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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 27.11.2024
Nahostkonflikt
Frage
Die Frage geht an das Auswärtige Amt. Es soll ein internationales Gremium geben, angeführt von den USA, um die Waffenruhe zu überwachen. Wird Deutschland daran beteiligt sein? Wenn, wie?
Die zweite Frage: Die Ministerin hatte in ihrem Statement zur Waffenruhe angekündigt, die libanesische Armee zu unterstützen. Wie wird diese Unterstützung aussehen?
Wagner (AA)
Lassen Sie mich in der Tat vielleicht einmal kurz festhalten, dass die Nachricht oder die Meldung, dass heute Morgen der 60-tägige Waffenstillstand in Kraft getreten ist, wirklich ein Lichtblick für die ganze Region ist. Das hat die Außenministerin ja gestern Abend in dem von Ihnen schon angesprochenen Statement auch dargelegt, auf das ich Ihre Kolleginnen und Kollegen ausdrücklich auch noch einmal verweise. Die Vereinbarung sieht jetzt ja vor, dass sich die Hisbollah aus dem Bereich südlich des Flusses Litani zurückzieht und dass gleichzeitig und parallel zum Abzug der israelischen Truppen die libanesische Armee dann die vollständige Kontrolle südlich des Flusses Litani übernimmt und dann für eine Stabilisierung der Grenze sorgt.
In der Tat gibt es dort einen Überwachungsmechanismus, der eingerichtet worden ist, an dem Deutschland nicht beteiligt ist. Sie wissen aber, dass wir ja schon seit geraumer Zeit in der UN-Beobachtermission UNIFIL engagiert sind und dort insbesondere im Rahmen der Leitung der Maritim Task Force engagiert sind. Es kommt natürlich dieser UN-Mission jetzt eine ganz wichtige, eine weiterhin wichtige Aufgabe zu, die Vorgänge entlang der „Blue Line“ zu beobachten. Da flankieren wir natürlich auch die Bemühungen der Amerikaner und der Franzosen und stehen in engem Kontakt mit unseren israelischen und libanesischen Partnern, um langfristig zu einer Beruhigung entlang der „Blue Line“ zu kommen.
Wir unterstützen die libanesische Armee ja bereits ‑ denn sie ist ein stabilisierender Akteur im Libanon ‑, allein in diesem Jahr mit 15 Millionen Euro. Damit stärken wir die libanesische Küstenwache zur Überwachung der libanesischen Hoheitsgewässer und Seewege. Wir unterstützen die libanesische Armee auch im Bereich der Gesundheitsversorgung, und über eine weitere Unterstützung tauschen wir uns jetzt natürlich entlang der Bedarfe aus. Dazu habe ich aber hier jetzt noch nichts anzukündigen.
Frage
Waren Sie denn überrascht, dass die Hisbollah dem Deal zugestimmt hat? Die hat ja monatelang gesagt, es gebe nur eine Waffenruhe, wenn auch in Gaza die Waffen schwiegen.
Wagner (AA)
Ich glaube, es ist eine gute Nachricht, dass es jetzt zu diesem Waffenstillstand kam, und offensichtlich ist das ja sozusagen die Frucht von sehr langen, intensiven diplomatischen Bemühungen, vor allen Dingen natürlich der Franzosen und der Amerikaner. Wir haben diese flankiert. Die Außenministerin war ja, glaube ich, wenn ich richtig zähle, allein viermal im Libanon, zuletzt, wenn ich es richtig im Kopf habe, im Oktober. Insofern ist das eine gute Nachricht für die Region.
Natürlich ‑ das hat die Außenministerin ja auch gestern in ihrem Statement zum Ausdruck gebracht ‑ erhoffen wir uns jetzt auch noch einmal eine Dynamik für die Lage in Gaza. Sie haben ja wahrscheinlich auch wahrgenommen, dass unsere amerikanischen Partner da jetzt auch noch einmal eine neue Vermittlungsinitiative angekündigt haben, die wir natürlich unterstützen.
