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Auswärtiges Amt zur Verabschiedung von Gesetzen gegen UNRWA
Zur Verabschiedung von zwei Gesetzen in der israelischen Knesset gegen das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) erklärte eine Sprecherin des Auswärtigen Amts heute (29.10.2024):
Das Auswärtige Amt ist tief besorgt über die gestrige Verabschiedung von zwei Gesetzen in der israelischen Knesset gegen das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA).
UNRWA stellt unentbehrliche und lebensrettende humanitäre Hilfe und Grundversorgungsleistungen für Palästina-Flüchtlinge in Gaza, in Ost-Jerusalem, im Westjordanland sowie in der gesamten Region bereit. Ohne die Arbeit von UNRWA stünde die lebenswichtige humanitäre Hilfe in Gaza am Rand des Zusammenbruchs.
Schon jetzt befinden sich in Gaza 2,2 Millionen Menschen in einer dramatischen Notlage. 86 Prozent der Bevölkerung leiden an akuter Mangelernährung. Im Westjordanland und Ost-Jerusalem wäre die Schulbildung von fast 50.000 Kindern bedroht, in Gaza hätten hunderttausende Kinder keinerlei Hoffnung mehr auf Bildung. Auch die Gesundheitsversorgung zehntausender Menschen wäre in Gefahr.
Die israelische Regierung muss nun sicherstellen, dass UNRWA weiterhin das Mandat der UN-Generalversammlung erfüllen kann. Dazu muss UNRWA auch zukünftig in der Lage sein, für die Palästinenserinnen und Palästinenser in Gaza, im Westjordanland und in Ost-Jerusalem lebensrettende humanitäre Hilfe sowie Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung zu erbringen. Palästinenserinnen und Palästinenser haben - ebenso wie die Menschen in Israel – ein Recht auf ein Leben in Sicherheit und Würde in einem eigenen Staat.
Hintergrund:
Die beiden am 28.10.2024 durch die israelische Knesset verabschiedeten Gesetze zielen darauf ab, die Vorrechte und Immunitäten von UNRWA aufzuheben, jeglichen Kontakt zwischen staatlichen israelischen Stellen, Bediensteten und UNRWA zu untersagen und jegliche Präsenz von UNRWA innerhalb Israels zu verbieten. Die Förderung von UNRWA durch die Bundesregierung erfolgt unter der Maßgabe, dass UNRWA die konkreten Empfehlungen des sog. Colonna-Berichts in der Organisation umsetzt. UNRWA hat einen Aktionsplan vorgelegt, in dem die Umsetzung dieser Maßnahmen mit konkreten Schritten und Fristen unterlegt wird. Die Bundesregierung wird in Abstimmung mit anderen Gebern weiterhin die Umsetzung dieses Aktionsplans einfordern, eng nachverfolgen und unterstützen.
Die Außenministerinnen und ‑minister Australiens, Deutschlands, Frankreichs, Japans, Kanadas, der Republik Korea und des Vereinigten Königreichs habe sich am 27.10.2024 in einer gemeinsamen Erklärung zu der absehbaren Entscheidung der Knesset geäußert.