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Gemeinsame Erklärung der Außenminister Deutschlands, Frankreichs und des Vereinigten Königreichs zur Nuklearvereinbarung mit Iran

14.01.2020 - Pressemitteilung

Wir, die Außenminister Deutschlands, Frankreichs und des Vereinigten Königreichs haben, mit unseren europäischen Partnern, grundlegende gemeinsame sicherheitspolitische Interessen. Zu diesen gehört die Aufrechterhaltung des Nichtverbreitungsregimes und die Gewährleistung, dass Iran niemals Kernwaffen entwickelt. Die Nuklearvereinbarung mit Iran (JCPoA) spielt in dieser Hinsicht eine zentrale Rolle, wie unsere Staats- und Regierungschefs jüngst einhellig bekräftigt haben. Die Nuklearvereinbarung mit Iran ist eine zentrale Errungenschaft der multilateralen Diplomatie und der globalen Nichtverbreitungsarchitektur. Wir haben die Vereinbarung in der Überzeugung ausgehandelt, dass sie einen entscheidenden Beitrag zur Schaffung von Vertrauen in den ausschließlich friedlichen Charakter des iranischen Atomprogramms sowie zum Weltfrieden und zur internationalen Sicherheit leisten würde.

Gemeinsam haben wir unmissverständlich unser Bedauern und unsere Sorge angesichts der Entscheidung der Vereinigten Staaten geäußert, sich aus der Nuklearvereinbarung mit Iran zurückzuziehen und erneut Sanktionen gegen Iran zu verhängen. Seit Mai 2018 arbeiten wir gemeinsam daran, die Vereinbarung zu erhalten. Die E3 haben ihre Verpflichtungen aus der Nuklearvereinbarung mit Iran vollständig eingehalten, auch die darin vorgesehene Aufhebung von Sanktionen. Zusätzlich zu der durch unsere vertraglichen Verpflichtungen vorgegebene Aufhebung aller Sanktionen haben wir unermüdlich auf eine Förderung des legitimen Handels mit Iran hingearbeitet, auch durch die Zweckgesellschaft INSTEX.

Nachdem Iran im Mai 2019 ankündigte, einige seiner Verpflichtungen aus dem Nuklearabkommen nicht mehr erfüllen zu wollen, haben wir versucht, das Land zu überzeugen, seinen Kurs zu ändern. Die E3 haben große Anstrengungen unternommen, um den Bedenken Irans Rechnung zu tragen und Iran wieder zur Einhaltung seiner Verpflichtungen aus der Nuklearvereinbarung zu bewegen. Darüber hinaus haben wir diplomatische Bemühungen unternommen und unterstützt, etwa den Versuch Frankreichs, Spannungen abzubauen und Iran und die USA für eine umfassende diplomatische Lösung an den Verhandlungstisch zu bringen. Die E3 bekennen sich weiterhin uneingeschränkt zu diesen diplomatischen Bemühungen und möchten sie wieder aufnehmen, sobald es die Situation erlaubt.

Zwischenzeitlich jedoch verletzt Iran weiterhin zentrale Auflagen der Nuklearvereinbarung. Irans Handeln ist mit der Nuklearvereinbarung unvereinbar und hat immer schwerere und unumkehrbare Folgen im Hinblick auf die nukleare Nichtverbreitung.

Das Argument, Iran sei berechtigt, die Nuklearvereinbarung in geringerem Maße einzuhalten als zuvor, akzeptieren wir nicht. Entgegen seiner Aussage hat Iran den Streitschlichtungsmechanismus der Nuklearvereinbarung noch nie in Anspruch genommen und hat keine rechtliche Grundlage dafür, die Vereinbarung nicht mehr umzusetzen.

Gemeinsam mit der Hohen Vertreterin der Europäischen Union haben wir unsere Bedenken am 11. November öffentlich geäußert. In der Sitzung der Joint Commission am 6. Dezember haben wir Iran gegenüber deutlich gemacht, dass wir, wenn es seinen Kurs nicht ändert, keine andere Wahl haben, als im Rahmen der Nuklearvereinbarung Maßnahmen zu ergreifen, auch durch den Streitschlichtungsmechanismus.

Statt seinen Kurs zu ändern, hat Iran entschieden, die Nuklearvereinbarung in noch geringerem Maße einzuhalten, und am 5. Januar angekündigt, dass „sich die Islamische Republik Iran in einem fünften Schritt bei der Reduzierung ihrer Verpflichtungen vom letzten zentralen Bestandteil ihrer Auflagen aus der Nuklearvereinbarung distanziert, nämlich der ‚Beschränkung der Anzahl der Zentrifugen‘ und dass “für das Nuklearprogramm der Islamischen Republik Iran keine operationellen Einschränkungen mehr bestehen„, auch nicht im Hinblick auf die Anreicherung sowie anreicherungsbezogene Angelegenheiten.

Uns bleibt daher angesichts des iranischen Vorgehens keine andere Wahl, als unsere Bedenken, dass Iran seine Verpflichtungen aus der Nuklearvereinbarung nicht einhält, heute zu Protokoll zu geben und die Angelegenheit wie unter Artikel 36 der Nuklearvereinbarung mit Iran vorgesehen, im Rahmen des Streitschlichtungsmechanismus an die Joint Commission zu verweisen.

Wir tun dies in gutem Glauben mit dem übergeordneten Ziel, die Nuklearvereinbarung mit Iran zu erhalten, sowie in der ehrlichen Hoffnung, durch konstruktiven diplomatischen Dialog einen Weg aus dieser Sackgasse zu finden, die Vereinbarung erhalten und uns weiterhin in ihrem Rahmen zu bewegen. Dementsprechend schließen sich unsere drei Länder keiner Vorgehensweise an, die zum Ziel hat, maximalen Druck auf Iran auszuüben. Wir hoffen, Iran dazu zu bewegen, seine Verpflichtungen aus der Nuklearvereinbarung wieder uneingeschränkt einzuhalten.

Deutschland, Frankreich und das Vereinigte Königreich bekennen sich erneut zur Nuklearvereinbarung mit Iran, und wir bringen unsere Entschlossenheit zum Ausdruck, mit allen Teilnehmern an ihrer Erhaltung zu arbeiten. Wir sind weiterhin der Überzeugung, dass diese richtungsweisende internationale Vereinbarung und ihr Nutzen für die Nichtverbreitung unseren gemeinsamen sicherheitspolitischen Interessen dienlich sind und die regelbasierte internationale Ordnung stärken.

Wir danken der Russischen Föderation und der Volksrepublik China, mit denen wir weiterhin in enger Abstimmung stehen, dass sie sich unserer gemeinsamen Bemühung angeschlossen haben, die Nuklearvereinbarung mit Iran zu erhalten. Wir danken ferner dem Hohen Vertreter der Europäischen Union für seine fortdauernden guten Dienste in dieser Hinsicht. Angesichts der jüngsten Ereignisse ist es umso wichtiger, dass in der aktuell eskalierenden Lage, die die gesamte Region gefährdet, nicht auch noch eine nukleare Proliferationskrise geschaffen wird.


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