Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Übersichten zum gewährten Kaufkraftausgleich bei Beschäftigung im Ausland
Taschenrechner, Stift und Euros, © picture alliance / blickwinkel/Steidi
Informationsservice für Stellen, die Personal im Ausland einsetzen und sich bei der Bezahlung am Auswärtigen Amt orientieren, zur korrekten Berechnung der Entgelte der im Ausland Eingesetzten.
Der Kaufkraftausgleich ist geregelt in § 55 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG). Er dient dem Ausgleich von Preisunterschieden zwischen dem Dienstort und Berlin und wird monatlich aktualisiert. Im Folgenden haben Sie die Möglichkeit, die Daten als PDFs herunterzuladen.