Zusatz
Auch die Hamas hat erklärt, dass man jetzt auf eine Einigung in Sachen Gaza hoffe.
Wagner (AA)
Das wäre den Menschen in der Region sehr zu wünschen.
Zusatzfrage
Mein Stand ist, dass die einzige Seite, die jetzt keine Einigung in Sachen Gaza sucht, Israel ist. Ist das auch Ihr Stand?
Wagner (AA)
Na ja, wir sagen ja schon seit geraumer Zeit, dass es hinsichtlich der Operationen Israels, die ja eine Antwort auf den Terrorangriff der Hamas waren, sozusagen Anpassungen braucht, dass es ein Ende der schweren Kampfhandlungen braucht, vor allen Dingen auch, um die noch verbliebenen Geiseln ‑ darunter sind ja auch noch Deutsche ‑ freizubekommen. Insofern braucht es da jetzt einen Waffenstillstand. Den braucht es im Übrigen ja auch, um mehr humanitäre Hilfe nach Gaza hereinzubekommen.
Frage
Ich habe eine Anschlussfrage an Herrn Wagner und an Herrn Stempfle. Sie hatten jetzt auf UNIFIL hingewiesen, Herr Wagner. Ich hätte ganz gerne nachgefragt: Wird die Zahl der deutschen Soldaten möglicherweise aufgestockt werden? Wenn man die libanesische Armee unterstützen und die Vereinbarung, die jetzt getroffen wurde, überwachen will, kann es ja sein, dass der Personalbedarf steigt. Ist also geplant, dass sich Deutschland da stärker engagiert, oder bleibt es bei den Geldsummen, die Sie jetzt erwähnt haben?
Wagner (AA)
Vielleicht sage ich nur einmal für meinen Teil vorab: Ich glaube, was jetzt ganz wichtig ist, ist erst einmal, dass die Schritte, die da vereinbart worden sind, von allen Seiten umgesetzt werden. Ich glaube, das ist jetzt wirklich das Wichtigste mit Blick auf diesen Waffenstillstand.
Ich würde jetzt nicht darüber spekulieren, welche weiteren Schritte dann notwendig sind. Klar ist doch, dass die vollständige Umsetzung der einschlägigen Resolution 1701 des UN-Sicherheitsrats ‑ die mandatiert ja auch UNIFIL ‑ ganz wichtig für eine langfristige Lösung und einen langfristigen Frieden zwischen Israel und dem Libanon ist.
Stempfle (BMVg)
Herr Wagner hat schon gesagt, dass UNIFIL dabei unterstützend tätig ist, die libanesische Armee unterstützt und die Einhaltung der Vereinbarung mit überwacht. Für das deutsche Einsatzkontingent bleibt der Auftrag unverändert. Insofern gibt es da keine Aufstockung. Es sind knapp 100 Soldatinnen und Soldaten vor Ort. Dabei bleibt es vorerst.
Wie es schon angeklungen ist, führt Deutschland die UNIFIL Maritime Task Force, derzeit ja auch mit der Korvette „Ludwigshafen“. Die Hauptaufgabe besteht ja darin, auch die Waffenlieferungen an die Hisbollah zu unterbinden, und das ist natürlich jetzt in dieser Gesamtgemengelage weiterhin eine wichtige Aufgabe.
Soldatinnen und Soldaten an Bord habe ich angesprochen. Es sind natürlich auch welche im Hauptquartier in Nakura.
Frage
Herr Wagner, der israelische Ministerpräsident hat gesagt, dass der Fokus jetzt auf dem Iran liegen werde. Da ist die Befürchtung, dass es da zu einer militärischen Eskalation kommt. Dazu hätte ich gerne eine Reaktion.
Eine zweite Frage: Frankreich hat heute gewissermaßen eine Immunität des Ministerpräsidenten in Bezug auf einen Haftbefehl erklärt. Wie steht die Bundesregierung dazu?
Wagner (AA)
Zu dem zweiten Teil Ihrer Frage habe ich dem, was wir hier in der Bundespressekonferenz schon ausgeführt haben ‑ der Regierungssprecher, aber auch ich für das Auswärtige Amt ‑, jetzt nichts hinzuzufügen.
