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Menschenrechtsbeauftragte zur Aussetzung der Todesstrafe in Gambia
Zur Aussetzung der Todesstrafe in Gambia erklärte die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Bärbel Kofler, heute (20.02.):
Ich begrüße ausdrücklich die Entscheidung von Gambias Präsident Adama Barrow, den Vollzug der Todesstrafe in seinem Land auszusetzen, als ersten Schritt hin zu einer vollständigen Abschaffung. Das Moratorium ist außerdem ein positives Zeichen von Präsident Barrow, Reformen und politischen Wandel in Gambia voranzutreiben.
Die Todesstrafe ist eine unmenschliche und grausame Art der Bestrafung. Die Bundesregierung lehnt die Todesstrafe unter allen Umständen ab und wird sich auch weiterhin gemeinsam mit ihren Partnern in der Europäischen Union aktiv für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe einsetzen.
Hintergrund:
Nachdem Gambia für über 20 Jahre autokratisch regiert wurde, hat die neue gambische Regierung den politischen Willen, einen demokratisch verfassten Rechtstaat aufzubauen. Im September 2017 hatte Staatspräsident Barrow das Zweite Fakultativprotokoll zu dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zur Abschaffung der Todesstrafe unterzeichnet. Anlässlich seiner Ansprache zum gambischen Nationalfeiertag hat Staatspräsident Barrow am Sonntag ein Moratorium zur Aussetzung der Todesstrafe verkündet.
Die Bundesregierung setzt sich gemeinsam mit ihren Partnern in der Europäischen Union aktiv für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe ein. Auf Grundlage der „Leitlinien für eine Unionspolitik gegenüber Drittstaaten betreffend die Todesstrafe“ führt die Europäische Union zum Beispiel diplomatische Demarchen aus und gibt öffentliche Erklärungen ab. Diese können entweder die Praxis einzelner Länder im Allgemeinen oder die Vollstreckung der Todesstrafe in Einzelfällen zum Gegenstand haben.
Was die Vereinten Nationen angeht, nahm die 62. Generalversammlung im Jahr 2007 auf Initiative der EU-Staaten mit der Mehrheit der Mitgliedsstaaten erstmals eine VN-Resolution (A/RES/62/149) zur Aussetzung der Todesstrafe an. Bei Folgeresolutionen stieg die Zahl der Unterstützer weiter an – eine sichtbare Dokumentation eines weltweiten Trends zur Abschaffung der Todesstrafe.
Informationen über das Eintreten der Bundesrepublik Deutschland gegen die Todesstrafe enthält auch der 12. Menschenrechtsjahresbericht der Bundesregierung auf Seite 155. Der Bericht ist im Internet hier abrufbar.