Muss mein/e ausländische/r Ehepartner/in/Verlobte/r bereits bei Visabeantragung (d.h. vor der Einreise nach Deutschland) deutsche Sprachkenntnisse nachweisen?
Ja, nachdem die Reform des Zuwanderungsgesetzes am 28. August 2007 in Kraft getreten ist, müssen zumindest Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachgewiesen werden. In der nachfolgend eingestellten Broschüre des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge finden Sie hierzu ausführliche Informationen. Weitere Informationen kann der/die Antragsteller/in direkt bei der deutschen Auslandsvertretung erfragen.