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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 26.07.2024

26.07.2024 - Artikel

Verbot des Islamischen Zentrums Hamburg

Frage

Zum Thema Hamburger Moschee: Der Verein ist vorgestern verboten worden. Ist die Moschee geschlossen worden, oder kann man sein Gebet dort noch verrichten? Diese Moschee ist über 100 Jahre alt. Hat erst die Bundesinnenministerin gemerkt, dass das eine Sprachrohr der Iraner ist?

Funke (BMI)

Vielen Dank für die Frage. ‑ Was das Verbot des IZH angeht: Das haben wir ausführlich in unserer Pressemitteilung am Mittwoch begründet. Darauf möchte ich verweisen, was die rechtliche Begründung angeht.

Was die Schließung der von Ihnen angesprochenen Blauen Moschee ‑ umgangssprachlich ausgedrückt ‑ anbetrifft, so ist die in der Tat als Bestandteil des Vereinsvermögens derzeit geschlossen. Über das weitere Vorgehen mit der Moschee wird nach Bestandskraft des Vereinsverbots gemeinsam mit der Hamburger Seite zu entscheiden sein. Das ist der Stand, den ich Ihnen dazu sagen kann.

Ich möchte noch separat klarmachen: Dieses Verbot betrifft nicht die Religionsausübung, zum Beispiel des schiitischen Glaubens, sondern es bezieht sich einzig und allein auf die verfassungswidrigen Handlungen des Vereins, des IZH, und nicht auf die Religionsausübung.

Zusatzfrage

Die Iraner bzw. Perser waren gestern auf die Bundesregierung sauer und haben den deutschen Botschafter einbestellt. Haben sich die Beziehungen jetzt total verschlechtert, oder gibt es sie noch? In der Politik sagt man ja: Der Feind bleibt nicht immer Feind.

Deschauer (AA)

Vielen Dank. ‑ Sie sagen es richtig, dass unser Botschafter in Teheran ‑ ich meine, das war am Mittwoch ‑ in das iranische Außenministerium einbestellt wurde. Auch wir haben ein Gespräch im Auswärtigen Amt mit dem hiesigen iranischen Botschafter geführt.

Ganz grundsätzlich zu Ihrer Frage: Die Beziehungen haben wir in den letzten Jahren in beispielloser Art und Weise heruntergefahren. Das kann man schon so sagen. Es gibt eine ganze Reihe von Themen, die unsere Beziehungen mit Iran sehr stark belasten. Über die diskutieren wir hier ja auch des Öfteren. Es geht um Menschenrechtsfragen, die Menschenrechtslage im Land, Irans Angriffe auf Israel, eine destabilisierende Regionalpolitik und Rolle in der Region, die Frage des Nuklearprogramms und die Unterstützung des russischen Angriffskriegs. Insofern gibt es sehr viele Themenkomplexe, bei denen es großen Gesprächsbedarf, Sorge und massive Kritik der Bundesregierung gibt. Die äußern wir in regelmäßiger Art und Weise.

Frage

Frau Deschauer, wie würden Sie momentan den Stand der deutsch-iranischen Beziehungen bewerten? Sie brauchen den Iran ja trotzdem für viele Fragen in der Region, ob das Libanon oder Jemen ist. Haben Sie weiterhin Gesprächskanäle mit Teheran, oder ist momentan Funkstille zwischen beiden Seiten?

Deschauer (AA)

Das geht ein bisschen in die Richtung, wie ich es eben schon beantwortet hatte. Wir haben die Beziehungen schon in den vergangenen Jahren in beispielloser Art und Weise heruntergefahren, nicht weil wir uns das wünschen, sondern weil es konkretes Verhalten gibt, das Anlass dazu gibt. Ich wiederhole das jetzt nicht, aber es gibt diese ganze Reihe von Fragestellungen und Problematiken, die wir auch regelmäßig ansprechen.

Damit komme ich zu der zweiten Frage, die ich glaube, eigentlich schon beantwortet zu haben. Natürlich haben wir diplomatische Beziehungen. Wir haben eine Botschaft vor Ort. Es gibt eine Botschaft hier. Einen Botschafter zu einem Gespräch zu bitten, ist ein Bestandteil, um all den Sorgen und der Kritik, die wir haben, Ausdruck zu verleihen.

Zusatzfrage

Der Iran hat gerade einen reformorientierten Präsidenten gewählt. Sehen Sie das vielleicht als eine Chance für eine Verbesserung der Beziehungen?

