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Fragen zum Terminvergabesystem (RK-Termin)

22.03.2023 - FAQ

FAQ

Bitte gehen Sie auf die Website der für Ihren Wohnort zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Dort finden Sie Informationen, ob ein Termin erforderlich ist und wie er für den von Ihnen gewünschten Service vereinbart werden kann.

Das online Terminvergabesystem ist kostenlos. Sie sollten eine Buchung unbedingt selbst durchführen oder nur mit einer Person Ihres Vertrauens. Die Buchungsmöglichkeiten sind für alle gleich, Vermittler oder Agenturen haben keinen besonderen oder bevorzugten Zugang zur Terminvergabe, auch wenn sie das behaupten. Damit werbende Angebote sind nicht seriös und sind ursächlich für eine Verschlechterung der Terminsituation für alle.

Achten Sie vor allem darauf, dass Sie selbst Zugriff auf die bei Buchung angegebene E-Mail Anschrift haben, damit Sie alle Benachrichtigungen, insbesondere die Terminbenachrichtigung, direkt erhalten.

Tragen Sie Sorge, dass alle Ihre Eingaben richtig sind, denn Sie können später keine Änderungen vornehmen. Dies gilt insbesondere für die E-Mail Anschrift, weil Sie bei einem Tippfehler die Benachrichtigungen aus dem Terminvergabesystem nicht erhalten.

Mögliche Fehler:

  • Sie haben die Seite zu lange geöffnet. Die Eingabe der Daten muss zügig erfolgen.
  • Sie haben auf die „Zurück“-Funktion Ihres Browsers angeklickt und nicht den dafür vorgesehenen Button in dem Terminvergabesystem verwendet.
  • Sie haben das Terminvergabesystem nicht über die Website der Auslandsvertretung aufgerufen, bei der Sie einen Termin buchen möchten. Bitte nutzen Sie nur den aktuellen Link auf der Webseite der Auslandsvertretung.

Für Sie besteht bereits eine Buchung, daher können Sie keine weitere Buchung durchführen. Damit Sie eine neue Buchung vornehmen können, müssen Sie Ihre bestehende Buchung zunächst stornieren. Wenn Sie einen Termin gebucht hatten, ist eine Stornierung nur rechtzeitig vor dem Termin möglich, in der Regel 1-2 Tage, aber nicht mehr am Tag des Termins selbst oder nachträglich.


Browser auf mobilen Geräten sind grundsätzlich in der Lage, die Seiten korrekt anzuzeigen. Je nach Auflösung des Geräts kann es aber dazu kommen, dass das Bild von links nach rechts oder rechts nach links gescrollt oder eine Zoomfunktion genutzt werden muss oder die Anzeige als zu klein empfunden wird. Die Buchung ist dadurch langsamer und weniger komfortabel, aber möglich.

Das Terminvergabesystem ist grundsätzlich mit allen Standardbrowsern kompatibel. Sollten Sie den Eindruck haben, dass es Probleme mit dem von Ihnen genutzten Browser gibt, versuchen Sie es bitte erneut mit einem alternativen Browser, oder nutzen Sie einen anderen PC, z.B. von Verwandten, Freunden, Hotel, Internet-Café. Ggf. treten auch andere Störfaktoren auf, s. nachfolgend.

Ihre Virenscanner, Firewalls, sonstige Sicherheitsprodukte, Firmenrichtlinien, Netzanbindung: All diese Faktoren bestimmen, wie schnell und ob das Terminvergabesystem überhaupt aufgerufen werden kann. Versuchen Sie den Zugang ggf. über einen anderen Internetanschluss.

Rufen Sie das Terminvergabesystem ausschließlich über die Webseite der Auslandsvertretung auf, um Probleme beim Zugang zu vermeiden. Insbesondere

  • verwenden Sie keine Lesezeichen / Bookmarks von früheren Besuchen der Seite.
  • nutzen Sie nicht die automatische Adressvervollständigung des Browsers, die bei Eintippen der ersten Buchstaben früher verwendete Webseitenlinks anzeigt.
  • klicken Sie keine Termin-Links auf Internet-Seiten an, die nicht zum Auswärtigen Amt gehören.
  • öffnen Sie RK-Termin immer nur in einem Browserfenster oder -tab, nicht mehrfach.
  • nutzen Sie nicht die Zurück-Funktion des Browsers.


Die elektronische Terminvergabe stellt sicher, dass Ihnen bei der Auslandsvertretung die höchstmögliche Zahl an Terminen angeboten werden kann. Leider übersteigt die Nachfrage – insbesondere für die Beantragung von Visa – an einer Reihe von Orten bei weitem die Kapazität der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung und die Termine sind bereits ausgebucht. Wir raten Ihnen daher, häufiger im Terminvergabesystem nachzusehen, da immer wieder Termine verfügbar werden. Wer seinen Termin nicht wahrnehmen kann, sollte ihn deshalb im Interesse aller Wartenden stornieren.

Das Auswärtige Amt wirkt im Rahmen des Möglichen ständig auf einen Ausbau der Bearbeitungskapazitäten hin.

Bei deutschen Auslandsvertretungen, bei denen die Nachfrage nach Terminen besonders hoch ist, tragen Sie sich auf einer Termin-Warteliste ein. Die zuständige deutsche Auslandsvertretung vergibt die Termine in der Reihenfolge der Eintragungen auf der Liste. Die Wartezeiten sollten auf der Website der zuständigen Auslandsvertretung oder in der Mail, die Sie zur Bestätigung der Registrierung erhalten, aufgeführt sein.

Fehlerhafte Eingaben können nicht geändert werden. In diesem Fall müssen Sie Ihre Buchung stornieren und erneut buchen. Wenn die Eingabe der E-Mail Anschrift fehlerhaft war und Sie daher keine Bestätigungsmail mit dem Stornierungslink erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die Auslandsvertretung, bei der Sie den Termin gebucht haben, oder über das Kontaktformular an den Bürgerservice und geben unbedingt als Betreff „Stornierung Terminvergabesystem + Ort der Auslandsvertretung“, bei der Sie gebucht haben an, z.B. TEHERAN, und im Text die gebuchte Serviceleistung, z.B. Visum für Arbeitsaufnahme oder Ausstellung eines Reisepasses„.

Wenn Sie einen Termin gebucht hatten, ist eine Stornierung nur rechtzeitig vor dem Termin möglich, in der Regel 1-2 Tage, aber nicht mehr am Tag des Termins selbst oder nachträglich.

Wenn der Stornierungslink bereits zu einem früheren Zeitpunkt nicht funktionieren sollte, wenden Sie sich bitte an die Auslandsvertretung, bei der Sie den Termin gebucht haben. Bitte fügen Sie Ihrer E-Mail die Bestätigungsmail für die Buchung bei. Oder stellen Sie Ihre Anfrage über das Kontaktformular des Bürgerservice und geben unbedingt als Betreff „Stornierung Terminvergabesystem + Ort der Auslandsvertretung“, bei der Sie gebucht haben an, z.B. TEHERAN, und im Text die gebuchte Serviceleistung, z.B. Visum für Arbeitsaufnahme oder Ausstellung eines Reisepasses„.


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