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Gemeinsame Erklärung zu Syrien
Der Wortlaut der folgenden Erklärung wurde von den Regierungen der Arabischen Kontaktgruppe zu Syrien sowie Bahrains, Frankreichs, Deutschlands, Katars, der Türkei, der Vereinigten Arabischen Emirate, des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten von Amerika, von der Europäischen Union und vom Sondergesandten der Vereinten Nationen für Syrien am Rande der Ministerkonferenz zu Syrien der Gemeinsamen Kontaktgruppe in Akaba veröffentlicht.
Die Arabische Kontaktgruppe zu Syrien ist mit Ministern und Vertretern des Königreichs Bahrain, der Französischen Republik, der Bundesrepublik Deutschland, des Staates Katar, der Republik Türkei, der Vereinigten Arabischen Emirate, des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten von Amerika, der Europäischen Union und dem VN-Sondergesandten für Syrien zusammengekommen, um die jüngsten Entwicklungen in Syrien zu erörtern.
Die Teilnehmer bekräftigten ihre uneingeschränkte Unterstützung für die syrische Bevölkerung zu diesem entscheidenden Zeitpunkt in der Geschichte ihres Landes bei der Gestaltung einer hoffnungsvolleren Zukunft in Frieden und Sicherheit.
Sie bekannten sich zu den Grundsätzen, die ihrer Überzeugung nach in dieser entscheidenden Phase im besten Interesse der syrischen Bevölkerung, der Region und der Welt insgesamt sind. Sie sind davon überzeugt, dass der politische Übergangsprozess unter syrischer Führung und Eigenverantwortung erfolgen muss, dass hierbei in einem transparenten Verfahren auf Basis der in der Resolution 2254 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen enthaltenen Grundsätze eine alle einbeziehende, keine einzelne Gruppe bevorzugende und repräsentative Regierung gebildet werden muss, sie unterstreichen ihre Unterstützung für das Mandat des VN-Sondergesandten und sie ersuchen den VN-Generalsekretär, die Präsenz der VN vor Ort zu verstärken.
Sie bekräftigten ihre uneingeschränkte Unterstützung für die Einheit, territoriale Unversehrtheit und Souveränität Syriens.
Sie unterstrichen die Bedeutung der Achtung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Frauen und Minderheiten, der Erhaltung staatlicher Institutionen, die den Interessen der syrischen Bevölkerung dienen und wesentliche öffentliche Dienstleistungen bereitstellen, des friedlichen Zusammenlebens mit den Nachbarstaaten, der Gewährleistung uneingeschränkten Zugangs für humanitäre Hilfe sowie der Bewegungsfreiheit von Binnenvertriebenen und Rückkehrenden, des Schutzes aller ausländischen diplomatischen Einrichtungen und ihres Personals, der Sicherstellung und gefahrlosen Zerstörung aller Bestände an chemischen Waffen, des erleichterten Zugangs zu Gefängnissen und Hafteinrichtungen des Regimes, um die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen und das Schicksal verschwundener Syrerinnen und Syrer sowie von ausländischen Staatsangehörigen zu klären.
Sie bekräftigten ihre uneingeschränkte Unterstützung für die Einheit, territoriale Unversehrtheit und Souveränität Syriens.
Sie betonten, dass die nun folgende Phase den Prüfstein für die Einhaltung der oben genannten Grundsätze bilden wird. Ferner hoben sie die Bedeutung der Einhaltung dieser Grundsätze hervor, die bei der Festlegung ihres weiteren Vorgehens einen wesentlichen Stellenwert haben wird.
Sie unterstrichen, dass Syrien nun endlich die Chance hat, seine jahrelange Isolation zu beenden. Sie bekennen sich zur Unterstützung der syrischen Bevölkerung und zur Zusammenarbeit mit ihr bei diesem beispiellosen Übergangsprozess.
Sie betonten, wie wichtig die Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus einschließlich der Verhinderung des Wiederaufstiegs jeglicher Terrorgruppen ist. Ferner forderten sie, dass von syrischem Hoheitsgebiet keine Bedrohung irgendeines Landes ausgehen und es kein Rückzugsort für Terroristen sein darf.
Sie bekräftigten ihre Forderung an alle Parteien, die Feindseligkeiten in Syrien einzustellen.
Sie forderten, dass die Souveränität Syriens sowie seine Einheit und territoriale Unversehrtheit im Einklang mit den Grundsätzen der VN-Charta von allen Seiten zu achten sind.