaftsminister und danach ja dann noch der Verkehrsminister unternommen haben, gezeigt haben, dass wir das Verhältnis zu China eng fortsetzen und pflegen, dass natürlich jeweils unterschiedliche Akzente gesetzt werden und dass es auch innerhalb einer Strategie möglich ist, dass die unterschiedlichen Ressorts unterschiedliche Akzente setzen. Insofern steht das für mich nicht im Widerspruch dazu, dass diese Strategie genau das richtige Vorgehen der Bundesregierung ist.

Frage

Herr Wagner oder Frau Hoffmann, ich hätte auch ganz gerne noch einmal nachgefragt, ob Sie denn bei dieser Fortschreibung oder regelmäßigen Überprüfung jetzt schon Punkte identifiziert haben, die man überarbeiten müsste. Gibt es also die Notwendigkeit, dass man auch schärfer formuliert, dass China in diesem Dreiklang eben auch ein systemischer Rivale ist, oder haben Sie das Gefühl, dass die Strategie an einigen Punkten vielleicht zu eng oder zu scharf gegenüber China gefasst ist?

Wagner (AA)

Wenn ich mir die Strategie so anschaue, dann, finde ich, ist das schon ein sehr ausgewogenes, klares, deutliches Dokument, das, glaube ich, auch den Aspekt, den Sie gerade ansprechen, und zwar den Punkt, wo denn die Herausforderungen im Verhältnis zu China liegen, sehr deutlich benennt. Aber, noch einmal, die China-Strategie ist ja so angelegt, dass wir uns das fortwährend anschauen, und zu gegebenem Zeitpunkt werden wir dann auch darüber unterrichten, wo man gegebenenfalls noch einmal nachjustieren muss.

Zusatzfrage

Was heißt „gegebene Zeit“? Gibt es da eine feste Frist, bis wann Sie das gemacht haben müssen?

Wagner (AA)

Da gibt es keine feste Frist, nein.

Versagung der Einreise nach Deutschland für Begleitpersonen schwer verletzter Kinder aus Gaza

Frage

Kerstin van Ark , eine Chirurgin, hat versucht, schwer verletzte Kinder aus Gaza nach Deutschland zu bringen. Ihre Bemühungen sind allerdings an bürokratischen Hürden gescheitert. Man wollte den Kindern und ihren Begleitpersonen die Einreise nicht gewähren. Herr Wagner, von welcher Stelle aus wurde denn diese Entscheidung getroffen, dass man die schwer verletzten Kindern eben nicht hierherholt? Welche Begründung gab es für diese Entscheidung?

Wagner (AA)

Vielen Dank für die Frage. – Es ist ja so, dass wir seit April mit diesen Hilfsorganisationen in engem Austausch stehen, und natürlich ist das oberste Ziel von allen Beteiligten, diesen schwer verletzten Kindern schnellstmöglich zu helfen.

Einmal vorneweg: Es ist ja heute schon so, dass die Einreise zur Behandlung für Kinder unter zwölf Jahren ohne Begleitpersonen möglich ist. Sie wissen auch, dass es ja leider seit dem 6. Mai de facto wegen der Schließung des Grenzübergangs in Rafah nicht möglich ist, aus Gaza auszureisen.

Aber natürlich verstehen wir den Frust über diese Situation, und sind da ja auch weiter dran. Wir befinden uns da in enger Abstimmung mit den Kollegen vom BMI und schauen, dass wir einen Weg finden, diesen Kindern zu helfen.

Zusatzfrage

Könnte ich vielleicht noch einmal das BMI dazu hören? Warum wurde diese Entscheidung getroffen, den Kindern und ihren Begleitpersonen die Einreise zu verwehren?

Funke (BMI)

Ich kann den Ausführungen von Herrn Wagner hier nichts hinzufügen. Er hat umfassend dargelegt, wie sich die Situation darstellt, und die Bemühungen der Bundesregierung, da zu helfen, aufgezeigt.

Allgemein, in Bezug auf die humanitären Hilfen, die die Bundesregierung ja in Gaza leistet, haben die Kollegen des Auswärtigen Amts hier auch quasi ständig aufgezeigt, was wir da tun. Dazu kann ich nicht mehr beitragen.