Zum ersten Teil Ihrer Frage: Es ist ja kein Geheimnis, dass wir die Aktivitäten Irans in der Region ‑ sei es über Proxys, sei es mit seinem Nuklearprogramm ‑ sozusagen mit großer Besorgnis sehen. Insofern muss es natürlich auch immer Ziel unserer Bemühungen sein, eine diplomatische Lösung dafür zu finden, damit dieses Agieren des Irans aufhört. Es ist jetzt nicht an mir, hier die Äußerung des israelischen Premierministers zu kommentieren, aber ich glaube, wir alle sind darum bemüht, dass wir im Nahen und Mittleren Osten zu einer friedlichen Lösung kommen. Dabei spielt der Iran natürlich auch eine gewisse Rolle, dadurch, wie er in der Region auftritt.
Zusatzfrage
Herr Wagner, sind diese Drohungen gegenüber dem Iran für Sie akzeptabel? Hier geht es um eine militärische Drohung gegenüber dem Iran, wenn man sagt, der Fokus liege jetzt auf dem Iran.
Wagner (AA)
Das ist Ihre Interpretation. Die mache ich mir jetzt ausdrücklich nicht zu eigen. Israel hat das Recht, sich gegen Angriffe zu verteidigen, und wir haben in den letzten Monaten direkte Angriffe aus dem Iran auf das israelische Staatsgebiet gesehen.
Frage
Noch mal ein anderer Aspekt, ganz kurz, zum Libanon, Herr Wagner: Die Pager-Attacke ist ja schon ein paar Wochen her. Das Amt des israelischen Premierministers hat jetzt bestätigt, dass die Israelis hinter dieser Geheimdienstoperation stehen. Sie haben ja hier immer wieder wochenlang gesagt, dass Sie das völkerrechtlich nicht bewerten wollten und könnten, weil Sie nicht wüssten, wer dahintersteckt. Jetzt wissen wir es. Darum bin ich jetzt auf die völkerrechtliche Bewertung der Pager-Attacke gespannt.
Wagner (AA)
Na ja, ich nehme hier keine völkerrechtlichen Bewertungen vor, aber ‑ ‑ ‑
Zuruf
Das haben Sie versprochen, dass wir das hören, sobald wir die Erkenntnisse haben!
Wagner (AA)
Na ja, versprochen habe ich, glaube ich, nichts. Ich kann aber noch einmal deutlich machen, und das haben wir immer wieder deutlich gemacht, dass Israel sich im Rahmen seiner Selbstverteidigung natürlich an das humanitäre Völkerrecht halten muss, und zu den Regeln des humanitären Völkerrechts gehört eben die Pflicht, die Zivilbevölkerung sowie die zivile Infrastruktur entsprechend den Vorgaben zu schonen. Das heißt insbesondere auch, dass absehbare Folgen einer militärischen Maßnahme nicht völlig außer Verhältnis zu dem erwarteten militärischen Nutzen stehen dürfen. Damit referiere ich aber sozusagen einmal das, was dazu im Völkerrecht gilt. Es ist am Ende an Israel, darzulegen, ob es mit seinem Vorgehen die Bestimmung im konkreten Einzelfall einhält, oder es ist eben dann an Gerichten, darüber zu befinden.
Zusatzfrage
Wurden Zivilisten bei der Pager-Explosion geschützt?
Wagner (AA)
Das mag ich an dieser Stelle nicht beurteilen.
Medienberichte über die Ausweisung von zwei ARD-Journalisten aus Russland
Frage
Ich wüsste gerne zum einen, wie genau Sie die Lage jetzt beurteilen. Es gab ja wohl gerade eine Pressekonferenz in Moskau. Demnach werden als Reaktion auf die Schließung des Büros des Senders Erster Kanal wohl zwei Mitarbeiter der ARD ausgewiesen. Wie bewerten Sie das? Wie wird das jetzt weitergehen?
