Zuständige Behörde für Führerscheinfragen ist das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Ihre Fragen sollten Sie daher an den dortigen Bürgerservice richten, telefonisch unter 030-2008 3060 (Montag bis Freitag außer Feiertags von 9-12 Uhr) oder mittels Kontaktformular, oder direkt an die Auslandsvertretung des Landes, in dem Sie Ihre deutsche Fahrerlaubnis zum Führen eines Fahrzeugs verwenden möchten.
BMVI - Gültigkeit deutsche Fahrerlaubnisse im Ausland
Vertretungen fremder Staaten in Deutschland
Informationen zur Gültigkeit eines deutschen Führerscheins während eines Auslandsurlaub können Sie meist bei Ihrem Reisebüro erfragen oder in Ihrem Reiseführer nachlesen.
Unverbindliche Informationen zur Anerkennung und Besonderheiten einzelner Zielländer finden Sie auch in unseren Reise- und Sicherheitshinweisen unter Allgemeine Reiseinformationen:
Reise- und Sicherheitshinweise
Grundsätzlich gilt:
Gültige deutsche Führerscheine, auch die der ehemaligen DDR, werden in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) (Norwegen, Island, Liechtenstein) anerkannt.
Führerscheine, deren Inhaber nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben (dies betrifft die Klasse A 1) sowie die nationalen Klassen M, L, S und T in anderen Mitgliedstaaten der EU oder des EWR, müssen im Ausland nicht anerkannt werden. Die Gültigkeit kann zudem abgelehnt werden, wenn gegen Sie zum Beispiel eine Entziehung oder Aufhebung der Fahrerlaubnis ausgesprochen wurde.
Sofern Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des EWR nehmen, gilt Ihr Führerschein grundsätzlich ohne Umtausch weiter. Über eventuelle Einschränkungen oder Registrierung informieren Sie sich bitte bei Ihrer dann zuständigen Behörde des Mitgliedstaates.
Seit dem 13. Januar 2013 ist die Gültigkeit der Führerscheine in der Europäischen Union auf 15 Jahre befristet. Laut §24a (2) Gültigkeit von Führerscheinen der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sind Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, spätestens bis zum 19.01.2033 umzutauschen:
BMVI - Pflichtumtausch von Führerscheinen