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Rehabilitierung der Opfer von Strafverfolgung
Bis heute können Deutsche, die im Machtbereich der ehemaligen Sowjetunion zu Unrecht aus politischen Gründen verurteilt worden waren, eine Aufhebung der Urteile und Rehabilitierung durch die russischen Behörden beantragen. Die Möglichkeit zur Rehabilitierung geht auf eine deutsch-russische Absprache auf Ebene der Regierungschefs aus dem Jahre 1992 zurück („Gemeinsame Erklärung“). Rechtliche Grundlage ist das „Gesetz der Russischen Föderation über die Rehabilitierung von Opfern politischer Repressionen“ in der Fassung vom 3. September 1993. Danach ist eine Rehabilitierung möglich, wenn die Betroffenen wegen ihnen zu Unrecht zur Last gelegter Handlungen gegen Bürger oder Interessen der Sowjetunion durch ein Gericht verurteilt bzw. verfolgt und einem förmlichen Untersuchungsverfahren mit Untersuchungshaft unterworfen worden sind. Mit der Rehabilitierung durch die russischen Behörden wird die damalige Verfolgungsmaßnahme der Sowjetunion für unrechtmäßig erklärt und als Unrechtsmaßnahme aufgehoben.
Seit 2008 nimmt die Dokumentationsstelle Sächsische Gedenkstätten auf der Grundlage des Vertrages vom 08.10.2008 für den Bund die Aufgaben bei der Rehabilitierung deutscher Opfer sowjetischer strafrechtlich-politischer Verfolgung wahr, die zuvor dem Auswärtigen Amt oblagen. Zu diesen Aufgaben gehören die folgenden Tätigkeiten: Beratung und Betreuung betroffener Deutscher im Rahmen von Auskunftsersuchen, Entgegennahme und Weiterleitung von Anträgen betroffener Deutscher auf Rehabilitierung und von Rehabilitierungsbescheiden der zuständigen russischen Stellen, Auskünfte an amtliche Stellen, Bereitstellung von Informationen über das Rehabilitierungsverfahren und Öffentlichkeitsarbeit, Unterstützung bei der Akteneinsicht in russische Akten anlässlich regelmäßiger Reisen nach Moskau, wissenschaftliche Auswertung der Rehabilitierungsvorgänge.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die Dokumentationsstelle Dresden als Teil der Stiftung Sächsische Gedenkstätten.
Auf der Webseite der Dokumentationsstelle sind ausgewählte Personendaten der bekannten rehabilitierten Deutschen und größtenteils auch die ergangenen Bescheide abrufbar.