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Brunei Darussalam: Reise- und Sicherheitshinweise
Letzte Änderungen:
Aktuelles
Reiseinfos - Rechtliche Besonderheiten
Einreise und Zoll - Einfuhrbestimmungen
Redaktionelle Änderungen
Aktuelles
Als Vorsorgemaßnahme gegen die Verbreitung des MPox-Virus müssen Reisende vor Einreise in Brunei Darussalam mittels der App „BruHealth“ eine Gesundheitserklärung („Travel Health Declaration“) abgeben. Die „BruHealth“-App kann kostenfrei im App Store von Apple oder über Google Play heruntergeladen werden. Alternativ kann die Erklärung auch mittels eines Online-Formulars abgegeben werden. Ausführlichere Auskünfte finden Sie auf der Webseite des Gesundheitsministeriums von Brunei Darussalam.
Sicherheit
Terrorismus
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Die innenpolitische Lage ist stabil, Demonstrationen sind nicht üblich.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate in Brunei Darussalam ist niedrig. Gewaltkriminalität kommt kaum vor.
- Lassen Sie die übliche Vorsicht gegen Kleinkriminalität walten.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdgkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Brunei Darussalam liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.
Es herrscht tropisch-feuchtheißes Klima.
In der Regenzeit von September bis Januar und von Mai bis Juli kommt es zu monsunartigen Regenfällen und Stürmen, die zu Überflutungen und Erdrutschen führen können.
In den Gewässern Bruneis sind Krokodile heimisch. Sie wurden auch an Stränden und auf den Golfplätzen in Panaga und Pantai Mentiri gesichtet.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanausbrüchen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
- Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Beachten Sie die vorhandenen Warnhinweise zu Krokodilvorkommen und seien Sie an der Küste, am Fluss Brunei und seinen Zuflüssen sowie an küstennahen Teichen besonders aufmerksam.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Es stehen Mietwagen, und beschränkt Taxis und Busverbindungen zur Verfügung. Es herrscht Linksverkehr.
Führerschein
Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein für drei Monate gültig.
Besondere Verhaltenshinweise
Das Sultanat Brunei Darussalam ist eine islamisch-malaiische Monarchie, seine Gesetze entsprechen einer zunehmend konservativen islamischen Wertevorstellung.
Die Kritik an der islamischen Religion oder am Sultan (und seinen Familienangehörigen) als Privatperson wie auch als obersten Religionsführer des Landes stellt eine Straftat dar.
Der landesübliche Ethik- und Moralkodex in Bezug auf Kleidung, Verhalten, striktes Alkoholverbot in der Öffentlichkeit und weitgehendes Rauchverbot, vor allem in der Nähe von öffentlichen Gebäuden, sollte unbedingt beachtet werden.
- Seien Sie zurückhaltend im gegenseitigen Umgang und tragen Sie eher „konservative“ Kleidung, bedecken Sie Schultern, Knie und Dekolletés und verzichten Sie als Mann auf kurze Hosen.
- Verzichten Sie auf gelbe Kleidungsstücke, da die Farbe dem Sultan vorbehalten ist.
- Machen Sie sich mit den landesspezifischen Gesetzen vertraut, insbesondere mit den Verschärfungen im Scharia-Strafrecht (SPC), die parallel zum „Common Law“ gelten, die der bruneiische Generalstaatsanwalt zur Verfügung stellt.
Ramadan
Während des Fastenmonats Ramadan ist auch für Nicht-Muslime das Essen, Trinken und Rauchen tagsüber untersagt, aber in privaten Räumen und unter Ausschluss der Öffentlichkeit möglich. Die Zuwiderhandlung kann mit einer Geldstrafe bis zu 4.000 BND und/oder mit Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden.
LGBTIQ
Homosexuelle Handlungen, auch im Privatleben, sind strafbar.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Das Sultanat Brunei Darussalam hat Verschärfungen im Scharia-Strafrecht (Sharia Penal Code, SPC) umgesetzt. Es gilt parallel zum säkularen Strafrecht nach englischem Vorbild (common law).
Das SPC sieht u.a. harte Körperstrafen vor, bis hin zur Amputation von Gliedmaßen (Diebstahl) und der Todesstrafe durch Steinigung. Zahlreiche Straftatbestände im bruneiischen SPC betreffen auch Nicht-Muslime.
In der Praxis wird in Brunei die Prügelstrafe auf der Basis des säkularen Rechts (common law) und auf der Basis des SPC verhängt und durchgeführt. Die Amputation von Gliedmaßen, die auf Basis des SPC möglich wäre, wurde bisher weder verhängt noch ausgeführt.
Die Todesstrafe wird in sehr seltenen Fällen verhängt, jedoch nicht vollstreckt.Für die Vollstreckung der Todesstrafe sowohl auf Basis des säkularen Rechts wie auf Basis des SPC gilt ein zeitlich unbefristetes Moratorium.
Unabhängig von Nationalität und Religionszugehörigkeit der Person kann unter anderem für die folgenden, im SPC benannten Straftatbestände die Todesstrafe durch Steinigung verhängt werden:
- Homosexuelle Handlungen, auch im Privatleben, wenn einer der Beteiligten Muslim oder Muslima ist,
- Ehebruch, wenn einer der Beteiligten Muslim oder Muslima ist,
- Vergewaltigung und Mord, wenn einer der Beteiligten Muslim oder Muslima ist,
- Missachtung des Koran, des Propheten Mohammed oder der Worte des Propheten Mohammed.