Deschauer (AA)

Ich möchte da jetzt keine Spekulationen anstellen. Man muss das dann immer an den konkreten Taten messen. Das bleibt abzuwarten. Insofern möchte ich das vorab nicht bewerten.

[…]

Todesurteil gegen einen deutschen Staatsangehörigen in Belarus

Frage

Frau Deschauer, ich würde Sie gerne nach dem Fall des deutschen Staatsbürgers Rico Krieger fragen, der in Belarus zum Tode verurteilt ist. Was wissen Sie darüber? Können Sie uns mal auf den Stand bringen?

Frau Hoffmann, an Sie die Frage: Ist dem Bundeskanzler der Fall bekannt, und wie lässt sich der Bundeskanzler dazu ein?

Hoffmann (BReg)

Natürlich ist der Fall dem Bundeskanzler bekannt. Er ist, wie die gesamte Bundesregierung, über diese Vorgänge besorgt, vor allen Dingen auch im Zusammenhang mit dem dort ausgesprochenen Todesurteil gegen diesen deutschen Staatsbürger. Das Auswärtige Amt hatte hier ja bereits am Mittwoch sehr ausführlich ausgeführt, dass wir uns konsularisch bemühen, dass er intensiv konsularisch betreut wird. Das tun wir natürlich auch weiterhin.

Zusatzfrage

Frau Deschauer, gibt es vielleicht sogar schon Planungen über die konsularische Betreuung hinaus, Stichwort „Gefangenenaustausch“? Würde sich die Bundesregierung überhaupt auf so einen Deal einlassen? Was kann man machen, um dem Mann zu helfen?

Deschauer (AA)

Vielen Dank für Ihre ergänzende Frage. ‑ Zu der zweiten Frage: Ich beteilige mich nicht an Spekulationen. Das haben wir auch in der Vergangenheit so gehandhabt. Mein Kollege hat diesen Fall schon am Montag auf eine entsprechende Frage erläutert, wie es die stellvertretende Regierungssprecherin sagt.

Der Fall ist dem Auswärtigen Amt bekannt. Wir betreuen den genannten Inhaftierten von Beginn an intensiv konsularisch, stehen in Kontakt und sind natürlich sehr besorgt. Wir als Bundesregierung lehnen die Todesstrafe grundsätzlich, unter allen Umständen ab. Es ist wichtig, das noch einmal zu betonen. Wir setzen uns weltweit dafür ein. Das gilt für jeden einzelnen Fall, so auch für diesen Fall.

Frage

Anschließend daran: Sind solche Austausche überhaupt denkbar, also der in Belarus Inhaftierte gegen einen inhaftierten Russen oder sonst irgendwen?

Eine weitere Frage: Es existiert jetzt ein Video von gut 15 Minuten Länge, in dem der Mann unter Tränen gesteht und immer wieder darum bittet, dass ihm geholfen wird. Wie beurteilen Sie die Veröffentlichung dieses Videos?

Hoffmann (BReg)

Ich bitte um Verständnis dafür, dass wir uns zum Thema Austausche hier nicht äußern. Der Bundeskanzler ist ja auch in seiner Sommerpressekonferenz dazu gefragt worden und hat es auch so gehalten. Wir können das Thema Austausch von dieser Stelle aus nicht kommentieren und nichts dazu sagen.

Deschauer (AA)

Zu der zweiten Frage nach dem Video: In Belarus ist es wohl leider gängige Praxis, Menschen auch in Videos oder im Fernsehen vorzuführen. Wir sind natürlich sehr besorgt ob der Würde der betroffenen Personen, die durch ein solches Zurschaustellen massiv verletzt wird. Wir können an dieser Stelle nur an die belarussische Führung appellieren, eine solche Praxis zu unterlassen ‑ grundsätzlich, aber natürlich auch in diesem Fall. Wir betrachten das mit großer Sorge und betreuen den genannten Fall intensiv konsularisch.

Frage

Inwieweit gehen Sie davon aus, dass es quasi ein erzwungenes Video war?

Zum Zweiten: Minsk hat ja der Bundesregierung nun Vorschläge unterbreitet. Können Sie vielleicht „unter drei“ sagen, welche Vorschläge genau da gemacht sind?

Deschauer (AA)

Ich kann nichts dazu sagen. Zu der ersten Frage möchte ich sagen, dass sich, wenn man sich das anschaut, schon erhebliche Fragen stellen, unter welchen Umständen und wie das Ganze zustande gekommen ist. Eine konkrete Analyse in der Sache habe ich jetzt für Sie nicht parat. Aber es stellen sich wirklich erhebliche Fragen, wie und unter welchen Umständen diese Zurschaustellung zustande gekommen ist. Die Schlüsse dessen, was auch Sie beobachtet und gesehen haben, würde ich Ihnen überlassen.

Frage

Frau Deschauer, habe ich es richtig verstanden, Sie haben vollumfänglichen konsularischen Zugang zu dem Betroffenen in Belarus? Da das keine Selbstverständlichkeit ist, frage ich lieber.

Deschauer (AA)

Das Thema „vollumfänglich“ ist etwas schwierig zu betrachten. Konsularischer Zugang heißt, dass man in Kontakt steht und dass es Möglichkeiten gibt, sich auszutauschen. Konsularischer Zugang bedeutet zum Beispiel ganz grundsätzlich ‑ ich kann das gerne einmal erläutern ‑, für Haftfälle Haftbesuche vornehmen, dadurch einen Einblick in Bedingungen vor Ort haben und gegebenenfalls auch bei einer anwaltlichen Betreuung vermitteln zu können. Ich wiederhole es gerne: Wir haben konsularischen Zugang und betreuen den genannten Haftfall von Beginn an intensiv konsularisch.

Frage

In dem Video sind zwei Teile interessant. Zum einen schildert er doch relativ detailliert, wie er angeblich vom ukrainischen Geheimdienst angeworben wurde und welche Bahnhöfe er da ausspioniert hat. Halten Sie das, was da geschildert wird, für vollständig absurd, also für erzwungene Geschichten? Zum anderen behauptet er, dass ihm die deutsche Seite trotz mehrfacher Anrufungen nicht zu Hilfe gekommen sei. Was sagen Sie dazu?

Deschauer (AA)

Ich glaube, Ihre zweite Frage habe ich im Zuge vorheriger Fragen schon mehrfach beantwortet. Wir betreuen den genannten Fall intensiv konsularisch.

Zu der ersten Frage: Ich überlasse die Beobachtung und die Analyse Ihrer Beobachtung Ihnen. Ich möchte darüber nicht spekulieren.

Frage

Frau Deschauer, wir können uns denken, in welchem medizinischen Zustand Rico Krieger ist, erst recht seit wir das Video gesehen haben. Können Sie uns etwas dazu sagen, in welchem medizinischen Zustand er ist? Können Sie ihm medizinische Betreuung zuteilwerden lassen? Ist das bei einer konsularischen Betreuung inklusive?

Deschauer (AA)

Ich kann Ihnen dazu leider nichts sagen, weil wir bei konsularischen Fällen und Einzelfällen ‑ das haben wir hier schon vielfach in anderen Kontexten erläutert ‑ allein aufgrund des Persönlichkeitsschutzes keine weitergehenden Details darstellen können. Insofern bitte ich um Verständnis, dass ich zu medizinischen Umständen jetzt hier nichts erläutern kann.

Frage

Gehört medizinische Unterstützung, wenn notwendig, bei konsularischer Betreuung generell dazu?

Deschauer (AA)

Dafür habe ich meine aufmerksamen Kolleginnen und Kollegen, die mir jetzt zuschauen und mir sicher gerne noch Entsprechendes nachliefern. Ich würde Ihnen jetzt für diesen Fall sagen, dass ich keine weiteren Details nennen kann.

[…]

Deschauer (AA)

Ich habe eine Nachreichung zur Frage von vorhin im Zusammenhang mit medizinischer Versorgung und konsularischen Fragen. Ich erwähnte, dass zum konsularischen Zugang Haftbesuche gehörten, wenn diese ermöglicht würden. Im Rahmen solcher Haftbesuche machen sich die Kolleginnen und Kollegen vor Ort grundsätzlich auch einen Eindruck über den Gesundheitszustand. Wenn diesbezüglich etwas auffällig wird, dann weisen sie die entsprechenden Stellen ‑ das sind oft die Gefängnisbehörden, Gefängnisleitungen ‑ auf die Notwendigkeit einer medizinischen Versorgung hin, beispielsweise einer Medikamentenversorgung, notwendiger Untersuchungen oder eines ärztlichen Zugangs, und drängen darauf, dass dies erfolgt. Das gilt im Grundsatz für konsularische Betreuung.

Begrenzung irregulärer Migration

[…]

Frage

Auch zum Stichwort Syrien und Fluchtmigration: Der Präsident des Deutschen Landkreistages hat heute erneut gefordert, den subsidiären Schutz zu überdenken bzw. etwas daran zu ändern. Bei der Innenministerkonferenz hat sich, wenn ich mich richtig erinnere, die Bundesinnenministerin dafür ausgesprochen, daran festzuhalten, zumal das ja auch EU-Recht ist. Trotzdem möchte ich fragen, weil das Herr Sager mit dem Urteil in Münster in dieser Woche geurteilt hat, dass nicht mehr pauschal Flüchtlingsschutz zugesprochen werden kann, wenn jemand aus Syrien kommt: Ändert dieses Urteil etwas an der Haltung der Bundesregierung beim Thema subsidiärer Schutz?

Funke (BMI)

Ich versuche das einmal in zwei verschiedenen Aspekten zu beleuchten.

Das eine ist das von Ihnen angesprochene Urteil des OVG Münster. Das haben wir selbstverständlich zur Kenntnis genommen. Sie wissen, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Ich kann Ihnen vielleicht auch noch sagen: Wir werten zurzeit die erst seit gestern Nachmittag vorliegenden Urteilsgründe aus. Deswegen kann ich Ihnen noch nichts konkret zu diesem Urteil und zu etwaigen Auswirkungen oder dergleichen sagen, weil das schlichtweg Spekulation wäre.

Ganz losgelöst von diesem Einzelfall ‑ in Anführungszeichen ‑ des OVG Münster kann ich Ihnen noch sagen: Grundsätzlich prüfen das BMI und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge natürlich fortlaufend die Entscheidungspraxis auf Grundlage der verfügbaren Quellen. Darunter fallen insbesondere auch Gerichtsentscheidungen, wobei Entscheidungen von Oberverwaltungsgerichten eine besondere Bedeutung zukommt.

Was die Frage des subsidiären Schutzes angeht, so haben Sie die Frage schon selbst beantwortet. In der Tat kann der subsidiäre Schutz nicht national abgeschafft werden, denn das ist eine EU-rechtliche Vorgabe. Diese Vorgabe ist auch Bestandteil der jüngsten GEAS-Einigung, und wie Sie wissen, ist für uns die Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems das zentrale Element, um irreguläre Migration und Asylmigration zu steuern und zu lenken. Unsere gesamte Energie richtet sich darauf, das GEAS insgesamt umzusetzen ‑ Nicht nur bei uns, sondern logischerweise in der gesamten EU. Das ist, wie gesagt, der Fokus, auf den wir uns jetzt stützen.

Zusatzfrage

An das Auswärtige Amt: Deckt sich die Einschätzung der Sicherheitslage in Syrien, die das Gericht in Münster vorgenommen hat, mit der des Auswärtigen Amtes?

Deschauer (AA)

Es geht dem Auswärtigen Amt da wie dem BMI: Der entsprechende Schriftsatz liegt seit wenigen Stunden vor, und wir schauen uns den genau an. Insofern kann ich im Moment von hier aus keine Ableitungen treffen.

Nahostkonflikt

Frage

Frau Hoffmann, der Bundeskanzler hat in seiner Sommerpressekonferenz auch gesagt, dass er gegen einen Boykott israelischer Waren sei. Er hat diese Frage als ekelhaft empfunden. Meine Frage bezieht sich jetzt aber konkret auf die Waren, die aus den besetzten Gebieten kommen. Ist er auch gegen einen Boykott von Waren, die aus den besetzten Gebieten nach Deutschland kommen?

Frau Deschauer, der israelische Ministerpräsident hat im US-Kongress eine sehr kontroverse Rede gehalten und gesagt, in Rafah habe es praktisch keine zivile Toten gegeben. Stimmt die Bundesregierung dem zu?

Hoffmann (BReg)

Zu Ihrer ersten Frage: Ja, es ist so. Der Bundeskanzler hat klargestellt, dass die Bundesregierung keinen Boykott von Gütern, Dienstleistungen und Waren aus Israel unterstützt. Davon sind allerdings ‑ das haben Sie angedeutet ‑ die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zu den besetzten Gebieten zu unterscheiden. Im Geschäftsverkehr mit Israel unterscheidet die Bundesregierung auch weiterhin zwischen dem Staatsgebiet Israels und den besetzten Gebieten.

Deutschland unterstützt die EU-Haltung zur Herkunftsbezeichnung von Produkten aus israelischen Siedlungen. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von November 2019 müssen Produkte aus den illegalen Siedlungen entsprechend gekennzeichnet werden.

Deschauer (AA)

Natürlich haben wir die Rede zur Kenntnis genommen. Ich werde sie hier nicht im Einzelnen analysieren. Aber ich werde noch einmal wiederholen, was wir hier schon sehr oft gesagt haben. In diesem Konflikt gibt es schon viel zu viele Tote. Dementsprechend ist für uns zentral, dass es zu einer baldigen Lösung kommt, auch mit Blick auf die weiterlaufenden Verhandlungen mit Blick auf einen Geiseldeal. Das ist weiterhin die Position der Bundesregierung mit Blick auf den Konflikt in der Region und die Lage der notleidenden Menschen im Gazastreifen, die viel mehr humanitäre Hilfe und deutlich besseren Schutz benötigen.

Zusatz

Frau Deschauer, das ist die ganz grundsätzliche Haltung der Bundesregierung. Das wissen wir. Meine Frage hat sich genau auf Rafah bezogen, wo es wie gesagt Hunderte und Tausende von Toten gab, und darauf, dass er behauptet hat, es habe praktisch keine zivilen Toten gegeben. Dazu müssen Sie doch Stellung nehmen können.

Deschauer (AA)

Noch einmal: Ich werde nicht einzelne Elemente dieser umfänglichen, langen Rede hier im Einzelnen bewerten, sondern ich werde noch einmal sagen, dass es bereits viel zu viele Tote in diesem Konflikt gab. Das betrifft natürlich Gaza, und es betrifft natürlich auch Rafah und die Region. Dass die Bundesregierung einen deutlich besseren Schutz für die Menschen im Gazastreifen und explizit auch in Rafah fordert, ist Ihnen bekannt. Die Außenministerin hat an verschiedenster Stelle auf ihren vielen Reisen vor Ort im Gespräch mit den israelischen Ansprechpartnern, aber auch öffentlich gesagt, dass sie einen besseren Schutz der Menschen erwarte und sich diese Menschen nicht in Luft auflösen könnten.

Frage

Frau Hoffmann, Ihrer Antwort von eben konnte man entnehmen, dass der Bundeskanzler meine Frage auf der Pressekonferenz offenbar falsch verstanden hatte. Ich hatte nicht nach einem Boykott von Waren aus Israel gefragt, sondern die konkrete Frage war, ob die Bundesregierung, dem IGH-Gutachten folgend, über die Kennzeichnungspflicht für Waren aus den besetzten Gebieten hinaus Dinge unternimmt, wie gesagt: dem IGH-Gutachten folgend, um Handel mit dort produzierten Waren zu verhindern. Vielleicht können Sie das entweder jetzt beantworten oder nachliefern. Sie haben soeben nur noch einmal die Kennzeichnungspflicht wiederholt. Die Frage war: Plant die Bundesregierung darüber hinaus Maßnahmen?

Hoffmann (BReg)

Ich habe Ihnen eben die Position des Bundeskanzlers und der Bundesregierung erläutert. Der Bundeskanzler hat auch nichts falsch verstanden. Er hat sich zu einem Boykott von Waren aus Israel geäußert. Diesen Boykott wollen wir nicht. Er will ihn nicht, und ihn wird es nicht geben. Im Übrigen habe ich die Position eben schon detailliert ausgeführt.

Zusatzfrage

Wenn auf eine Frage, in der es nicht um den Boykott von Waren aus Israel ging, die Antwort kommt, man finde einen solchen Vorschlag eklig, dann empfinde ich das als ein Missverständnis. Aber das sei dahingestellt.

Frau Deschauer, vermutlich haben Sie zur Kenntnis genommen, dass Kamala Harris gestern nach einem Gespräch mit Benjamin Netanjahu auf der einen Seite sehr deutlich die Notwendigkeit der Zweistaatenlösung betont hat. Das entspricht der deutschen Position. Sie hat sich auf der anderen Seite aber auch für einen sofortigen Waffenstillstand ausgesprochen, „immediate ceasefire“. Unterstützt die Bundesregierung diese Position?

Deschauer (AA)

Vielen Dank. Ich denke, das fügt sich sehr gut zu dem, was wir hier schon verschiedentlich erläutert haben. Die Bundesregierung, die Außenministerin und wir hier haben mehrfach erläutert, dass wir von den Konfliktparteien erwarten, alle Versuche für einen sogenannten Geiseldeal, Verhandlungen zu einem Geiseldeal in Verbindung mit einer Feuerpause, die zu einem Waffenstillstand führen soll, und zwar zu einem dauerhaften, nachhaltigen Waffenstillstand, zu unterstützen. Insofern ist das eine stehende Position der Bundesregierung.

Wir wissen, wie schwierig das ist. Wir wissen, seit wie vielen Wochen und Monaten darum gerungen wird. Alle Seiten sind aufgefordert, intensiv daran zu arbeiten, zu einer Lösung zu kommen.

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