Frage

Ich hatte ja letzte Woche schon an dieser Stelle nachgefragt. Da saß hier allerdings Frau Faeser, die Bundesinnenministerin. In dem vorgetragenen Fall ist von insgesamt 40 Kindern die Rede. Sie hat gesagt, ihr sei maximal eine Handvoll bekannt, und hat auch erklärt, dass sie Deutschland eigentlich nicht als zuständig ansehe, sondern eher Italien, als darauf verwiesen wurde, dass selbst Meloni, Italien, in der Lage war, 100 schwer verletzte Kinder einzufliegen. Das führt mich ‑ ‑ ‑

Vorsitzende Buschow

Erneut: Jetzt wäre eine Frage gut!

Zusatz

Ja, aber zwei Sätze der Ausführung kann man sich, glaube ich, leisten. Das machen Sie jetzt echt ‑ ‑ ‑ Gerade bei dem Thema kann man ein bisschen sensibler sein!

Meine Frage ist: Bleibt die Bundesinnenministerin bei ihrer Behauptung, dass es nicht um 40 Kinder geht, sondern nur um eine Handvoll? Bleibt sie auch dabei, dass Deutschland in diesem Fall in der internen EU-Aufteilung für schwer verletzte palästinensische Kinder nicht zuständig ist, sondern hauptsächlich Italien?

Funke (BMI)

Ich habe gerade gesagt bzw. der Kollege Wagner hat gesagt, was die Bundesregierung tut, um zu helfen. Dem habe ich nichts hinzuzufügen. Auch dem, was die Ministerin hier gesagt hat, habe ich nichts hinzuzufügen.

Wagner (AA)

Ich kann aber vielleicht noch einmal etwas ergänzen, weil Sie in Ihrer Frage ja sozusagen sagen, wir fühlten uns nicht zuständig für Kinder in Gaza. Das ist ja mitnichten so. In der ‑ ‑ ‑

Zuruf

Ich habe die Ministerin zitiert!

Wagner (AA)

Ja, Sie haben es aufgenommen, und deshalb habe ich jetzt Ihre Frage zitiert. – Es ist ja so, dass wir mit der humanitären Hilfe, die Herr Hauck in seiner Frage schon angesprochen hatte, Organisationen wie zum Beispiel die WHO in Gaza unterstützen. Sie haben vielleicht auch davon gehört, dass es nach intensiven Bemühungen im März gelungen war, 68 palästinensische Kinder aus dem SOS-Kinderdorf in Rafah nach Bethlehem zu evakuieren. Wir messen also sozusagen der Frage, wie wir den Vulnerabelsten, und Kinder sind natürlich die Vulnerabelsten in diesem Konflikt, helfen können, wirklich viel Aufmerksamkeit zu und probieren jeden Tag, weiter Wege zu finden, denen zu helfen.

Frage

Sie sagten jetzt mehrfach, Sie seien darum bemüht, diesen Kindern auf der Liste der Chirurgin zu helfen. Dann bleibt aber trotzdem die Frage offen, sowohl an das Auswärtige Amt als auch an das BMI, woran es denn hakt. Warum kann man denen also nicht die Einreise gewähren?

Wagner (AA)

Einen Grund habe ich ja eben schon genannt: Es ist im Moment leider so, dass man über den Grenzübergang Rafah nicht aus Gaza ausreisen kann. Allein das ist schon eine faktische Hürde, was nicht heißt, dass man vielleicht Wege findet, darum herumzukommen. Aber es ist halt einfach wahnsinnig komplex.

Zusatz

Hier wäre die Ausreise ja möglich gewesen, und man hat von behördlicher Seite – vonseiten des BMI, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe ‑ die Ausreise mit der Begründung verwehrt, man könne eben nicht sicherstellen, dass die Begleitpersonen überhaupt in Deutschland bleiben dürfen oder ob irgendeine Gefahr von diesen Personen ausgeht.

Funke (BMI)

Ich kann zu diesem konkreten Fall nichts weiter beitragen. Mir sind auch die Einzelheiten dazu nicht bekannt. Deswegen kann ich dazu hier nichts weiter sagen.

Hungersnot im Gazastreifen

Frage

Herr Wagner, gestern haben die Vereinten Nationen oder Ernährungsexperten darauf hingewiesen, dass in Gaza mehrere Kinder trotz medizinischer Behandlung verhungert seien. Die UN-Experten bewerten das als eine gezielte Aushungerungskampagne Israels. Wie sieht die deutsche Hilfe in diesem Fall aus?

Wagner (AA)

Sie beziehen sich, glaube ich, auf die IPC. - Nein, Sie beziehen sich auf Aussage von zehn UN-Expertinnen.

Zusatz

Ja.

Wagner (AA)

Sie haben wahrscheinlich auch diesen IPC-Bericht von Ende Juni gesehen, der ja Verbesserungen im Norden Gazas festgestellt hatte, aber natürlich auch klar gewarnt hatte, dass fast eine halbe Million Menschen in Gaza von katastrophalem Hunger betroffen sind und das Risiko für eine Hungersnot in ganz Gaza sehr hoch ist.

Die Expertengruppe, die Sie jetzt ansprechen, hat sich ja vor allen Dingen, wenn ich es richtig verstehe, die Todesfälle unter den Kindern in Gaza angesehen und ist zu dem Schluss gekommen, dass sich die Hungersnot in ganz Gaza ausweitet. Sie merken schon an meinen Ausführungen, dass es da jetzt nur in Nuancen um Unterschiede gehen mag, aber wir haben keinen Grund, daran zu zweifeln, dass diese Angaben der Expertinnen richtig sind. Insofern ist ja unser Bemühen und das Bemühen vieler internationaler Partner, dass die Versorgungslage in Gaza dringend viel besser werden muss und diese Hilfe dort dringend ankommen muss. Das betrifft eben vor allem die vulnerablen Gruppen wie Kinder, wie stillende Mütter, wie Menschen mit Vorerkrankungen. Da stehen natürlich vor allen Dingen Israel und die israelische Regierung, aber eben auch die Hamas in der Verantwortung, humanitäre Hilfslieferungen nach Gaza zu ermöglichen.

Zusatzfrage

Wenn Sie keinen Zweifel daran haben, dass die Berichte über Hungertote ‑ nicht im Norden Gazas, sondern jetzt auch in der Mitte und im Süden ‑ in der Tat zutreffen, ist dann nach Ihrer Auffassung die Beschreibung der Experten korrekt, dass es sich um eine Kampagne der gezielten Aushungerung handelt?

Wagner (AA)

Nein, das mache ich mir ausdrücklich nicht zu eigen. Ich habe beschrieben, wie die humanitäre Lage in Gaza ist. Es ist natürlich so, dass es da zwei entscheidende Akteure gibt, die dazu beitragen können, diese humanitäre Lage zu verbessern. Das ist die israelische Regierung, und das ist die Hamas. Wir setzen uns, wie gesagt, mit Nachdruck dafür ein, dass das passiert, dass mehr humanitäre Hilfe hereinkommt. Ich habe, wie gesagt, den IPC-Bericht erwähnt, der ja festgestellt hatte, dass es im Norden Gazas tatsächlich zu ein paar Verbesserungen gekommen ist. Aber es ist nach wie vor so, dass die Lage katastrophal ist und dass mehr humanitäre Hilfslieferungen nach Gaza kommen müssen.

Frage

Herr Wagner hat noch einmal betont, dass es aus Sicht des Auswärtigen Amtes keinen Grund gibt, an den Ausführungen der UN-Experten zu zweifeln. Frau Hoffmann, bisher war ja die Haltung von Herrn Scholz, dass sich Israel bei seiner Operation in Gaza nach wie vor und auch nach acht Monaten Krieg voll und umfassend an das Völkerrecht hält. Bleibt denn der Kanzler auch angesichts der Ausführungen von Herrn Wagner und des neuen UN-Berichts bei dieser Einschätzung?