Illegaler Aufenthalt kann nach dem „Common Law“ mit der Prügelstrafe geahndet werden. Diese Art der Körperstrafe wird regelmäßig angewandt und betrifft auch Ausländer.
Sexuelle Handlungen zwischen nicht verheirateten Personen und Prostitution stehen in Brunei unter Strafe. Die Einfuhr und der Besitz pornographischen Materials sind strikt verboten.
Behörden warnen eindringlich vor dem Konsum, dem Erwerb, dem Besitz, der Verteilung sowie der Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art. Auch die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann verhängnisvolle Folgen haben. Schon der Besitz relativ geringer Drogenmengen kann - ebenso wie die illegale Einfuhr und der Besitz von Waffen - zu langjährigen Freiheitsstrafen mit harten Haftbedingungen bis hin zur Todesstrafe führen.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Brunei-Dollar (BND). Kreditkarten werden weitgehend als Zahlungsmittel akzeptiert, die Abhebung von Bargeld an Geldautomaten ist mit Kredit- und Debitkarten (Girocard) vielerorts möglich. Der Umtausch von EUR ist problemlos möglich.
Einreise und Zoll
Siehe Aktuelles
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Brunei Darussalams sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Bruneis. Alle Reisenden sind verpflichtet, vor Einreise nach Brunei eine e-Arrival-Card beim Immigration Department auszufüllen. Es wird empfohlen, einen Ausdruck des Registrierungscodes mitzuführen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Nein, Anerkennung nur für Flughafentransit
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Brunei zu touristischen und geschäftlichen Zwecken kein Visum, wenn die Aufenthaltsdauer 90 Tage nicht überschreitet.
Für Einreisen zu Studienzwecken und zur Arbeitsaufnahme gilt die Visumspflicht.
Minderjährige
Minderjährige können auch mit nur einem erziehungsberechtigten Elternteil zusammen nach Brunei einreisen.
Einfuhrbestimmungen
Die Einfuhr von Devisen ist unbeschränkt möglich, für hohe Summen besteht Deklarierungspflicht. Die entsprechenden Deklarierungsvorschriften auf den elektronischen Einreisekarten sind zu beachten.
Für Alkohol gilt eine Einfuhrbeschränkung für Nicht-Muslime über 17 Jahren auf zwei Liter-Flaschen Wein oder zwei Liter-Flaschen höherprozentige Getränke sowie zwölf Dosen Bier (jeweils 330 ml) pro Person. Muslime dürfen keinen Alkohol einführen. Zwischen einer erneuten Einfuhr der o.g. Getränke müssen mindestens 48 Stunden liegen. Die Ware ist vor der Einreise mittels der App „customs.bn“, die bei Apple im App Store und bei Google Play frei heruntergeladen werden kann, zu deklarieren. Sie kann auch an bei der Zollkontrolle bereitstehenden Terminals deklariert werden.
Bei exotischen Souvenirs ist Vorsicht geboten. Reisende sollten sich bereits vor Antritt ihrer Reise darüber informieren, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen und aufgrund strenger Ausfuhrbestimmungen nicht ausgeführt werden dürfen.
Heimtiere
Die Einfuhr von Haustieren bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Landwirtschaftsabteilung des bruneiischen Wirtschaftsministeriums. Diese setzt die Vorlage eines ärztlichen Gesundheitszeugnisses des Herkunftslandes sowie eines Nachweises über die Durchführung der für Katzen und Hunde vorgeschriebenen Tollwutimpfungen voraus. Eine mehrmonatige Quarantäne (bis zu 180 Tagen) auf Kosten des Tierhalters ist unumgänglich. Die lange Quarantäne kann auf Einzelantrag und je nach Umständen eventuell durch eine Hausquarantäne mit Überwachungsbesuchen der Behörden ersetzt bzw. verkürzt werden.
Gesundheit
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist, auch im Falle des Transits, eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Reisende sollten einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) mit Auffrischimpfungen alle zehn Jahre haben.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition (insbesondere bei Aufenthalten im Hinterland) auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Japanische Enzephalitis empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
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Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe auch Dengue-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
- Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
Zika-Virus-Infektion
Zika-Virus-Infektionen wurden bisher nicht berichtet, allerdings aus dem unmittelbar benachbarten Malaysia auch in Grenznähe zu Brunei.
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
- Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen in Zika-Virus-Infektion.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Malaria.
- Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
- Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
- Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
- Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Bei Reisen in das Hinterland mit tropischem Regenwald besteht ein geringes Risiko einer Malariaerkrankung. Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) erhältlich.
- Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
- Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Cholera
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.
- Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.
Japanische Enzephalitis
Seit Oktober 2013 wurden vereinzelte Fälle von Japanischer Enzephalitis berichtet. Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren, siehe auch Japanische Enzephalitis.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Japanischer Enzephalitis im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen und lassen Sie sich impfen.
Tollwut
Tollwuterkrankungen treten in Brunei in seltenen Fällen auf.
Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung, siehe auch Tollwut.
Influenza
Influenzainfektionen sind während der Regenzeiten häufiger, seit 2009 hat sich im ganzen Land auch die Neue Influenza A/H1N1 verbreitet.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Infrastruktur im Lande bietet eine gut strukturierte stationäre Versorgung und Notfallversorgung durch Ärzte, die überwiegend aus anderen asiatischen Ländern zugezogen sind.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.
Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
- Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
- Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
- Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
- Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.