Wagner (AA)
Lassen Sie mich vielleicht erst einmal sagen: Die russischen Behauptungen sind falsch. Die Bundesregierung hat das Büro dieses Senders nicht geschlossen. Russische Journalistinnen und Journalisten können in Deutschland frei und ungehindert berichten. Es sind ja auch eine ganze Reihe von russischen Journalistinnen und Journalisten beim Bundespresseamt akkreditiert.
Ich kann nur mutmaßen, dass das im Zusammenhang mit aufenthaltsrechtlichen Fragen steht. Dafür müssen Sie sich aber an die Landesbehörden wenden, die darüber ganz unabhängig vom Bund entscheiden. Insofern würde ich Sie dahin verweisen.
Ich habe jetzt eben auch erst die Tickermeldungen zu etwaigen russischen Maßnahmen gesehen, die da getroffen wurden. Sollten sich diese Meldungen bestätigen, dann würden wir die auf das Schärfste zurückweisen. Das steht in keinem Verhältnis.
Zusatzfrage
Heißt das also, es gibt auch keine Planungen Ihrerseits, da irgendwelche Büros zu schließen?
Wagner (AA)
Nein. Die Bundesregierung hat das Büro dieses Senders nicht geschlossen. Russland behauptet das. Das ist aber nicht der Fall. Es mag sein ‑ das ist jetzt aber nur eine Mutmaßung, weil das eben, wie gesagt, Landesbehörden betrifft ‑, dass es in zwei Fällen von Journalisten aufenthaltsrechtliche Themen gibt. Aber diese Fragen müssen Sie an die Landesbehörden richten.
Frage
Verstehe ich Sie richtig, dass es keine Vorgaben für diese zwei genannten Kollegen von dem ersten russischen Fernsehen gab, einen Korrespondenten und einen Kameramann, Deutschland Anfang Dezember zu verlassen?
Wagner (AA)
Lassen Sie mich vielleicht noch einmal, weil es ja der Sachaufklärung dient, sagen: Es geht um den russischen Sender Perwy Kanal. Perwy Kanal ist seit Dezember 2022 mit EU-Sanktionen belegt. Da gilt aber nur ‑ „nur“ in Anführungszeichen ‑ ein Sendeverbot in Europa.
Jetzt geht es ja um zwei Journalisten, zwei Personen, die für diesen Kanal hier in Berlin arbeiten. Sollte es dabei um aufenthaltsrechtliche Fragen gehen, sozusagen um die Rechtsgrundlage, mit der sie sich in Deutschland aufhalten, dann ist das immer eine Entscheidung der Landesbehörden. Die treffen diese Landesbehörden aber ganz unabhängig vom Bund. Insofern kann ich nur noch einmal wiederholen, was ich eben gesagt habe: Die Bundesregierung hat das Büro dieses Senders nicht geschlossen.
Frage
Gab es von der Botschaft in Moskau denn Bemühungen, diese Ausweisungen der deutschen ARD-Mitarbeiter zu verhindern? Gab es da Kontakte?
Wagner (AA)
Wir stehen natürlich in engem Kontakt mit Ihren Kolleginnen und Kollegen in Moskau, weil wir natürlich auch mit großer Besorgnis sehen, dass in der Russischen Föderation sehr vehement gegen Journalistinnen und Journalisten vorgegangen wird, vor allen Dingen natürlich gegen russische; aber von dieser Repression sind eben auch die deutschen Korrespondenten nicht frei. Insofern stehen wir da im engen Austausch und sehen das auch mit großer Besorgnis.
Sehen Sie es mir nach: Ich kann jetzt hier nicht sozusagen aus der Lamäng auf diese Meldung reagieren. Aber ich glaube, ich habe ja vorhin zum Ausdruck gebracht: Sollte dieser Bericht zutreffen, dann würden wir das natürlich auf das Schärfste verurteilen, und das stünde in keinem Verhältnis.
Frage
Herr Ata, mir ist schon klar, dass das Ländersache ist. Aber trotzdem: Hat das BMI Kenntnis von diesem Vorgang und auch davon, dass es sich möglicherweise um aufnahmerechtliche Gründe handelt?
Dr. Ata (BMI)
Wie Herr Wagner schon dargelegt hat, bitte ich darum, die entsprechenden Landesbehörden dazu zu befragen. Grundsätzlich können Sie immer davon ausgehen, dass Behörden von Bund und Ländern in Kontakt sind. Aber zum konkreten Fall kann ich hier nichts beitragen.
Frage
Herr Ata, das ist ja nun aber doch ein Vorgang auch von nationaler Bedeutung, wie man auch an den Reaktionen sieht. Deswegen würde ich dann doch darum bitten, dass Sie gegebenenfalls Antworten auf die Frage nachliefern, ob es seitens deutscher Behörden, und zwar dann, wenn ja, von welcher, eine Ausweisung oder eine Aufforderung an russische Journalisten bzw. Journalistinnen gab, die für diesen Sender arbeiteten oder arbeiten, das Land zu verlassen. Wenn ja, mit welcher Begründung?
Der Hintergrund der Frage ist: Ein Reporter dieses Senders hat live im russischen Fernsehen erklärt, erstens handele es sich um eine Entscheidung der Bundesregierung, und zweitens habe man sich dabei auf die Umsetzung von EU-Vorschriften bezogen. Das sind Anschuldigungen von öffentlichem nationalem Interesse, und ich bitte Sie einfach um einen Kenntnisstand der Bundesregierung dazu.
Hebestreit (BReg)
Sie mögen das noch so schön formulieren und bitten, aber es gibt in diesem Land Zuständigkeiten ‑ in diesem Fall ist es das Land Berlin ‑, und Sie als Journalist haben jede Möglichkeit, den Telefonhörer in die Hand zu nehmen und die dort zuständigen Stellen dazu zu befragen. Wir haben hier also eine Zuständigkeit, eine Zuweisung; das ist in diesem Land so. Wir können uns zu gewissen Sachverhalten äußern, aber zu anderen Sachverhalten, über die wir vielleicht auch Kenntnis erlangt haben, sind diejenigen aussagefähig, die dafür zuständig sind. So müssen wir es einfach halten.
Sie können das also noch so streng hier formulieren, aber in diesem Fall würde ich Ihnen raten, einfach den Telefonhörer in die Hand zu nehmen und die dafür zuständige Behörde anzurufen; dann bekommen Sie auch Ihre Antwort.
Frage
Herr Ata, auch wenn es mit aufnahmerechtlichen Fragen zusammenhängt: Ist es vor dem Hintergrund von EU-Sanktionen gegen Russland denn grundsätzlich möglich, Journalisten in Deutschland auszuweisen? Dass das der Hintergrund sein soll, ist ja der Kern der Medienberichte aus Russland. Falls Sie das jetzt nicht beantworten können, können Sie das ja vielleicht nachliefern.
Dr. Ata (BMI)
Ich glaube, das Einfachste wäre, wenn Sie die Behörden in Berlin fragen. Ich kann aber gerne prüfen, ob wir etwas nachliefern können.
Hebestreit (BReg)
Vielleicht kann man es so herum sagen: Wenn man aufenthaltsrechtliche Vorgaben nicht erfüllt, dann nützt es auch nichts, sich als Journalist beruflich zu betätigen, sondern man muss schon die Auflagen erfüllen. Ich glaube, so weit kann man gehen. Das ist, glaube ich, überall auf der Welt ähnlich.
Frage
Hat man in Deutschland schon russische Medien identifiziert, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen?
Hebestreit (BReg)
Das ginge jetzt in die falsche Richtung. Das eine ist: Die Europäische Union hat gewisse Medien sanktioniert und ihnen ein Sendeverbot erteilt. Das andere sind aufenthaltsrechtliche Vorgaben, die erfüllt sein müssen, die aber nichts im Kern mit der Tätigkeit zu tun haben müssen. Dann sind wir wieder an dem Punkt, an dem ich Herrn Jessen auf die Landesbehörden verwiesen habe; da müssten Sie also mit den Landesbehörden in Berlin sprechen.