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Konsularhilfe-Kooperation der Europäischen Union
Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die an Orten, an denen ihr Heimatstaat nicht über eine Botschaft oder ein Konsulat verfügt, konsularischen Schutz benötigen, können sich mit der Bitte um Hilfe an die Vertretungen anderer Mitgliedstaaten vor Ort wenden. Diese Art von Hilfestellung ist jedoch auf akute Notlagen begrenzt.
Sollten Sie also zum Beispiel in einem Staat, in dem Sie keine deutsche Botschaft und kein deutsches Konsulat finden, konsularische Betreuung suchen, weil Sie etwa mit einem Todesfall, einem Unfall, einer schweren Erkrankung, einem Überfall oder einer Inhaftierung konfrontiert sind, können Sie sich an Botschaften oder Konsulate anderer Staaten der Europäischen Union wenden, die vor Ort vertreten sind. Es kann sein, dass man Sie dann von der Botschaft oder dem Konsulat eines EU-Staates an diejenige Vertretung eines anderen Mitgliedsstaates weiter verweist, die aufgrund von Absprachen für die konsularische Betreuung Deutscher vor Ort zuständig ist.