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Was sind die Aufgaben der Beauftragten für Menschen-Rechts-Politik und Humanitäre Hilfe?

05.01.2022 - Artikel

Die Beauftragte für Menschen-Rechts-Politik und Humanitäre Hilfe
kümmert sich um Fragen
zur Menschen-Rechts-Politik
und zur Humanitären Hilfe.
Dafür ist sie ja auch beauftragt.

Humanitäre Hilfe bedeutet:
Sofort-Hilfe für Menschen in Not.

Zum Beispiel bei
Natur-Katastrophen wie
Erd-Beben oder Hoch-Wasser.
Die Menschen in Not
bekommen dann zum Beispiel
Essen und Trinken,
Medikamente
und warme Sachen.

Sie achtet auf die Politik in den verschiedenen Ländern:
in Deutschland
und im Ausland.

Sie sagt dem Außen-Minister von Deutschland,
was die deutsche Politik besser machen kann.

Sie trifft sich mit vielen anderen Politikern,
Gruppen und Vereinen,
die sich für die Menschen-Rechte
und die Humanitäre Hilfe einsetzen.

Das sind zum Beispiel

  • andere Ministerien
    so heißen die verschiedenen Abteilungen der Bundes-Regierung
  • der deutsche Bundes-Tag
    das ist unser Parlament, dass unsere Gesetze beschließt
    Bundestag
    Bundestag © Auswärtiges Amt
  • die Parteien im Bundes-Tag
    die Parteien können wir alle vier Jahre wäheln
  • die Bundes-Länder
    Deutschland hat 16 Bundes-Länder
  • der Koordinierungs-Ausschuss Humanitäre Hilfe
    hier reden verschiedene Gruppen miteinander:
    Die Bundes-Regierung und Gruppen,
    die sich für Humanitäre Hilfe einsetzen.
  • politische und private Stiftungen
    Stiftungen unterstützen Menschen und Vereine,
    die sich für bestimmte Ziele einsetzen.
  • Gruppen und Vereine, die nicht zur Regierung gehören.

Menschen-Rechte besser schützen

Die Beauftragte redet oft mit Gruppen
aus verschiedenen Ländern.

Diese Gruppen setzen sich alle
für den Schutz der Menschen-Rechte
oder für Humanitäre Hilfe ein.

Diese Treffen und Gespräche sind wichtig,
damit sich alle Länder
gut für die Menschen-Rechte einsetzen können.

Sie redet zum Beispiel mit diesen Gruppen:

  • Gruppen der EU
    EU ist die Abkürzung für: Europäische Union,
  • mit der OSZE
    Das ist eine Abkürzung und bedeutet:
    Organisation für Sicherheit und Zusammen-arbeit in Europa
  • mit dem Europa-Rat, mit den Vereinten Nationen
  • mit dem Menschen-Rechts-Rat der Vereinten Nationen.
    Diese Gruppe trifft sich in Genf.
    Diskussion
    Diskussion © Auswärtiges Amt

Die Beauftragte leitet die deutsche Gruppe im Menschen-Rechts-Rat.

Mit den Menschen reden

In der Politik ist es wichtig,
mit vielen verschiedenen Menschen
und Gruppen zu reden.
Nur so wissen die Politiker,
wie es den Menschen wirklich geht.
Die Menschen und Gruppen
müssen den Politikern helfen.
Nur so kann die Politik viel erreichen.
In der Menschen-Rechts-Politik
ist das besonders wichtig.

Die Beauftragte redet
mit den Menschen und Gruppen:
in Deutschland und in anderen Ländern.
Und er arbeitet mit den Gruppen zusammen.
So kann er den anderen Politikern sagen,
wie es den Menschen geht.
Und was sie sich wünschen.

Die Menschen-Rechte in Deutschland schützen

Die Beauftragte unterstützt unsere Regierung
bei der Menschen-Rechts-Politik mit anderen Ländern.

Er kann sich nicht um einzelne Beschwerden kümmern.

Zum Beispiel, wenn sich eine Person beschwert,
dass in Deutschland ein Menschen-Recht verletzt wird.

Um solche Beschwerden kümmern sich andere.

Gericht
Gericht © Gericht

In Deutschland schützen unsere Gesetze die Menschen-Rechte.

Jeder kann selbst vor Gericht gehen,
wenn seine Rechte verletzt werden.
Das steht so im Grund-Gesetz: in Artikel 19, Absatz 4

In Deutschland setzen sich auch
viele andere Gruppen und Vereine
für den Schutz der Menschen-Rechte ein.
Einige Gruppen werden vom Staat bezahlt.
Andere Gruppen sind privat.

Hier kann man sich beschweren oder einen Rat bekommen:

  • Petitions-Ausschüsse:
    Hier kann man sich beschweren, wenn man sich vom Bundes-Land
    oder vom Land ungerecht behandelt fühlt.
    Oder wenn man möchte, dass ein Gesetz geändert wird.
    Die EU hat auch einen Petitions-Ausschuss.
  • Bürger-Beauftragte:
    Sie helfen Menschen, wenn sie Probleme mit einem Amt haben.
    Bürger-Beauftragte gibt es in vielen Bundes-Ländern.
    Auch die EU hat einen Bürger-Beauftragten.

    Diese Stellen heißen sehr oft auch: Ombuds-Leute.

Haben Sie Fragen an die Beauftragte?
Brauchen Sie mehr Infos?

Telefon
Telefon © Auswärtiges Amt

So können Sie sie erreichen:

Telefon: 030-5000-4765
Fax: 030-5000-4130

Post:
An die

Beauftragte für Menschenrechtspolitik
und Humanitäre Hilfe
Auswärtiges Amt
11013 Berlin

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