Hoffmann (BReg)

Wir haben ja oft geäußert, dass es sehr wichtig ist, dass humanitäre Hilfe nach Gaza kommt und dass wir uns dafür einsetzen. Das gilt selbstverständlich auch für den Bundeskanzler. Wir fordern seit längerer Zeit, dass humanitäre Hilfe in viel größeren Umfang nach Gaza hineingelassen wird. Wir teilen die Ansicht, dass es dort mittlerweile ein katastrophales Ausmaß von Hunger gibt und dass Abhilfe geschaffen werden muss. Ansonsten habe ich den Worten meines Kollegen nichts hinzuzufügen.

Zusatz

Meine Frage war allerdings: Bis vor Kurzem ‑ bis vor zwei Wochen, wenn ich mich richtig erinnere ‑ gab es hier auf Nachfrage die Äußerung oder die Darlegung, dass der Kanzler davon überzeugt ist, dass sich Israel nach wie vor voll und umfassend an das Völkerrecht hält. Das war meine Frage. Die haben Sie bisher noch nicht beantwortet. Wenn Sie das noch kurz beantworten könnten!

Hoffmann (BReg)

Ja. Es ist klar, dass die Kriegsparteien aufgefordert sind, sich an das Völkerrecht zu halten. Das ist absolut klar. Das ist die Forderung. Die gilt.

Zusatz

(ohne Mikrofon; akustisch unverständlich)

Hoffmann (BReg)

Ich habe dazu gesagt, was ich dazu sagen kann.

Vorwürfe eines aus türkischer Haft entlassenen deutschen Staatsbürgers

Frage

Der deutsche Staatsbürger Patrick Kraiker ist nach sechs Jahren türkischer Haft entlassen worden und erhebt schwere Vorwürfe. Er sei gefoltert worden, zu Geständnissen gezwungen worden. Die deutsche Botschaft sei informiert gewesen, doch ihm sei nicht geholfen worden. Was haben Sie unternommen, um ihn vor Folter zu schützen?

Wagner (AA)

Der Fall ist dem Auswärtigen Amt bekannt. Sie wissen ja, dass wir uns zu konsularischen Einzelfällen einfach auch schon aus Gründen des Schutzes der Persönlichkeitsrechte hier nicht im Detail einlassen können. Was ich aber sagen kann, ist, dass es während der Inhaftierung ja eine Betreuung des Betreffenden durch unsere Auslandsvertretung in der Türkei gab. Dazu gehörten regelmäßige Haftbesuche. Dazu gehörten in der Coronazeit auch Hafttelefonate. Unsere Kolleginnen und Kollegen standen mit ihm und mit den Angehörigen auch während der ganzen Zeit in Kontakt.

Da ich mich hier jetzt sozusagen aus Persönlichkeitsschutzrechten nicht en détail zu dem Fall selbst einlassen kann, lassen Sie mich aber vielleicht ganz abstrakt sagen: Wenn wir Hinweise auf Haftbedingungen hätten, die dergestalt sind, dass sie nicht hinnehmbar sind, dann würden wir so etwas natürlich immer gegenüber dem entsprechenden Staat und den entsprechenden Behörden thematisieren und ansprechen.

Zusatzfrage

Patrick Kraiker sagt, er sei bei Vernehmungen ohne Anwalt und Dolmetscher gewesen, sei mit Gewalt zu Geständnissen gezwungen worden, und bei einem Haftbesuch, bei dem die Haftbedingungen angesprochen wurden, sei ihm gesagt worden, das habe schon so seine Richtigkeit. Inwieweit haben Sie ihn in diesem Fall dieser erzwungenen Geständnisse unterstützt, bei denen er eben auch sprachlich nicht durch einen Dolmetscher und Ähnliches unterstützt wurde?

Wagner (AA)

Noch einmal: Die Auslandsvertretungen in der Türkei haben den Betreffenden die ganze Zeit über konsularisch betreut, waren für ihn ansprechbar, haben Haftbesuche gemacht, standen mit ihm und seinen Angehörigen in Kontakt. Sehen Sie es mir nach, dass ich zu konsularischen Einzelfällen einfach nicht detaillierter ins Detail gehen kann. Aber ich sage gerne noch einmal auf allgemeiner, abstrakter Ebene: Wenn wir Kenntnis von Haftbedingungen erlangen, die nicht zumutbar sind, oder von Misshandlungen, dann würden wir das in jedem Fall und immer gegenüber den Behörden und den Autoritäten des Landes thematisieren.

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