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Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan geht an den Start
Afghanisches Mädchen wartet mit anderen Menschen auf Visum zur Ausreise nach Pakistan., © picture alliance / AA
Die Taliban missachten in Afghanistan weiter die elementarsten Menschenrechte. Wem in Anbetracht dessen durch das Bundesaufnahmeprogramm geholfen wird, erfahren Sie hier.
Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag ein Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan vorgenommen, dessen Start nun am 17.10. verkündet wurde.
Bei der Ausarbeitung des Programms haben das Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie das Auswärtige Amt in den letzten Monaten eng mit Akteuren der Zivilgesellschaft zusammengearbeitet. Und auch bei der nun startenden Durchführung der Aufnahmen kommt der Afghanistan-Expertise der NGOs eine wichtige Rolle zu: Als sogenannte „meldeberechtigte Stellen“ schlagen sie der Bundesregierung geeignete Personen für eine Aufnahme vor. So kann sichergestellt werden, dass das Programm diejenigen Menschen erreicht, die am stärksten von der Verfolgung durch die Taliban bedroht sind. Die ausgewählten Personen werden dabei, soweit möglich, von der Bundesregierung auch bei der Ausreise aus Afghanistan unterstützt.
Insbesondere Frauen leiden unter der Herrschaft der Taliban:
Unser besonderer Fokus ist die Unterstützung von Frauen und Mädchen, denn niemand leidet mehr unter der aktuellen Situation als sie. Die Taliban haben eiserne Regeln wie Gitterstäbe um ihr Leben gespannt – und Frauen und Mädchen leben heute in ihrem eigenen Zuhause eingesperrt wie in einem Gefängnis. Es schmerzt mich unendlich, mitansehen zu müssen, dass Mädchen weiterhin keinen Zugang zu höherer Bildung bekommen und sich ohne männlichen Verwandten kaum noch frei bewegen können. Aus diesem Grund werden Frauen und Mädchen im Bundesaufnahmeprogramm besondere Berücksichtigung finden.
- Außenministerin Annalena Baerbock
Diesem Versprechen wird durch das nun verkündete Bundesaufnahmeprogramm besondere Rechnung getragen. Dies zeigt sich u.a. auch bei der Anpassung des Begriffs der Kernfamilie an die Lebensrealitäten in Afghanistan. So sind zukünftig neben Ehepartnerinnen und Ehepartnern sowie minderjährigen ledigen Kindern auch Personen erfasst, die in einem besonderen Abhängigkeitsverhältnis zur Hauptperson stehen. Darunter können z.B. auch gerade volljährig gewordenen ledige Töchter einer Familie fallen, denen ohne die Ausweitung des Begriffs der Kernfamilie ansonsten der alleinige Verbleib in Afghanistan und damit eine Zwangsverheiratung drohen würde. Zudem können nun auch gleichgeschlechtliche Partnerschaften Berücksichtigung finden.
Weitere Informationen zum Bundesaufnahmeprogramm finden Sie unter: